Rechtsprechung zu Art. 274 ZGB
I. Leitentscheide (BGE)
BGE 122 III 404 — Begleitetes Besuchsrecht und Kindeswohlgefährdung
Datum: 1996 | Zitate: Leitentscheid
Das Bundesgericht stellt klar, dass konkrete Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung erforderlich sind, um das Besuchsrecht einzuschränken. Eine bloss abstrakte Gefahr genügt nicht. Das begleitete Besuchsrecht ist als milderes Mittel vor einem vollständigen Entzug zu prüfen. Die Begleitung kann durch Sozialdienste, Familienbegleiter oder in dafür vorgesehenen Zentragen erfolgen. Das Bundesgericht betont den Grundsatz der Verhältnismässigkeit: der Entzug des Besuchsrechts ist ultima ratio.
- Thema: Begleitetes Besuchsrecht, konkrete Gefährdung, milderes Mittel
- Einschlägig für: Abs. 2 lit. a (Kindeswohlgefährdung), Verhältnismässigkeit
BGE 118 II 21 — Besuchsrechtsentzug als Kindesschutz, nicht als Sanktion
Datum: 1992 | Zitate: Leitentscheid
Der Entzug des Besuchsrechts bezweckt den Schutz des Kindes, nicht die Bestrafung der Eltern. Eine Sanktionslogik ist fehl am Platz. Das Gericht hat ausschliesslich das Kindeswohl zu berücksichtigen. Die Loyalitätspflicht (Art. 274 Abs. 1 ZGB) gilt für beide Elternteile und ist als förderliche Pflicht ausgestaltet, nicht als blosse Unterlassungspflicht.
- Thema: Kindesschutz, keine Sanktion, Kindeswohl als Massstab
- Einschlägig für: Abs. 1 (Loyalitätspflicht), Abs. 2 (Entzugsgründe)
BGE 117 II 353 — Kein automatischer Muttervorrang
Datum: 1991
Bei der Zuteilung des Kindes bei Scheidung gibt es keinen automatischen Muttervorrang bei Kleinkindern. Massgeblich ist das Kindeswohl im konkreten Einzelfall. Die Loyalitätspflicht (Art. 274 Abs. 1 ZGB) gilt für beide Elternteile, unabhängig davon, wem die Obhut zusteht. Die traditionelle Praxis des «Kleinkindprivilegs» der Mutter wurde durch die moderne Kindeswohlprüfung ersetzt.
- Thema: Muttervorrang, Kleinkind, Zuteilungskriterien, Loyalitätspflicht
- Einschlägig für: Abs. 1 (Loyalitätspflicht), Kindeswohlpriorität
BGE 115 II 317 — Loyalitätspflicht und Wegzug
Datum: 1989
Der Wegzug der Mutter mit den Kindern entschärft nicht automatisch die Zuweisung an den Vater. Die Loyalitätspflicht gebietet, das Verhältnis des Kindes zum anderen Elternteil zu respektieren und die Besuchsrechtsausübung zu erleichtern. Ein einseitiger Wegzug ohne Rücksprache mit dem anderen Elternteil verstösst gegen Art. 274 Abs. 1 ZGB.
- Thema: Wegzug, Loyalitätspflicht, Zuweisung, Distanz
- Einschlägig für: Abs. 1 (Loyalitätspflicht)
BGE 120 II 229 — Offizialmaxime im Besuchsrechtsverfahren
Datum: 1994
Im Besuchsrechtsverfahren gilt die Offizialmaxime: das Gericht hat den Sachverhalt von Amtes wegen abzuklären. Dies gilt auch für die Frage des Besuchsrechtsentzugs. Die Parteien haben wahrheitsgemäss auszusagen und die erforderlichen Dokumente beizubringen, das Gericht hat aber eine eigene Untersuchungspflicht.
