Rechtsprechung zu Art. 446 ZGB
Leitentscheide (BGE)
BGE 140 III 97, E. 4.2
- Thema: Sachverständigengutachten bei Errichtung einer umfassenden Beistandschaft
- Kernaussage: Eine infolge psychischer Störung oder geistiger Behinderung errichtete Schutzmassnahme muss auf einem Sachverständigengutachten beruhen, soweit nicht eines der Mitglieder der Erwachsenenschutzbehörde über die nötigen Kenntnisse verfügt.
- Einschlägig für: Art. 446 Abs. 2 ZGB; Art. 398 ZGB; Gutachtenanordnung; Fachkunde
BGE 148 III 1, E. 2.4.3
- Thema: Gutachtenanforderung bei KESB vs. gerichtlicher Beschwerdeinstanz
- Kernaussage: Es lässt sich sachlich begründen, weshalb die KESB gemäss Art. 446 Abs. 2 ZGB auf ein Gutachten verzichten kann, die Beschwerdeinstanz hingegen nicht, obwohl beide über genügend Fachwissen verfügen.
- Einschlägig für: Art. 446 Abs. 2 ZGB; Art. 450e Abs. 3 ZGB; fürsorgerische Unterbringung; Unabhängigkeit der Expertise
BGE 142 III 732, E. 3.3
- Thema: KESB als justizförmige Behörde und amtliche Rechtsanwendung
- Kernaussage: Als Gericht im Sinne von Art. 30 Abs. 1 BV bzw. von Art. 6 Ziff. 1 EMRK gilt eine Behörde, die nach Gesetz und Recht in einem justizförmigen, fairen Verfahren begründete und bindende Entscheidungen über Streitfragen trifft.
- Einschlägig für: Art. 446 Abs. 4 ZGB; Art. 30 Abs. 1 BV; justizförmiges Verfahren; Rechtsanwendung von Amtes wegen
BGE 142 III 612, E. 4.2
- Thema: Sachverhaltsbasierte Prognose im Einzelfall bei Kindeswohlabklärungen
- Kernaussage: Ob die alternierende Obhut voraussichtlich dem Wohl des Kindes entspricht, hat der Richter im konkreten Einzelfall gestützt auf eine sachverhaltsbasierte Prognose zu prüfen.
- Einschlägig für: Art. 446 Abs. 1 und 2 ZGB; Art. 314 Abs. 1 ZGB; Kindeswohl; Sachverhaltsermittlung
BGE 137 III 67
- Thema: Beschwerdelegitimation Dritter im Schutzverfahren
- Kernaussage: Ein Dritter ist zur Vormundschaftsbeschwerde legitimiert, wenn er sich auf Interessen der schutzbedürftigen Person beruft oder die Verletzung eigener Rechte und Interessen geltend macht, die hätten berücksichtigt werden müssen.
- Einschlägig für: Art. 446 Abs. 1 und 3 ZGB; Art. 450 ZGB; Beteiligtenstellung; Offizialmaxime
Weitere Entscheide (Bundesgericht und Kantone)
BGer 5A_770/2018 vom 6. März 2019, E. 3.2
- Thema: Uneingeschränkte Untersuchungsmaxime und Ausschluss der Novenschranke
- Kernaussage: Im Geltungsbereich der uneingeschränkten Untersuchungsmaxime nach Art. 446 Abs. 1 ZGB gelangt die Novenschranke von Art. 317 ZPO nicht zur Anwendung und das Gericht hat neue Tatsachen und Beweismittel bis zur Urteilsberatung zu berücksichtigen.
- Einschlägig für: Art. 446 Abs. 1 ZGB; Novenrecht; Beschwerdeverfahren; Beweisführung
BGer 5C_1/2018 vom 8. März 2019, E. 5.1
- Thema: Prinzip des Freibeweises im behördlichen Verfahren
- Kernaussage: Im Kindes- und Erwachsenenschutzverfahren nach Art. 446 Abs. 1 und 2 ZGB gilt das Prinzip des Freibeweises, sodass die KESB nebst herkömmlichen Beweismitteln alle tauglichen Ermittlungsmethoden anwenden kann, ohne an ein bestimmtes Beweismittelsystem gebunden zu sein.
- Einschlägig für: Art. 446 Abs. 1 und 2 ZGB; Freibeweis; Beweismittel; Abklärungen
BGer 5A_778/2024 vom 9. April 2025, E. 3.4.1
- Thema: Dauer der behördlichen Sachverhaltserforschungspflicht und Rügeobliegenheit
- Kernaussage: Die Pflicht, den Sachverhalt nach Art. 446 Abs. 1 ZGB von Amtes wegen zu erforschen, dauert so lange, bis das Gericht die für die Beurteilung des strittigen Anspruchs erforderlichen Tatsachen nach dem erforderlichen Beweismass als bewiesen oder widerlegt betrachtet, mithin ein positives Beweisergebnis vorliegt.
