Skip to content

Rechtsprechung zu Art. 52 ZPO

Rechtsprechung zu Art. 52 ZPO

Systematische Übersicht der bundesgerichtlichen Leitentscheide sowie der kantonalen Gerichtspraxis zum Handeln nach Treu und Glauben und zum Verbot des Rechtsmissbrauchs nach Art. 52 ZPO.

I. Leitentscheide des Bundesgerichts (BGE)

BGE 151 III 344 (19. Februar 2025)

  • Thema: Treu und Glauben und prozessuale Anfechtungsobliegenheit
  • Kernaussage: Bei qualifizierten prozessleitenden Verfügungen nach Art. 319 lit. b Ziff. 1 ZPO darf von den Parteien nach Treu und Glauben (Art. 52 ZPO) erwartet werden, eine bestehende Beschwerdemöglichkeit unverzüglich zu nutzen. Unterlässt die Partei dies, gilt die Anordnung als genehmigt und die Rüge verwirkt für das Endurteil.
  • Konkreter Sachverhalt: Partei unterliess die sofortige Beschwerde gegen eine Massnahmeverfügung und rügte den Mangel erst Jahre später in der Berufung gegen das Endurteil. Verwirkung geschützt.
  • Einschlägig für: Art. 52 Abs. 1 ZPO i.V.m. Art. 319 lit. b ZPO, Anfechtungsobliegenheit

BGE 141 III 210 (9. April 2015)

  • Thema: Verbot widersprüchlichen Verhaltens (venire contra factum proprium)
  • Kernaussage: Wer vor einem Gericht über mehrere Instanzen vorbehaltlos prozessiert und erst im Vollstreckungsverfahren fundamentale Zuständigkeits- oder Korruptionsrügen erhebt, verhält sich treuwidrig; der Einwand ist rechtsmissbräuchlich (Art. 52 ZPO i.V.m. Art. 2 Abs. 2 ZGB).
  • Konkreter Sachverhalt: Anerkennung eines ausländischen Schiedsurteils in der Schweiz und verspäteter Ordre-public-Einwand.
  • Einschlägig für: Art. 52 Abs. 1 ZPO, venire contra factum proprium, Rechtsmissbrauch

BGE 139 III 78 (6. Dezember 2012)

  • Thema: Vertrauensschutz bei unterlassenen richterlichen Hinweisen
  • Kernaussage: Das Unterlassen eines gesetzlich vorgeschriebenen gerichtlichen Hinweises (z.B. nach Art. 145 Abs. 3 ZPO) darf nach Treu und Glauben nicht zulasten der Partei gehen.
  • Konkreter Sachverhalt: Unterbliebener Hinweis des Gerichts auf den Ausschluss des Fristenstillstands während der Gerichtsferien.
  • Einschlägig für: Art. 52 ZPO i.V.m. Art. 145 Abs. 3 ZPO, Vertrauensschutz

BGE 149 III 145 (2023)

  • Thema: Treu und Glauben bei Prozesserklärungen und Klagerückzug
  • Kernaussage: Prozesserklärungen sind nach dem Grundsatz von Treu und Glauben so auszulegen, wie sie die Gegenpartei und das Gericht nach den gesamten Umständen verstehen durften.
  • Konkreter Sachverhalt: Auslegung einer Vereinbarung über die Beendigung des Prozesses.
  • Einschlägig für: Art. 52 Abs. 1 ZPO, Auslegung von Prozesserklärungen

II. Weitere Entscheide des Bundesgerichts

BGer 4A_620/2012 (29. Mai 2013)

  • Thema: Unverzügliche Rügepflicht von Verfahrensmängeln
  • Kernaussage: Es widerspricht Treu und Glauben (Art. 52 ZPO), einen erkannten Verfahrensmangel nicht sofort vor der zuständigen Instanz zu rügen, sondern zuzuwarten und ihn erst im Rechtsmittelverfahren vorzutragen.
  • Konkreter Sachverhalt: Verspätete Rüge der fehlerhaften Aktenführung im Zivilprozess.
  • Einschlägig für: Art. 52 Abs. 1 ZPO, Rügeobliegenheit

BGer 5A_588/2024 (21. November 2025)

  • Thema: Rechtsmissbrauchsverbot im Eheschutzverfahren
  • Kernaussage: Die mutwillige Verweigerung prozessualer Mitwirkung und das schikanöse Taktieren mit Verfahrensschritten verstossen gegen Art. 52 Abs. 1 ZPO.
  • Konkreter Sachverhalt: Blockierung des Verfahrens durch widersprüchliche Eingaben im Ehestreit.
  • Einschlägig für: Art. 52 Abs. 1 ZPO, Familienverfahren

BGer 4A_201/2023 (9. Oktober 2023)

  • Thema: Treuwidrige Berufung auf Formmängel
  • Kernaussage: Wer einen Formmangel selbst mitverursacht hat oder daraus über längere Zeit Vorteile zog, kann sich später nicht treuwidrig auf die Ungültigkeit berufen.
  • Konkreter Sachverhalt: Streit über die Wirksamkeit einer Klageeinreichung.
  • Einschlägig für: Art. 52 Abs. 1 ZPO

BGer 6B_554/2020 (23. September 2020)

  • Thema: Treu und Glauben bei der Zustellung gerichtlicher Sendungen
  • Kernaussage: Bei Begründung eines Prozessrechtsverhältnisses sind die Parteien verpflichtet, Vorkehren für die ordnungsgemässe Zustellung zu treffen; widersprüchliches Verhalten schadet.
  • Konkreter Sachverhalt: Zustellungsfiktion bei Annahmeverweigerung (Art. 138 ZPO).
  • Einschlägig für: Art. 52 Abs. 1 ZPO i.V.m. Art. 138 ZPO

BGer 4A_659/2016 (3. Mai 2017)

  • Thema: Auslegung von Rechtsmittelschriften nach Treu und Glauben
  • Kernaussage: Rechtsmittelanträge und Begründungen sind nach dem Vertrauensprinzip auszulegen; überspitzter Formalismus ist untersagt.
  • Konkreter Sachverhalt: Auslegung unklarer Anträge in der Berufungsschrift.
  • Einschlägig für: Art. 52 Abs. 1 ZPO i.V.m. Art. 29 Abs. 1 BV

III. Kantonale Rechtsprechung

Obergericht Zürich, PS230012 (2023)

  • Thema: Verwirkung von Verfahrensrügen bei treuwidrigem Zuwarten
  • Kernaussage: Wer eine Gehörsverletzung der ersten Instanz nicht bei der ersten Eingabe im Rechtsmittelverfahren rügt, sondern erst nach Ergehen eines ungünstigen Zwischenentscheids, handelt treuwidrig nach Art. 52 ZPO.
  • Konkreter Sachverhalt: Verspätete Rüge der unterlassenen Zeugeneinvernahme.
  • Kanton: Zürich (ZH)

Letzte Aktualisierung: 2026-08-29