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Rechtsprechung zu Art. 125 ZGB

Leitentscheide (BGE)

BGE 147 III 293, E. 4–6

  • Thema: Zweistufige Methode / Methodenpluralismus
  • Kernaussage: Abkehr vom Methodenpluralismus: Die zweistufig-konkrete Methode mit Überschussverteilung ist verbindlich. Die letzte gemeinsame Lebenshaltung bildet Ausgangspunkt und Obergrenze bei lebensprägender Ehe.
  • Einschlägig für: Art. 125 Abs. 1 und 2 — Berechnungsmethode, Lebensprägung

BGE 147 III 249, E. 4

  • Thema: Lebensprägung / kein Kippeffekt
  • Kernaussage: Weiterentwicklung des Begriffs der lebensprägenden Ehe. Kein «Kippeffekt» — die konkrete Ehe ist individuell zu würdigen. Selbst bei Lebensprägung geht Eigenversorgung vor. Der Unterhaltsanspruch ist zeitlich angemessen zu begrenzen.
  • Einschlägig für: Art. 125 Abs. 1 — Begriff der Lebensprägung

BGE 137 III 102, E. 4

  • Thema: Unterhaltsberechnung / Methode
  • Kernaussage: Leitentscheid zur Methode der Unterhaltsfestsetzung. Bei lebensprägender Ehe ist die zweistufige Methode mit Überschussverteilung anzuwenden. Anrechnung hypothetischen Einkommens auf der Seite des Berechtigten.
  • Einschlägig für: Art. 125 Abs. 1 und 2 — Berechnungsmethode

BGE 128 III 4, E. 2

  • Thema: Hypothetisches Einkommen / Beweislast
  • Kernaussage: Dem unterhaltspflichtigen Ehegatten darf ein höheres als das tatsächlich erzielte Einkommen angerechnet werden, wenn ihm eine Einkommenssteigerung zumutbar ist. Die Beweislastfrage ist Rechtsfrage.
  • Einschlägig für: Art. 125 Abs. 2 Ziff. 5 — hypothetisches Einkommen

BGE 134 III 145, E. 4

  • Thema: Dreistufenmodell / Lebensprägung
  • Kernaussage: Bei lebensprägender Ehe ist in drei Schritten vorzugehen: (1) Bedarf nach ehelichem Standard, (2) Deckung durch Eigen- und Vorsorgeeinkommen, (3) Überschussverteilung.
  • Einschlägig für: Art. 125 Abs. 1 — Vorgehen bei lebensprägender Ehe

Weitere Bundesgerichtsentscheide

BGE 134 III 577

  • Thema: Lebensprägende Ehe / Grundsätze
  • Kernaussage: Präzisierung der Rechtsprechung zur Bestimmung des Unterhaltsbeitrags bei lebensprägender Ehe. Der nacheheliche Unterhalt fusst auf anderen Grundsätzen als der eheliche.

BGE 135 III 158

  • Thema: Altersvorsorge / gebührender Unterhalt
  • Kernaussage: Der gebührende Unterhalt im Sinne von Art. 125 Abs. 1 ZGB schliesst eine angemessene Altersvorsorge ein.

BGE 141 III 465

  • Thema: Unterhalt nach Pensionierung
  • Kernaussage: Soweit ein Ehegatte infolge Erreichens des Rentenalters für seinen gebührenden Unterhalt nicht mehr selber aufkommen kann, hat der andere regelmässig Unterhaltsbeiträge zu bezahlen.

BGE 151 III 9

  • Thema: Scheidung im Rentenalter
  • Kernaussage: Die Pflicht zur Leistung nachehelichen Unterhaltes bis zum ordentlichen Pensionierungsalter des Pflichtigen findet auf erst im Rentenalter erfolgende Scheidungen keine Anwendung.

BGE 148 III 161

  • Thema: Kurzehe mit Kind / Lebensprägung
  • Kernaussage: Nachteile aus nachehelicher Betreuung werden vorrangig durch Betreuungsunterhalt (Art. 276/285 ZGB) abgegolten. Eine weniger als einjährige Rollenteilung begründet keine Lebensprägung.

BGE 127 III 136

  • Thema: Grundsätze / Ermessensspielraum
  • Kernaussage: Der Grad der Selbständigkeit des anspruchsberechtigten Ehegatten bestimmt die Rechtsfolgen. Der Richter verfügt über einen weiten Ermessensspielraum.

BGE 135 III 59

  • Thema: Voreheliches Konkubinat
  • Kernaussage: Ein voreheliches Konkubinat darf nur in qualifizierten Ausnahmefällen bis zu einem gewissen Grad mitberücksichtigt werden.

BGE 135 III 66

  • Thema: Mankotragung / Existenzminimum
  • Kernaussage: Dem Unterhaltsverpflichteten ist in jedem Fall das Existenzminimum zu belassen. Ein allfälliges Manko ist einseitig vom Berechtigten zu tragen.

Aktuelle Entscheide der Woche (Mai 2026)

BGer 5A_853/2024

  • Thema: Beweislast für hypothetisches Einkommen
  • Kernaussage: Der unterhaltspflichtige Ehemann trägt die Beweislast (Art. 8 ZGB) dafür, dass der Ehefrau eine Erhöhung des Arbeitspensums auf 100 % konkret möglich und zumutbar wäre. Er brachte diesen Beweis nicht.

BGer 5A_182/2025

  • Thema: Eheschutz / Unterhaltsbeitrag
  • Kernaussage: Beschwerde im Eheschutzverfahren (vorsorgliche Massnahmen nach Art. 172 ff. ZGB). Verfahren nach Art. 98 BGG beschränkt auf Verletzung von Verfassungsrechten. Keine appellatorische Kritik zulässig.

Letzte Aktualisierung: 24. Mai 2026