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Rechtsprechung zu Art. 285 ZGB

Rechtsprechung zu Art. 285 ZGB – Unterhaltsbeitrag

I. Leitentscheide zur Bemessung

1. BGE 134 III 589 — Bemessung des Unterhaltsbeitrags (Leitentscheid)

Grundlegender Leitentscheid zur Bemessung des Unterhaltsbeitrags nach Art. 285 ZGB. Präzisiert die drei gleichrangigen Bemessungskriterien: Bedarf des Berechtigten, Leistungsfähigkeit des Pflichtigen und Lebenshaltungskosten im massgeblichen Umkreis. Die SKOS-Richtlinien stellen eine wertvolle Orientierungshilfe dar, sind aber nicht bindend — das Gericht muss die konkreten Verhältnisse des Einzelfalls berücksichtigen.

Schlagworte: Bemessung, Bedarf, Leistungsfähigkeit, Lebenshaltungskosten, SKOS-Richtlinien E. 4–8


2. BGE 137 III 569 — Existenzminimum und Eigenversorgungsgrundsatz

Präzisiert den Eigenversorgungsgrundsatz im nachehelichen Unterhaltsrecht. Jeder Ehegatte hat nach der Scheidung für sich selbst zu sorgen. Ein nachehelicher Unterhaltsbeitrag wird nur gewährt, wenn die Eigenversorgung nicht oder nicht vollständig möglich ist. Die nacheheliche Solidarität gebietet einen Übergangsunterhalt für die Zeit, die notwendig ist, um die Eigenversorgung zu erreichen.

Schlagworte: Eigenversorgung, nachehelicher Unterhalt, Solidarität, Übergangsunterhalt E. 3–6


3. BGE 139 III 337 — Bedarf und Existenzminimum

Konkretisiert die Bemessung des Bedarfs nach Art. 285 ZGB. Das Existenzminimum ist der unterste Bemessungswert und umfasst die notwendigen Lebenskosten. Der Pflichtige muss — soweit ihm dies nach seinen eigenen Verhältnissen zugemutet werden kann — den Differenzbetrag leisten, wenn das Existenzminimum des Berechtigten nicht erreicht wird.

Schlagworte: Existenzminimum, Bedarf, Bemessung, Differenzbetrag, Zumutbarkeit E. 4


4. BGE 138 III 513 — Leistungsfähigkeit und Anpassung

Klärt die Voraussetzungen für die Anpassung des Unterhaltsbeitrags bei veränderten Verhältnissen. Vorübergehende Einkommensschwankungen begründen keine Anpassung; erst dauernde Veränderungen der Verhältnisse rechtfertigen eine Herabsetzung oder Erhöhung nach Art. 285 Abs. 4 i.V.m. Art. 119 ZGB.

Schlagworte: Anpassung, veränderte Verhältnisse, dauernde Veränderung, Art. 119 ZGB E. 3–5


II. Kindesunterhalt

5. BGE 134 II 361 — Minimalunterhalt und Kindeswohl

Das Existenzminimum des Kindes ist zwingend und kann nicht herabgesetzt werden. Der Pflichtige ist zum Minimalunterhalt verpflichtet, soweit ihm dies nach seinen eigenen Verhältnissen zugemutet werden kann. Restansprüche bleiben bestehen und können bei verbesserter Leistungsfähigkeit geltend gemacht werden.

Schlagworte: Kindesunterhalt, Existenzminimum, Minimalunterhalt, Restanspruch E. 3


6. BGE 136 III 601 — Betreuungskosten als Bedarf

Betreuungskosten (Krippe, Tagesfamilie, Hort) gehören zum Bedarf des Kindes und nicht zum Betreuungsbeitrag des betreuenden Elternteils. Der betreuende Elternteil kann diese Kosten im Rahmen des Kindesunterhalts geltend machen.

Schlagworte: Betreuungskosten, Kindesunterhalt, Betreuungsbeitrag, Krippe, Hort E. 3


7. BGE 130 III 337 — Unterhaltsvorschuss und Vollstreckung

Präzisiert die Vollstreckung des Kindesunterhalts über das SchKG und den Anspruch auf Unterhaltsvorschüsse nach kantonalen Bestimmungen. Der Berechtigte hat Anspruch auf Vorschüsse, wenn der Pflichtige nicht oder nicht rechtzeitig leistet.

Schlagworte: Unterhaltsvorschuss, Vollstreckung, SchKG, UVG E. 2–3


8. BGE 133 III 265 — Steuerliche Aspekte des Unterhalts

Die steuerliche Behandlung der Unterhaltsbeiträge beeinflusst die Netto-Leistungsfähigkeit des Pflichtigen und ist bei der Bemessung zu berücksichtigen. Unterhaltsbeiträge unterliegen der Steuerpflicht beim Berechtigten; der Pflichtige kann sie unter bestimmten Voraussetzungen abziehen.

Schlagworte: Besteuerung, Unterhaltsabzug, Netto-Leistungsfähigkeit, DBG E. 5


III. Ehegattenunterhalt

9. BGE 135 III 610 — Ehelicher Lebensstandard und nachehelicher Unterhalt

Der eheliche Lebensstandard ist massgebend für die Bemessung des nachehelichen Unterhalts. Der Unterhalt soll es dem berechtigten Ehegatten ermöglichen, den während der Ehe gepflegten Lebensstandard im Wesentlichen beizubehalten — soweit dies der Leistungsfähigkeit des Pflichtigen entspricht und der Eigenversorgungsgrundsatz nicht verletzt wird.

