Rechtsprechung zu Art. 158 ZPO
Rechtsprechung zu Art. 158 ZPO
Jeder Eintrag nennt die Erwägung, die die wiedergegebene Aussage trägt.
I. Voraussetzungen der vorsorglichen Beweisführung
BGE 140 III 16, E. 2.2.2 (14.11.2013)
Kernaussage: Zur Glaubhaftmachung eines schutzwürdigen Interesses an einer vorsorglichen Beweisführung genügt die blosse Behauptung eines Bedürfnisses, Beweis- und Prozessaussichten abzuklären, nicht; eine vorsorgliche Beweisführung kann nur mit Blick auf einen konkreten materiellrechtlichen Anspruch verlangt werden.
Der zentrale Satz zu Art. 158 Abs. 1 lit. b 2. Satzteil ZPO. Wer bloss «Prozesschancen abklären» will, ohne einen konkreten Anspruch zu benennen, dringt nicht durch.
BGE 140 III 16, E. 2.5 (14.11.2013)
Kernaussage: Das Interesse an einer vorsorglichen Beweisabnahme hängt vom Interesse an der Durchsetzung eines damit zu beweisenden Anspruchs ab.
Die Regeste verweist auf «E. 2.2.1, 2.2.2 und 2.5». E. 2.2.1 trägt die Voraussetzungen nicht; die tragenden Sätze stehen in E. 2.2.2 und E. 2.5.
II. Grenze des Anwendungsbereichs
BGE 143 III 113, E. 4.4.2 (23.2.2017)
Kernaussage: Das Bundesgericht lehnt es ab, das Auskunftsgesuch des geschiedenen Ehegatten im Abänderungsprozess auf Art. 158 Abs. 1 lit. b ZPO zu stützen.
Ein ablehnender Entscheid. Die frühere Fassung dieser Übersicht führte ihn als Beleg für die Zulässigkeit eines solchen Gesuchs — die Prüfung ergab contradicts. Der materiellrechtliche Auskunftsanspruch nach Art. 170 ZGB und die vorsorgliche Beweisführung sind auseinanderzuhalten.
III. Rechtsmittel
BGE 138 III 76, E. 1.2 (31.1.2012)
Kernaussage: Der in einem eigenständigen Verfahren ergangene Entscheid, mit dem ein Gesuch um vorsorgliche Beweisführung gemäss Art. 158 ZPO abgewiesen wurde, ist ein Endentscheid im Sinne von Art. 90 BGG.
Praktisch bedeutsam für die Beschwerdefrist: Kein Zwischenentscheid, also keine zusätzlichen Eintretensvoraussetzungen nach Art. 93 BGG.
IV. Kosten
BGE 139 III 33, E. 4.1 (3.12.2012)
Kernaussage: Bei der vorsorglichen Beweisführung in einem eigenständigen Verfahren stellt die Kostenverteilung nicht auf Obsiegen und Unterliegen ab; die Vorinstanz erklärte die Partei kostenpflichtig, die das Verfahren eingeleitet hatte.
Im eigenständigen Beweisführungsverfahren gibt es kein Obsiegen im herkömmlichen Sinn; Art. 107 Abs. 1 lit. f ZPO trägt die Abweichung von Art. 106 ZPO.
BGE 140 III 30 behandelt den Sonderfall, dass der Gesuchsgegner die Abweisung beantragt und damit unterliegt. Die Erwägungen sind eng auf die dortige Parteirollenverteilung zugeschnitten; eine verallgemeinernde Regel liess sich daraus nicht belegen.
Audit-Protokoll
Beim Audit vom 13.08.2026 waren 25 von 67 Belegpaaren ungestützt und 27 weitere nur teilweise gestützt (Belegquote 43 %, Urteil C); fünf Pinpoints zeigten ins Leere. Die Übersicht wurde verworfen und neu aufgebaut.
Der gravierendste Einzelbefund ist eine Umkehrung. BGE 143 III 113 wurde als Beleg
dafür geführt, dass der geschiedene Ehegatte im Abänderungsprozess ein Auskunftsgesuch
nach Art. 158 Abs. 1 lit. b ZPO stellen könne. Die Prüfung gegen E. 4.4.2 ergab
contradicts: Das Bundesgericht lehnt genau diese Anwendung ab und weist das Gesuch ab.
Fünf Pinpoints existierten nicht: BGE 138 III 76 «E. 3.2», BGE 140 III 24 «E. 3.3.1», BGE 143 III 113 «E. 2», BGE 148 III 322 «E. 2» und BGE 137 III 617 «E. 4». Bei mehreren handelt es sich um Regeste-Abschnittszeiger.
BGE 148 III 322 betrifft die unbezifferte Forderungsklage (Art. 84 f., 221 und 244 ZPO), nicht die vorsorgliche Beweisführung. Ebenfalls nicht übernommen wurden BGE 137 III 617, BGE 138 III 555, BGE 140 III 12, BGE 140 III 24, BGE 141 I 241, BGE 141 III 564, BGE 142 III 48, BGE 144 III 394, BGE 146 III 203 sowie BGer 4A_128/2017, 4A_248/2014, 4A_252/2023, 4A_317/2014, 4A_408/2023 und 5A_342/2022.
Zu BGE 142 III 40 (Nebenintervention in die vorsorgliche Beweisführung) liess sich die tragende Erwägung in der verfügbaren Zeit nicht bestimmen: E. 3.2 wirft die Frage nur auf. Der Entscheid ist thematisch einschlägig und für eine spätere Ergänzung vorgemerkt.
Geprüft wurde über die opencaselaw-MCP (cite, get_regeste, get_erwaegung,
find_relevant_erwaegung, check_claim_support).