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Rechtsprechung zu Art. 125 ZGB

I. Leitentscheide des Bundesgerichts (BGE)

BGE 147 III 293, E. 4–5

  • Thema: Verbindlichkeit der zweistufig-konkreten Berechnungsmethode mit Überschussverteilung
  • Kernaussage: Aufgabe des früheren Methodenpluralismus: Die zweistufig-konkrete Methode mit Überschussverteilung ist auch für den nachehelichen Unterhalt zwingend verbindlich. Ausgangspunkt und Obergrenze des gebührenden Unterhalts bei lebensprägender Ehe bildet der zuletzt gemeinsam gelebte Standard.
  • Einschlägig für: Art. 125 Abs. 1 und 2 ZGB — Berechnungsmethodik, Bedarfsermittlung

BGE 147 III 249, E. 3.4

  • Thema: Weiterentwicklung des Begriffs der lebensprägenden Ehe / Kein Kippeffekt
  • Kernaussage: Das Vorliegen einer lebensprägenden Ehe führt zu keinem schematischen «Kippeffekt». Selbst bei Lebensprägung geht die Eigenversorgung vor, und vorhandene Erwerbskapazität ist vollständig auszuschöpfen. Der nacheheliche Unterhalt ist zeitlich angemessen zu begrenzen.
  • Einschlägig für: Art. 125 Abs. 1 ZGB — Lebensprägung, Eigenversorgungsvorrang

BGE 147 III 308, E. 5

  • Thema: Aufgabe der «45er-Regel» / Erwerbsobliegenheit
  • Kernaussage: Bei Scheidung hat jeder Ehegatte die wirtschaftliche Eigenständigkeit anzustreben. Soweit die Aufnahme einer Erwerbsarbeit tatsächlich möglich ist, ist sie grundsätzlich auch zumutbar. Die starre «45er-Regel» wird aufgegeben; stattdessen ist eine konkrete Einzelfallprüfung durchzuführen und bei Bedarf eine Übergangsfrist zu gewähren.
  • Einschlägig für: Art. 125 Abs. 1 und Abs. 2 Ziff. 4 und 7 ZGB — Erwerbsobliegenheit, Alter

BGE 150 III 305, E. 5

  • Thema: Grundsätze zur zeitlichen Befristung des nachehelichen Unterhalts
  • Kernaussage: Auch eine lebensprägende Ehe schliesst eine angemessene zeitliche Begrenzung des Unterhaltsanspruchs nicht aus. Die Dauer bemisst sich nach Ehedauer, Kinderbetreuung, Alter und der Zeitspanne, die zur Wiedererlangung der wirtschaftlichen Eigenständigkeit erforderlich ist.
  • Einschlägig für: Art. 125 Abs. 1 und 2 ZGB — Befristung des Unterhalts

BGE 151 III 9, E. 3–4

  • Thema: Nachehelicher Unterhalt bei Scheidung im Rentenalter
  • Kernaussage: Die Regel, wonach nachehelicher Unterhalt längstens bis zum ordentlichen Pensionierungsalter geschuldet ist, gilt nicht für erst im Rentenalter erfolgte Scheidungen. Bei Lebensprägung besteht für eine angemessen begrenzte Übergangszeit Anspruch auf Fortsetzung des gelebten Standards.
  • Einschlägig für: Art. 125 Abs. 1 und Abs. 2 Ziff. 4 und 8 ZGB — Pensionierung, Scheidung im Alter

BGE 148 III 161, E. 4

  • Thema: Kurzehe mit Kind / Vorrang des Betreuungsunterhalts
  • Kernaussage: Nachteile aus nachehelicher Kinderbetreuung werden primär durch den Betreuungsunterhalt des Kindes (Art. 276/285 ZGB) abgegolten. Eine kurze Ehe von unter einem Jahr begründet trotz Kindes keine Lebensprägung im Sinne von Art. 125 ZGB.
  • Einschlägig für: Art. 125 Abs. 1 und Abs. 2 Ziff. 6 ZGB — Betreuungsunterhalt, Kurzehe

BGE 128 III 4, E. 4

  • Thema: Hypothetisches Einkommen / Beweislast als Rechtsfrage
  • Kernaussage: Einem Ehegatten darf ein höheres als das tatsächlich erzielte Einkommen angerechnet werden, wenn ihm eine Einkommenssteigerung zumutbar und tatsächlich möglich ist. Ob die allgemeinen Voraussetzungen für die Anrechnung eines hypothetischen Einkommens vorliegen, ist eine vom Bundesgericht frei überprüfbare Rechtsfrage.
  • Einschlägig für: Art. 125 Abs. 2 Ziff. 5 und 7 ZGB — Hypothetisches Einkommen

