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Rechtsprechung zu Art. 641 ZGB

Rechtsprechungssammlung zu Art. 641 ZGB

Bundesgerichtsentscheide (BGE)

BGE 132 III 651, E. 7

  • Datum: 25. August 2006
  • Thema: actio negatoria; Abwehrrecht ohne Schädigung
  • Kernaussage: Das Abwehrrecht aus Art. 641 Abs. 2 ZGB besteht auch dann, wenn der Eingriff nicht schädigend ist. Ungerechtfertigt ist eine Einwirkung, wenn keine auf öffentlichem oder privatem Recht gründende Duldungspflicht besteht; als Einwirkung gilt jeder störende körperliche oder immaterielle Eingriff. Im Fall ging es um ein über fremde Grundstücke in der Gemeinde Baar gespanntes Erdseil mit Glasfaserkabel für Fernmeldedienste.
  • Einschlägig für: Abs. 2 Hs. 2 (actio negatoria — Einwirkung, Schädigung)
  • Link: BGE 132 III 651, E. 7

BGE 88 II 252, E. 4

  • Datum: 10. Mai 1962
  • Thema: Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch; Von Werdt-Passage
  • Kernaussage: Art. 641 Abs. 2 ZGB gibt zur Abwehr ungerechtfertigter Einwirkungen den Beseitigungs- und den Unterlassungsanspruch. Der Beseitigungsanspruch muss sich gegen die Ursachen der Einwirkung richten und setzt einen sich fortwährend als Störung auswirkenden Zustand voraus; Ansprüche auf Wiederherstellung des früheren Zustands gehören dem Schadenersatzrecht an. Unter Grundnachbarn können aus Art. 641 Abs. 2 ZGB keine weitergehenden Ansprüche als nach Art. 679 ZGB hergeleitet werden, soweit es um die Überschreitung des Grundeigentumsrechts geht.
  • Einschlägig für: Abs. 2 Hs. 2 (Beseitigung vs. Unterlassung); Verhältnis zu Art. 679 ZGB
  • Link: BGE 88 II 252, E. 4

BGE 95 II 397, E. 2

  • Datum: 6. Juni 1969
  • Thema: Flugverkehr; unmittelbare Einwirkung; Miteigentümerklage
  • Kernaussage: Eine unmittelbare, einer Besitzesstörung im Sinne von Art. 928 ZGB gleichkommende Einwirkung auf ein Weggrundstück durch Flugverkehr ist nach Art. 641 Abs. 2 ZGB abwehrbar (E. 2a). Jeder Miteigentümer des von der Störung betroffenen Grundstücks kann die Eigentumsfreiheitsklage erheben, selbst wenn die anderen Miteigentümer mit der Störung einverstanden sind (E. 2b). Klage auf Verbot des Überrollens und Überfliegens in gefahrdrohend geringer Höhe.
  • Einschlägig für: Abs. 2 Hs. 2 (unmittelbare Einwirkung); Miteigentum
  • Link: BGE 95 II 397, E. 2

BGE 131 III 505, E. 4.2 und 5

  • Datum: 16. Juni 2005
  • Thema: Laubfall überragender Äste; Kapprecht und Eigentumsfreiheitsklage
  • Kernaussage: Die Verschmutzung einer Strassenparzelle durch Laubfall überragender Äste der auf der Nachbarparzelle stehenden Bäume stellt grundsätzlich keine übermässige Immission dar (E. 4.2). Zur Beseitigung der Störung stehen dem Eigentümer das Kapprecht (Art. 687 Abs. 1 ZGB) und die Eigentumsfreiheitsklage als gleichwertige Rechtsbehelfe zur Verfügung; die beim Kapprecht vorausgesetzte erhebliche Schädigung ist auch bei der Eigentumsfreiheitsklage zu berücksichtigen (E. 5).
  • Einschlägig für: Abs. 2 Hs. 2 (Schädigungserfordernis bei übermässigen Immissionen); Verhältnis zu Art. 687 ZGB
  • Link: BGE 131 III 505, E. 5

BGE 132 III 155, E. 6.1 und 6.2

  • Datum: 2. Dezember 2005
  • Thema: Unzulässigkeit der Vindikationszession
  • Kernaussage: Die Abtretung des Herausgabeanspruchs gemäss Art. 641 Abs. 2 ZGB stellt kein zulässiges Traditionssurrogat dar; durch die Abtretung des Vindikationsanspruchs kann kein Eigentum an einer Sache übertragen werden (E. 6.1). Der Herausgabeanspruch kann auch nicht selbstständig, das heisst ohne gleichzeitige Übertragung des Eigentums, abgetreten werden (E. 6.2). Ausserdem: Besitzanweisung (Art. 924 Abs. 1 ZGB) setzt gestuften Besitz voraus; longa manu traditio (Art. 922 Abs. 2 ZGB) setzt offene Besitzlage und unmittelbaren Besitz des Veräusserers voraus.
  • Einschlägig für: Abs. 2 Hs. 1 (Vindikation — Übertragbarkeit des Herausgabeanspruchs)
  • Link: BGE 132 III 155, E. 6.1

