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Rechtsprechung zu Art. 273 ZGB

Rechtsprechung zu Art. 273 ZGB – Persönlicher Verkehr

I. Leitentscheide

1. BGE 131 III 209 — Elternkonflikte allein rechtfertigen keine Beschränkung (Leitentscheid)

Elternkonflikte sind für sich allein kein Grund für eine Beschränkung des Besuchsrechts. Eine solche rechtfertigt sich einzig, wenn aufgrund der tatsächlichen Umstände davon auszugehen ist, dass die Gewährung des üblichen Besuchsrechts das Kindeswohl gefährdet. Das Besuchsrecht ist ein Recht des Kindes, nicht bloss ein Recht des besuchsberechtigten Elternteils.

Schlagworte: Elternkonflikt, Kindeswohlgefährdung, Leitentscheid, kein automatischer Entzug
E. 5


2. BGE 143 I 21 — Familiennachzug und Besuchsrecht

Beim nachehelichen Härtefall (Art. 50 Abs. 1 lit. b AuG) stehen die Interessen der gemeinsamen Kinder im Vordergrund. Ein blosse besuchsrechtsgleicher Umgang genügt für den Familiennachzug nicht zwingend — es bedarf entweder einer alternierenden Obhut oder einer darüber hinausgehenden Betreuungsintensität.

Schlagworte: Familiennachzug, AuG, alternierende Obhut, Sorgerecht
E. 5.3


3. BGE 130 III 585 — Keine Dauerbeschränkung bei gutem Kind-Elternteil-Verhältnis

Besteht ein gutes Verhältnis zwischen dem besuchsberechtigten Elternteil und dem Kind, verbietet sich eine einschneidende Dauerbeschränkung des Besuchsrechts bloss wegen Elternkonflikten. Das Kind hat ein Recht auf die Pflege der Beziehung zu beiden Elternteilen.

Schlagworte: Dauerbeschränkung, gutes Verhältnis, Kindeswohl, Besuchsrechtsausübung
E. 2


II. Grundlegende Entscheidungen

4. BGE 122 III 404 — Begleitetes Besuchsrecht erfordert konkrete Gefährdung (Leitentscheid zu Art. 274 ZGB)

Wie die Verweigerung oder der Entzug des persönlichen Verkehrs bedarf auch die Anordnung eines begleiteten Besuchsrechts konkreter Anhaltspunkte für die Gefährdung des Kindeswohls. Eine bloss abstrakte Gefahr reicht nicht aus. Wird behauptet, dass Besuche dem Kind schaden, erweist sich ein Sachverständigengutachten in der Regel als unumgänglich.

Schlagworte: begleitetes Besuchsrecht, konkrete Gefährdung, Sachverständigengutachten, ultima ratio
E. 1–4


5. BGE 123 III 445 — Vereinbartes Besuchsrecht und Kindeswohl

Ist in einer Scheidungskonvention ein ausgedehntes Besuchsrecht vereinbart worden, kann dessen Genehmigung nicht allein mit der Begründung verweigert werden, sie gehe weiter als das nach kantonaler Praxis übliche Besuchsrecht. Vielmehr ist zu prüfen, ob die Regelung mit dem Anspruch auf angemessenen persönlichen Verkehr (Art. 273 ZGB) und dem Kindeswohl vereinbar ist.

Schlagworte: Scheidungskonvention, vereinbartes Besuchsrecht, Genehmigung, Kindeswohl
E. 3


6. BGE 120 II 229 — Offizialmaxime und Missbrauchsverdacht

Für die Kinderzuteilung und Besuchsrechtsregelung gilt die Offizialmaxime. Einem Elternteil, der im Verdacht sexuellen Missbrauchs steht, muss nicht grundsätzlich jedes Besuchsrecht verweigert werden; ein begleitetes Besuchsrecht kann mit dem Kindeswohl vereinbar sein. Im Scheidungsurteil darf das Besuchsrecht jedoch nicht bloss provisorisch geregelt werden.

Schlagworte: Offizialmaxime, sexueller Missbrauch, begleitetes Besuchsrecht, provisorische Regelung
E. 1c, 3b


7. BGE 119 II 201 — Endgültige Regelung und Offizialmaxime

Im Scheidungsverfahren gilt für die Besuchsrechtsregelung uneingeschränkt die Offizialmaxime; das Bundesgericht ist nicht an die Anträge der Parteien gebunden. Der Scheidungsrichter ordnet den persönlichen Verkehr grundsätzlich endgültig und dauerhaft. Ist das Kindeswohl selbst bei begleitetem Besuchsrecht gefährdet und kann die Gefahr nicht durch andere Massnahmen wirksam und dauerhaft begegnet werden, so ist das Besuchsrecht zu verweigern.

