Rechtsprechung zu Art. 447 ZGB
Leitentscheide (BGE)
BGE 143 III 65
- Thema: Anhörung Pflegeeltern
- Kernaussage: Die Pflicht zur Anhörung der Pflegeeltern beschränkt sich auf wichtige Entscheidungen; der Wechsel der Beistandsperson bei Berufsbeistandschaft ist in der Regel keine wichtige Entscheidung. Verweis auf Art. 447 Abs. 1 ZGB.
- Einschlägig für: Art. 447 Abs. 1 (Grundsatz der persönlichen Anhörung)
Weitere Bundesgerichtsentscheide
BGer 5A_2/2016 vom 28. April 2016
- Thema: Anhörungsverfahrensvorschriften ZGB
- Kernaussage: Rügt die Beschwerdeführerin die Verletzung von Anhörungsvorschriften, ist dies als Rüge der Verletzung von Verfahrensvorschriften des ZGB (nicht des verfassungsrechtlichen Gehörsanspruchs nach Art. 29 Abs. 2 BV) zu qualifizieren. Aus Art. 29 Abs. 2 BV ergibt sich grundsätzlich kein Anspruch auf mündliche Anhörung.
BGer 5A_522/2017 vom 22. November 2017
- Thema: Anhörung betroffene Person / Eltern
- Kernaussage: Nach Art. 314 Abs. 1 i.V.m. Art. 447 Abs. 1 ZGB ist die betroffene Person — zu der grundsätzlich auch die von einer Massnahme betroffenen Eltern zu zählen sind — persönlich, d.h. mündlich anzuhören.
BGer 5A 70/2016 vom 25. April 2016
- Thema: Vorsorglicher Aufenthaltsbestimmungsrecht-Entzug
- Kernaussage: Behandelt den vorsorglichen Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts und die Anwendung von Anhörungsvorschriften im Kindes- und Erwachsenenschutz.
BGer 5A_611/2017 vom 31. Januar 2018
- Thema: Vertretungsbeistandschaft / Anhörungszweck
- Kernaussage: Die persönliche Anhörung soll dem Wohl der betroffenen Person dienen (Verweis auf BBl 2006 7079 Ziff. 2.3.2; Art. 388 ZGB). Der Zweck der Anhörung ist auch die Sachverhaltsabklärung.
BGer 5A 902/2018 vom 14. August 2019
- Thema: Errichtung Beistandschaft / Anhörung
- Kernaussage: Errichtung einer Beistandschaft und damit verbundene Anhörungspflichten der KESB gegenüber der betroffenen Person.
BGer 5A 543/2014 vom 17. März 2015
- Thema: Beistandschaft / betroffene Person
- Kernaussage: Anhörung der Inhaber der elterlichen Sorge als betroffene Person nach Art. 447 Abs. 1 ZGB bei Errichtung einer Beistandschaft.
BGer 5A 750/2020 vom 6. Mai 2021
- Thema: Kindesschutzmassnahme-Aufhebung
- Kernaussage: Aufhebung von Kindesschutzmassnahmen; persönliche Anhörung als Verfahrensgarantie auch bei Aufhebung.
Kantonale Entscheide
BE Obergericht KES 2017 159 vom 29. Juni 2017
- Kanton: Bern
- Thema: Aktenentscheid vs. mündliche Anhörung
- Kernaussage: Ein reiner Aktenentscheid ohne vorgängige mündliche Anhörung der Inhaber der elterlichen Sorge ist bei einschneidender und richtungsweisender Regelung von Kinderbelangen grundsätzlich ausgeschlossen. Heilung durch oberinstanzliche Anhörung nur im Ausnahmefall.
BE Obergericht KES 2017 262 vom 24. Juli 2017
- Kanton: Bern
- Thema: Persönliche Anhörung / Parteiverhandlung
- Kernaussage: Die Anhörung gemäss Art. 447 Abs. 1 ZGB findet nur statt, wenn sie nicht unverhältnismässig erscheint; die Eltern sind bei Intensität der Betroffenheit als betroffene Person anzuhören.
SG Verwaltungsrekurskommission V-2013/323 vom 7. Januar 2014
- Kanton: St. Gallen
- Thema: Fürsorgerische Unterbringung / Anhörung im Kollegium
- Kernaussage: Die betroffene Person ist vorgängig durch die Kollegialbehörde anzuhören. Von der Anhörung durch den gesamten Spruchkörper kann ausnahmsweise abgesehen werden (Gefahr in Verzug, Verweigerung, Krankheit). Der Betroffene kann nicht gültig auf die Anhörung durch die Gesamtbehörde verzichten.
SG Verwaltungsrekurskommission V-2013/167 vom 5. Juni 2013
- Kanton: St. Gallen
- Thema: Fürsorgerische Unterbringung / Kollegialbehörde
- Kernaussage: Bei fürsorgerischer Unterbringung ist die Kollegialbehörde sachlich zuständig; die Anhörung kann nicht delegiert werden.
AG Verwaltungsgericht WBE.2015.338 vom 25. August 2015
- Kanton: Aargau
- Thema: Nachträgliche Stellungnahme vs. Anhörung
- Kernaussage: Die Möglichkeit zur nachträglichen Stellungnahme stellt grundsätzlich keine den Anforderungen von Art. 447 Abs. 2 ZGB genügende Anhörung dar.
AG Verwaltungsgericht WBE.2015.377 vom 16. September 2015
- Kanton: Aargau
- Thema: Anhörung im Kollegium / Ausnahmen
- Kernaussage: Erstinstanzliche Anordnungen von fürsorgerischen Unterbringungen müssen stets begründet erlassen werden; die Anhörung dient als Mitwirkungsrecht und Sachverhaltsabklärung. Ausnahmen vom Kollegialprinzip sind eng zu fassen.
OW Gerichte OGVE 2018/19 Nr. 19 vom 10. Mai 2016
- Kanton: Obwalden
- Thema: Anhörungsverzicht / Beistandschaft Demenz
- Kernaussage: Das Recht auf Anhörung durch die KESB schützt die Persönlichkeitsrechte und dient der Sachverhaltsfeststellung. Vom Grundsatz der persönlichen Anhörung kann nur ausnahmsweise abgewichen werden; ein Anhörungsverzicht durch die KESB wurde zu Unrecht bejaht.
Letzte Aktualisierung: 2026-05-24