Rechtsprechung zu Art. 389 ZGB
Leitentscheide (BGE)
BGE 140 III 49, E. 4.3.1
- Thema: Subsidiarität & Verhältnismässigkeit
- Kernaussage: Leitentscheid zu Art. 389 ZGB. Der Gesetzgeber unterstellt alle behördlichen Massnahmen des Erwachsenenschutzes den beiden Maximen der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit. «Soviel staatliche Fürsorge wie nötig, so wenig staatlicher Eingriff wie möglich». Im konkreten Fall erschien die Vertretungsbeistandschaft nicht angebracht, da eine mildere Massnahme nach Art. 392 Ziff. 1 ZGB möglich war.
- Einschlägig für: Abs. 1 (Subsidiarität) und Abs. 2 (Verhältnismässigkeit)
Weitere Bundesgerichtsentscheide
BGer 5A_702/2013
- Thema: Vertretungsbeistandschaft, Subsidiarität
- Kernaussage: Bestätigt BGE 140 III 49. Keine Vertretungsbeistandschaft, wenn private Hilfequellen bestehen, die die erforderliche Unterstützung leisten können.
BGer 5A_770/2018
- Thema: Anordnung Vertretungsbeistandschaft
- Kernaussage: Wiederholt die Lehre von BGE 140 III 49: Subsidiarität und Verhältnismässigkeit nach Art. 389 ZGB. Behördliche Massnahmen nur bei ungenügender privater Hilfe.
BGer 5A_795/2014
- Thema: Kombinierte Beistandschaft / mildeste Massnahme
- Kernaussage: Bei der Wahl der Massnahme stehen die Bedürfnisse der betroffenen Person im Zentrum (Art. 391 Abs. 1 ZGB). Stets die mildeste ausreichende Massnahme wählen.
BGer 5A_614/2017
- Thema: Beistandschaft, Subsidiarität
- Kernaussage: Bestätigt Subsidiaritäts- und Verhältnismässigkeitsgrundsätze nach Art. 389 ZGB. Prüft, ob weniger weitreichende Massnahmen als eine Beistandschaft ausreichen.
BGer 5A_677/2014
- Thema: Beistandschaft, Verhältnismässigkeit
- Kernaussage: Die Beistandschaft ist nicht erforderlich, wenn die Betroffene private Hilfe organisieren konnte.
BGer 5A_379/2015
- Thema: Vertretungsbeistandschaft
- Kernaussage: Die KESB muss prüfen, ob weniger weitreichende Hilfe durch Familie, nahestehende Personen oder private/öffentliche Dienste ausreichend wäre.
BGer 5A_18/2015
- Thema: Vertretungsbeistandschaft
- Kernaussage: Vertretungsbeistandschaft — Anwendung der Subsidiaritäts- und Verhältnismässigkeitsmaxime auf die konkrete Fallgestaltung.
BGer 5A_410/2016
- Thema: Errichtung Beistandschaft
- Kernaussage: Prüfung der Subsidiarität und Verhältnismässigkeit nach Art. 389 ZGB im Einzelfall.
BGer 5A_667/2013
- Thema: Keine Vertretungsbeistandschaft bei ausreichender Privathilfe
- Kernaussage: Keine Vertretungsbeistandschaft anzuordnen, wenn die nötige Hilfe anderweitig sichergestellt werden kann.
BGer 5C_1/2018
- Thema: Art. 8 EMRK & Art. 13 BV im Erwachsenenschutz
- Kernaussage: Verbindet verfahrensrechtliche Schutzpflichten mit dem Subsidiaritätsprinzip des Erwachsenenschutzrechts.
Aktuelle Entscheide der Woche (Mai 2026)
BGer 5A_502/2025
- Thema: Beistandschaft bei Romance-Scam-Opfer
- Kernaussage: Das Bundesgericht bestätigt die Vertretungsbeistandschaft mit Handlungsfähigkeitsbeschränkung (curatelle de représentation et de gestion) bei einem Romance-Scam-Opfer. Art. 389 ZGB direkt angewendet: Die Vorinstanz stellte fest, dass der Beschwerdeführer sich selbst auf finanzieller und administrativer Ebene gefährdete und nicht in der Lage war, die angebotene Hilfe anzunehmen. Beschwerde abgewiesen.
