Rechtsprechung zu Art. 426 ZGB
Rechtsprechung zu Art. 426 ZGB — Fürsorgeunterbringung
Fokusentscheid der Woche
BGer 5A_215/2026 vom 7. Mai 2026
Fürsorgeunterbringung bei schizo-affektiver Störung; Zulässigkeit Beschwerde
Die Beschwerdeführerin leidet an einer schizo-affektiven Störung (trouble schizo-affectif mixte), Anorexie, leichter kognitiver Störung und Persönlichkeitsstörung; sie ist vollständig anosognostisch. Die Beschwerde wurde als unzulässig erklärt (appellatorisch, keine rechtlich genügende Motivation gemäss Art. 42 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2 BGG i.V.m. BGE 142 III 364 E. 2.4). Die Beschwerdeführerin legte keine ausreichend begründeten Rügen gegen die vorinstanzlichen Feststellungen zu Art. 426 Abs. 1 ZGB vor.
Einschlägig für: Begründungsanforderungen, Anosognosie, schizo-affektive Störung, Verfahrensrecht
Leitentscheide
1. BGE 140 III 105 (712 Zitate) — Gutachtenpflicht
Gutachten der sachverständigen Person bei Fürsorgeunterbringung
Das gestützt auf Art. 450e Abs. 3 ZGB einzuholende Gutachten muss sich äussern über: (1) Gesundheitszustand; (2) Auswirkungen hinsichtlich Selbst-/Drittgefährdung oder Verwahrlosung; (3) Handlungsbedarf; (4) konkrete Gefahr bei Unterbleiben; (5) Unerlässlichkeit der stationären Behandlung. Ein Fachrichter kann den Beizug eines unabhängigen Gutachters nicht ersetzen. Alte Gutachten aus früheren Verfahren genügen nicht.
Einschlägig für: Gutachtenanforderungen, Art. 450e Abs. 3 ZGB, Verfahrensgarantien
2. BGE 145 III 441 (173 Zitate) — Fremdgefährdung und EMRK
Fürsorgerische Unterbringung im Anschluss an Freiheitstrafe; Fremdgefährdung als alleiniger Grund
Art. 426 ZGB bildet keine genügende gesetzliche Grundlage für eine fürsorgerische Unterbringung allein wegen Fremdgefährdung. Der EGMR (T.B. gegen Schweiz, 1760/15, 30. April 2019) hält fest, dass Art. 5 Ziff. 1 lit. e EMRK Freiheitsentziehung wegen Fremdgefährdung zulässt, wenn ein «risque réel» eines «dommage grave» besteht – die Bedingungen müssen jedoch «clairement définies en droit interne» sein. Die Fremdgefährdung kann aber im Rahmen von Art. 426 Abs. 2 ZGB berücksichtigt werden, wenn zugleich ein persönlicher Fürsorgebedarf besteht.
Einschlägig für: Ultima-ratio-Prinzip, Fremdgefährdung, EMRK-Konformität, Art. 5 Ziff. 1 lit. e EMRK
3. BGE 148 I 1 (310 Zitate) — Patientenautonomie
Ungerechtfertigte fürsorgerische Unterbringung; schwere Verwahrlosung
Das Recht auf Selbstbestimmung drückt sich im medizinischen Bereich durch das Recht auf Zustimmung oder Ablehnung einer Behandlung aus. Das Prinzip der Fürsorge muss hinter dem Grundsatz der Autonomie zurücktreten. Der Begriff der «schweren Verwahrlosung» muss einem Zustand entsprechen, der mit der Menschenwürde unvereinbar ist. Vorübergehende Bewusstseinsstörung somatischer Ursache steht einer Unterbringung entgegen.
Einschlägig für: Schwere Verwahrlosung, Patientenautonomie, Selbstbestimmungsrecht, Art. 5 Ziff. 1 EMRK
4. BGE 143 III 189 (264 Zitate) — Gutachten bei ärztlicher Einweisung
Anrufung des Gerichts nach ärztlicher fürsorgerischer Unterbringung
Im Falle einer psychischen Störung ist ein Gutachten einer sachverständigen Person auch im Beschwerdeverfahren gegen eine ärztliche Unterbringung (Art. 439 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB i.V.m. Art. 450e Abs. 3 ZGB) zwingend erforderlich. Das Gutachten muss die konkrete Gefahr benennen; eine allgemeine «latente» Gefährdung ohne Konkretisierung genügt nicht.
