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Rechtsprechung zu Art. 307 ZGB

Rechtsprechung zu Art. 307 ZGB

I. Leitentscheide (BGE)

BGE 146 III 313 E. 6.2.2

  • Thema: Kindeswohlgefährdung / Uneinigkeit der Eltern über Schutzimpfungen
  • Kernaussage: Eine Kindeswohlgefährdung im Sinne von Art. 307 Abs. 1 ZGB setzt kein Verschulden der Eltern voraus. Sind die sorgeberechtigten Eltern uneinig, ob ihr Kind gegen Masern geimpft werden soll, hat die zuständige Behörde gestützt auf Art. 307 Abs. 1 ZGB in pflichtgemässer Ausübung ihres Ermessens anstelle der Eltern über die Durchführung der Massnahme zu entscheiden.
  • Einschlägig für: Abs. 1 — Begriff der Kindeswohlgefährdung und Behördenentscheid bei Elternkonflikt

BGE 150 III 49 E. 3.4.2

  • Thema: Weisungen / Abgrenzung von Tatbestand und Rechtsfolge / Verhältnismässigkeit
  • Kernaussage: Weisungen gemäss Art. 307 Abs. 3 ZGB setzen zwingend eine Kindeswohlgefährdung nach Art. 307 Abs. 1 ZGB voraus. Tatbestand (Kindeswohlgefährdung) und Rechtsfolge (die angeordnete Massnahme) dürfen nicht vermengt werden.
  • Einschlägig für: Abs. 1 u. 3 — Voraussetzungen von Weisungen und Grundsatz der Verhältnismässigkeit

BGE 140 III 241 E. 2.1

  • Thema: Stufenfolge der Kindesschutzmassnahmen / Verhältnismässigkeit
  • Kernaussage: Das gesamte Kindesschutzrecht wird vom Verhältnismässigkeitsgrundsatz beherrscht. Eine Beistandschaft nach Art. 308 ZGB oder eine weitergehende Massnahme darf nur angeordnet werden, wenn der Gefährdung nicht durch mildere Massnahmen nach Art. 307 ZGB (Ermahnung, Weisung, Aufsicht) vorgebeugt werden kann.
  • Einschlägig für: Abs. 1 — Subsidiarität und Stufenverhältnis

BGE 108 II 372

  • Thema: Erhebliche Gefährdung des Kindeswohls / Eingriffsschwelle
  • Kernaussage: Voraussetzung für behördliche Kindesschutzmassnahmen ist das Vorliegen einer ernsthaften Gefährdung des Kindeswohls. Behördliche Massnahmen rechtfertigen sich nur, wenn das Wohl des Kindes bei Fortdauer des bisherigen Zustands beeinträchtigt wird und die Eltern die Gefahr nicht selbst abwenden.
  • Einschlägig für: Abs. 1 — Eingriffsschwelle

BGE 136 III 353 E. 3.2

  • Thema: Kindesschutzmassnahmen bei Wegzug / Aufenthaltsbestimmung
  • Kernaussage: Das Obhutsrecht umfasst grundsätzlich die Befugnis zur Bestimmung des Aufenthaltsortes. Nur bei einer ernsthaften Gefährdung des Kindeswohls greift die Kindesschutzbehörde mit Massnahmen nach Art. 307 ff. ZGB ein, um schädliche Auswirkungen auf das Kind abzuwenden.
  • Einschlägig für: Abs. 1 u. 3 — Schranken der Elternautonomie bei Gefährdung

II. Weitere Bundesgerichtsentscheide

BGer 5A_495/2023 vom 14. Juli 2023

  • Thema: Weisung zur Kursteilnahme («Kinder im Blick»)
  • Kernaussage: Gestützt auf Art. 307 Abs. 3 ZGB kann den Eltern eine Weisung zur Teilnahme an einem Elternkurs (wie «Kinder im Blick») erteilt werden, um gravierenden Kommunikationsschwierigkeiten auf Elternebene zu begegnen. Dies stellt eine verhältnismässige und sachgerechte Massnahme dar.

BGer 5A_765/2016 E. 5.2.2

  • Thema: Subsidiarität elterlicher Bemühungen / Beizug von Fachpersonen
  • Kernaussage: Elterliche Bemühungen zur Abwendung einer Gefährdung zeichnen sich stets durch Freiwilligkeit aus. Dass Eltern freiwillig auf die Hilfe von Fachpersonen nach Art. 302 Abs. 3 ZGB zurückgreifen, macht ihre Vorkehrungen nicht von vornherein unzureichend. Behördliche Massnahmen sind erst anzuordnen, wenn die elterlichen Schritte ungenügend bleiben.

BGer 5A_522/2017 E. 4.7.3.2

  • Thema: Weisung zur Durchführung einer Therapie oder Mediation
  • Kernaussage: Die Kindesschutzbehörde ist gestützt auf Art. 307 Abs. 3 ZGB befugt, den Eltern eine verbindliche Weisung zur Durchführung einer Gesprächstherapie oder Mediation zur Entschärfung von Konflikten zu erteilen.

