Skip to content

Rechtsprechung zu Art. 308 ZGB

I. Leitentscheide (BGE)

BGE 140 III 241 (E. 2.1–2.3, E. 4.2)

  • Thema: Abgrenzung Erziehungsbeistandschaft (Abs. 1) vs. Besuchsrechtsbeistandschaft (Abs. 2); Subsidiarität
  • Kernaussage: Falls die Gefährdung des Kindeswohls sich auf Schwierigkeiten bei der Ausübung des Besuchsrechts beschränkt, ist keine Erziehungsbeistandschaft gemäss Art. 308 Abs. 1 ZGB, sondern eine auf die Überwachung des persönlichen Verkehrs begrenzte Beistandschaft gemäss Art. 308 Abs. 2 ZGB anzuordnen. Eine Erziehungsbeistandschaft nach Abs. 1 verletzt in diesem Fall das Subsidiaritätsprinzip.
  • Einschlägig für: Art. 308 Abs. 1 und 2 ZGB; Subsidiarität; Verhältnismässigkeit

BGE 142 III 545 (E. 2.3, E. 3.1–3.2)

  • Thema: Vaterschaftsbeistandschaft nach Aufhebung von Art. 309 ZGB; Recht auf Kenntnis der Abstammung
  • Kernaussage: Weigert sich die unverheiratete Mutter, die Identität des Vaters bekannt zu geben, muss die Kindesschutzbehörde dem Kind im Grundsatz einen Beistand nach Art. 308 Abs. 2 ZGB bestellen, um die Zweckmässigkeit einer Feststellung des Kindesverhältnisses zum Vater zu prüfen. Das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung (Art. 7 UN-KRK, Art. 8 EMRK) ist ein gewichtiges Schutzgut; die blosse wirtschaftliche Unabhängigkeit der Mutter schliesst die Beistandschaft nicht aus.
  • Einschlägig für: Art. 308 Abs. 2 ZGB; Vaterschaftsfeststellung; Grundrechte des Kindes

BGE 126 III 219 (E. 2)

  • Thema: Keine Beistandschaft bei vollständiger Besuchsrechtsverweigerung
  • Kernaussage: Wenn ein Besuchsrecht wegen Gefährdung des Kindeswohls gestützt auf Art. 274 Abs. 2 ZGB verweigert wird und auch die Voraussetzungen für ein begleitetes Besuchsrecht nicht erfüllt sind, besteht kein Raum für die Anordnung einer Beistandschaft gemäss Art. 308 ZGB, die eine künftige Annäherung zwischen den Kindern und dem betreffenden Elternteil fördern soll.
  • Einschlägig für: Negativabgrenzung; Art. 308 ZGB im Verhältnis zu Art. 274 Abs. 2 ZGB

BGE 118 II 241 (E. 2c)

  • Thema: Kompetenzgrenzen des Beistands bei der Besuchsrechtsüberwachung
  • Kernaussage: Der Beistand nach Art. 308 Abs. 2 ZGB hat nach Massgabe der ihm vom Richter erteilten Weisung den persönlichen Verkehr zwischen Kind und Besuchsberechtigtem zu überwachen. Er ist jedoch nicht ermächtigt, die Besuchsordnung anstelle des Richters zu ändern.
  • Einschlägig für: Art. 308 Abs. 2 ZGB; Kompetenzgrenzen; Rolle als Ausführungs- und Überwachungsorgan

BGE 108 II 372

  • Thema: Erhebliche Kindeswohlgefährdung als Voraussetzung für Besuchsrechtsbeistandschaft
  • Kernaussage: Voraussetzung für die Anordnung einer Erziehungsbeistandschaft im Sinne von Art. 308 Abs. 2 ZGB zur Überwachung des Besuchsrechtes ist das Vorhandensein einer erheblichen Gefährdung des Kindeswohls, etwa bei anhaltend destruktiven Streitigkeiten der Eltern.
  • Einschlägig für: Art. 308 Abs. 2 ZGB; Gefährdungsschwelle

BGE 120 II 229

  • Thema: Begleitetes Besuchsrecht und Beistandschaft bei Konflikten
  • Kernaussage: Es kann sich als mit dem Kindeswohl vereinbar erweisen, den persönlichen Verkehr bei akuten elterlichen Spannungen oder Verdachtsmomenten für eine bestimmte Dauer in Form eines begleiteten Besuchsrechts mit Beistandschaft zuzulassen, um das Verhältnis zum Kind aufrechtzuerhalten.
  • Einschlägig für: Art. 308 Abs. 2 ZGB; Begleitetes Besuchsrecht

