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Rechtsprechung zu Art. 219 ZPO

Rechtsprechung zu Art. 219 ZPO

1. BGE 146 III 237 – Aktenschluss im summarischen Verfahren

Im summarischen Verfahren ist der Aktenschluss nach dem zweiten Schriftenwechsel nach Massgabe des ordentlichen Verfahrens (Art. 219 ZPO) zu bestimmen. Unbeschränkt Noven sind danach zulässig.

Schlagworte: Aktenschluss, Noven, summarisches Verfahren, sinngemässe Anwendung


2. BGE 138 III 483 – Säumnis im Rechtsöffnungsverfahren

Bei versäumter Stellungnahme zum Rechtsöffnungsbegehren wird keine Nachfrist im Sinne von Art. 223 ZPO angesetzt. Die Säumnisfolge des ordentlichen Verfahrens gilt sinngemäss, wird aber durch die Besonderheiten des summarischen Verfahrens modifiziert.

Schlagworte: Säumnis, Rechtsöffnung, Nachfrist, sinngemässe Anwendung


3. BGE 141 III 376 – Abänderung vorsorglicher Massnahmen

Vorsorgliche Massnahmen im Scheidungsverfahren können abgeändert werden, wenn neue Tatsachen dies rechtfertigen. Die Regelungen des ordentlichen Verfahrens zur Abänderung gelten sinngemäss.

Schlagworte: vorsorgliche Massnahmen, Abänderung, Scheidung, sinngemässe Anwendung


4. BGE 141 I 97 – EMRK-Anwendung auf definitive Rechtsöffnung

Art. 6 EMRK ist auf das Verfahren der definitiven Rechtsöffnung anwendbar, obwohl es sich um ein summarisches Verfahren handelt. Die Verfahrensgarantien des ordentlichen Verfahrens gelten sinngemäss, soweit mit der Natur des Rechtsöffnungsverfahrens vereinbar.

Schlagworte: EMRK Art. 6, Rechtsöffnung, faires Verfahren, sinngemässe Anwendung