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Rechtsprechung zu Art. 124 ZPO

Rechtsprechungssammlung zu Art. 124 ZPO

Bundesgerichtsentscheide (publiziert — BGE)

BGE 140 III 159 (2014)

  • Thema: Art. 59 Abs. 2 lit. f, Art. 60, Art. 98, Art. 101 Abs. 2, Art. 108, Art. 124 Abs. 1, Art. 222 ZPO; richterliches Ermessen bei der Verfahrensleitung; Zeitpunkt der Klagezustellung
  • Kernaussage: Das Gericht ist nicht verpflichtet, mit der Zustellung der Klage und der Ansetzung einer Klageantwortfrist zuzuwarten, bis der Kostenvorschuss bezahlt ist. Die Art der Verfahrensleitung liegt weitgehend im Ermessen des Gerichts; gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich, dass sie «zügig» zu erfolgen hat. Ein Zuwarten sollte zwar die Regel sein, ist aber nicht bundesrechtlich zwingend.
  • Einschlaeig fuer: Abs. 1 (Prozessleitungspflicht; Zügigkeit; Ermessen)
  • Link: BGE 140 III 159

BGE 141 III 270 (2015)

  • Thema: Art. 126 Abs. 1 ZPO i.V.m. Art. 321 Abs. 2 ZPO; Beschwerdefrist gegen einen Sistierungsentscheid; fehlerhafte Belehrung
  • Kernaussage: Sistierungsentscheide im Sinne von Art. 126 Abs. 1 ZPO fallen unter die Kategorie der prozessleitenden Verfügungen und unterliegen der zehntägigen Beschwerdefrist von Art. 321 Abs. 2 ZPO. Das Vertrauen des anwaltlich vertretenen Beschwerdeführers in die fehlerhafte Belehrung über die Beschwerdefrist wird nicht geschützt, wenn eine systematische Lektüre des Gesetzes genügt, um den Fehler zu erkennen.
  • Einschlaeig fuer: Anfechtung prozessleitender Verfügungen; Beschwerdefrist; Vertrauensschutz
  • Link: BGE 141 III 270

BGE 151 III 344 (2025)

  • Thema: Art. 319 lit. b Ziff. 1 ZPO; Anfechtungsobliegenheit bei qualifizierten prozessleitenden Verfügungen
  • Kernaussage: Bei qualifizierten prozessleitenden Verfügungen gemäss Art. 319 lit. b Ziff. 1 ZPO besteht eine Anfechtungsobliegenheit. Wer die Verfügung nicht fristgerecht anficht, verwirkt die Anfechtungsmöglichkeit mit Ablauf der Beschwerdefrist. Dies gilt auch für den Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege, der zusammen mit der qualifizierten prozessleitenden Verfügung angefochten werden muss.
  • Einschlaeig fuer: Qualifizierte prozessleitende Verfügungen; Anfechtungsobliegenheit; Verwirkung
  • Link: BGE 151 III 344

Bundesgerichtsentscheide (nicht publiziert)

BGer 5A_348/2026 vom 29. April 2026

  • Thema: Art. 319 lit. b Ziff. 1 ZPO; Anfechtungsobliegenheit bei qualifizierten prozessleitenden Verfügungen
  • Kernaussage: Bestätigt BGE 151 III 344: Die Anfechtungsmöglichkeit bei qualifizierten prozessleitenden Verfügungen verwirkt mit Ablauf der Beschwerdefrist. Der Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege kann nicht mehr im Rahmen des Endentscheids angefochten werden, wenn er nicht fristgerecht zusammen mit der Verfügung angefochten wurde.
  • Einschlaeig fuer: Anfechtungsobliegenheit; Verwirkung
  • Link: BGer 5A_348/2026

BGer 4A_3/2026 vom 23. März 2026

  • Thema: Art. 319 lit. b Ziff. 1 ZPO; Anfechtungsobliegenheit
  • Kernaussage: Bestätigt die Anfechtungsobliegenheit bei qualifizierten prozessleitenden Verfügungen: Die Anfechtungsmöglichkeit verwirkt mit Ablauf der Beschwerdefrist.
  • Einschlaeig fuer: Anfechtungsobliegenheit
  • Link: BGer 4A_3/2026

Kantonale Entscheide

BS APG BEZ.2018.17 (2018)

  • Thema: Art. 124, 126, 321 ZPO; Sistierungsentscheid als prozessleitende Verfügung
  • Kernaussage: Der Sistierungsentscheid ist eine prozessleitende Verfügung im Sinne von Art. 124 Abs. 1 ZPO und unterliegt der zehntägigen Beschwerdefrist von Art. 321 Abs. 2 ZPO.
  • Einschlaeig fuer: Abs. 1 (Sistierung als prozessleitende Verfügung); Beschwerdefrist
  • Link: BS APG BEZ.2018.17

BS APG BEZ.2020.45 (2020)

  • Thema: Art. 124, 319 ZPO; Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege als qualifizierte prozessleitende Verfügung
  • Kernaussage: Die Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege wegen Unvermögens, einen Prozess selber zu führen, bildet eine prozessleitende Verfügung.
  • Einschlaeig fuer: Qualifizierte prozessleitende Verfügung; unentgeltliche Rechtspflege
  • Link: BS APG BEZ.2020.45

Letzte Aktualisierung: 2026-09-06