Rechtsprechung zu Art. 311 ZGB
Leitentscheide (BGE)
BGE 141 III 472
- Thema: Abgrenzung Alleinzuteilung vs. Sorgeentzug
- Kernaussage: Die Kriterien für die Alleinzuteilung des Sorgerechts (Art. 298 ff. ZGB) sind nicht die gleichen wie für dessen Entzug (Art. 311 ZGB). Eine chronische Kommunikationsunfähigkeit rechtfertigt die Alleinzuteilung, aber nicht zwingend den Sorgeentzug. Die Schwelle des Art. 311 ZGB ist höher.
- Einschlägig für: Abs. 1 — Abgrenzung Art. 298/298d vs. Art. 311 ZGB
BGE 141 III 328
- Thema: Leihmutterschaft / Elternrechte
- Kernaussage: Der Entzug tatbestandlicher Voraussetzungen nach Art. 311 ZGB ist im Zusammenhang mit der Anerkennung ausländischer Geburtsurkunden bei Leihmutterschaft nicht erfüllt. Der Fall betrifft primär ordre-public- und EMRK-Fragen.
- Einschlägig für: Abs. 1 — Abgrenzung Sorgeentzug vs. registerrechtliche Eintragung
BGE 136 III 353
- Thema: Wegzug ins Ausland / Besuchsrecht
- Kernaussage: Der alleinige Obhutsinhaber hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht und darf in der Regel ohne Zustimmung des anderen Elternteils mit dem Kind ins Ausland ziehen. Auch bei Massnahmen gemäss Art. 311 ZGB kommt dem nicht obhutsberechtigten Elternteil ein Besuchsrecht zu.
- Einschlägig für: Abs. 1 — Verhältnis Sorgeentzug zu Besuchsrecht
BGE 125 III 401
- Thema: Scheidungsrichter / Kindesschutzmassnahmen
- Kernaussage: An bestehende Kindesschutzmassnahmen ist der Scheidungsrichter nicht gebunden, wenn sich die Verhältnisse geändert haben. Für die Regelung des persönlichen Verkehrs ist er auch dort sachlich zuständig, wo er beiden Ehegatten die Sorge entzieht.
- Einschlägig für: Abs. 1 u. 2 — Verhältnis Scheidungsgericht zu KESB
BGE 119 II 9
- Thema: Inhaftierung / Ortsabwesenheit
- Kernaussage: Die Verbüssung einer langfristigen Freiheitsstrafe kann mit der Ortsabwesenheit im Sinne von Art. 311 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB gleichgestellt werden, da sie den Elternteil hindert, allen Verpflichtungen nachzukommen, welche die elterliche Sorge mit sich bringt.
- Einschlägig für: Abs. 1 Ziff. 1 — Abwesenheit / ähnliche Gründe
Weitere Bundesgerichtsentscheide
BGer 5A 238/2010 vom 11.06.2010
- Thema: Subsidiarität / Tatbestandsmerkmale
- Kernaussage: Kernentscheid zum Entzug der elterlichen Sorge. Andere Kindesschutzmassnahmen müssen erfolglos geblieben oder von vornherein ungenügend sein, bevor der Sorgeentzug in Betracht fällt.
BGer 5A_853/2023 vom 12.06.2024
- Thema: Aktuelle Sorgeentzugspraxis
- Kernaussage: Bestätigt das Subsidiaritätsprinzip: Die elterliche Sorge wird erst entzogen, wenn andere Kindesschutzmassnahmen erfolglos geblieben oder offensichtlich ungenügend sind.
BGer 5A_886/2018 vom 09.04.2019
- Thema: Gefährdungsschwelle / Kindeswohl
- Kernaussage: Die Schwelle für die Alleinzuteilung nach Art. 298 ZGB liegt tiefer als für den Entzug nach Art. 311 ZGB. Art. 311 ZGB verlangt eine Gefährdung des Kindeswohls.
BGer 5A_926/2014 vom 28.08.2015
- Thema: Subsidiarität / mildere Massnahmen
- Kernaussage: Die Beistandschaft nach Art. 308 Abs. 2 ZGB kann genügen, ohne dass ein vollständiger Sorgeentzug notwendig ist. Besuchsrechtsfragen sind vom Sorgeentzug zu trennen.
BGer 5C.207/2004 vom 26.11.2004
- Thema: Verhältnismässigkeit / ultima ratio
- Kernaussage: Nicht jede pflichtwidrige Handlung der Eltern rechtfertigt den Sorgeentzug; die masshaltende Anwendung des Art. 311 ZGB ist geboten, wenn mildere Massnahmen ausreichen.
BGer 5A_923/2014 vom 27.08.2015
- Thema: Aufhebung vs. Entzug
- Kernaussage: Die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge (Art. 298 ff. ZGB) verlangt nicht die gleichen Voraussetzungen wie der Entzug nach Art. 311 ZGB. Die Massnahme nach Art. 298d ZGB ist weniger eingreifend.
BGer 5A 530/2014 vom 19.03.2015
- Thema: Obhutsentzug / unentgeltliche Rechtspflege
- Kernaussage: Der vollständige Sorgeentzug schliesst den Obhutsentzug mit ein.
BGer 5A 64/2022 vom 15.12.2022
- Thema: Neuregelung elterliche Sorge
- Kernaussage: Unter welchen Umständen eine Neuregelung der Sorge nach früherem Entzug oder nach Änderung der Verhältnisse möglich ist.
BGer 5A_400/2015 vom 25.02.2016
- Thema: Abgrenzung Zuteilung vs. Entzug
- Kernaussage: Befasst sich mit der Abgrenzung zwischen Massnahmen nach Art. 298 ff. ZGB und dem Sorgeentzug nach Art. 311 ZGB.
Letzte Aktualisierung: 2026-05-23