II. Weitere Entscheide

BGer 5A_765/2016 vom 18. Juli 2017 (E. 3.1)

  • Thema: Voraussetzungen der Beistandschaft und Subsidiarität
  • Kernaussage: Wie jede Kindesschutzmassnahme setzt eine Beistandschaft nach Art. 308 ZGB eine Gefährdung des Kindeswohls voraus, welcher die Eltern nicht von sich aus abzuhelfen vermögen.
  • Einschlägig für: Art. 308 Abs. 1 und 2 ZGB; Subsidiaritätsprinzip

BGer 5A_690/2022 vom 31. Januar 2023 (E. 3.1)

  • Thema: Erziehungsbeistandschaft bei familiärer Belastung und häuslicher Gewalt; Verhältnismässigkeit
  • Kernaussage: Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit verlangt, dass die Massnahme zur Abwendung der Kindeswohlgefährdung geeignet und erforderlich ist; der Gefahr darf nicht durch weniger einschneidende Massnahmen vorgebeugt werden können. Bei familiären Belastungen durch häusliche Konflikte und Überforderung ist eine Erziehungsbeistandschaft gerechtfertigt.
  • Einschlägig für: Art. 308 Abs. 1 ZGB; Verhältnismässigkeitsprüfung

BGer 5A_310/2023 vom 6. Juli 2023 (E. 6.2.2)

  • Thema: Beschränkung der elterlichen Sorge und Verbleib der Restsorge (Abs. 3)
  • Kernaussage: Soweit die KESB den Eltern nicht gestützt auf Art. 308 Abs. 2 und 3 ZGB Befugnisse entzieht und einem Beistand überträgt, behalten die Eltern eines Kindes die gesamte Restsorge, einschliesslich der Entscheidungen über medizinische Eingriffe.
  • Einschlägig für: Art. 308 Abs. 3 ZGB; Umfang der elterlichen Restsorge

BGer 5A_1029/2020 vom 19. Mai 2021

  • Thema: Beistandschaft bei elterlicher Überforderung und Verhaltensauffälligkeiten
  • Kernaussage: Bei ausgeprägten Verhaltensauffälligkeiten eines Kindes und elterlicher Überforderung ist die Errichtung einer Beistandschaft nach Art. 308 Abs. 1 und 2 ZGB bundesrechtskonform, um eine adäquate institutionelle Betreuung und Unterstützung zu koordinieren.
  • Einschlägig für: Art. 308 Abs. 1 und 2 ZGB; Koordinations- und Vermittlungsfunktion

BGer 5A_230/2024 vom 6. Januar 2025 (E. 6.1.1)

  • Thema: Besuchsrechtsbeistandschaft; Rolle des Vermittlers; Aufhebung
  • Kernaussage: Die Besuchsrechtsbeistandschaft nach Art. 308 Abs. 2 ZGB dient als Vermittlungs- und Verhandlungshilfe bei elterlichen Spannungen; sie ist aufzuheben, sobald der Grund für die Kindeswohlgefährdung weggefallen ist oder eine mildere Massnahme ausreicht.
  • Einschlägig für: Art. 308 Abs. 2 ZGB; Dynamik und Aufhebung von Kindesschutzmassnahmen

BGer 5A_568/2025 vom 29. August 2025 (E. 4.4.2)

  • Thema: Beistandschaft bei destruktivem Elternkonflikt und Instrumentalisierung der Kinder
  • Kernaussage: Werden Kinder im Rahmen eines hocheskalierten Elternkonflikts instrumentalisiert und in schwere Loyalitätskonflikte gestürzt, ist die Errichtung einer Beistandschaft nach Art. 308 Abs. 1 und 2 ZGB verhältnismässig und geboten, um das Wohl der Kinder zu schützen.
  • Einschlägig für: Art. 308 Abs. 1 und 2 ZGB; Loyalitätskonflikt; Elternentfremdung