BGE 104 II 166

  • Datum: 28. August 1978
  • Thema: Vorübergehende Benützung des Nachbargrundstücks (Hammerschlagsrecht)
  • Kernaussage: Das Recht zur vorübergehenden Benützung des Nachbargrundstücks im Zusammenhang mit Bauarbeiten ist nur soweit gewährleistet, als es sich in den Schranken von Art. 695 ZGB hält; eine darüber hinausgehende Inanspruchnahme — etwa Abgrabungen — wird von der Benutzungsbefugnis des bauwilligen Nachbarn nicht gedeckt.
  • Einschlägig für: Abs. 1 (Benutzungsbefugnis und ihre Schranken); Verhältnis zu Art. 695 ZGB
  • Link: BGE 104 II 166

BGE 107 II 134, E. 3 und 4

  • Datum: 21. Mai 1981
  • Thema: Beseitigungsklage (Art. 679 ZGB) versus Schadenersatz; Naturalersatz
  • Kernaussage: Mit der Beseitigungsklage des Art. 679 ZGB kann der geschädigte Grundeigentümer nur die Beseitigung des den Schaden verursachenden Zustands auf dem Ausgangsgrundstück verlangen, nicht aber die Wiederherstellung des früheren Zustands seines verletzten Eigentums; für die Behebung der Schäden steht nur die Schadenersatzklage zur Verfügung, die der Verjährung nach Art. 60 OR unterliegt (E. 3). Als Ersatz kommt nicht nur Geldleistung, sondern auch Naturalersatz in der Form der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands in Frage (E. 4).
  • Einschlägig für: Verhältnis zu Art. 679 ZGB (Beseitigung vs. Schadenersatz)
  • Link: BGE 107 II 134

BGE 122 III 1

  • Datum: 5. März 1996 (urteil 2. Dezember 1994)
  • Thema: Gutgläubiger Erwerb einer abhandengekommenen Sache; Antiquitätenhandel
  • Kernaussage: In Geschäftsbereichen, in denen oft Waren zweifelhafter Herkunft angeboten werden, sind bei einem Erwerber mit einschlägigen Branchenkenntnissen hohe Anforderungen an die Aufmerksamkeit gemäss Art. 3 Abs. 2 ZGB zu stellen; auch der Antiquitätenhandel zählt dazu, unabhängig davon, ob der Gegenstand zum Eigengebrauch oder im Handelskauf erworben wird. Grenze des Gutglaubensschutzes und damit der Vindikationsschranke.
  • Einschlägig für: Abs. 2 Hs. 1 (Vindikation — Gutglaubensschutz als Schranke)
  • Link: BGE 122 III 1

Bundesgerichtsentscheide (nicht publiziert / keine BGE-Sammlung)

BGer 5C.236/2004, E. 3.1

  • Datum: 15. Dezember 2004
  • Thema: Ausweisung (Eigentum); Eigentumsfreiheit und Beweislast
  • Kernaussage: Das Gesetz geht von der Freiheit des Eigentums aus und erfasst die Eigentumsbeschränkungen als Ausnahmen; wer die Beschränkung behauptet, muss ihr Vorliegen beweisen und damit die Freiheit widerlegen. Bei der Eigentumsklage trifft die Behauptungs- und Beweislast den Kläger für sein gegenwärtiges Eigentum und den Beklagten für sein dingliches oder obligatorisches Recht, die Herausgabe der Sache an den klagenden Eigentümer zu verweigern.
  • Einschlägig für: Abs. 1 (Freiheitsgrundsatz); Abs. 2 (Beweislast Eigentumsklage)
  • Link: BGer 5C.236/2004, E. 3.1