BGer 5A_457/2009 E. 4.1

  • Thema: Weisung zur Mediation gegen den Willen eines Elternteils
  • Kernaussage: Eine Mediation kann als Kindesschutzmassnahme gestützt auf Art. 307 Abs. 3 ZGB auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden, wenn dies zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung geboten ist.

BGer 5A_411/2014 E. 3.3

  • Thema: Weisung zur psychologischen Begleitung des Kindes
  • Kernaussage: Die Kindesschutzbehörde kann gestützt auf Art. 307 Abs. 3 ZGB anordnen, dass ein Kind psychologisch begleitet wird, wenn die Konfliktsituation zwischen den Eltern das seelische Wohl des Kindes beeinträchtigt.

BGer 5A_306/2019 E. 7

  • Thema: Weisung zur Psychotherapie zur Vermeidung elterlicher Entfremdung
  • Kernaussage: Der obhutsberechtigte Elternteil kann gestützt auf Art. 307 Abs. 3 ZGB dazu angehalten werden, sich zur Vermeidung einer Entfremdung des Kindes vom anderen Elternteil einer psychotherapeutischen Behandlung zu unterziehen.

BGer 5A_118/2022 vom 15. März 2022

  • Thema: Weisung zur Durchführung empfohlener Basisimpfungen
  • Kernaussage: Die behördliche Weisung an einen Elternteil, das minderjährige Kind gegen Diphtherie, Tetanus, Masern, Mumps, Röteln und Pneumokokken gemäss den Empfehlungen des nationalen Impfplans impfen zu lassen, stützt sich auf Art. 307 Abs. 3 ZGB.

BGer 5A_331/2025 vom 5. Mai 2025

  • Thema: Nachweispflicht über Therapiesitzungen
  • Kernaussage: Eine Weisung nach Art. 307 Abs. 3 ZGB kann beinhalten, dass ein Elternteil sich periodisch über absolvierte Therapiesitzungen und Beratungsgespräche ausweisen und Bestätigungen einreichen muss.

III. Kantonale Rechtsprechung

Kantonsgericht SG KES.2024.24/25/26-K2 vom 24. Oktober 2024

  • Kanton: St. Gallen
  • Thema: Ersatz der elterlichen Zustimmung für Reisepässe
  • Kernaussage: Verweigert ein Elternteil ohne nachvollziehbaren Grund die Zustimmung zum Antrag auf Ausstellung von Reisepässen für die Kinder, erteilt die Kindesschutzbehörde die Zustimmung gestützt auf Art. 307 Abs. 1 i.V.m. Art. 392 Ziff. 1 ZGB.

Kantonsgericht SG KES.2023.34-K2 vom 28. Mai 2024

  • Kanton: St. Gallen
  • Thema: Verneinung der Kindeswohlgefährdung bei Verweigerung einer MRI-Untersuchung
  • Kernaussage: Verweigern Eltern die Einwilligung zu einer MRI-Untersuchung bei ihrer minderjährigen Tochter, liegt keine Kindeswohlgefährdung im Sinne von Art. 307 Abs. 1 ZGB vor, wenn das Mädchen neben einer vorzeitigen Pubertät keine weiteren Symptome für das Vorliegen eines Hirntumors zeigt, die Wahrscheinlichkeit eines Hirntumors bei ca. 25 % liegt und das Mädchen in alternativ- und schulmedizinischer Behandlung ist.

Gericht SG V-2018/107 vom 24. Mai 2019

  • Kanton: St. Gallen
  • Thema: Sozialpädagogische Familienbegleitung (SPF)
  • Kernaussage: Die Voraussetzungen für die Anordnung einer sozialpädagogischen Familienbegleitung (SPF) sowie die Errichtung einer Erziehungsbeistandschaft sind gestützt auf Art. 307 Abs. 1 und 3 sowie Art. 308 Abs. 1 ZGB erfüllt.

Gericht LU V 01 111 vom 22. März 2001

  • Kanton: Luzern
  • Thema: Abgrenzung Weisung vs. Aufhebung der elterlichen Obhut (Wocheninternat)
  • Kernaussage: Werden die Eltern verpflichtet, ein Kind in einem Wocheninternat unterzubringen, wo es ohne Unterbruch die Wochentage verbringt, liegt eine Anstaltseinweisung vor, welche mit einer formellen Aufhebung der elterlichen Obhut nach Art. 310 Abs. 1 ZGB verbunden werden muss.

Gericht AR OG O2K-18-10 ARGVP 2020 3785 vom 14. Januar 2020

  • Kanton: Appenzell Ausserrhoden
  • Thema: Adressaten von Weisungen / Abgrenzung zur Beistandschaft
  • Kernaussage: Adressaten der Weisung nach Art. 307 Abs. 3 ZGB sind die Eltern und nicht die Familienberatung.

Gericht BL 2017-03-29-vv-6 vom 29. März 2017

  • Kanton: Basel-Landschaft
  • Thema: Weisungen bei Schulabsentismus und gesundheitlichen Problemen
  • Kernaussage: Weisungen gemäss Art. 307 Abs. 3 ZGB können bei gesundheitlichen Problemen und Schulabsentismus erteilt werden.

Letzte Aktualisierung: 2026-08-19