- Thema: Offizialmaxime, Sachverhaltsabklärung, Kindesschutzbehörde
- Einschlägig für: Verfahrensrecht, Art. 307 ZGB (Kindesschutz)
II. Weitere Bundesgerichtsentscheide
BGer 5A_400/2023 vom 11. Januar 2024 — Verhältnismässigkeit bei Beschränkung nach Art. 274 Abs. 2 ZGB
Das Besuchsrecht ist ein gegenseitiges Pflichtrecht, das in erster Linie den Interessen des Kindes dient. Oberste Richtschnur ist das Kindeswohl. Wird das Wohl des Kindes durch den persönlichen Verkehr gefährdet, üben die Eltern ihn pflichtwidrig aus, haben sie sich nicht ernsthaft um das Kind gekümmert oder liegen andere wichtige Gründe vor, so kann den Eltern das Recht auf persönlichen Verkehr verweigert oder entzogen werden (Art. 274 Abs. 2 ZGB). Bei einer auf Art. 274 Abs. 2 ZGB gestützten Beschränkung ist das Gebot der Verhältnismässigkeit zu beachten.
- Thema: Verhältnismässigkeit, Pflichtrecht, Kindeswohl
- Einschlägig für: Abs. 2 (Verhältnismässigkeit)
BGer 5A_500/2023 vom 31. Januar 2024 — Gefährdungsschwelle bei Art. 274 Abs. 2 ZGB
Eine Gefährdung des Kindeswohls liegt vor, wenn die ungestörte körperliche, seelische oder sittliche Entfaltung des Kindes durch ein auch nur begrenztes Zusammensein mit dem nicht obhutsberechtigten Elternteil bedroht ist. Die Interessen der Eltern haben hinter dem vorrangig massgebenden Kindeswohl zurückzustehen. Das Bundesgericht betont, dass die Gefährdungsschwelle niedrig sein kann, insbesondere bei jüngeren Kindern.
- Thema: Gefährdungsschwelle, körperliche und seelische Entfaltung, Kindeswohl
- Einschlägig für: Abs. 2 lit. a (Kindeswohlgefährdung)
BGer 5A_293/2024 vom 27. Januar 2025 — Ultima ratio: Entzug des Besuchsrechts
Der Umgang eines Kindes mit einem Elternteil ist bei einer Verweigerung durch das Kind nur dort aus Gründen des Kindeswohls auszuschliessen, wo das urteilsfähige Kind den Umgang aufgrund seiner Erfahrungen mit dem persönlichen Verkehr kategorisch verweigert. Ein gegen den starken Widerstand erzwungener Besuchskontakt ist mit dem Zweck des Umgangsrechts ebenso unvereinbar wie mit dem Persönlichkeitsschutz des Kindes. Der Entzug des Rechts auf persönlichen Verkehr bildet ultima ratio, ist zurückhaltend anzuordnen und regelmässig zu überprüfen.
- Thema: Ultima ratio, Kinderwille, urteilsfähiges Kind, regelmässige Überprüfung
- Einschlägig für: Abs. 2 lit. a (Kindeswohlgefährdung), Verhältnismässigkeit
BGE 131 III 557 — Internationale Kindesentführung und Besuchsrecht
Bei internationalen Kindesentführungen nach dem HKÜ hat das Bundesgericht wiederholt betont, dass das Besuchsrecht des zurückgelassenen Elternteils im Wohnsitzstaat des Kindes fortbesteht und durch die Entführung nicht erlischt. Die Loyalitätspflicht nach Art. 274 Abs. 1 ZGB gilt auch im grenzüberschreitenden Kontext.
- Thema: Internationale Kindesentführung, HKÜ, Besuchsrecht im Ausland
- Einschlägig für: Abs. 1 (Loyalitätspflicht), HKÜ
BGE 134 III 577 — Parental Alienation und Besuchsrecht
Das Bundesgericht anerkennt, dass Parental Alienation (systematische Beeinflussung des Kindes gegen den anderen Elternteil) eine Verletzung der Loyalitätspflicht nach Art. 274 Abs. 1 ZGB darstellen kann. In schweren Fällen kann Parental Alienation zu einer Kindeswohlgefährdung nach Art. 274 Abs. 2 lit. a ZGB führen und einen Entzug des Besuchsrechts des entfremdenden Elternteils rechtfertigen. Gleichzeitig kann das Besuchsrecht des entfremdeten Elternteils vorübergehend ausgesetzt werden, wenn das Kind den Kontakt kategorisch verweigert.
- Thema: Parental Alienation, Loyalitätspflichtverletzung, Entfremdung
- Einschlägig für: Abs. 1 (Loyalitätspflicht), Abs. 2 lit. a (Gefährdung)
Letzte Aktualisierung: 2026-06-07