BGer 5A_655/2010, E. 2.2.1

  • Datum: 5. Mai 2011
  • Thema: Eigentumsfreiheitsklage; Geringfügigkeit und Rechtsmissbrauch
  • Kernaussage: Der Anspruch auf Beseitigung der Eigentumsstörung gemäss Art. 641 Abs. 2 ZGB richtet sich gegen jede Art der Einwirkung; ob der Nachteil im Verhältnis zu den Beseitigungskosten geringfügig ist, spielt unter Vorbehalt des Rechtsmissbrauchs keine Rolle, da Art. 641 ZGB für derartige Abwägungen keinen Raum lässt. Rechtsmissbrauch bei Eigentumsstörungen ist nur mit grösster Zurückhaltung anzunehmen; bejaht etwa bei Kleinkonstruktionen auf einem 2–5 cm breiten Grenzstreifen oder bei einer rechtswidrigen Mauer unmittelbar vor einer rechtmässigen zweiten Mauer.
  • Einschlägig für: Abs. 2 Hs. 2 (keine Geringfügigkeitsschranke; Rechtsmissbrauchseinrede)
  • Link: BGer 5A_655/2010, E. 2.2.1

BGer 5A_1009/2019, E. 3.3

  • Datum: 29. Oktober 2020
  • Thema: Art. 26 BV Eigentumsgarantie; Herausgabe von Originalbelegen
  • Kernaussage: Gemäss Art. 26 Abs. 1 BV ist das Eigentum gewährleistet; ein Eingriff bedarf einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage und muss durch ein öffentliches Interesse gerechtfertigt sowie verhältnismässig sein (Art. 36 Abs. 1–3 BV). Die Eigentumsgarantie umfasst namentlich das Eigentum und den Besitz an beweglichen Sachen; Art. 26 Abs. 1 BV erlaubt die kostenlose Herausgabe des zu Unrecht vorbehaltenen Eigentums. Im Fall begehrte ein unter Beistandschaft stehender Beschwerdeführer die Herausgabe seiner Originalbelege.
  • Einschlägig für: Abs. 1 (Schranken der Rechtsordnung — Art. 26 BV); Abs. 2 Hs. 1 (Herausgabe)
  • Link: BGer 5A_1009/2019, E. 3.3

BGer 1C_181/2022, E. 6.1

  • Datum: 3. Oktober 2023
  • Thema: Art. 26 BV; Denkmalschutz als öffentlich-rechtliche Eigentumsschranke
  • Kernaussage: Die Eigentumsgarantie gewährleistet das Eigentum nur innerhalb der Schranken, die ihm im öffentlichen Interesse durch die Rechtsordnung und namentlich die Raumplanung gezogen sind; Einschränkungen bedürfen einer genügenden gesetzlichen Grundlage (Art. 36 Abs. 1 BV), eines öffentlichen Interesses (Art. 36 Abs. 2 BV) und der Verhältnismässigkeit (Art. 36 Abs. 3 BV). Eigentumsbeschränkungen zum Schutz von Baudenkmälern liegen allgemein im öffentlichen Interesse; rein finanzielle Interessen an höchstmöglicher Ausnutzung überwiegen grundsätzlich nicht. Im Fall ging es um die Eintragung der Liegenschaft Reservoirstrasse 240 in Basel in das kantonale Denkmalverzeichnis.
  • Einschlägig für: Abs. 1 (öffentlich-rechtliche Schranken — Denkmalschutz, Art. 26 BV)
  • Link: BGer 1C_181/2022, E. 6.1

Kantonale / vorinstanzliche Entscheide

Schaffhausen Obergericht, 40/2015/19 (publiziert 2. Februar 2021), E. 5.4 f.

  • Kanton: Schaffhausen
  • Thema: Überragende Äste und zu nahe an der Grenze stehende Sträucher
  • Kernaussage: Bestätigung der Linie von BGE 131 III 505: eine allein durch Laubfall verursachte Beeinträchtigung gilt nicht als übermässig; das Kapprecht und die Eigentumsfreiheitsklage setzen bei übermässigen Immissionen eine erhebliche Schädigung voraus. Streit um Art. 641 Abs. 2, Art. 687 Abs. 1 und Art. 688 ZGB sowie Art. 93a Abs. 1 und Art. 94c EG ZGB SH.
  • Einschlägig für: Abs. 2 Hs. 2 (actio negatoria im Nachbarrecht); Kantonale Praxisfragen
  • Link: SH OG 40/2015/19 (PDF)

Zürich Obergericht, PF200002 (6. Mai 2020)

  • Kanton: Zürich
  • Thema: Miteigentümer-Klage; selbstständige Geltendmachung
  • Kernaussage: Verweis auf BGE 95 II 397, wonach Miteigentümer ihre Abwehransprüche auch selbstständig geltend machen können; die Zustimmung der anderen Miteigentümer ist nicht erforderlich.
  • Einschlägig für: Abs. 2 (Miteigentümerklage); Kantonale Praxisfragen
  • Link: ZH OG PF200002 (PDF)

Letzte Aktualisierung: 13. September 2026