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Rechtsprechung zu Art. 60 ZGB — Gründung und Persönlichkeitserwerb des Vereins

I. Leitentscheide

BGE 88 II 209 — Begriff des wirtschaftlichen Zwecks und Entstehung der Persönlichkeit

  • Datum: 11.09.1962
  • Kernaussage: Der «wirtschaftliche Zweck», der die Gründung als Verein ausschliesst, setzt nicht voraus, dass die Personenverbindung ein Gewerbe betreibt. Er kann z.B. darin bestehen, dass sie nur darauf ausgeht, ihren gewerbetreibenden Mitgliedern Preise und Lieferbedingungen vorzuschreiben. Persönlichkeit als Verein setzt voraus, dass der Wille, als Körperschaft zu bestehen, aus den Statuten ersichtlich sei.

BGE 82 II 308 E. 8 — Formelle Voraussetzungen der Vereinsentstehung und körperschaftlicher Wille

  • Datum: 03.07.1956
  • Kernaussage: Sektion eines Verbandes mit eigener Persönlichkeit kann sie sein, wenn sie ein Verein ist. Das setzt voraus, dass sie schriftliche Statuten habe, die ihren Willen, als Körperschaft zu bestehen, ausdrücken und über ihren Zweck, ihre Mittel und ihre Organisation Aufschluss geben (Art. 60 ZGB).

BGE 136 II 539 E. 1.1 — Parteifähigkeit und egoistische Verbandsbeschwerde des Vereins

  • Datum: 08.09.2010
  • Kernaussage: Der Verband kann die Interessen seiner Mitglieder geltend machen, wenn es sich um solche handelt, die er nach seinen Statuten zu wahren hat, die der Mehrheit oder doch einer Grosszahl seiner Mitglieder gemeinsam sind und zu deren Geltendmachung durch Beschwerde jedes dieser Mitglieder befugt wäre.

BGE 142 II 80 — Beschwerdeberechtigung von Berufsverbänden

  • Datum: 29.09.2015
  • Kernaussage: Beschwerdeberechtigung von Berufsverbänden nach Art. 89 Abs. 1 BGG; schutzwürdige Interessen eines Berufsverbands zur Anfechtung des Entscheids, der geeignet ist, die Berufsreglementierung als solche in Frage zu stellen.

BGE 97 II 108 — Schranken der Statutenautonomie und Sittenwidrigkeit von Fremdbestimmung

  • Datum: 17.06.1971
  • Kernaussage: Eine Statutenbestimmung, welche Dritten ein Einspracherecht gegenüber sämtlichen Beschlüssen der Generalversammlung der Vereinsmitglieder einräumt, ist mit der Vereinsautonomie nicht vereinbar; sie verstösst gegen die guten Sitten und ist daher nichtig. Die Vereinssatzungen dürfen die von der Rechtsordnung gesetzten Grenzen nicht überschreiten.

BGE 117 II 513 — Namensschutz und Unterscheidbarkeit von Vereinsnamen

  • Datum: 19.12.1991
  • Kernaussage: Namensschutz (Art. 28 und 29 ZGB). Verletzung der Persönlichkeit bzw. des auch einem Verein zustehenden Rechts auf den Namen durch die Verwendung eines Namens, der die Gefahr von Verwechslungen in sich birgt.

II. Weitere Entscheide

BGE 138 III 322 — Schranken der Vereinsautonomie bei Verbandsstrafen und Ordre public

  • Datum: 27.03.2012
  • Kernaussage: Eine im Sinne von Art. 27 Abs. 2 ZGB übermässige Bindung kann gegen den Ordre public verstossen, wenn sie eine offensichtliche und schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung darstellt.

BGE 131 III 97 — Statutarische Ausschlussklauseln bei ideeller Zwecksetzung

  • Datum: 09.12.2004
  • Kernaussage: Ein unbestimmter statutarischer Ausschliessungsgrund (Generalklausel) ist der statutarischen Ausschliessung ohne Grundangabe gleichzustellen; eine Anfechtung der Ausschliessung ist somit nicht statthaft. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist möglich, wenn ein Verein eine andere als die ihm vom Gesetzgeber zugedachte ideale Zwecksetzung aufweist.

BGE 123 III 193 — Ausschlussautonomie von Berufsverbänden und Persönlichkeitsrecht

  • Datum: 14.03.1997
  • Kernaussage: Tritt ein Verein in der Öffentlichkeit wie auch gegenüber Behörden, potentiellen Kunden seiner Mitglieder usw. als massgebende Organisation des betreffenden Berufsstandes oder Wirtschaftszweigs auf, so verfügt er nicht über die umfassende Ausschlussautonomie des Art. 72 Abs. 2 ZGB.

BGE 134 III 193 — Anfechtung von Vereinsbeschlüssen unter Art. 75 ZGB

  • Datum: 23.08.2007
  • Kernaussage: Art. 75 und 28 ff. ZGB; Klage auf Anfechtung eines Vereinsbeschlusses; Schutz der Persönlichkeit im Falle einer Vorschrift eines Vereins, welche den Gebrauch von Substanzen verbietet und unter Strafe stellt.

BGE 86 II 389 — Gerichtliche Überprüfung der Zweckänderung nach Art. 74 ZGB

  • Datum: 13.12.1960
  • Kernaussage: Verein. Umwandlung des Vereinszwecks (Art. 74 ZGB). Gerichtliche Anfechtung eines dahingehenden Beschlusses (Art. 75 ZGB).

Audit-Protokoll

Folgende Entscheide aus früheren Fassungen wurden im Rahmen des Audits vom 18.08.2026 entfernt, da sie sachfremde Rechtsgebiete (Ehe-, Miet- oder Sachenrecht) betrafen und keine vereinsrechtliche Relevanz aufwiesen:

  • BGE 98 II 337 (Ehescheidung wegen tiefer Zerrüttung und Medikamentensucht)
  • BGE 100 II 261 (Internationale Zuständigkeit bei Ehescheidung französischer Ehegatten)
  • BGE 108 II 381 (Güterrechtliche Forderungen im Scheidungsverfahren)
  • BGE 112 II 493 (Bauhandwerkerpfandrechte nach Art. 839 ff. ZGB)
  • BGE 113 II 299 (Mietrecht; gestaffelte Mietzinse)
  • BGE 119 II 353 (Mietrecht; missbräuchliche Bedingungen bei Untermiete)
  • BGE 130 III 345 (Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter / Vertrauenshaftung)