Einschlägig für: Gutachtenpflicht bei ärztlicher Einweisung, Konkretisierung der Gefahr, Entlassungsanspruch
5. BGE 148 III 1 (129 Zitate) — Gutachter-Unabhängigkeit
Gerichtliche Überprüfung ärztlich angeordneter Fürsorgeunterbringung
Der Gutachter muss vom Gericht unabhängig sein und darf nicht fachkundiges Mitglied des Spruchkörpers sein. Das Gericht darf die Unterbringung auf einen anderen als den im ärztlichen Entscheid angegebenen Grund stützen, wenn die betroffene Person sich dazu vorgängig äussern konnte (rechtliches Gehör). Bestätigt EGMR D.N. gegen Schweiz (27154/95).
Einschlägig für: Unabhängigkeit des Gutachters, Fachrichter-Verbot, rechtliches Gehör
Weitere massgebliche Entscheide
6. 5A_500/2014 — Drei abschliessende Schwächezustände
Ultima ratio; Ausgangspunkt der EGMR-Entscheidung T.B. gegen Schweiz.
Einschlägig für: Ultima-ratio-Prinzip, drei Unterbringungsgründe
7. 5A_247/2025 — EMRK-Konformität; Selbstgefährdung
Aktuelle Bestätigung der EMRK-konformen Auslegung von Art. 426 ZGB im Jahr 2025.
Einschlägig für: Selbstgefährdung, EMRK-Konformität
8. 5A 228/2016 — Belastung Angehöriger
Angehörigenbelastung und Entlassungsanspruch gemäss Art. 426 Abs. 2 und Abs. 4 ZGB.
Einschlägig für: Art. 426 Abs. 2 ZGB (Belastung Angehöriger), Entlassungsanspruch
9. 5A_638/2013 — Ultima ratio; persönliche Fürsorge
Ultima-ratio-Prinzip; Belastung Angehöriger; persönliche Fürsorge und Pflege als Massstab.
Einschlägig für: Ultima ratio, Art. 426 Abs. 2 ZGB, ambulante Alternativen
10. 5A_857/2024 — Paranoide Schizophrenie
Chronische Erkrankung; Behandlung ohne Zustimmung. Vergleichsfall zu 5A_215/2026.
Einschlägig für: Schizophrenie, chronische Erkrankung, Zwangsbehandlung
EGMR-Entscheid
EGMR 1760/15, T.B. gegen Schweiz, 30. April 2019
Art. 5 Ziff. 1 lit. e EMRK lässt Freiheitsentziehung wegen Fremdgefährdung zu, wenn ein «risque réel» eines «dommage grave» besteht. Die Bedingungen müssen jedoch «clairement définies en droit interne» sein. BGE 145 III 441 E. 8.4 setzt dies um: Art. 426 ZGB genügt dieser Anforderung nicht für rein fremdgefährdende Unterbringungen.
Neuere Entscheide (2024–2025)
11. BGer 5A_1127/2025 — Subsidiaritätsprinzip bei Entlassung
Subsidiaritätsprinzip bei Entlassung aus fürsorgerischer Unterbringung
Nach Art. 426 Abs. 3 ZGB gilt das Subsidiaritätsprinzip auch bei der Frage der Entlassung: Wenn ambulante Betreuungsmöglichkeiten ausreichen, ist die Unterbringung aufzuheben.
Einschlägig für: Art. 426 Abs. 3 ZGB; Entlassungsanspruch; Subsidiaritätsprinzip; ambulante Alternativen
12. BGer 5A_1048/2025 — Geeignetheit der Einrichtung
Geeignetheit der Einrichtung bei fürsorgerischer Unterbringung
Die Unterbringung muss in einer auf die Bedürfnisse der betroffenen Person ausgerichteten Einrichtung erfolgen; eine Notlösung kann vorübergehend zulässig sein, erfüllt aber nicht die Anforderungen einer dauerhaften Lösung.
Einschlägig für: Art. 426 Abs. 1 ZGB; Geeignetheit der Einrichtung; Verhältnismässigkeit
13. BGer 5A_467/2025 — Belastung Angehöriger, Entlassung
Suchtmittelabhängigkeit als Unterbringungsgrund; Belastung der Angehörigen
Die Weigerung der betroffenen Person, sich freiwillig in Behandlung zu begeben, kann die fürsorgerische Unterbringung rechtfertigen, wenn eine konkrete Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt. Bei der Entlassung nach Art. 426 Abs. 3 ZGB ist zu berücksichtigen, dass die Belastung der Angehörigen bei der Frage der Geeignetheit der ambulanten Versorgung mitzubeurteilen ist.
Einschlägig für: Art. 426 Abs. 1 und 3 ZGB; Suchtmittelabhängigkeit; Belastung Angehöriger; Entlassung