Zum Inhalt springen
Staatsorganisation

Staatsorganisation

Öffentliches Recht · Eigenes Sachgebiet von Glossagens, vom Bundesgericht nicht gesondert geführt

Themen

  • Staatsverträge und Ständemehr Institution

    Völkerrechtliche Verträge unterstehen in der Schweiz grundsätzlich nur dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d BV), das einzig das Volksmehr erfordert. Volk und Stände (Art. 140 Abs. 1 Bst. b BV) müssen sich …

    auch unter: Politische Rechte

Kommentierte Artikel

Übergreifend

Bund, Kantone und Gemeinden

Bundesbehörden und Gewaltenteilung

BV Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft