Skip to content

Rechtsprechung zu Art. 446 ZGB

Leitentscheide (BGE)

BGE 142 III 612

  • Thema: Alternierende Obhut / Sachverhaltsabklärung
  • Kernaussage: Ob die alternierende Obhut voraussichtlich dem Wohl des Kindes entspricht, hat der Richter im konkreten Einzelfall gestützt auf eine sachverhaltsbasierte Prognose zu prüfen (E. 4.2). Zu den verschiedenen Kriterien bei dieser Beurteilung (E. 4.3).
  • Einschlägig für: Abs. 1 (Amtswegigkeit), Abs. 2 (Sachverhaltsabklärung/Erkundigungen)

BGE 142 III 732

  • Thema: KESB als Gericht / Amtswegigkeit
  • Kernaussage: Die KESB des Kantons Thurgau ist ein Gericht im Sinne von Art. 30 Abs. 1 BV, Art. 6 Ziff. 1 und Art. 5 Ziff. 4 EMRK sowie Art. 439 Abs. 1 ZGB. Sie erforscht den Sachverhalt von Amtes wegen (Art. 446 Abs. 1 ZGB) und wendet das Recht von Amtes wegen an (Art. 446 Abs. 4 ZGB).
  • Einschlägig für: Abs. 1 (Amtswegigkeit), Abs. 4 (Rechtsanwendung von Amtes wegen)

BGer 5C_1/2018 vom 8. März 2019

  • Thema: Verfahrensbeteiligtenbegriff / Antragsbindung
  • Kernaussage: Der Begriff der «am Verfahren beteiligten Person» wird im Erwachsenenschutzrecht verwendet, darunter Art. 446 Abs. 3 ZGB (keine Antragsbindung).
  • Einschlägig für: Abs. 3 (keine Antragsbindung)

BGE 137 III 67

  • Thema: Legitimation zur Vormundschaftsbeschwerde
  • Kernaussage: Ein Dritter ist zur Vormundschaftsbeschwerde legitimiert, wenn er sich auf Interessen der schutzbedürftigen Person beruft oder die Verletzung eigener Rechte geltend macht.
  • Einschlägig für: Abs. 1 (Sachverhaltserhebung), Abs. 3 (Antragsbindung)

BGE 148 III 1

  • Thema: Ärztliche fürsorgerische Unterbringung / psychiatrische Expertise
  • Kernaussage: Ordnet eine Ärztin oder ein Arzt die fürsorgerische Unterbringung an, hat das Gericht gestützt auf das Gutachten einer sachverständigen Person zu entscheiden, die vom Gericht unabhängig sein muss.
  • Einschlägig für: Abs. 2 (Gutachten einer sachverständigen Person)

Weitere Bundesgerichtsentscheide

BGer 5A_175/2024 vom 5. September 2024

  • Thema: Untersuchungsgrundsatz / Erwachsenenschutz
  • Kernaussage: Die Rüge, die Vorinstanz habe den Untersuchungsgrundsatz gemäss Art. 446 ZGB willkürlich angewendet, ist nicht durchgedrungen.
  • Einschlägig für: Abs. 1 (Amtswegigkeit), Abs. 2 (Sachverhaltserhebung)

BGer 5A_330/2024 vom 10. Januar 2025

  • Thema: Ernennung Beistandsperson / Untersuchungsgrundsatz
  • Kernaussage: Rüge der Verletzung von Art. 446 Abs. 1 ZGB; Protokolle seien unklar und Aussagen der Tochter auf bestimmte Art zu verstehen.
  • Einschlägig für: Abs. 1 (Sachverhaltsabklärung von Amtes wegen)

BGer 5A_1109/2025 vom 27. April 2026

  • Thema: Erwachsenenschutz / psychiatrische Expertise
  • Kernaussage: Ordonnance d’instruction im Rahmen eines Erwachsenenschutzverfahrens (Anordnung einer psychiatrischen Expertise). Zitiert BGE 148 III 1 zur Gutachter-Unabhängigkeit.
  • Einschlägig für: Abs. 2 (Gutachten einer sachverständigen Person)

BGer 5A_778/2024 vom 9. April 2025

  • Thema: Verwaltungsbeistandschaft / Zustimmung zu einem Erbteilungsvertrag
  • Kernaussage: Abklärungen und Sachverhaltserhebung im Rahmen der Errichtung einer Vertretungsbeistandschaft.
  • Einschlägig für: Abs. 1 (Amtswegigkeit), Abs. 2 (Abklärungen einziehen)

BGer 5A_586/2024 vom 22. Januar 2025

  • Thema: Anordnung einer Vertretungsbeistandschaft
  • Kernaussage: Fragen der Sachverhaltsfeststellung im Erwachsenenschutzverfahren (Art. 446 ZGB i.V.m. Art. 105 Abs. 1 BGG).
  • Einschlägig für: Abs. 1 (Amtswegigkeit)

BGer 5A_332/2024 vom 30. Mai 2024

  • Thema: Anordnung eines Gutachtens
  • Kernaussage: Betrifft die Anordnung eines psychiatrischen Gutachtens im Kindesschutzverfahren (Beistandschaft).
  • Einschlägig für: Abs. 2 (Gutachten einer sachverständigen Person)

BGer 5A_778/2024 vom 9. April 2025

  • Thema: Dreistufige Rügestruktur bei Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes (Art. 446 Abs. 1 ZGB)
  • Kernaussage: Art. 446 Abs. 1 ZGB erforscht die Erwachsenenschutzbehörde den Sachverhalt von Amtes wegen. Wer die Verletzung der Untersuchungsmaxime rügen will, muss (1) aufzeigen, dass das Gericht den Sachverhalt unvollständig und damit willkürlich festgestellt hat, (2) die Tatsachen behaupten, die das Gericht abzuklären unterlassen hat, und (3) darlegen, inwiefern die behaupteten Tatsachen für den Ausgang des Verfahrens entscheidend sind.
  • Einschlägig für: Art. 446 Abs. 1 ZGB; Untersuchungsgrundsatz; Rügeobliegenheit

BGer 5A_451/2025 vom 22. Januar 2026

  • Thema: Untersuchungsgrundsatz gilt auch in der gerichtlichen Beschwerdeinstanz (Art. 450 ff. ZGB)
  • Kernaussage: Der Untersuchungsgrundsatz nach Art. 446 Abs. 1 ZGB gilt nicht nur im Verfahren vor der Erwachsenenschutzbehörde, sondern auch vor der gerichtlichen Beschwerdeinstanz (Art. 450 ff. ZGB). Der Beschwerdeführer muss jedoch in einem ersten Schritt dartun, dass die vorinstanzlichen Sachverhaltsfeststellungen willkürlich sind, bevor die Behörde von Amtes wegen weiterermittelt.
  • Einschlägig für: Art. 446 Abs. 1 ZGB; Art. 450 ff. ZGB; Untersuchungsgrundsatz; Beschwerdeinstanz

BGer 5A_858/2024 vom 4. November 2025

  • Thema: Untersuchungsgrundsatz gilt nicht im bundesgerichtlichen Verfahren
  • Kernaussage: Der Untersuchungsgrundsatz nach Art. 446 Abs. 1 ZGB (i.V.m. Art. 314 Abs. 1 ZGB im Kindesschutz) findet im Verfahren vor Bundesgericht keine Anwendung. Die Untersuchungsmaxime wird durch die Art. 106 und 107 BGG begrenzt.
  • Einschlägig für: Art. 446 Abs. 1 ZGB; Art. 314 Abs. 1 ZGB; Untersuchungsgrundsatz; Bundesgericht

Letzte Aktualisierung: 24.05.2026