BGer 5A_815/2025 vom 19. Mai 2026

  • Thema: Tatsächliche Wirksamkeit elterlicher Hilfen; kein Verschulden erforderlich
  • Kernaussage: Der Subsidiaritätsgrundsatz schützt nicht blosse formelle Bemühungen der Eltern, sondern verlangt, dass freiwillige Massnahmen der Kindeswohlgefährdung tatsächlich und wirksam begegnen. Zudem setzt die Gefährdung des Kindeswohls kein elterliches Verschulden voraus.
  • Einschlägig für: Art. 308 Abs. 1 ZGB; Subsidiaritätsprüfung; kein Verschuldenserfordernis

BGer 5A_493/2026 vom 22. Juli 2026 (E. 4.1–4.2)

  • Thema: Erziehungsbeistandschaft bei organisatorischer Überforderung und instabilen Betreuungsstrukturen
  • Kernaussage: Eine unzureichende, unvorhersehbare Alltags- und Betreuungsorganisation bei alleinerziehenden Elternteilen mit multiplen Belastungsfaktoren begründet eine konkrete Kindeswohlgefährdung, welche die Ernennung eines Erziehungsbeistands nach Art. 308 Abs. 1 und 2 ZGB rechtfertigt.
  • Einschlägig für: Art. 308 Abs. 1 und 2 ZGB; Betreuungssetting; Überforderung

Obergericht TG RBOG 2021 Nr. 02 vom 24. Februar 2021

  • Kanton: Thurgau
  • Thema: Unzulässigkeit der Blankodelegation der Besuchsregelung an den Beistand
  • Kernaussage: Die Kindesschutzbehörde darf nicht auf eine eigene Regelung des Besuchsrechts verzichten und die Festlegung der Besuchsmodalitäten vollständig dem Beistand übertragen; die Grundsatzregelung obliegt der Behörde selbst.
  • Einschlägig für: Art. 308 Abs. 2 ZGB; Verbot der Blankodelegation

Zivil- und Strafgericht BE KES 2020 1074 vom 10. Mai 2021 (E. 5.2)

  • Kanton: Bern
  • Thema: Kostenbefreiung bei Besuchsrechtsbeistandschaft
  • Kernaussage: Die Errichtung einer reinen Besuchsrechtsbeistandschaft nach Art. 308 Abs. 2 ZGB stellt eine Kindesschutzmassnahme im engen Sinn dar, für welche das erst- und oberinstanzliche kantonale Verfahren gebührenbefreit ist.
  • Einschlägig für: Art. 308 Abs. 2 ZGB; Verfahrenskosten im Kindesschutz

Gericht SG V-2018/86 vom 16. April 2019

  • Kanton: St. Gallen (Verwaltungsrekurskommission)
  • Thema: Vorrang schulrechtlicher Massnahmen vor Erziehungsbeistandschaft
  • Kernaussage: Zur Sicherstellung von schulischen Fördermassnahmen stehen primär die Mittel des Schulrechts zur Verfügung. Eine kindesschutzrechtliche Beistandschaft nach Art. 308 ZGB ist erst subsidiär angezeigt, wenn das Verhältnis der Eltern zur Schule derart zerrüttet ist, dass eine Zusammenarbeit scheitert.
  • Einschlägig für: Art. 308 Abs. 1 ZGB; Verhältnis zu kantonalem Schulrecht

Gericht SG V-2017/133 P vom 11. Januar 2018

  • Kanton: St. Gallen (Verwaltungsrekurskommission)
  • Thema: Kostentragung einer Besuchsrechtsbeistandschaft
  • Kernaussage: Die Kosten für Kindesschutzmassnahmen tragen nach der gesetzlichen Regelung von Art. 276 Abs. 1 ZGB grundsätzlich die unterhaltspflichtigen Eltern entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
  • Einschlägig für: Art. 308 Abs. 2 ZGB; Kostentragung; Unterhaltspflicht

Gericht LU 30 00 13 vom 22. Januar 2002

  • Kanton: Luzern (Obergericht)
  • Thema: Mitspracherecht und Wünsche bei der Wahl der Beistandsperson
  • Kernaussage: Bei der Wahl des Beistands sollen die Wünsche der betroffenen Eltern und des urteilsfähigen Kindes grundsätzlich befolgt werden, wenn nicht wichtige Gründe dagegen sprechen; den Betroffenen ist Gelegenheit zur Äusserung zu geben.
  • Einschlägig für: Art. 308 ZGB; Wahl der Beistandsperson; rechtliches Gehör