Rechtsprechung zu Art. 150 ZPO
Rechtsprechung zu Art. 150 ZPO
Art. 150 ZPO definiert den Beweisgegenstand: Beweisgegenstand sind die rechtserheblichen Tatsachen sowie die anwendbaren ausländischen Rechtsnormen. Die zentrale Rechtsprechung des Bundesgerichts befasst sich mit der Abgrenzung von Tatsachen und Rechtsnormen, der Frage der Beweisbedürftigkeit, dem Beweisverwertungsverbot und den Verfahrensgrundsätzen der Beweisführung.
I. Leitentscheide
BGE 138 III 76 (31.1.2012) — Beweisgegenstand
Der Entscheid klärt den Begriff des Beweisgegenstands im Sinne von Art. 150 ZPO. Das Bundesgericht betont, dass nur rechtserhebliche Tatsachen Beweisgegenstand sind und dass die rechtliche Würdigung nicht Gegenstand des Beweisverfahrens ist.
BGE 143 III 624 (12.10.2017) — Beweisverwertungsverbot
Das Bundesgericht befasst sich mit den Grenzen der Beweiserhebung. Es hält fest, dass Beweise, die unter Verletzung von Verfahrensvorschriften erhoben wurden, einem Beweisverwertungsverbot unterliegen können, sofern die Verletzung schwerwiegend ist.
BGE 146 III 237 (19.6.2020) — Aktenschluss und Beweis
Der Entscheid klärt die Frage, wann der Aktenschluss im Beweisverfahren eintritt. Das Bundesgericht betont, dass der Aktenschluss den Zeitpunkt markiert, ab dem keine neuen Beweise mehr erhoben werden können, es sei denn, Nova liegen vor.
BGE 148 III 105 (31.8.2021) — Verfahrensgrundsätze Beweis
Das Bundesgericht stellt die übergreifenden Verfahrensgrundsätze der Beweisführung dar. Es betont, dass die Beweisführung nach den Grundsätzen der Offizialmaxime, der Verhandlungsmaxime und des Untersuchungsgrundsatzes zu erfolgen hat, je nach Verfahrensart.
BGE 148 III 84 (8.12.2021) — Schutzwürdige Interessen und Beweis
Der Entscheid befasst sich mit den schutzwürdigen Interessen im Zusammenhang mit der Beweisführung. Das Bundesgericht hält fest, dass die Beweiserhebung eingeschränkt werden kann, wenn schutzwürdige Interessen der Parteien oder Dritter entgegenstehen.
II. Weitere BGer-Entscheide
BGer 4A_65/2017 (19.9.2017) — Beweisgegenstand
Das Bundesgericht befasst sich mit der Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Rechtsausführungen. Es hält fest, dass nur Tatsachen beweisbedürftig sind, während Rechtsausführungen der rechtlichen Würdigung durch das Gericht unterliegen.
BGer 4P.84/2003 (28.8.2003) — Beweis und rechtliches Gehör
Der Entscheid klärt das Verhältnis von Beweisführung und rechtlichem Gehör. Das Bundesgericht betont, dass die Verweigerung der Beweiserhebung einen Verstoß gegen das rechtliche Gehör darstellen kann, wenn die Beweise für die Entscheidfindung erheblich sind.
BGer 5A_774/2017 (12.2.2018) — Beweisgegenstand
Das Bundesgericht befasst sich mit dem Beweisgegenstand in einem Familienverfahren. Es hält fest, dass die Offizialmaxime in Familienverfahren gilt und das Gericht die rechtserheblichen Tatsachen von Amtes wegen abzuklären hat.
BGer 5A_336/2019 (9.6.2020) — Beweis und Sachverhalt
Der Entscheid befasst sich mit der Frage, wann das Gericht den Sachverhalt von Amtes wegen weiter abzuklären hat. Das Bundesgericht betont, dass die Offizialmaxime nicht unbegrenzt gilt und die Parteien ihre Behauptungen substantiiert vorzubringen haben.
BGE 140 III 24 (10.12.2013) — Beweis und Geheimhaltung
Das Bundesgericht klärt die Frage, wie mit geheimhaltungspflichtigen Beweismitteln umzugehen ist. Es hält fest, dass die Geheimhaltungspflicht die Beweiserhebung einschränken kann, dass aber eine Interessenabwägung vorzunehmen ist.
BGE 120 V 435 (9.8.1994) — Arztzeugnis und Beweis
Der Entscheid stammt aus dem Sozialversicherungsrecht und befasst sich mit der Beweiskraft von Arztzeugnissen. Er ist für die Auslegung der allgemeinen Grundsätze der Beweiswürdigung von Bedeutung.
BGE 103 Ia 490 (2.9.1977) — Beweis altes Recht
Der Entscheid stammt aus der Zeit vor der ZPO und befasst sich mit den allgemeinen Grundsätzen der Beweisführung. Er ist für die Auslegung der übergreifenden Beweisgrundsätze von Bedeutung.
BGE 139 III 368 (3.7.2013) — Offizialmaxime Beweis
Das Bundesgericht klärt die Tragweite der Offizialmaxime im Beweisverfahren. Es hält fest, dass die Offizialmaxime in bestimmten Verfahrensarten gilt und das Gericht die Beweise von Amtes wegen zu erheben hat, wenn die Parteien ihre Mitwirkungspflicht nicht erfüllen.
BGE 142 III 116 (21.12.2015) — Sachverhaltsfeststellung
Der Entscheid befasst sich mit der Sachverhaltsfeststellung im Berufungsverfahren. Das Bundesgericht betont, dass das Berufungsgericht an die Sachverhaltsfeststellung der ersten Instanz gebunden ist, es sei denn, Nova liegen vor.
BGE 148 III 95 (7.12.2021) — Sorgfalt und Beweis
Das Bundesgericht betont die Sorgfaltspflicht der Gerichte bei der Beweiswürdigung. Es hält fest, dass die Beweiswürdigung nicht willkürlich erfolgen darf und alle erheblichen Beweise zu berücksichtigen sind.
Letzte Aktualisierung: 2026-07-18