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Rechtsprechung zu Art. 119 ZPO

Rechtsprechung zu Art. 119 ZPO

Systematische Übersicht der bundesgerichtlichen Leitentscheide sowie der kantonalen Gerichtspraxis zum Gesuchs- und Bewilligungsverfahren der unentgeltlichen Rechtspflege nach Art. 119 ZPO.

I. Leitentscheide des Bundesgerichts (BGE)

BGE 137 III 470 (27. September 2011)

  • Thema: Kostenlosigkeit des Gesuchsverfahrens und Kostenpflicht im Rechtsmittelverfahren (Art. 119 Abs. 6 ZPO)
  • Kernaussage: Die Kostenlosigkeit nach Art. 119 Abs. 6 ZPO gilt einzig für das Gesuchsverfahren vor der jeweiligen Instanz. Das kantonale Beschwerdeverfahren gegen einen die unentgeltliche Rechtspflege abweisenden oder entziehenden Entscheid ist hingegen kostenpflichtig.
  • Konkreter Sachverhalt: Gesuchsteller focht die erstinstanzliche Abweisung seines URP-Gesuchs mit Beschwerde an. Das Obergericht wies die Beschwerde ab und auferlegte ihm Gerichtsgebühren. Das Bundesgericht bestätigte die Kostenpflichtigkeit des Rechtsmittelverfahrens.
  • Einschlägig für: Art. 119 Abs. 6 ZPO i.V.m. Art. 121 ZPO, Kostenlosigkeit, Rechtsmittel

BGE 142 III 36 (17. Dezember 2015)

  • Thema: Bedürftigkeitsprüfung und Lebenshaltungskosten im Konkubinat
  • Kernaussage: Der Konkubinatspartner schuldet im Gegensatz zum Ehegatten keinen Prozesskostenvorschuss (provisio ad litem); die durch die gemeinsame Haushaltsführung tatsächlich erzielten finanziellen Einsparungen fliessen jedoch in die Bedarfsberechnung der gesuchstellenden Partei ein.
  • Konkreter Sachverhalt: Prüfung der Mittellosigkeit einer Gesuchstellerin, die in einem stabilen Konkubinat lebte.
  • Einschlägig für: Art. 119 Abs. 2 ZPO i.V.m. Art. 117 lit. a ZPO, Konkubinat, Bedürftigkeit

BGE 139 III 334 (11. Juli 2013)

  • Thema: Stellung der Gegenpartei im Gesuchsverfahren (Art. 119 Abs. 3 ZPO)
  • Kernaussage: Die Gegenpartei, die gestützt auf Art. 119 Abs. 3 ZPO fakultativ zum Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege angehört wird, hat keine Parteistellung; ihr darf keine Parteientschädigung zugesprochen werden.
  • Konkreter Sachverhalt: Die Vorinstanz hatte der angehörten Gegenpartei eine Entschädigung zulasten des Gesuchstellers zugesprochen. Das Bundesgericht hob die Parteientschädigung auf.
  • Einschlägig für: Art. 119 Abs. 3 ZPO, Parteientschädigung

BGE 140 III 501 (18. September 2014)

  • Thema: Parteientschädigung zulasten des Kantons bei Obsiegen im Rechtsmittelverfahren
  • Kernaussage: Obsiegt die um unentgeltliche Rechtspflege nachsuchende Partei im Beschwerdeverfahren gegen die unberechtigte Verweigerung der Rechtspflege, ist ihr vom Kanton die volle Parteientschädigung auszurichten.
  • Konkreter Sachverhalt: Erfolgreiche Beschwerde gegen die Verweigerung eines unentgeltlichen Rechtsbeistands; Streit über die Entschädigungspflicht des Kantons.
  • Einschlägig für: Art. 119 ZPO i.V.m. Art. 106 ZPO, Beschwerdeverfahren

BGE 140 III 12 (10. Dezember 2013)

  • Thema: Ausschluss der unentgeltlichen Rechtspflege bei vorsorglicher Beweisführung
  • Kernaussage: In einem Verfahren der vorsorglichen Beweisführung (Art. 158 ZPO), das einzig der Abklärung künftiger Prozessaussichten dient, besteht kein Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege nach Art. 119 ZPO.
  • Konkreter Sachverhalt: Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege für ein vorsorgliches Gutachten vor Klageerhebung.
  • Einschlägig für: Art. 119 ZPO i.V.m. Art. 158 ZPO

II. Weitere Entscheide des Bundesgerichts

BGer 4A_114/2013 (20. Juni 2013)

  • Thema: Strenge Mitwirkungsobliegenheit des Gesuchstellers (Art. 119 Abs. 2 ZPO)
  • Kernaussage: Die gesuchstellende Person muss ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse lückenlos und belegt nachweisen. Wer trotz Fristansetzung Kontoauszüge oder Belege vorenthält, scheitert am Nachweis der Bedürftigkeit.
  • Konkreter Sachverhalt: Unvollständige Offenlegung von Bankguthaben und Vermögenswerten; Gesuchsabweisung geschützt.
  • Einschlägig für: Art. 119 Abs. 2 ZPO, Mitwirkungspflicht

BGer 5A_897/2013 (8. Juli 2014)

  • Thema: Äusserung zur Sache und Glaubhaftmachung der Prozessaussichten
  • Kernaussage: Das Gesuch muss hinreichende tatsächliche und rechtliche Ausführungen zur Hauptsache enthalten, damit die fehlende Aussichtslosigkeit geprüft werden kann (Art. 119 Abs. 2 ZPO).
  • Konkreter Sachverhalt: Abweisung eines URP-Gesuchs mangels substantiierter Darlegung des Klagefundaments.
  • Einschlägig für: Art. 119 Abs. 2 ZPO, Aussichtslosigkeit

BGer 5A_255/2015 (4. August 2015)

  • Thema: Kostenfreiheit im erstinstanzlichen Gesuchsentscheid
  • Kernaussage: Die Kostenauflage für den erstinstanzlichen Gesuchsentscheid verstösst gegen Art. 119 Abs. 6 ZPO.
  • Konkreter Sachverhalt: Rüge der unzulässigen Gebührenerhebung für den Abweisungsentscheid der ersten Instanz.
  • Einschlägig für: Art. 119 Abs. 6 ZPO

BGer 5A_405/2011 (27. September 2011)

  • Thema: Geltungsbereich von Art. 119 Abs. 6 ZPO
  • Kernaussage: Bestätigung, dass die Kostenbefreiung ausschliesslich erst- und zweitinstanzliche Gesuchsverfahren erfasst.
  • Konkreter Sachverhalt: Kostenregelung im URP-Verfahren.
  • Einschlägig für: Art. 119 Abs. 6 ZPO

III. Kantonale Rechtsprechung

Obergericht Zürich, PS210045 (2021)

  • Thema: Bedarfsberechnung und Notbedarfszuschlag im kantonalen URP-Verfahren
  • Kernaussage: Der zivilprozessuale Notbedarf wird ermittelt, indem dem betreibungsrechtlichen Grundbetrag nach Art. 93 SchKG ein Zuschlag von 15 bis 20 % für Steuern und laufende Lebenshaltungskosten hinzugerechnet wird.
  • Konkreter Sachverhalt: Streit über die Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege im Scheidungsverfahren.
  • Kanton: Zürich (ZH)

Letzte Aktualisierung: 2026-08-29