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Rechtsprechung zu Art. 315 ZPO

Rechtsprechung zu Art. 315 ZPO — Aufschiebende Wirkung

I. Leitentscheide (BGE)

1. BGE 144 III 469 — Aufschiebende Wirkung bei vorsorglichen Massnahmen und Vorrang des Kindeswohls

Datum: 21. November 2018 | Signatur: BGE 144 III 469 (Urteil 5A_648/2018)

Kernsatz: Die Berufung gegen Entscheide über vorsorgliche Massnahmen hat von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung (Art. 315 Abs. 2 lit. b ZPO). Bei kindesrechtlichen Massnahmen hat das Kindeswohl absoluten Vorrang. Ist ein Zuwarten mit dem Obhutswechsel nicht mit dem Kindesinteresse vereinbar, ist die aufschiebende Wirkung zwingend zu verweigern bzw. zu entziehen (E. 4.2.2).

Sachverhalt: Streit über die aufschiebende Wirkung der Berufung gegen die vorläufige Umteilung der Obhut über zwei minderjährige Kinder. Das Bundesgericht bestätigte die Verweigerung der aufschiebenden Wirkung.


2. BGE 143 III 193 — Interessenabwägung und Hauptsachenprognose bei Art. 315 Abs. 4 ZPO

Datum: 27. Februar 2017 | Signatur: BGE 143 III 193 (Urteil 5A_941/2016)

Kernsatz: Bei der Beurteilung eines Gesuchs um aufschiebende Wirkung bzw. vorzeitige Vollstreckbarkeit nach Art. 315 Abs. 4 ZPO hat die Rechtsmittelinstanz eine Abwägung der gegenseitigen Interessen vorzunehmen. Dabei ist die Prognose über den Ausgang des Hauptverfahrens (Hauptsachenprognose) als massgebliches Element einzubeziehen (E. 3 und 4).


3. BGE 139 I 189 — Ausschluss des Replikrechts bei Entscheiden über die aufschiebende Wirkung

Datum: 23. Mai 2013 | Signatur: BGE 139 I 189 (Urteil 2C_1158/2012)

Kernsatz: Bei Zwischenentscheiden über die aufschiebende Wirkung besteht im Regelfall kein Anspruch auf Replik. Das Verfahren über die aufschiebende Wirkung ist auf rasche Erledigung angelegt; der Anspruch auf rechtliches Gehör wird durch die Einreichung des Gesuchs bzw. die Stellungnahme gewahrt (E. 3.3).


4. BGE 138 III 378 — Grundsatz des Suspensiveffekts der Berufung

Datum: 3. Mai 2012 | Signatur: BGE 138 III 378 (Urteil 5A_829/2011)

Kernsatz: Art. 315 Abs. 1 ZPO ordnet für die Berufung den Suspensiveffekt an. Sowohl der Eintritt der formellen und materiellen Rechtskraft als auch die Vollstreckbarkeit werden im Umfang der Anträge gehemmt (E. 6.2).


5. BGE 137 III 475 — Begriff des nicht leicht wiedergutzumachenden Nachteils

Datum: 21. September 2011 | Signatur: BGE 137 III 475 (Urteil 4A_427/2011)

Kernsatz: Der Begriff des nicht leicht wiedergutzumachenden Nachteils im Sinne von Art. 315 Abs. 4 ZPO ist weiter gefasst als der nicht wieder gutzumachende Nachteil nach Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG. Es genügt ein erheblicher wirtschaftlicher oder ideeller Nachteil (E. 1).


II. Weitere Entscheide (BGer)

6. BGer 5A_763/2026 vom 14. August 2026 — Replikrecht bei aufschiebender Wirkung und Dringlichkeit bei Obhutswechsel

  • Thema: Kein Replikrecht bei Entscheid über die aufschiebende Wirkung im vorsorglichen Massnahmeverfahren (Art. 315 Abs. 2 lit. b und Abs. 4 lit. b ZPO; Art. 29 Abs. 2 BV); Vorrang des Kindeswohls bei bevorstehender Einschulung.
  • Sachverhalt: In einem Abänderungsverfahren betreffend Kinderbelange ordnete das Bezirksgericht vorsorglich die alternierende Obhut und den Wohnsitzwechsel zum Vater an. Das Obergericht wies das Gesuch der Mutter um aufschiebende Wirkung ab, ohne ihr die Stellungnahme der Kindesvertreterin zur Replik zuzustellen. Die Mutter rügte eine Gehörsverletzung.
  • Kernaussage: Der Verzicht auf das Replikrecht bei der aufschiebenden Wirkung verletzt Art. 29 Abs. 2 BV nicht. Das Verfahren ist von Natur aus rasch zu entscheiden. Bei Dringlichkeit (bevorstehender Schulbeginn) gilt der Gehörsanspruch mit dem Gesuch als gewahrt. Bei Gefährdung des Kindeswohls ist der sofortige Obhutswechsel geboten (E. 3–5).

7. BGer 5A_747/2025 vom 12. September 2025 — Entzugspflicht bei Kindeswohlgefährdung

  • Kernaussage: Wenn das Zuwarten mit dem Obhutswechsel bis zum Endentscheid das Kindeswohl gefährdet, ist die Entziehung der aufschiebenden Wirkung zwingend geboten (E. 3).

8. BGer 5A_501/2024 vom 3. September 2024 — Kindeswohl als oberste Maxime

  • Kernaussage: Bei vorsorglichen Massnahmen über Kinderbelange haben die Wünsche der Eltern hinter dem objektiven Wohl des Kindes zurückzustehen (E. 5).

9. BGer 5A_373/2020 vom 19. Mai 2020 — Einschulung als typischer Dringlichkeitsfall

  • Kernaussage: Der bevorstehende Eintritt in den Kindergarten oder die Schule begründet eine besondere Dringlichkeit, die einen sofortigen Entscheid über die Vollstreckbarkeit ohne zweiten Schriftenwechsel rechtfertigt (E. 2).

10. BGer 5A_173/2026 vom 5. August 2026 — Gehörswahrung im Massnahmeverfahren

  • Kernaussage: Bestätigung, dass die Einreichung des Gesuchs um aufschiebende Wirkung den Gehörsanspruch nach Art. 29 Abs. 2 BV im Zwischenentscheidverfahren grundsätzlich konsumiert (E. 4).

11. BGer 1C_137/2019 vom 5. Juli 2019 — Beschleunigungsgebot und Replikverzicht

  • Kernaussage: Das verfassungsrechtliche Beschleunigungsgebot im vorsorglichen Rechtsschutz überwiegt bei zeitlicher Dringlichkeit das Interesse an einer förmlichen Replik (E. 3.4).