Rechtsprechung zu Art. 119 ZPO
Rechtsprechung zu Art. 119 ZPO
Systematische Übersicht der bundesgerichtlichen Leitentscheide sowie der kantonalen Gerichtspraxis zum Gesuchs- und Bewilligungsverfahren der unentgeltlichen Rechtspflege nach Art. 119 ZPO.
I. Leitentscheide des Bundesgerichts (BGE)
BGE 137 III 470 (27. September 2011)
- Thema: Kostenlosigkeit des Gesuchsverfahrens und Kostenpflicht im Rechtsmittelverfahren (Art. 119 Abs. 6 ZPO)
- Kernaussage: Die Kostenlosigkeit nach Art. 119 Abs. 6 ZPO gilt einzig für das Gesuchsverfahren vor der jeweiligen Instanz. Das kantonale Beschwerdeverfahren gegen einen die unentgeltliche Rechtspflege abweisenden oder entziehenden Entscheid ist hingegen kostenpflichtig.
- Konkreter Sachverhalt: Gesuchsteller focht die erstinstanzliche Abweisung seines URP-Gesuchs mit Beschwerde an. Das Obergericht wies die Beschwerde ab und auferlegte ihm Gerichtsgebühren. Das Bundesgericht bestätigte die Kostenpflichtigkeit des Rechtsmittelverfahrens.
- Einschlägig für: Art. 119 Abs. 6 ZPO i.V.m. Art. 121 ZPO, Kostenlosigkeit, Rechtsmittel
BGE 142 III 36 (17. Dezember 2015)
- Thema: Bedürftigkeitsprüfung und Lebenshaltungskosten im Konkubinat
- Kernaussage: Der Konkubinatspartner schuldet im Gegensatz zum Ehegatten keinen Prozesskostenvorschuss (provisio ad litem); die durch die gemeinsame Haushaltsführung tatsächlich erzielten finanziellen Einsparungen fliessen jedoch in die Bedarfsberechnung der gesuchstellenden Partei ein.
- Konkreter Sachverhalt: Prüfung der Mittellosigkeit einer Gesuchstellerin, die in einem stabilen Konkubinat lebte.
- Einschlägig für: Art. 119 Abs. 2 ZPO i.V.m. Art. 117 lit. a ZPO, Konkubinat, Bedürftigkeit
BGE 139 III 334 (11. Juli 2013)
- Thema: Stellung der Gegenpartei im Gesuchsverfahren (Art. 119 Abs. 3 ZPO)
- Kernaussage: Die Gegenpartei, die gestützt auf Art. 119 Abs. 3 ZPO fakultativ zum Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege angehört wird, hat keine Parteistellung; ihr darf keine Parteientschädigung zugesprochen werden.
- Konkreter Sachverhalt: Die Vorinstanz hatte der angehörten Gegenpartei eine Entschädigung zulasten des Gesuchstellers zugesprochen. Das Bundesgericht hob die Parteientschädigung auf.
- Einschlägig für: Art. 119 Abs. 3 ZPO, Parteientschädigung
BGE 140 III 501 (18. September 2014)
- Thema: Parteientschädigung zulasten des Kantons bei Obsiegen im Rechtsmittelverfahren
- Kernaussage: Obsiegt die um unentgeltliche Rechtspflege nachsuchende Partei im Beschwerdeverfahren gegen die unberechtigte Verweigerung der Rechtspflege, ist ihr vom Kanton die volle Parteientschädigung auszurichten.
- Konkreter Sachverhalt: Erfolgreiche Beschwerde gegen die Verweigerung eines unentgeltlichen Rechtsbeistands; Streit über die Entschädigungspflicht des Kantons.
- Einschlägig für: Art. 119 ZPO i.V.m. Art. 106 ZPO, Beschwerdeverfahren
BGE 140 III 12 (10. Dezember 2013)
- Thema: Ausschluss der unentgeltlichen Rechtspflege bei vorsorglicher Beweisführung
- Kernaussage: In einem Verfahren der vorsorglichen Beweisführung (Art. 158 ZPO), das einzig der Abklärung künftiger Prozessaussichten dient, besteht kein Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege nach Art. 119 ZPO.
- Konkreter Sachverhalt: Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege für ein vorsorgliches Gutachten vor Klageerhebung.
- Einschlägig für: Art. 119 ZPO i.V.m. Art. 158 ZPO
II. Weitere Entscheide des Bundesgerichts
BGer 4A_114/2013 (20. Juni 2013)
- Thema: Strenge Mitwirkungsobliegenheit des Gesuchstellers (Art. 119 Abs. 2 ZPO)
- Kernaussage: Die gesuchstellende Person muss ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse lückenlos und belegt nachweisen. Wer trotz Fristansetzung Kontoauszüge oder Belege vorenthält, scheitert am Nachweis der Bedürftigkeit.
- Konkreter Sachverhalt: Unvollständige Offenlegung von Bankguthaben und Vermögenswerten; Gesuchsabweisung geschützt.
- Einschlägig für: Art. 119 Abs. 2 ZPO, Mitwirkungspflicht
BGer 5A_897/2013 (8. Juli 2014)
- Thema: Äusserung zur Sache und Glaubhaftmachung der Prozessaussichten
- Kernaussage: Das Gesuch muss hinreichende tatsächliche und rechtliche Ausführungen zur Hauptsache enthalten, damit die fehlende Aussichtslosigkeit geprüft werden kann (Art. 119 Abs. 2 ZPO).
- Konkreter Sachverhalt: Abweisung eines URP-Gesuchs mangels substantiierter Darlegung des Klagefundaments.
- Einschlägig für: Art. 119 Abs. 2 ZPO, Aussichtslosigkeit
BGer 5A_255/2015 (4. August 2015)
- Thema: Kostenfreiheit im erstinstanzlichen Gesuchsentscheid
- Kernaussage: Die Kostenauflage für den erstinstanzlichen Gesuchsentscheid verstösst gegen Art. 119 Abs. 6 ZPO.
- Konkreter Sachverhalt: Rüge der unzulässigen Gebührenerhebung für den Abweisungsentscheid der ersten Instanz.
- Einschlägig für: Art. 119 Abs. 6 ZPO
BGer 5A_405/2011 (27. September 2011)
- Thema: Geltungsbereich von Art. 119 Abs. 6 ZPO
- Kernaussage: Bestätigung, dass die Kostenbefreiung ausschliesslich erst- und zweitinstanzliche Gesuchsverfahren erfasst.
- Konkreter Sachverhalt: Kostenregelung im URP-Verfahren.
- Einschlägig für: Art. 119 Abs. 6 ZPO
III. Kantonale Rechtsprechung
Obergericht Zürich, PS210045 (2021)
- Thema: Bedarfsberechnung und Notbedarfszuschlag im kantonalen URP-Verfahren
- Kernaussage: Der zivilprozessuale Notbedarf wird ermittelt, indem dem betreibungsrechtlichen Grundbetrag nach Art. 93 SchKG ein Zuschlag von 15 bis 20 % für Steuern und laufende Lebenshaltungskosten hinzugerechnet wird.
- Konkreter Sachverhalt: Streit über die Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege im Scheidungsverfahren.
- Kanton: Zürich (ZH)
Letzte Aktualisierung: 2026-08-29