Rechtsprechung zu Art. 248 ZPO
Rechtsprechung zu Art. 248 ZPO
Art. 248 ZPO regelt das summarische Verfahren, das für die im Gesetz aufgezählten Streitigkeiten zur Anwendung kommt, insbesondere für vorsorgliche Massnahmen. Die zentrale Rechtsprechung des Bundesgerichts befasst sich mit den Grundsätzen des summarischen Verfahrens, der Abgrenzung zum ordentlichen Verfahren, der Beweiserhebung im summarischen Verfahren und dem Rechtsschutz in klaren Fällen.
I. Leitentscheide
BGE 141 III 262 (11.8.2015) — Summarischer Rechtsschutz
Der Entscheid klärt die Grundsätze des summarischen Rechtsschutzes im Sinne von Art. 248 ZPO. Das Bundesgericht betont, dass das summarische Verfahren eine beschleunigte und vereinfachte Verfahrensart ist, die bei Eilbedürftigkeit zur Anwendung kommt.
BGE 138 III 620 (30.10.2012) — Summarisches Verfahren
Das Bundesgericht befasst sich mit den Verfahrensgrundsätzen des summarischen Verfahrens. Es hält fest, dass das summarische Verfahren durch eine reduzierte Beweiserhebung und eine vereinfachte Sachverhaltsfeststellung gekennzeichnet ist.
BGE 138 III 728 (9.10.2012) — Rechtsschutz in klaren Fällen
Der Entscheid klärt den Grundsatz des Rechtsschutzes in klaren Fällen. Das Bundesgericht hält fest, dass in klaren Fällen ein summarisches Verfahren nicht notwendig ist und ein sofortiger Endentscheid ergehen kann.
BGE 144 III 117 (21.2.2018) — Summarisch und unbestritten
Das Bundesgericht befasst sich mit der Beweiserhebung im summarischen Verfahren bei unbestrittenen Tatsachen. Es hält fest, dass unbestrittene Tatsachen ohne weitere Beweiserhebung als wahr zu unterstellen sind.
BGE 146 III 237 (19.6.2020) — Aktenschluss und summarisches Verfahren
Der Entscheid klärt die Frage des Aktenschlusses im summarischen Verfahren. Das Bundesgericht betont, dass der Aktenschluss auch im summarischen Verfahren gilt, dass aber ausnahmsweise neue Beweise zugelassen werden können, wenn die Eilbedürftigkeit dies erfordert.
II. Weitere BGer-Entscheide
BGE 108 II 65 (23.2.1982) — Summarisches Verfahren altes Recht
Der Entscheid stammt aus der Zeit vor der ZPO und befasst sich mit den Grundsätzen des summarischen Verfahrens nach kantonalem Recht. Er ist für die Auslegung der übergreifenden Grundsätze des summarischen Verfahrens von Bedeutung.
BGer 4D_71/2007 (7.2.2008) — Summarisches Verfahren
Das Bundesgericht befasst sich mit der Anwendung des summarischen Verfahrens in einem internationalen Zusammenhang. Es hält fest, dass die Grundsätze des summarischen Verfahrens auch bei internationalem Bezug anwendbar sind.
BGE 138 III 166 (7.3.2012) — Summarisch und Beweis
Der Entscheid klärt die Grundsätze der Beweiserhebung im summarischen Verfahren. Das Bundesgericht hält fest, dass im summarischen Verfahren eine beweiswürdigungsfreie Beweiserhebung erfolgt und das Gericht nach freier Überzeugung entscheidet.
BGE 138 III 130 (7.3.2012) — Vorsorgliche Massnahmen
Das Bundesgericht befasst sich mit den Voraussetzungen für den Erlass vorsorglicher Massnahmen im summarischen Verfahren. Es betont, dass vorsorgliche Massnahmen nur bei Glaubhaftmachung der Anspruchsvoraussetzungen und der Eilbedürftigkeit erlassen werden.
BGE 140 III 315 (16.6.2014) — Vorsorgliche Massnahmen
Der Entscheid klärt die Frage, wann vorsorgliche Massnahmen im summarischen Verfahren aufzuheben sind. Das Bundesgericht hält fest, dass vorsorgliche Massnahmen bei Wegfall der Voraussetzungen aufzuheben sind und dass die Aufhebung im summarischen Verfahren zu erfolgen hat.
BGE 142 III 116 (21.12.2015) — Offizialgrundsatz und summarisches Verfahren
Das Bundesgericht befasst sich mit der Tragweite des Offizialgrundsatzes im summarischen Verfahren. Es hält fest, dass der Offizialgrundsatz im summarischen Verfahren eingeschränkt gilt und das Gericht nicht verpflichtet ist, den Sachverhalt von Amtes wegen weiter abzuklären.
BGE 142 III 515 (13.7.2016) — Nichteintreten und summarisches Verfahren
Der Entscheid klärt die Frage, wann im summarischen Verfahren auf Nichteintreten zu erkennen ist. Das Bundesgericht hält fest, dass das Nichteintreten im summarischen Verfahren die Ausnahme ist und nur bei offensichtlichem Fehlen der Prozessvoraussetzungen erfolgt.
BGE 148 III 105 (31.8.2021) — Verfahrensgrundsätze
Das Bundesgericht stellt die übergreifenden Verfahrensgrundsätze des summarischen Verfahrens dar. Es betont, dass das summarische Verfahren durch eine beschleunigte Verfahrensführung und eine vereinfachte Sachverhaltsfeststellung gekennzeichnet ist.
BGE 150 III 257 (22.5.2024) — Mietrecht und summarisches Verfahren
Der Entscheid befasst sich mit der Anwendung des summarischen Verfahrens im Mietrecht. Das Bundesgericht hält fest, dass mietrechtliche Streitigkeiten im summarischen Verfahren zu behandeln sind, sofern das Gesetz nichts Abweichendes vorsieht.
BGE 143 III 137 (11.10.2016) — Vereinfachtes Verfahren
Das Bundesgericht klärt die Abgrenzung zwischen dem summarischen und dem vereinfachten Verfahren. Es hält fest, dass das vereinfachte Verfahren für Streitigkeiten bis zu einem bestimmten Streitwert gilt, während das summarische Verfahren für bestimmte Verfahrensarten massgebend ist.
Letzte Aktualisierung: 2026-07-18