Rechtsprechung zu Art. 173 ZGB
Leitentscheide (BGE)
BGE 115 II 201, E. 4
- Thema: Rückwirkende Unterhaltsbeiträge
- Kernaussage: Die in Art. 173 Abs. 3 ZGB vorgesehene Möglichkeit, Unterhaltsleistungen bis zu einem Jahr vor Einreichung des Gesuches zuzusprechen, muss auch im Zusammenhang mit der Regelung des Getrenntlebens nach Art. 176 ZGB und bei vorsorglichen Massnahmen während des Scheidungsprozesses sinngemäss zum Zuge kommen.
- Einschlägig für: Art. 173 Abs. 3 (rückwirkende Zusprechung)
BGE 129 III 60, E. 3
- Thema: Zuständigkeit Eheschutz/Scheidung
- Kernaussage: Für die Zeit vor Rechtshängigkeit der Scheidung trifft das Eheschutzgericht sämtliche Massnahmen zur Regelung des Getrenntlebens; für die Zeit danach ist das Scheidungsgericht zuständig. Zuständigkeitsabgrenzung bei Überschneidung von Eheschutz- und Scheidungsverfahren.
- Einschlägig für: Art. 173 i.V.m. Art. 172 ff. ZGB (Zuständigkeit)
BGE 114 II 13
- Thema: Vorsorgliche Massnahmen/Scheidung
- Kernaussage: Klärt die Auswirkungen der neuen Bestimmungen über die Wirkungen der Ehe (Art. 159 ff. ZGB) auf Unterhaltsbeiträge, die der Ehefrau vor dem 1. Januar 1988 für die Dauer des Scheidungsprozesses zugesprochen wurden.
- Einschlägig für: Art. 173 Abs. 1 (Unterhaltsbeitrag während Zusammenlebens)
BGE 135 III 315
- Thema: Rechtsöffnung/Unterhaltsbeiträge
- Kernaussage: Werden im Dispositiv bereits bezahlte Unterhaltsleistungen vorbehalten, entspricht der festgelegte Geldbetrag nicht der zu zahlenden Schuld. Befasst sich mit der rückwirkenden Anrechnung von Unterhaltsbeiträgen im Rechtsöffnungsverfahren.
- Einschlägig für: Art. 173 Abs. 3 (Anrechnung/Vorbehalt)
BGE 114 II 18
- Thema: Eheschutzmassnahmen/Übergangsrecht
- Kernaussage: Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft (Art. 172 Abs. 3 und Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 ZGB). Klärt das intertemporale Recht: Begehren vor dem 1.1.1988 eingereicht, Entscheid danach → neues Recht anwendbar.
- Einschlägig für: Art. 173 i.V.m. Art. 172, 176 ZGB (systematische Einordnung)
Weitere Bundesgerichtsentscheide
BGer 5P.213/2004 vom 6. Juli 2004
- Thema: Analogieanwendung Art. 173
- Kernaussage: Was Art. 126 ZGB für den nachehelichen Unterhalt bestimmt, kann nicht analog auf den Beitrag nach Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes während der Ehe übertragen werden. Die Modalitäten des Beitrages gemäss Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB bestimmen sich nach Art. 173 ZGB analog (unter Verweis auf BGE 115 II 201).
BGer 5P.313/2004 vom 22. September 2004
- Thema: Eheschutz/Willkür
- Kernaussage: Prüft die Bemessung des Unterhaltsbeitrags im Eheschutzverfahren auf Willkür (Art. 9 und Art. 29 Abs. 2 BV).
BGer 5A 704/2013 vom 15. Mai 2014
- Thema: Eheschutz/Unterhaltsbeitrag
- Kernaussage: Bestätigt die Anwendbarkeit von Art. 173 ZGB im Rahmen des Eheschutzverfahrens gemäss Art. 172 ff. ZGB.
BGer 5A 60/2022 vom 5. Dezember 2022
- Thema: Eheschutzmassnahmen
- Kernaussage: Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichts zu Eheschutzmassnahmen, insb. zur Festsetzung und Bemessung von Unterhaltsbeiträgen im Rahmen von Art. 172 ff. ZGB.
BGer 5A_592/2018 vom 13. Februar 2019
- Thema: Vorsorgliche Massnahmen/Unterhalt
- Kernaussage: Beginnt die Unterhaltspflicht mit dem Begehren, wenn ein konkreter Antrag im Sinne von Art. 173 Abs. 3 ZGB fehlt. Das Gericht verletzt den Untersuchungsgrundsatz nicht, wenn es den Unterhaltsbeitrag ohne genügenden Antrag rückwirkend festsetzt.
BGer 5P.192/2004 vom 20. Juli 2004
- Thema: Eheschutz/Unterhaltsbeitrag
- Kernaussage: Familienrechtlicher Entscheid zur Bemessung und Festsetzung von Unterhaltsbeiträgen im Eheschutzverfahren.
Kantonale Entscheide
SO Gerichte ZKREK.2004.37 vom 11. Juni 2004
- Kanton: Solothurn
- Thema: Eheschutz/vorsorgliche Massnahmen
- Kernaussage: Der Rekurs gegen unterhaltsrechtliche Anordnungen ist nur zulässig, solange ein Eheschutzverfahren hängt. Die Ehefrau verlangte rückwirkend für ein Jahr einen Unterhaltsbeitrag nach Art. 173 Abs. 3 ZGB.
ZH Obergericht LE140026 vom 14. November 2014
- Kanton: Zürich
- Thema: Eheschutz/Unterhaltsbemessung
- Kernaussage: Kantonale Praxis zur Bemessung des Unterhaltsbeitrags im Eheschutz; Berücksichtigung bereits geleisteter Zahlungen im Dispositiv.
ZH Obergericht LE110052 vom 19. Januar 2012
- Kanton: Zürich
- Thema: Ehegattenunterhaltsbeiträge
- Kernaussage: Festsetzung des Ehegattenunterhaltsbeitrags im Eheschutzverfahren nach Art. 173 ff. ZGB, einschliesslich rückwirkender Zusprechung für ein Jahr vor Einreichung des Gesuches.
VS Gerichte C1 15 196 vom 18. Juli 2016
- Kanton: Wallis
- Thema: Eheschutz/Unterhaltsbemessung
- Kernaussage: Obwohl das Gesetz in Art. 173 ZGB einzig von der Festsetzung der Unterhaltsbeiträge an die Familie spricht, ist es angezeigt, die Beiträge an den Ehegatten getrennt festzusetzen. Abgrenzung zwischen Familienunterhalt und Ehegattenunterhalt.
Letzte Aktualisierung: 2026-05-24