BGer 5A_1109/2025
- Thema: Psychiatrische Expertise als Eingriff
- Kernaussage: Das Bundesgericht hebt die Vorinstanzentscheidung auf und weist die Sache zurück. Eine psychiatrische Expertise (Art. 446 Abs. 2 ZGB) ist ein Eingriff in die persönliche Freiheit (Art. 10 Abs. 2 BV), der dem Verhältnismässigkeitsprinzip nach Art. 389 Abs. 2 ZGB unterliegt. Die Expertise muss erforderlich sein.
Kantonale Entscheide
OGVE 2016/17 Nr. 66 (Obwalden)
- Thema: Helfernetz ersetzt Beistandschaft
- Kernaussage: Person mit genügend grossem Helfernetz (Vertrauensperson, Psychiater, Hausarzt, Arbeitgeber) benötigt keine Beistandschaft, selbst bei Schwächezustand.
OGVE 2018/19 Nr. 62 (Obwalden)
- Thema: Begleitbeistandschaft / Verhältnismässigkeit
- Kernaussage: Errichtung einer Begleitbeistandschaft nach Art. 393 ZGB bei einer 19-jährigen Frau mit Lernbehinderung. Die bisherige Unterstützung durch die Mutter reicht nicht aus, da diese zu wenig Freiraum für die Selbständigkeit lässt.
OGVE 2016/17 Nr. 20 (Obwalden)
- Thema: Vorsorgeauftrag ersetzt Massnahme
- Kernaussage: Validierter Vorsorgeauftrag kann weitergehende Massnahmen des Erwachsenenschutzrechts ersetzen. Subsidiarität nach Art. 389 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 ZGB.
Kantonsgericht BL, 810 23 240 (Basel-Landschaft)
- Thema: Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Kernaussage: Umfassende Prüfung, ob private/öffentliche Hilfequellen ausreichend sind, bevor eine kombinierte Beistandschaft (Begleit- und Vertretungsbeistandschaft) angeordnet wird.
Kantonsgericht BL, 810 18 164 (Basel-Landschaft)
- Thema: Umwandlung in Begleitbeistandschaft
- Kernaussage: Antrag auf Umwandlung der Vertretungsbeistandschaft in eine Begleitbeistandschaft — Subsidiaritätsprinzip nach Art. 389 ZGB.
Appellationsgericht BS, VD.2019.21 (Basel-Stadt)
- Thema: Errichtung einer Beistandschaft
- Kernaussage: Selbstbestimmung der betroffenen Person soll bei der Wahl der Massnahme so weit wie möglich erhalten und gefördert werden (Art. 388 ZGB). Im Sinne der Subsidiarität darf eine Vertretungsbeistandschaft nur als letztes Mittel angeordnet werden.
Verwaltungsgericht SO, VWBES.2018.426 (Solothurn)
- Thema: Beistandschaft, Subsidiarität
- Kernaussage: Zitiert BGE 140 III 49 wörtlich: Subsidiarität und Verhältnismässigkeit als zentrale Maximen.
Verwaltungsgericht ZG, F 2024 31 (Zug)
- Thema: Beistandschaft, Beschwerde
- Kernaussage: Wendet Art. 389 ZGB auf die Errichtung einer Beistandschaft an.
EGMR
EGMR, Strand Lobben u.a. c. Norvège, Req. 37283/13 (Grosskammer)
- Thema: Art. 8 EMRK — Schutzmassnahmen & Verhältnismässigkeit
- Kernaussage: Verletzung von Art. 8 EMRK im Kontext von Kinder- und Erwachsenenschutzmassnahmen. Der EGMR betont die Verhältnismässigkeit staatlicher Eingriffe und die Notwendigkeit, dass solche Massnahmen ein letztes Mittel (ultima ratio) sein müssen. Analoge Übertragung auf Art. 389 ZGB.
Letzte Aktualisierung: 24. Mai 2026