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Rechtsprechung zu Art. 101 ZPO

Rechtsprechung zu Art. 101 ZPO

Art. 101 ZPO regelt die Leistung des Kostenvorschusses und der Sicherheit durch die Parteien. Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten bundesgerichtlichen Entscheide zusammen, die sich mit den Voraussetzungen und der Praxis der Sicherheitsleistung befassen.

BGE 141 III 369 (27.8.2015)

Der Bundesgerichtshof präzisiert die Voraussetzungen für die Sicherheit für Parteientschädigung. Die Sicherheitsleistung setzt voraus, dass konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung der Kostenforderung bestehen. Das Ermessen der Vorinstanz wird respektiert, solange sie alle relevanten Umstände berücksichtigt.

BGE 140 III 159 (7.5.2014)

Das Bundesgericht befasst sich mit dem Ermessen bei der Verfahrensleitung, insbesondere bei der Fristsetzung. Unnötige Kosten, die durch verspätetes oder unkoordiniertes Vorgehen entstehen, können der verursachenden Partei auferlegt werden. Die Verfahrensleitung hat den Grundsatz der Verfahrensökonomie zu wahren.

BGer 5A_997/2014 (27.8.2015)

Dieser Entscheid klärt die Sicherheitsleistung im Beschwerdeverfahren vor dem Bundesgericht. Die Anforderungen an die Sicherheitsleistung durch ausländische oder vermögenslose Parteien werden konkretisiert. Eine übertriebene Anforderung kann gegen den Zugang zum Recht verstossen.

BGer 4A_29/2014 (7.5.2014)

Das Bundesgericht äussert sich zur Fristsetzung und zum Kostenvorschuss. Die Frist für die Leistung des Vorschusses muss angemessen sein und der Partei ausreichend Zeit zur Beschaffung der Mittel einräumen. Bei fruchtlosem Verstreichen der Frist tritt das Gericht auf die Klage nicht ein.

BGer 4A_360/2018 (17.7.2018)

Der Entscheid behandelt das Verhältnis zwischen Sicherheitsleistung und unentgeltlicher Rechtspflege. Wird der unentgeltlichen Rechtspflege entsprochen, entfällt die Pflicht zur Sicherheitsleistung. Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt nach Massgabe von Art. 119 ff. ZPO.

BGE 148 III 21 (16.1.2018)

Das Bundesgericht befasst sich mit der Verteilung der Prozesskosten und der Rolle der Sicherheitsleistung. Die Sicherheitsleistung dient der Sicherstellung der Prozesskosten und der Parteientschädigung. Ihre Höhe richtet sich nach dem mutmasslichen Aufwand des Verfahrens.

BGer 4A_310/2021 (3.8.2021)

Dieser Entscheid befasst sich mit der Sicherheitsleistung bei ausländischen Parteien. Ausländische Parteien ohne Wohnsitz in der Schweiz können zur Sicherheitsleistung verpflichtet werden. Die Befreiung von dieser Pflicht erfordert den Nachweis ausreichender Vermögenswerte in der Schweiz oder einer Gegenseitigkeit.

BGer 5A_964/2014 (2.4.2015)

Der Entscheid klärt die Sicherheitsleistung im Familienverfahren. Im Familienverfahren nach der ZPO können unter Umständen Erleichterungen bei der Sicherheitsleistung gelten. Die Besonderheiten des Familienverfahrens sind bei der Beurteilung der Sicherheitsleistung zu berücksichtigen.

BGE 139 III 498 (17.10.2013)

Das Bundesgericht äussert sich zum Kostenvorschuss im summarischen Verfahren. Im summarischen Verfahren gelten besondere Regeln hinsichtlich der Kostenvorschusspflicht. Die Anforderungen können je nach Dringlichkeit des Rechtsschutzbegehrens variieren.

BGE 144 III 394 (17.7.2018)

Der Entscheid befasst sich mit der Berufung und dem Streitwert. Der Streitwert ist für die Beurteilung der Berufungsfähigkeit und der Kostenfolgen massgeblich. Eine falsche Streitwertfestsetzung kann zur Aufhebung des Entscheids führen.

BGE 145 III 153 (26.2.2019)

Das Bundesgericht klärt die Anschlussberufung und die damit verbundene Kostenverteilung. Die Anschlussberufung ist nur zulässig, wenn die Hauptberufung zulässig ist. Die Kostenverteilung richtet sich nach dem jeweiligen Obsiegen und Unterliegen der Parteien.

BGE 148 III 182 (8.2.2022)

Dieser Entscheid befasst sich mit der Verteilung der Prozesskosten. Die Verteilung erfolgt nach dem Ausgang des Verfahrens, es sei denn, besondere Umstände rechtfertigen eine abweichende Verteilung. Die Sicherheitsleistung wird bei der Kostenverteilung berücksichtigt.

BGE 148 III 186 (18.1.2022)

Das Bundesgericht äussert sich zur Berufungsfähigkeit und zum Streitwert. Die Streitwertgrenze von Fr. 10'000 ist für die Beurteilung der Berufungsfähigkeit entscheidend. Bei Streitwerten unterhalb dieser Grenze ist die Berufung ausgeschlossen.

BGE 139 III 358 (22.8.2013)

Der Entscheid befasst sich mit der Kostenverteilung beim Rückzug einer Scheidungsklage. Beim Rückzug der Klage werden die Kosten in der Regel der klagenden Partei auferlegt. Besondere Umstände können eine abweichende Kostenverteilung rechtfertigen.

BGE 142 III 413 (25.5.2016)

Das Bundesgericht klärt die Unverzüglichkeit bei der Geltendmachung von Nova und die Sicherheitsleistung. Neue Tatsachen und Beweismittel müssen unverzüglich nach deren Entdeckung vorgebracht werden. Die Sicherheitsleistung bleibt auch bei nachträglicher Novenbehauptung bestehen.

Letzte Aktualisierung: 2026-07-18