Rechtsprechung zu Art. 28 ZGB
I. Leitentscheide (BGE)
BGE 143 III 297, E. 5 — Medienkampagne
- Thema: Medienkampagne als widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung
- Kernaussage: Die Beteiligung an einer Medienkampagne kann eine übermässige Einmischung in die Individualität des Betroffenen darstellen. Der Verletzte kann Gewinnherausgabe und Genugtuung verlangen.
- Einschlägig für: Art. 28 Abs. 1 (Mitwirkung), Abs. 2 (überwiegendes Interesse)
BGE 136 III 410, E. 2–6 — Observation
- Thema: Überwiegendes privates Interesse als Rechtfertigung
- Kernaussage: Die privatdetektivische Observation verletzt die Privatsphäre, ist aber nicht widerrechtlich, wenn das Interesse an der Verhinderung eines Versicherungsbetrugs überwiegt. Interessenabwägung im Einzelfall.
- Einschlägig für: Art. 28 Abs. 2 (überwiegendes privates Interesse)
BGE 127 III 481, E. 2c — Recht am eigenen Bild
- Thema: Veröffentlichung von Fotografien / Interessenabwägung
- Kernaussage: Die gegen den Willen veröffentlichte Fotografie stellt eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild dar. Die Interessenabwägung entscheidet über die Widerrechtlichkeit.
- Einschlägig für: Art. 28 Abs. 2 (überwiegendes öffentliches Interesse)
BGE 126 III 305, E. 4 — Presssrechtlicher Persönlichkeitsschutz
- Thema: Widerrechtlichkeit bei Presseberichterstattung
- Kernaussage: Grundsatzentscheid zum Ausschluss der Widerrechtlichkeit und zur Persönlichkeitsverletzung durch die Presse bei Veröffentlichung von wahren bzw. unwahren Tatsachen, Meinungsäusserungen und Werturteilen.
- Einschlägig für: Art. 28 Abs. 1 (Mitwirkung), Abs. 2 (Widerrechtlichkeit, Pressefreiheit)
BGE 125 III 70, E. 3 — Mobbing
- Thema: Persönlichkeitsverletzung im Arbeitsverhältnis
- Kernaussage: Die Aufforderung, sich einer Vertrauensarztuntersuchung zu unterziehen, verletzt die Persönlichkeit ohne besondere Umstände nicht schwer. Grenzen des Persönlichkeitsschutzes im Arbeitsverhältnis.
- Einschlägig für: Art. 28 Abs. 1 (Persönlichkeitsverletzung im Arbeitsverhältnis)
II. Weitere Bundesgerichtsentscheide
BGE 141 IV 437, E. 3 — Stalking
- Thema: Wiederholte Belästigung als Persönlichkeitsverletzung
- Kernaussage: Bei wiederholter Belästigung (Stalking) ist jeder Einzelakt geeignet, die Persönlichkeitssphäre massiv zu verletzen.
- Einschlägig für: Art. 28 Abs. 1
BGE 126 III 209, E. 3 — Presse und Rechtfertigung
- Thema: Interessenabwägung bei Presseberichterstattung
- Kernaussage: Tatsachenwidrige persönlichkeitsverletzende Äusserungen lassen sich mit dem Informationsauftrag der Presse kaum je rechtfertigen.
- Einschlägig für: Art. 28 Abs. 2 (Rechtfertigungsgründe)
BGE 138 II 346, E. 5 — Google Street View
- Thema: Datenschutzrechtlicher Persönlichkeitsschutz
- Kernaussage: Art. 28 ZGB wird durch das DSG konkretisiert. Bei der Publikation von Personendaten in Google Street View ist die Widerrechtlichkeitsprüfung nach Art. 13 Abs. 1 DSG i.V.m. Art. 28 Abs. 2 ZGB vorzunehmen.
- Einschlägig für: Art. 28 Abs. 2 (gesetzliche Rechtfertigung, Datenschutz)
BGE 143 I 377, E. 6 — Observation ohne gesetzliche Grundlage
- Thema: IV-Observation verstösst gegen Persönlichkeitsschutz
- Kernaussage: Eine von der IV-Stelle angeordnete Observation entbehrt einer genügenden gesetzlichen Grundlage und verstösst gegen Art. 8 EMRK bzw. Art. 13 BV.
- Einschlägig für: Art. 28 Abs. 2 (Rechtfertigung durch Gesetz)
BGE 134 I 229, E. 3.1–3.3 — Privat- vs. öffentlich-rechtlicher Schutz
- Thema: Abgrenzung ZGB- vs. BV-Persönlichkeitsschutz
- Kernaussage: Der zivilrechtliche Persönlichkeitsschutz (Art. 28 ff. ZGB) und der öffentlich-rechtliche Schutz (Art. 29/30 BV) decken sich nicht vollständig.
- Einschlägig für: Art. 28 Abs. 1 (Abgrenzung)
BGE 122 IV 311 — Ehrverletzung und Unschuldsvermutung
- Thema: Verhältnis zum strafrechtlichen Ehrenschutz
- Kernaussage: Zivilrechtlicher und strafrechtlicher Ehrenschutz decken sich nicht. Auch nicht strafbare Äusserungen können nach Art. 28 ZGB widerrechtlich sein.
- Einschlägig für: Art. 28 Abs. 1 und 2
BGE 95 II 481 — Juristische Personen (Gründungsentscheid)
- Thema: Persönlichkeitsschutz juristischer Personen
- Kernaussage: Der allgemeine Schutz der Persönlichkeit (Art. 27 und 28 ZGB) kommt grundsätzlich auch den juristischen Personen zu.
- Einschlägig für: Art. 28 Abs. 1 (juristische Personen)
III. Doctrin-Timeline
| Jahr | BGE | Rechtsgrundsatz |
|---|---|---|
| 1998 | BGE 125 III 70 | Mobbing als Persönlichkeitsverletzung |
| 2008 | BGE 134 I 229 | Abgrenzung privat- vs. öffentlich-rechtlicher Persönlichkeitsschutz |
| 2010 | BGE 136 III 410 | Observation: überwiegendes privates Interesse |
| 2015 | BGE 141 IV 437 | Stalking als Persönlichkeitsverletzung |
| 2017 | BGE 143 III 297 | Medienkampagne als widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung |
| 2017 | BGE 143 I 377 | Observation ohne gesetzliche Grundlage verstösst gegen Art. 28 ZGB |
Letzte Aktualisierung: 31.05.2026