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Rechtsprechung zu Art. 314b ZGB

Leitentscheide

BGE 144 III 442, E. 2

  • Thema: Öffentlichkeit im Kindesschutzverfahren
  • Kernaussage: Im Kindesschutzverfahren kann die kantonale Gerichtsinstanz zum Schutz der Privatsphäre des Kindes die Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen ausschliessen (Art. 6 Ziff. 1 EMRK), wobei der Ausschluss bei behördlichen Zwangsmassnahmen einer qualifizierten Begründung bedarf.
  • Einschlägig für: Verfahrensgarantien bei Unterbringungen nach Art. 314b ZGB

BGE 140 III 101, E. 6.2.2

  • Thema: Anforderungen an das psychiatrische Gutachten
  • Kernaussage: Bei einer fürsorgerischen Unterbringung muss das Gutachten der sachverständigen Person gemäss Art. 450e Abs. 3 ZGB insbesondere Auskunft über den Gesundheitszustand, die Notwendigkeit einer stationären Behandlung sowie die Eignung der vorgeschlagenen Einrichtung geben.
  • Einschlägig für: Art. 314b Abs. 1 i.V.m. Art. 450e Abs. 3 ZGB

BGE 121 III 306, E. 2

  • Thema: Historischer Anstaltsbegriff
  • Kernaussage: Der Begriff der Anstalt unter aArt. 314a ZGB war in einem sehr weiten Sinn zu verstehen; er erfasste nicht nur geschlossene Anstalten, sondern alle Institutionen, welche die Bewegungsfreiheit der betroffenen Personen aufgrund der Betreuung und Überwachung spürbar einschränkten.
  • Einschlägig für: Historische Auslegung von Art. 314b Abs. 1 ZGB

BGer 5A_188/2013 vom 17. Mai 2013, E. 1.1, E. 3 & E. 5.1

  • Thema: Erstleitentscheid zu Art. 314b ZGB / Beschwerdelegitimation
  • Kernaussage: Die materiellen Voraussetzungen für die Unterbringung Minderjähriger richten sich nach Art. 310 Abs. 1 ZGB (E. 3). Urteilsfähige Minderjährige sind nach Art. 314b Abs. 2 ZGB selbständig zur Beschwerde an das Bundesgericht legitimiert (E. 1.1). Die Eignung der Institution beurteilt sich unter dem Blickwinkel der kindesrechtlichen Gefährdungslage (E. 5.1).
  • Einschlägig für: Art. 314b Abs. 1 und Abs. 2 ZGB

BGer 5A_401/2015 vom 7. September 2015, E. 2 & E. 5.2

  • Thema: Begriff der geschlossenen Einrichtung / Kindeswohlgefährdung
  • Kernaussage: Ein Durchgangs- und Beobachtungsheim kann als geschlossene Einrichtung im Sinn von Art. 314b Abs. 1 ZGB qualifiziert werden, wenn Dauer und Freiheitsbeschränkung dies rechtfertigen (E. 2). Die Eignung der Anstalt ist zu bejahen, wenn sie dem Kind Hilfe bei der Lösung seiner Probleme zu leisten vermag, sodass Aussicht besteht, seine Entwicklung in geordnete Bahnen zu lenken (E. 5.2).
  • Einschlägig für: Art. 314b Abs. 1 ZGB

BGer 5A_243/2018 vom 13. Juni 2018, E. 2.1 & E. 2.2

  • Thema: Sinngemässe Anwendbarkeit der Verfahrensregeln / Gutachtenspflicht
  • Kernaussage: Die Verfahrensbestimmungen der fürsorgerischen Unterbringung Erwachsener sind sinngemäss auf Minderjährige anwendbar (E. 2.1). Bei Vorliegen einer psychischen Störung besteht eine formelle Gutachtenspflicht gemäss Art. 450e Abs. 3 ZGB; bei anderen Einweisungsgründen richtet sich der Beizug von Sachverständigen nach den allgemeinen Untersuchungspflichten (E. 2.2).
  • Einschlägig für: Art. 314b Abs. 1 i.V.m. Art. 450e Abs. 3 ZGB

Weitere Bundesgerichtsentscheide

BGer 5A_1127/2025 vom 20. April 2026, E. 4.1.3.2 & E. 4.1.5

  • Thema: Ärztliche Anordnung / Freiwilliger Eintritt
  • Kernaussage: Die ärztliche Unterbringungskompetenz nach Art. 429 Abs. 1 ZGB gilt kraft Verweises in Art. 314b Abs. 1 ZGB auch für Minderjährige (E. 4.1.5). Ein freiwilliger Eintritt setzt voraus, dass die urteilsfähige Person ihre Zustimmung aufgrund ihres frei gebildeten und unverfälschten Willens erklärt; eine Zustimmung unter Zwang oder Drohung mit behördlicher Unterbringung schliesst Freiwilligkeit aus (E. 4.1.3.2).

BGer 5A_371/2019 vom 24. Juli 2019, E. 3.2

  • Thema: Rechtliches Gehör bei fürsorgerischer Unterbringung
  • Kernaussage: Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist formeller Natur; die Verletzung führt ungeachtet der materiellen Begründetheit zur Aufhebung des Entscheids, sofern eine Heilung in oberer Instanz ausser Betracht fällt.

BGer 5A_665/2014 vom 23. Dezember 2014, E. 2.3.3

  • Thema: Begriff der geschlossenen Einrichtung bei Schulheimen / Umplatzierung
  • Kernaussage: Ob die Begriffe «geschlossene Einrichtung» und «psychiatrische Klinik» enger auszulegen sind als der alte Anstaltsbegriff, bleibt offen; bei Umplatzierungen in Einrichtungen mit freiheitsentziehendem Charakter gilt die verkürzte zehntägige Beschwerdefrist.

Kantonale Entscheide

Gericht SO VWBES.2014.318 vom 6. August 2014

  • Kanton: Solothurn
  • Thema: Zehntägige Beschwerdefrist bei Heimplatzierung
  • Kernaussage: Wird ein Kind in einer geschlossenen Einrichtung oder in einer psychiatrischen Klinik untergebracht, beträgt die Beschwerdefrist an das Verwaltungsgericht zehn Tage (Art. 314b Abs. 1 i.V.m. Art. 450b Abs. 2 ZGB).

Gericht LU 3H 13 1 vom 22. Januar 2013

  • Kanton: Luzern
  • Thema: Kinderspital als geschlossene Einrichtung / Begutachtung
  • Kernaussage: Mit Bezug auf jugendliche Patienten ist ein Kinderspital als geschlossene Einrichtung zu qualifizieren; die Unterbringung setzt den Obhutsentzug nach Art. 310 ZGB voraus, und eine Begutachtung ist zurückhaltend anzuordnen.

Gericht SG V-2018/284, V 2019/1 vom 11. Januar 2019

  • Kanton: St. Gallen
  • Thema: Materielle Voraussetzungen nach Art. 310 ZGB
  • Kernaussage: Die materiellen Voraussetzungen der Unterbringung richten sich nach Art. 310 ZGB (ernstliche Möglichkeit einer Beeinträchtigung des Wohls des Kindes vorhersehbar), während die Unterbringungsart von Art. 314b ZGB vorgegeben wird.

Gericht UR 2017_OG V 17 vom 13. Januar 2017

  • Kanton: Uri
  • Thema: Ärztliche Unterbringung in psychiatrischer Klinik
  • Kernaussage: Auch bei ärztlich angeordneter Unterbringung einer minderjährigen Person in einer psychiatrischen Klinik kann der Minderjährige das Gericht selbständig anrufen.