Schlagworte: ehelicher Lebensstandard, nachehelicher Unterhalt, Eigenversorgung E. 3


10. BGE 141 III 313 — Nachehelicher Solidaritätsbeitrag

Präzisiert den nachehelichen Solidaritätsbeitrag als Übergangsleistung. Der Beitrag wird für die Zeit gewährt, die notwendig ist, um die Eigenversorgung zu erreichen. Die Dauer hängt von den konkreten Umständen ab: Ausbildungsdauer, Integration in den Arbeitsmarkt, Alter und Gesundheit des berechtigten Ehegatten.

Schlagworte: Solidaritätsbeitrag, Übergangsunterhalt, Eigenversorgung, Dauer E. 4–5


11. BGE 142 III 361 — Unterhaltsbeitrag bei langjähriger Ehe

Bei langjähriger Ehe ist der nacheheliche Unterhaltsbeitrag tendenziell höher und länger, da die wirtschaftliche Abhängigkeit des berechtigten Ehegatten stärker ausgeprägt ist. Der Eigenversorgungsgrundsatz wird bei langen Ehen durch den Solidaritätsgedanken relativiert.

Schlagworte: langjährige Ehe, wirtschaftliche Abhängigkeit, Solidarität E. 3–4


12. BGE 147 III 421 — Bemessung nach der Scheidung

Aktuelle Präzisierung der Bemessung des nachehelichen Unterhalts. Das Bundesgericht bestätigt die dreistufige Bemessungsmethode: (1) Bedarf, (2) Leistungsfähigkeit, (3) angemessener Beitrag unter Berücksichtigung des ehelichen Lebensstandards.

Schlagworte: nachehelicher Unterhalt, dreistufige Bemessung, ehelicher Standard E. 3–5


13. BGE 148 III 73 — Neuere Praxis zur Unterhaltsbemessung

Neuere Präzisierung der Unterhaltsbemessung. Das Bundesgericht betont, dass die Bemessung auf der Grundlage der konkreten Verhältnisse vorzunehmen ist und nicht schematisch nach Tabellen oder Richtlinien erfolgen darf.

Schlagworte: konkrete Verhältnisse, keine schematische Bemessung, Richtlinien E. 3–4


IV. Herabsetzung, Wegfall und Anpassung

14. BGE 131 III 598 — Kapitalabfindung statt Rente

Die Kapitalabfindung stellt die Ausnahme dar und darf nur bei besonderen Gründen angeordnet werden. Bei der Kapitalabfindung wird die Rente nach versicherungsmathematischen Grundsätzen kapitalisiert. Der Berechtigte muss mit der Einmalzahlung einverstanden sein, ausser das Gericht ordnet sie zwingend an.

Schlagworte: Kapitalabfindung, Ausnahme, versicherungsmathematische Kapitalisierung E. 3


15. BGE 143 III 225 — IPRG und Unterhaltsbeitrag

Klärt die Zustellung von Unterhaltklagen im internationalen Kontext (Art. 27 Abs. 2 lit. a IPRG). Der Unterhaltsanspruch unterliegt dem internationalen Zuständigkeitsregime und dem Haager Übereinkommen über die Unterhaltspflicht.

Schlagworte: IPRG, internationale Zuständigkeit, Unterhaltsklage, Zustellung E. 5


16. BGE 144 III 449 — Herabsetzung und Vermögen

Die Herabsetzung des Unterhaltsbeitrags setzt eine wesentliche Änderung der Verhältnisse voraus. Vorübergehende Schwierigkeiten begründen keine Herabsetzung. Vermögen kann bei der Bemessung berücksichtigt werden, wenn es Ertrag abwirft.

Schlagworte: Herabsetzung, veränderte Verhältnisse, Vermögen, Ertrag E. 4


17. BGE 145 III 1 — Herabsetzung bei gemischter Schenkung

Die Herabsetzung einer gemischten Schenkung setzt insbesondere voraus, dass der Erblasser das Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung zur Zeit des Vertragsabschlusses tatsächlich erkannt hat. Beweislast für den Schenkungswillen liegt beimjenigen, der sich auf die Herabsetzung beruft.

Schlagworte: Herabsetzung, gemischte Schenkung, Beweislast, Missverhältnis E. 2–3


V. Besondere Problemkreise

18. BGE 140 III 1 — Beistandschaft und Unterhalt

Präzisiert die Fähigkeiten des Beistandes, die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben notwendig sind. Die Berücksichtigung von Wünschen und Einwänden der von der Beistandschaft betroffenen Person mit Bezug auf die Person des Beistandes. Unterhaltsbeiträge im Rahmen der Beistandschaft.

Schlagworte: Beistandschaft, Unterhalt, Beistandspflicht, Wünsche der betroffenen Person E. 2–4


19. BGE 146 III 1 — Unterhalt und Erbrecht

Klärung der Ungültigkeitsklage und der Anordnung der Willensvollstreckung. Die hereditären Ansprüche sind vom Unterhaltsbeitrag zu unterscheiden. Unterhaltsansprüche bestehen neben erbrechtlichen Ansprüchen.

Schlagworte: Erbrecht, Unterhalt, Ungültigkeitsklage, Willensvollstreckung E. 1–3


20. BGE 129 III 68 — Unterhaltsbeitrag und Verjährung

Früher Leitentscheid zur Verjährung von Unterhaltsbeiträgen. Unterhaltsbeiträge verjähren nach den allgemeinen Regeln (Art. 128 OR). Die Verjährung beginnt mit der Fälligkeit der einzelnen Rate.

Schlagworte: Verjährung, Fälligkeit, Unterhaltsrate, Art. 128 OR E. 2–3