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Rechtsprechung zu Art. 308 ZGB

Rechtsprechung zu Art. 308 ZGB — Kindesschutzbeistandschaft

Leitentscheide


1. BGE 140 III 241 — 311 Zitate

Abgrenzung Erziehungsbeistandschaft (Abs. 1) vs. besuchsrechtsbezogene Beistandschaft (Abs. 2)

Beschränkt sich die Gefährdung des Kindeswohls auf Schwierigkeiten bei der Ausübung des Besuchsrechts, so ist keine Erziehungsbeistandschaft gemäss Art. 308 Abs. 1 ZGB anzuordnen, sondern eine auf die Überwachung des persönlichen Verkehrs begrenzte Beistandschaft gemäss Art. 308 Abs. 2 ZGB. Eine Erziehungsbeistandschaft nach Abs. 1 verletzt das Subsidiaritätsprinzip, wenn die Gefährdung nur den Besuchsrechtsbereich betrifft.

Einschlägig für: Art. 308 Abs. 1 und 2 ZGB; Abgrenzung der Beistandschaftsarten; Subsidiarität


2. BGE 126 III 219 — 174 Zitate

Kein Raum für Beistandschaft bei verweigertem Besuchsrecht

Wenn ein Besuchsrecht wegen Gefährdung des Kindeswohls verweigert wird und auch die Voraussetzungen für ein begleitetes Besuchsrecht nicht erfüllt sind, besteht kein Raum für die Anordnung einer Beistandschaft nach Art. 308 ZGB. Eine Beistandschaft kann nicht als «Ersatz» für ein verweigertes Besuchsrecht dienen.

Einschlägig für: Negativabgrenzung, Verhältnis Beistandschaft zu Besuchsrechtsverweigerung


3. BGE 120 II 229 — 956 Zitate

Begleitetes Besuchsrecht bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch

Selbst bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch durch einen Elternteil kann ein begleitetes Besuchsrecht mit Anordnung einer Beistandschaft gemäss Art. 308 Abs. 2 ZGB kindeswohlgerecht sein. Der Besuchsrechtsrahmen bedarf jedoch einer endgültigen Regelung, nicht bloss einer provisorischen Massnahme.

Einschlägig für: Art. 308 Abs. 2 ZGB; begleitetes Besuchsrecht; Überwachungsfunktion; Weisungen an Eltern


4. BGE 108 II 372 — 214 Zitate

Erziehungsbeistandschaft zur Überwachung des Besuchsrechts; Voraussetzungen

Voraussetzung für die Anordnung einer Erziehungsbeistandschaft i.S.v. Art. 308 Abs. 2 ZGB ist eine erhebliche Gefährdung des Kindeswohls, etwa wenn bei der Ausübung des Besuchsrechts ernsthafte Auseinandersetzungen drohen und das Kind gebrechlich oder besonders sensibel ist.

Einschlägig für: Art. 308 Abs. 2 ZGB; Voraussetzungen; erhebliche Kindeswohlgefährdung


5. BGE 118 II 241 — 123 Zitate

Kompetenzgrenzen des Beistands

Der Beistand überwacht den persönlichen Verkehr nach richterlicher Weisung, darf aber die Besuchsordnung nicht anstelle des Richters ändern.

Einschlägig für: Art. 308 Abs. 2 ZGB; Überwachung des persönlichen Verkehrs; Kompetenzgrenzen


6. BGE 142 III 545 — 46 Zitate

Vaterschaftsbeistandschaft nach Aufhebung von Art. 309 ZGB

Nach Aufhebung von Art. 309 ZGB muss die Kindesschutzbehörde bei einer unverheirateten Mutter, die sich weigert, die Identität des Vaters bekannt zu geben, dem Kind einen Beistand nach Art. 308 Abs. 2 ZGB bestellen. Das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung (Art. 7 UN-KRK, Art. 8 EMRK) ist ein wesentlicher Faktor. Die blosse wirtschaftliche Situation der Mutter schliesst eine Beistandschaft nicht aus.

