Rechtsprechung zu Art. 159 ZGB
Fokusentscheid
BGer 5A_599/2026 (01.07.2026, II. zivilrechtliche Abteilung)
- Gegenstand: Prozesskostenvorschuss und unentgeltliche Rechtspflege im Berufungsverfahren; Wegfall der eherechtlichen Pflichten nach rechtskräftiger Scheidung
- Kernaussage: Die Pflicht zur Leistung eines Prozesskostenvorschusses an den anderen Ehegatten beruht auf Art. 159 Abs. 3 ZGB und Art. 163 ZGB. Nach rechtskräftiger Scheidung entfällt diese Pflicht, da sie eine eherechtliche Pflicht ist, die mit dem Ende der Ehe endet. Im konkreten Fall war die Beschwerdeführerin bereits rechtskräftig geschieden; die Subsidiarität der unentgeltlichen Rechtspflege gegenüber dem Kostenvorschussgesuch war nicht mehr massgeblich, da ohnehin kein Vorschuss beansprucht wurde.
- Einordnung: Bestätigung der Rechtsprechung zu Art. 159 Abs. 3 ZGB und Art. 163 ZGB als Grundlage der Prozesskostenvorschusspflicht; Klärung, dass diese Pflicht mit der rechtskräftigen Scheidung endet (BGE 142 III 36).
- Sachverhalt: Mit Urteil vom 13. April 2026 regelte das Bezirksgericht Höfe die Scheidungsnebenfolgen. Im Berufungsverfahren stellte die Beschwerdeführerin am 6. Juni 2026 ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege, das vom Kantonsgericht Schwyz abgewiesen wurde, unter Ansetzung einer Nachfrist zur Leistung eines Kostenvorschusses von Fr. 30'000.–.
- Erwägungen:
- E. 5: Die Pflicht zur Leistung eines Prozesskostenvorschusses an den anderen Ehegatten beruht auf Art. 159 Abs. 3 ZGB und Art. 163 ZGB. Die Subsidiaritätsregel kann nur greifen, wenn überhaupt noch familienrechtliche Pflichten bestehen.
- E. 5.1: Keine Gehörsverletzung — die Beschwerdeführerin wusste von der Obliegenheit, einen Kostenvorschuss geltend zu machen.
- E. 5.2: Verletzung von Art. 159 Abs. 3 und Art. 163 ZGB gerügt; Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege nach Art. 29 Abs. 3 BV; das Kantonsgericht hat die unentgeltliche Rechtspflege zu Recht wegen fehlenden Kostenvorschussgesuchs abgewiesen.
- Dispositiv: Beschwerde abgewiesen, soweit auf sie einzutreten; Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen; Gerichtskosten von Fr. 2'000.– der Beschwerdeführerin auferlegt.
- Besetzung: II. zivilrechtliche Abteilung
Leitentscheide
BGE 142 III 36 (17.12.2015)
- Thema: Keine Prozesskostenvorschusspflicht für den Konkubinatspartner; Art. 159 Abs. 3 und Art. 163 ZGB
- Kernaussage: Die Pflicht, dem anderen in Rechtsstreitigkeiten einen Prozesskostenvorschuss zu leisten, besteht nur im Rahmen der ehelichen Gemeinschaft und beruht auf Art. 159 Abs. 3 ZGB und Art. 163 ZGB. Ein Konkubinatspartner hat keinen Anspruch auf Prozesskostenvorschuss; die eherechtliche Beistandspflicht setzt das Bestehen einer Ehe voraus.
- Einschlägig für: Art. 159 Abs. 3 ZGB; Art. 163 ZGB; Art. 29 Abs. 3 BV; Art. 117 lit. a ZPO
- Status: Leitentscheid zur Prozesskostenvorschusspflicht
BGE 129 III 417 (22.05.2003)
- Thema: Eheschutz, Unterhaltsbeitrag des Ehegatten; Willkür durch Verletzung des Verbotes der reformatio in peius
- Kernaussage: Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB; Unterhaltsbeitrag im Eheschutzverfahren; Willkür durch Verletzung des Verbotes der reformatio in peius bei der Bemessung des Unterhaltsbeitrags.
- Einschlägig für: Art. 159 ZGB; Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB; Art. 9 BV
- Status: Leitentscheid zu Eheschutz und Unterhalt
BGE 138 III 97 (18.01.2012)
- Thema: Ehegattenunterhalt während des Getrenntlebens; Konkubinat
- Kernaussage: Auswirkungen eines nichtehelichen Zusammenlebens auf den Unterhaltsanspruch im Rahmen gerichtlicher Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft (Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB).
- Einschlägig für: Art. 159 ZGB; Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB; Konkubinat
- Status: Leitentscheid zu Konkubinat und Ehegattenunterhalt
BGE 118 II 235 (16.01.1992)
- Thema: Verlust des Rentenanspruchs des im Konkubinat lebenden geschiedenen Ehegatten; Art. 153 Abs. 1 ZGB
- Kernaussage: Für die Basis der Vermutung, dass bei einem im Zeitpunkt der Klageeinleitung bestehenden Konkubinat eine Lebensgemeinschaft begründet wird, die dem Konkubinat nach der Scheidung entspricht, gilt Art. 153 Abs. 1 ZGB (nachehelicher Unterhalt).
- Einschlägig für: Art. 153 ZGB; Konkubinat; nachehelicher Unterhalt
- Status: Grundlegende Entscheidung zu Konkubinat und nachehelichem Unterhalt
Letzte Aktualisierung: 2026-07-17