BGE 135 III 158, E. 4

  • Thema: Angemessene Altersvorsorge im gebührenden Unterhalt
  • Kernaussage: Der Anspruch auf gebührenden Unterhalt schliesst die Bildung einer angemessenen Altersvorsorge (Vorsorgeunterhalt) ein, soweit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Pflichtigen dies zulässt.
  • Einschlägig für: Art. 125 Abs. 1 und Abs. 2 Ziff. 8 ZGB — Vorsorgeunterhalt

BGE 135 III 66, E. 2

  • Thema: Absolute Grenze des Existenzminimums / Mankoverteilung
  • Kernaussage: Dem Unterhaltsschuldner ist unter allen Umständen sein betreibungsrechtliches Existenzminimum (Art. 93 SchKG) ungeschmälert zu belassen. Ein rechnerisches Manko ist einseitig vom Unterhaltsberechtigten zu tragen.
  • Einschlägig für: Art. 125 Abs. 1 ZGB — Leistungsfähigkeit, Mankoverteilung

BGE 127 III 65, E. 2

  • Thema: Versagung oder Kürzung / Eheliche Untreue
  • Kernaussage: Art. 125 Abs. 3 ZGB ist eine eng auszulegende Ausnahmebestimmung. Wiederholte eheliche Untreue fällt nicht unter die gesetzlichen Tatbestände von Art. 125 Abs. 3 Ziff. 1–3 ZGB und rechtfertigt für sich allein keine Streichung oder Kürzung des Unterhalts.
  • Einschlägig für: Art. 125 Abs. 3 ZGB — Offensichtliche Unbilligkeit

II. Weitere Bundesgerichtsentscheide

BGer 5A_793/2025 vom 7. August 2026 E. 3.2

  • Thema: Flexibilität des Schulstufenmodells und Anrechnung hypothetischen Einkommens
  • Kernaussage: Das Schulstufenmodell ist keine starre Pflicht zu einem 100%-Pensum bei Erreichen der Volljährigkeit der Kinder. Bei marginaler Berufserfahrung nach langjähriger Familienphase darf das Gericht im Rahmen seines Ermessens (Art. 4 ZGB) auf die Anrechnung eines hypothetischen 100%-Einkommens verzichten, wenn die berechtigte Person bereits über 75 % stabil erwerbstätig ist.
  • Einschlägig für: Art. 125 Abs. 1 und Abs. 2 Ziff. 6 und 7 ZGB

BGE 147 III 265, E. 5

  • Thema: Kindesunterhalt und Wechselwirkung mit nachehelichem Unterhalt
  • Kernaussage: Die zweistufige Methode mit Überschussverteilung ist für das gesamte Familienunterhaltsrecht verbindlich. Kindesunterhalt (insb. Betreuungsunterhalt) geht dem nachehelichen Ehegattenunterhalt im Rang vor.

BGE 147 III 301, E. 2

  • Thema: Prozessmaximen und Bindungswirkung von Sachverhaltsfeststellungen
  • Kernaussage: Feststellungen, die im Rahmen der uneingeschränkten Untersuchungsmaxime für den Kindesunterhalt getroffen wurden, sind für den nach Dispositionsmaxime zu beurteilenden nachehelichen Unterhalt mitzuberücksichtigen.

BGE 141 III 465, E. 3

  • Thema: Erreichen des Rentenalters als Endzeitpunkt
  • Kernaussage: Soweit ein Ehegatte infolge Erreichens des ordentlichen Rentenalters seinen gebührenden Unterhalt nicht mehr selbst decken kann, besteht der Anspruch im Grundsatz bis zum Eintritt des Pflichtigen in den Ruhestand.

BGE 145 III 377, E. 3

  • Thema: Schwere Straftat im Sinne von Art. 125 Abs. 3 Ziff. 3 ZGB
  • Kernaussage: Die Qualifikation einer Tat als «schwere Straftat» verlangt ein Delikt von erheblichem Gewicht, das das Vertrauensverhältnis und die nacheheliche Solidarität unzumutbar zerstört.