Schlagworte: Offizialmaxime, endgültige Regelung, Verweigerung, ultima ratio
E. 1, 3, 4


III. Neuere Praxis (ab 2008)

8. BGer 5A_528/2015 — Ultima ratio des gänzlichen Ausschlusses

Der gänzliche Ausschluss eines Elternteils vom persönlichen Verkehr kommt nur als ultima ratio in Frage und ist einzig dann statthaft, wenn sich die nachteiligen Auswirkungen eines Besuchsrechts nicht anderweitig in für das Kind vertretbaren Grenzen halten. Elternkonflikte allein rechtfertigen keine dauerhafte Einschränkung, solange die Vater-Kind-Beziehung gut ist.

Schlagworte: ultima ratio, gänzlicher Ausschluss, Elternkonflikt, Kind-Eltern-Bindung
E. 5.1


9. BGer 5A_716/2010 — Oberste Richtschnur: Kindeswohl

Oberste Richtschnur für die Ausgestaltung des persönlichen Verkehrs ist das Kindeswohl. In der Regel ist eine Beziehung zu beiden Elternteilen wichtig. Der gänzliche Ausschluss vom persönlichen Verkehr ist ultima ratio, statthaft nur wenn eine Gefährdung des Kindes auch durch begleitetes Besuchsrecht nicht abzuwenden ist. Bei älteren Kindern mit gereifter Willensbildung und strikter Verweigerungshaltung kann der Entzug gerechtfertigt sein.

Schlagworte: Kindeswohl, beide Elternteile, gereifter Kindeswille, ultima ratio
E. 4, 5


10. BGer 5A_875/2017 — Einseitige Blockade und Sorgezuweisung

Bei einseitiger Blockade durch einen Elternteil ist die Zuteilung der alleinigen elterlichen Sorge an den kooperativen Elternteil zu prüfen, insbesondere wenn dieser eine gute Bindungstoleranz aufweist. Die Sorgerechtszuteilung dient dem Kindeswohl, nicht der Sanktionierung.

Schlagworte: einseitige Blockade, Sorgezuweisung, Bindungstoleranz, Kindeswohl
E. 2.4–2.6


11. BGer 5A_719/2013 — Besuchsrecht als Pflichtrecht

Das Besuchsrecht ist ein gegenseitiges Pflichtrecht, das in erster Linie dem Kindeswohl dient. Der Kindeswille ist eines von mehreren Kriterien, nicht das einzige. Allein ein Elternkonflikt rechtfertigt keine dauerhafte Minimalisierung des Besuchsrechts, zumal wenn der Konflikt wesentlich durch das Besuchsrechtsverfahren selbst bedingt ist und eine verbindliche Regelung das Konfliktpotenzial verringert.

Schlagworte: Pflichtrecht, Kindeswille, Konflikt, Minimalisierung
E. 4.2–4.6


12. BGer 5A_111/2019 — Kein minimales Besuchsrecht ohne Grund

Ein bloss minimales Kontaktrecht von zwei Nachmittagen im Monat lässt sich weder mit dem Kindeswillen (bei Kindern unter 12 mangels Urteilsfähigkeit) noch mit einem Elternkonflikt allein rechtfertigen. Das Kindeswohl gebietet eine substantiellere Regelung. Die Interessen der Eltern haben hinter dem vorrangig massgebenden Kindeswohl zurückzustehen.

Schlagworte: minimales Kontaktrecht, Urteilsfähigkeit, Substantialität, Kindeswohlpriorität
E. 2.3–2.6


13. BGer 5A_341/2008 — Konkrete Gefährdung und Loyalitätspflicht

Die Verweigerung oder Einschränkung des Besuchsrechts gegenüber einem Elternteil bedarf konkreter Kindeswohlgefährdung; eine bloss abstrakte Gefahr reicht nicht aus. Die Behörde kann begleitete Besuche und Weisungen an die obhutsberechtigte Mutter zur Zusammenarbeit anordnen. Gegen manipulierte Kindeswillensäusserungen kann sich der andere Elternteil gerichtlich wehren.

Schlagworte: konkrete Gefährdung, Loyalitätspflicht, Manipulation, Weisungen
E. 3.2–3.4


14. BGE 139 I 315 — Besuchsrecht und ausländerrechtlicher Aufenthalt

Die für einen ausländerrechtlichen Aufenthaltsanspruch vorausgesetzte besondere Intensität der affektiven Beziehung ist neu zu umschreiben: Bei nicht sorgeberechtigten ausländischen Elternteilen mit bestehender Aufenthaltsbewilligung genügt ein übliches Besuchsrecht; bei Erstantragstellung ist weiterhin eine deutlich intensivere Beziehung erforderlich.