- Einschlägig für: Art. 446 Abs. 1 ZGB; Beweismass; Rügeobliegenheit; positives Beweisergebnis
BGer 5A_293/2024 vom 27. Januar 2025, E. 3.2
- Thema: Offizialgrundsatz und Bindungslosigkeit an Parteianträge
- Kernaussage: Der Offizialgrundsatz nach Art. 446 Abs. 3 ZGB verpflichtet und ermächtigt die Behörde, einen Entscheid auch ohne das Vorliegen eines Rechtsbegehrens zu treffen.
- Einschlägig für: Art. 446 Abs. 3 ZGB; Art. 314 Abs. 1 ZGB; Antragsfreiheit; Offizialmaxime
BGer 5A_99/2024 vom 23. Oktober 2024, E. 4.2
- Thema: Antizipierte Beweiswürdigung im Anwendungsbereich der Untersuchungsmaxime
- Kernaussage: Der Anspruch auf Beweis schliesst eine vorweggenommene antizipierte Beweiswürdigung nicht aus, woran auch der Untersuchungsgrundsatz gemäss Art. 446 Abs. 1 ZGB nichts ändert.
- Einschlägig für: Art. 446 Abs. 1 ZGB; Art. 29 Abs. 2 BV; antizipierte Beweiswürdigung; Beweisabnahme
BGer 5A_912/2014 vom 27. März 2015, E. 3.2.2
- Thema: Inhaltliche Mindestanforderungen an Sachverständigengutachten
- Kernaussage: Das Gutachten bei allenfalls angezeigter umfassender Verbeiständung hat sich insbesondere über den Gesundheitszustand der betroffenen Person zu äussern.
- Einschlägig für: Art. 446 Abs. 2 ZGB; Gutachtenanordnung; Urteilsfähigkeit; Hilfsbedürftigkeit
BGer 2C_622/2017 vom 19. Februar 2018, E. 2.2.1
- Thema: Sachverhaltserhebung und ärztliche Schweigepflicht
- Kernaussage: Die Erwachsenenschutzbehörde erforscht den Sachverhalt nach Art. 446 Abs. 1 ZGB von Amtes wegen und kann eine geeignete Person oder Stelle mit Abklärungen beauftragen sowie nötigenfalls das Gutachten einer sachverständigen Person anordnen (Art. 446 Abs. 2 ZGB).
- Einschlägig für: Art. 446 Abs. 1 und 2 ZGB; Art. 448 ZGB; Mitwirkungspflicht; ärztliche Schweigepflicht
Gericht SG V-2018/55 P vom 4. September 2017
- Kanton: St. Gallen (Verwaltungsrekurskommission)
- Thema: Psychiatrische Begutachtung als schwerer Grundrechtseingriff
- Kernaussage: Da es sich bei der Anordnung einer psychiatrischen Abklärung um einen relativ schweren Eingriff in die persönliche Freiheit und Integrität der betroffenen Person handelt, vermag ein schwelender Dauerkonflikt zwischen den Eltern und der Schule – trotz all seiner negativen Auswirkungen – die Anordnung eines Gutachtens allein nicht zu rechtfertigen.
- Einschlägig für: Art. 446 Abs. 2 ZGB; Art. 10 Abs. 2 BV; Verhältnismässigkeit; Begutachtung
Gericht UR OG V 15 22 vom 18. Dezember 2015, E. 3
- Kanton: Uri (Obergericht)
- Thema: Abgrenzung des Untersuchungsgrundsatzes zur Verhandlungsmaxime
- Kernaussage: Nach dem in Art. 446 Abs. 1 ZGB statuierten Untersuchungsgrundsatz erforscht die Erwachsenenschutzbehörde den Sachverhalt von Amtes wegen und kann anders als im vom Verhandlungsgrundsatz beherrschten klassischen Zivilverfahren das Einbringen und Aufbereiten des Tatsachenmaterials nicht den Parteien überlassen.
- Einschlägig für: Art. 446 Abs. 1 ZGB; Art. 55 Abs. 1 ZPO; Verhandlungsmaxime; Untersuchungsmaxime
Verwaltungsgericht AG WBE.2015.338 vom 25. August 2015
- Kanton: Aargau (Verwaltungsgericht)
- Thema: Gehörsanspruch im Ermittlungsverfahren
- Kernaussage: Die Möglichkeit zur nachträglichen Stellungnahme stellt grundsätzlich keine den Anforderungen von Art. 447 Abs. 2 ZGB genügende Anhörung dar.
- Einschlägig für: Art. 446 Abs. 1 und 2 ZGB; Art. 447 Abs. 2 ZGB; Art. 29 Abs. 2 BV; Anhörungspflicht