BGer 5A_853/2024, E. 4.2

  • Thema: Beweislast für Zumutbarkeit und Erzielbarkeit eines hypothetischen Einkommens
  • Kernaussage: Wer die Anrechnung eines hypothetischen Einkommens verlangt, trägt die Beweislast (Art. 8 ZGB) dafür, dass eine Erwerbsaufnahme oder Pensumserhöhung für die Gegenpartei auf dem Arbeitsmarkt konkret möglich und realisierbar ist.

BGer 5A_118/2025, E. 3–4

  • Thema: Lebensprägung nach langer Trennungszeit / Rügepflicht vor Bundesgericht
  • Kernaussage: Die Aufgabe der Erwerbstätigkeit zugunsten der Familie begründet eine Lebensprägung, die auch durch ein langjähriges Getrenntleben (vorliegend 20 Jahre) nicht ohne Weiteres aufgehoben wird. Appellatorische Kritik an der kantonalen Ermessensausübung genügt den Begründungsanforderungen von Art. 42 Abs. 2 BGG nicht.

III. Kantonale Entscheide

SG KG FO.2014.12 vom 30.09.2014, E. 3

  • Kanton: St. Gallen (Kantonsgericht, II. Zivilkammer)
  • Thema: Lebensprägung bei kurzer Ehe mit gemeinsamem Kind
  • Kernaussage: Auch eine kurze Ehe, aus der ein gemeinsames Kind hervorgegangen ist und die zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit führte, kann im kantonalen Ermessen als lebensprägend qualifiziert werden, wenn die Betreuungssituation die Erwerbsfähigkeit nachhaltig prägt.

SG KG FO.2012.53 vom 01.10.2013, E. 3

  • Kanton: St. Gallen (Kantonsgericht, II. Zivilkammer)
  • Thema: Hälftige Überschussteilung bei durchschnittlichen Verhältnissen
  • Kernaussage: In durchschnittlichen finanziellen Verhältnissen ohne ausgewiesene Sparquote führt die zweistufige Bedarfsberechnung mit hälftiger Überschussverteilung am ehesten zu einem sachgerechten Ergebnis.

SG KG FO.2016.28 vom 19.06.2018, E. 2

  • Kanton: St. Gallen (Kantonsgericht, II. Zivilkammer)
  • Thema: Lebensprägung durch kulturelle und sprachliche Entwurzelung
  • Kernaussage: Lebensprägung ist nicht allein an der Ehedauer zu messen; sie liegt namentlich auch dann vor, wenn die Heirat zu einer Entwurzelung eines Ehegatten aus seinem bisherigen Kultur- und Sprachkreis und damit zu erheblichen Nachteilen auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt geführt hat.

BL KG 400 25 112 vom 23.09.2025, E. 2.4

  • Kanton: Basel-Landschaft (Kantonsgericht, Abteilung Zivilrecht)
  • Thema: Freiwillige Einkommensreduktion / Vorzeitige Pensionierung
  • Kernaussage: Die Anrechnung eines hypothetischen Einkommens infolge vorzeitiger Pensionierung des Unterhaltspflichtigen setzt Böswilligkeit bzw. Rechtsmissbrauch voraus. Die Beweislast für die Gründe der Einkommensreduktion richtet sich nach Art. 8 ZGB; bleibt der Grund beweislos, trägt der Unterhaltsansprecher die Folgen.

LU OG 22 02 88 vom 13.05.2003, E. 2

  • Kanton: Luzern (Obergericht, I. Kammer)
  • Thema: Konkubinat und Haushaltsersparnis in der Bedarfsrechnung
  • Kernaussage: Das Zusammenleben mit einem neuen Partner führt zur Anrechnung einer Haushaltsersparnis (Miet- und Grundbedarfsreduktion), wodurch die Eigenversorgungskapazität steigt und der nacheheliche Unterhalt entsprechend zu kürzen ist.

ZH OG LC060002 vom 22.08.2006, E. 4

  • Kanton: Zürich (Obergericht, I. Zivilkammer)
  • Thema: Kantonale Bemessungspraxis und Übergangsfristen zur Arbeitsaufnahme
  • Kernaussage: Dem bisher nicht oder nur teilerwerbstätigen Ehegatten ist zur Aufnahme oder Ausdehnung der Erwerbstätigkeit eine angemessene Frist zur Stellensuche bzw. beruflichen Reintegration einzuräumen.

Letzte Aktualisierung: 28. August 2026