Schlagworte: Aufenthaltsrecht, AuG, Intensität der Beziehung, nicht sorgeberechtigt
E. 2.3–2.5


15. BGE 142 III 502 — Umzug im Inland und Besuchsrecht

Bei Umzug des Kindes im Inland (Art. 301a ZGB) beziehen sich die «erheblichen Auswirkungen auf die Ausübung der elterlichen Sorge» in erster Linie auf Betreuungsanteile. Erhebliche Auswirkungen beim persönlichen Verkehr machen den Umzug zustimmungspflichtig. Die Anpassung des Besuchsrechts ist zwingend zu prüfen.

Schlagworte: Inlandumzug, Art. 301a ZGB, zustimmungspflichtig, Anpassung
E. 2.4–2.7


16. BGE 144 III 10 — Anpassung bei Inlandumzug

Bei der Anpassung des persönlichen Verkehrs nach Inlandumzug (Art. 301a Abs. 5 ZGB) ist eine Verweisung auf ein Regelbesuchsrecht nicht statthaft; den konkreten Umständen des Einzelfalls ist Rechnung zu tragen.

Schlagworte: Inlandumzug, konkrete Umstände, keine Pauschalverweisung
E. 7


IV. Ergänzende Entscheidungen

17. BGer 5A_457/2009 — Loyalitätspflicht des obhutsberechtigten Elternteils

Der obhutsberechtigte Elternteil hat aktiv auf die Ermöglichung des Besuchsrechts hinzuwirken und alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum anderen Elternteil beeinträchtigt (Art. 274 Abs. 1 ZGB). Sich nach erfolgreicher Manipulation der Kinder auf deren Verweigerungshaltung zu berufen, ist unstatthaft.

Schlagworte: Loyalitätspflicht, Manipulation, Ermöglichungspflicht
E. 3.2–3.4


18. BGer 5A_409/2008 — Angemessenheit und Kindeswohl

Art. 273 ZGB räumt ein Recht auf angemessenen persönlichen Verkehr ein. Bei der Festsetzung geht es nicht um einen gerechten Interessenausgleich zwischen den Eltern, sondern um die Regelung des elterlichen Kontakts im Interesse des Kindes. Eine Besuchsrechtsregelung, die faktisch einer Umteilung der Obhut gleichkäme, ist nicht zu verantworten.

Schlagworte: Angemessenheit, kein Interessenausgleich, Umteilung
E. 3.2


19. BGer 5A_800/2024 vom 9. Mai 2025

Weisung nach Art. 273 Abs. 2 ZGB unter Strafandrohung

Die Kindesschutzbehörde kann gestützt auf Art. 273 Abs. 2 ZGB dem alleinsorgeberechtigten Elternteil unter Androhung der Ungehorsamsstrafe (Art. 292 StGB) die Weisung erteilen, das Besuchsrecht der Grossmutter (Art. 274a ZGB) einzuhalten, wenn er sich wiederholt behördlichen Vorgaben widersetzt hat. Die Strafandrohung ist verhältnismässig und notwendig, wenn mildere Massnahmen nicht mehr zielführend sind.

Einschlägig für: Art. 273 Abs. 2 ZGB; Art. 274a ZGB; Art. 292 StGB; Ungehorsamsstrafe


20. BGer 5A 347/2025 vom 14. August 2025

Begleitetes Besuchsrecht nach Kontaktabbruch; schrittweiser Ausbau

Nach einem Kontaktabbruch zwischen Kind und Vater ist ein vorsichtiger, schrittweiser Ausbau des Besuchsrechts geboten. Elternkonflikte allein rechtfertigen keine Beschränkung des Besuchsrechts gegenüber dem Kind — einschraenkend kommt ausschliesslich eine konkrete Kindeswohlgefährdung in Betracht (Bestätigung von BGE 131 III 209, BGE 130 III 585). Die KESB hat ein weites Ermessen bei der Ausgestaltung des begleiteten Besuchsrechts.

Einschlägig für: Art. 273 Abs. 1 ZGB; begleiteter persönlicher Verkehr; Kontaktabbruch; Kindeswohl


21. BGer 5A_378/2026 vom 7. Mai 2026

Vorsorgliche Sistierung des Besuchsrechts im Eheschutzverfahren

Im Rahmen von Eheschutzmassnahmen nach Art. 176 ZGB i.V.m. Art. 273 ZGB kann das Besuchsrecht vorsorglich sistiert werden. Gegen vorsorgliche Massnahmen können nur Verfassungsrügen erhoben werden (Art. 98 BGG), was die verfahrensrechtlichen Hürden für den betroffenen Elternteil deutlich erhöht.

Einschlägig für: Art. 273 ZGB i.V.m. Art. 176 ZGB; vorsorgliche Sistierung; Art. 98 BGG