Rechtsprechung zu Art. 125 ZGB
Leitentscheide (BGE)
BGE 147 III 293, E. 4–6
- Thema: Zweistufige Methode / Methodenpluralismus
- Kernaussage: Abkehr vom Methodenpluralismus: Die zweistufig-konkrete Methode mit Überschussverteilung ist verbindlich. Die letzte gemeinsame Lebenshaltung bildet Ausgangspunkt und Obergrenze bei lebensprägender Ehe.
- Einschlägig für: Art. 125 Abs. 1 und 2 — Berechnungsmethode, Lebensprägung
BGE 147 III 249, E. 4
- Thema: Lebensprägung / kein Kippeffekt
- Kernaussage: Weiterentwicklung des Begriffs der lebensprägenden Ehe. Kein «Kippeffekt» — die konkrete Ehe ist individuell zu würdigen. Selbst bei Lebensprägung geht Eigenversorgung vor. Der Unterhaltsanspruch ist zeitlich angemessen zu begrenzen.
- Einschlägig für: Art. 125 Abs. 1 — Begriff der Lebensprägung
BGE 137 III 102, E. 4
- Thema: Unterhaltsberechnung / Methode
- Kernaussage: Leitentscheid zur Methode der Unterhaltsfestsetzung. Bei lebensprägender Ehe ist die zweistufige Methode mit Überschussverteilung anzuwenden. Anrechnung hypothetischen Einkommens auf der Seite des Berechtigten.
- Einschlägig für: Art. 125 Abs. 1 und 2 — Berechnungsmethode
BGE 128 III 4, E. 2
- Thema: Hypothetisches Einkommen / Beweislast
- Kernaussage: Dem unterhaltspflichtigen Ehegatten darf ein höheres als das tatsächlich erzielte Einkommen angerechnet werden, wenn ihm eine Einkommenssteigerung zumutbar ist. Die Beweislastfrage ist Rechtsfrage.
- Einschlägig für: Art. 125 Abs. 2 Ziff. 5 — hypothetisches Einkommen
BGE 134 III 145, E. 4
- Thema: Dreistufenmodell / Lebensprägung
- Kernaussage: Bei lebensprägender Ehe ist in drei Schritten vorzugehen: (1) Bedarf nach ehelichem Standard, (2) Deckung durch Eigen- und Vorsorgeeinkommen, (3) Überschussverteilung.
- Einschlägig für: Art. 125 Abs. 1 — Vorgehen bei lebensprägender Ehe
Weitere Bundesgerichtsentscheide
BGE 134 III 577
- Thema: Lebensprägende Ehe / Grundsätze
- Kernaussage: Präzisierung der Rechtsprechung zur Bestimmung des Unterhaltsbeitrags bei lebensprägender Ehe. Der nacheheliche Unterhalt fusst auf anderen Grundsätzen als der eheliche.
BGE 135 III 158
- Thema: Altersvorsorge / gebührender Unterhalt
- Kernaussage: Der gebührende Unterhalt im Sinne von Art. 125 Abs. 1 ZGB schliesst eine angemessene Altersvorsorge ein.
BGE 141 III 465
- Thema: Unterhalt nach Pensionierung
- Kernaussage: Soweit ein Ehegatte infolge Erreichens des Rentenalters für seinen gebührenden Unterhalt nicht mehr selber aufkommen kann, hat der andere regelmässig Unterhaltsbeiträge zu bezahlen.
BGE 151 III 9
- Thema: Scheidung im Rentenalter
- Kernaussage: Die Pflicht zur Leistung nachehelichen Unterhaltes bis zum ordentlichen Pensionierungsalter des Pflichtigen findet auf erst im Rentenalter erfolgende Scheidungen keine Anwendung.
BGE 148 III 161
- Thema: Kurzehe mit Kind / Lebensprägung
- Kernaussage: Nachteile aus nachehelicher Betreuung werden vorrangig durch Betreuungsunterhalt (Art. 276/285 ZGB) abgegolten. Eine weniger als einjährige Rollenteilung begründet keine Lebensprägung.
BGE 127 III 136
- Thema: Grundsätze / Ermessensspielraum
- Kernaussage: Der Grad der Selbständigkeit des anspruchsberechtigten Ehegatten bestimmt die Rechtsfolgen. Der Richter verfügt über einen weiten Ermessensspielraum.
BGE 135 III 59
- Thema: Voreheliches Konkubinat
- Kernaussage: Ein voreheliches Konkubinat darf nur in qualifizierten Ausnahmefällen bis zu einem gewissen Grad mitberücksichtigt werden.
BGE 135 III 66
- Thema: Mankotragung / Existenzminimum
- Kernaussage: Dem Unterhaltsverpflichteten ist in jedem Fall das Existenzminimum zu belassen. Ein allfälliges Manko ist einseitig vom Berechtigten zu tragen.
Ergänzende Leitentscheide zur Unterhaltsberechnung und Prozessmaximen
BGE 147 III 265, E. 5
- Datum: 11. November 2020
- Thema: Berechnung des Kindesunterhalts; verbindliche zweistufige Methode mit Überschussverteilung
- Kernaussage: Das Kind hat Anspruch auf gebührenden Unterhalt (Barunterhalt sowie Betreuungsunterhalt), der sich nach den Bedürfnissen des Kindes sowie der Lebensstellung und Leistungsfähigkeit der Eltern bemisst. Steht das Kind unter alleiniger Obhut, hat es Anspruch auf einen Betreuungsunterhalt. Die zweistufige Methode mit Überschussverteilung ist verbindlich — dies prägt auch die Berechnung des nachehelichen Unterhalts nach Art. 125 ZGB.
- Einschlägig für: Art. 125 ZGB; Art. 276, 276a, 285, 286a ZGB; zweistufige Methode; Überschussverteilung
BGE 147 III 301, E. 2
- Datum: 9. Februar 2021
- Thema: Auswirkung der Prozessmaximen für den Kindesunterhalt auf den nach-ehelichen Unterhalt
- Kernaussage: Die kraft der uneingeschränkten Untersuchungsmaxime für den Kindesunterhalt gewonnenen Erkennnisse können für den im gleichen Entscheid zu beurteilenden (nach-)ehelichen Unterhalt nicht einfach ausgeblendet werden. Die zweistufige Methode mit Überschussverteilung ist verbindlich. Für den (nach-)ehelichen Unterhalt gilt grundsätzlich der Dispositionsgrundsatz (Art. 58 ZPO), doch sind die im Rahmen der Untersuchungsmaxime ermittelten Fakten zu berücksichtigen.
- Einschlägig für: Art. 125 ZGB; Art. 163 ZGB; Art. 58 Abs. 1 ZPO; Übergang von Offizial- zu Dispositionsmaxime
Aktuelle Entscheide der Woche (Mai 2026)
BGer 5A_853/2024
- Thema: Beweislast für hypothetisches Einkommen
- Kernaussage: Der unterhaltspflichtige Ehemann trägt die Beweislast (Art. 8 ZGB) dafür, dass der Ehefrau eine Erhöhung des Arbeitspensums auf 100 % konkret möglich und zumutbar wäre. Er brachte diesen Beweis nicht.
BGer 5A_182/2025
- Thema: Eheschutz / Unterhaltsbeitrag
- Kernaussage: Beschwerde im Eheschutzverfahren (vorsorgliche Massnahmen nach Art. 172 ff. ZGB). Verfahren nach Art. 98 BGG beschränkt auf Verletzung von Verfassungsrechten. Keine appellatorische Kritik zulässig.
Letzte Aktualisierung: 17. Juli 2026