Einschlägig für: Art. 308 Abs. 2 ZGB; Vaterschaftsbeistandschaft; Recht auf Kenntnis der Abstammung


7. BGer 5A 690/2022 — 12 Zitate

Erziehungsbeistandschaft bei häuslicher Gewalt und Suchtmittelkonsum

Bei mehrfachen Polizeiinterventionen wegen häuslicher Gewalt, Suchtmittelkonsum und depressiver Erkrankung kann die Gesamtsituation eine Erziehungsbeistandschaft rechtfertigen, auch wenn die Kinder physisch gesund sind. Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit verlangt, dass die Massnahme zur Abwendung der Kindeswohlgefährdung geeignet und erforderlich ist.

Einschlägig für: Art. 308 Abs. 1 und 2 ZGB; Gefährdung des Kindeswohls; Verhältnismässigkeit; Gesamtschau


8. BGer 5A_1029/2020 — 33 Zitate

Beistandschaft bei Verhaltensauffälligkeiten und Langzeitplatzierung

Die KESB errichtete eine Beistandschaft für ein Kind mit Verhaltensauffälligkeiten, das als hoch gefährdet eingestuft wurde. Der Beistand wurde mit der Suche nach einer geeigneten Institution für die Langzeitplatzierung betraut. Bestätigt, da die Kindsmutter trotz Kooperationsbereitschaft überfordert war.

Einschlägig für: Art. 308 Abs. 1 und 2 ZGB; Beistandschaft bei Platzierung; elterliche Überforderung


9. BGer 5A 779/2024 — Entzug Aufenthaltsbestimmungsrecht

Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts als Teil einer Beistandschaft

Der Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts als Teil einer Beistandschaft ist eine schwerwiegende Massnahme, die nur bei konkreter Gefährdung und unter Beachtung des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes angeordnet werden darf und regelmässig zu überprüfen ist.

Einschlägig für: Art. 308 Abs. 3 ZGB; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Verhältnismässigkeit


10. BGer 5A 110/2025 — Unterbringung, Verhältnismässigkeit

Unterbringung ausserhalb des elterlichen Haushalts als schwerwiegende Massnahme

Die Unterbringung ausserhalb des elterlichen Haushalts stellt eine schwerwiegende Massnahme dar, die verhältnismässig sein muss.

Einschlägig für: Art. 308 ZGB; Unterbringung; Verhältnismässigkeit; Kindeswohl


11. BGer 5A_230/2024 — Besuchsrechtsüberwachung, Aufhebung

Kindesschutzmassnahmen und Verhältnismässigkeit; Aufhebung bei Wegfall des Grundes

Kindesschutzmassnahmen stets der Verhältnismässigkeit zu genügen haben und bei Wegfall des Grundes aufzuheben sind.

Einschlägig für: Art. 308 ZGB; Besuchsrechtsüberwachung; Aufhebung; Verhältnismässigkeit


12. BGer 5A_568/2025 — Errichtung bei konfliktbeladener Elternbeziehung

Subsidiarität von Art. 307 Abs. 3 ZGB und Art. 308 ZGB

Art. 307 Abs. 3 ZGB (Weisungen an die Eltern) und Art. 308 ZGB (Beistandschaft) sind nicht kumulativ, sondern subsidiär anwendbar.

Einschlägig für: Art. 307 Abs. 3 ZGB; Art. 308 ZGB; Subsidiarität; Elternkonflikt


13. BGer 5A 577/2025 — Grenzen der Beistandschaft, Begründungsanforderungen

Eingehende Begründung der Kindeswohlgefährdung erforderlich

Die Errichtung einer Beistandschaft verlangt eine eingehende Begründung der Kindeswohlgefährdung — appellatorische Sachverhaltsrügen und pauschale Behauptungen genügen nicht.

Einschlägig für: Art. 308 ZGB; Begründungsanforderungen; Kindeswohlgefährdung; Subsidiarität