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Rechtsprechung zu Art. 308 ZPO

Rechtsprechung zu Art. 308 ZPO

1. BGE 137 III 417 – Anfechtbarkeit handelsgerichtlicher Entscheide

Entscheide des Handelsgerichts über superprovisorische Massnahmen sind grundsätzlich nicht mit Beschwerde ans Bundesgericht anfechtbar, da der Instanzenzug nicht ausgeschöpft ist. Die Berufung an die kantonale Instanz ist vorgängig zu ergreifen.

Schlagworte: Handelsgericht, superprovisorische Massnahme, Instanzenzug, Beschwerde vs. Berufung


2. BGE 144 III 394 – Berufungsantwort und rechtliches Gehör

Wird keine Berufungsantwort eingereicht, hat das Berufungsgericht nicht von Amtes wegen eine Beweiserhebung durchzuführen. Das rechtliche Gehör der Gegenpartei wird durch deren eigene Säumnis verwirkt. Spruchreife ist dennoch zu prüfen.

Schlagworte: Berufungsantwort, rechtliches Gehör, Beweiserhebung, Spruchreife


3. BGE 145 III 324 – Noven im Beschwerdeverfahren

Unechte Noven sind im Beschwerdeverfahren zulässig, echte Noven grundsätzlich nicht. Die Beschränkung des Novenrechts ist mit Art. 9 BV vereinbar, sofern die Vorinstanz den Sachverhalt ausreichend abgeklärt hat.

Schlagworte: Noven, unechte Noven, Art. 9 BV, Beweiswürdigung


4. BGE 139 III 225 – Freiwillige Gerichtsbarkeit und ZPO

Die ZPO ist im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit sinngemäss anwendbar, soweit keine besonderen Verfahrensregelungen bestehen. Die Berufung bleibt zulässig, wenn ein endgültiger Entscheid vorliegt.

Schlagworte: freiwillige Gerichtsbarkeit, sinngemässe Anwendung, Endentscheid