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Rechtsprechung zu Art. 28 ZGB

I. Leitentscheide (BGE)

BGE 126 III 305, E. 4 — Grundsatzurteil zum presserechtlichen Persönlichkeitsschutz

  • Thema: Kriterien für Widerrechtlichkeit und Rechtfertigungsgründe bei Presseberichterstattung
  • Kernaussage: Die Verletzung fremder Persönlichkeitsrechte ist grundsätzlich stets widerrechtlich. Einer Klage auf Feststellung der Persönlichkeitsverletzung darf nicht entsprochen werden, wenn der Nachweis von Rechtfertigungsgründen gelingt. Bei der Abwägung der auf dem Spiel stehenden Interessen hat der Richter zu prüfen, ob sowohl die Ziele, die der Urheber verfolgt, als auch die Mittel, derer er sich bedient, schutzwürdig sind.
  • Einschlägig für: Art. 28 Abs. 2 ZGB (Rechtfertigung durch überwiegendes öffentliches Interesse / Pressefreiheit)

BGE 127 III 481, E. 2 und E. 3 — Recht am eigenen Bild und Personen der Zeitgeschichte

  • Thema: Bildberichterstattung und Interessenabwägung bei relativer Prominenz
  • Kernaussage: Die gegen den Willen der betroffenen Person veröffentlichte Fotografie stellt eine Verletzung des im allgemeinen Persönlichkeitsrecht gründenden Rechts am eigenen Bild dar. Bei Personen, die durch wiederholte öffentliche Aktivitäten eine relative Prominenz erlangt haben, ist im Einzelfall abzuwägen, ob das öffentliche Informationsinteresse das Recht auf Privatsphäre überwiegt.
  • Einschlägig für: Art. 28 Abs. 1 ZGB (Recht am eigenen Bild) und Abs. 2 (überwiegendes öffentliches Interesse)

BGE 136 III 410, E. 2.2 und E. 4.1 — Privatdetektivische Observation im Haftpflichtprozess

  • Thema: Zweistufige Verletzungsprüfung und Rechtfertigung durch Betrugsbekämpfung
  • Kernaussage: Die von einer Haftpflichtversicherung veranlasste Observation der versicherten Person im öffentlichen Raum berührt deren Privatsphäre und Recht am eigenen Bild. Die Verletzung ist jedoch durch ein überwiegendes privates Interesse gerechtfertigt, wenn die Observation der Verhinderung eines unberechtigten Leistungsbezugs dient.
  • Einschlägig für: Art. 28 Abs. 2 ZGB (überwiegendes privates Interesse, Beweislast)

BGE 141 III 513, E. 5.3.1 — Begriff der Mitwirkung und Passivlegitimation

  • Thema: Voraussetzungen der Mitwirkung durch aktives Tun und Unterlassen
  • Kernaussage: Unter das Tatbestandsmerkmal des Mitwirkens fällt jede Person, deren Verhalten die Verletzung verursacht, ermöglicht oder begünstigt. Ein wie auch immer geartetes Verhalten des Urhebers selbst setzt das Mitwirken aber schon voraus: Eine Haftung für fremdes Verhalten lässt sich aus Art. 28 Abs. 1 ZGB nicht herleiten. Ein Mitwirken durch passives Verhalten setzt die Verletzung einer Pflicht zum Handeln voraus.
  • Einschlägig für: Art. 28 Abs. 1 ZGB (Passivlegitimation, Kausalität und Unterlassen)

BGE 147 III 185, E. 4.2.3 — Massstab des Durchschnittslesers bei Online-Medien

  • Thema: Beurteilung von Persönlichkeitsverletzungen bei Internetpublikationen
  • Kernaussage: Für die Beurteilung des Eingriffes in die Persönlichkeit muss darauf abgestellt werden, wie der Pressebericht bei einem durchschnittlichen Leser ankommt.
  • Einschlägig für: Art. 28 Abs. 1 ZGB (Verletzungstatbestand, Durchschnittsleser-Massstab)

BGE 143 III 297, E. 6.5 — Medienkampagne als Persönlichkeitsverletzung

  • Thema: Verletzung der Individualität durch mediale Skandalisierung
  • Kernaussage: Die Veröffentlichung personenbezogener Ereignisse in einer Weise, die einer übermässigen Einmischung in die Individualität gleichkommt und den Betroffenen in den Augen des Durchschnittskonsumenten blossstellt, stellt eine Persönlichkeitsverletzung im Sinne von Art. 28 Abs. 1 ZGB dar.
  • Einschlägig für: Art. 28 Abs. 1 ZGB (Persönlichkeitsverletzung durch Medienkampagnen)

BGE 138 II 346, E. 8 und E. 10.6 — Google Street View und Datenschutzrecht

  • Thema: Konkretisierung des zivilrechtlichen Persönlichkeitsschutzes durch das DSG
  • Kernaussage: Das Datenschutzrecht ergänzt und konkretisiert den bereits durch das Zivilgesetzbuch (insbesondere Art. 28 ZGB) gewährleisteten Schutz der Persönlichkeit. Eine geringfügige Fehlerquote bei der automatischen Verpixelung ist hinnehmbar, wenn ein wirksames Melde- und Korrekturverfahren besteht.
  • Einschlägig für: Art. 28 Abs. 2 ZGB (Rechtfertigung durch Gesetz, Verhältnis zum Datenschutz)

BGE 138 III 641, E. 4 — Ehrverletzung durch gemischtes Werturteil

  • Thema: Qualifikation politischer Äusserungen und Rassismusvorwurf
  • Kernaussage: Wer eine öffentlich gehaltene Rede auf einer Website mit dem Ausdruck «verbaler Rassismus» kommentiert, fällt ein gemischtes Werturteil. Enthält die Rede keine nachweisbar rassistischen Tatsachen, ist das Werturteil widerrechtlich ehrverletzend.
  • Einschlägig für: Art. 28 Abs. 1 und Abs. 2 ZGB (Ehre, Werturteile)

II. Weitere Bundesgerichtsentscheide

BGE 126 III 209, E. 3 — Unwahre Tatsachenberichte in der Presse

  • Thema: Grenzen des Informationsauftrags bei Falschdarstellungen
  • Kernaussage: Der Richter ist verpflichtet, persönlichkeitsverletzende Aussagen in einer Presseberichterstattung und die vom Medienunternehmen geltend gemachten Rechtfertigungsgründe sorgfältig gegeneinander abzuwägen; tatsachenwidrige persönlichkeitsverletzende Äusserungen lassen sich mit dem Informationsauftrag der Presse kaum je rechtfertigen.
  • Einschlägig für: Art. 28 Abs. 2 ZGB (Rechtfertigungsgründe bei Presseveröffentlichungen)

BGE 135 III 145, E. 4.4 — Persönlichkeitsverletzung in Schlüsselromanen

  • Thema: Zurechnung von Verhaltensweisen zu realen Personen in literarischen Werken
  • Kernaussage: Persönlichkeitsverletzungen in einem Roman sind mit solchen in einem Brief zu vergleichen; ob und inwiefern auch andere Leser des strittigen Romans auf die betroffene Person schliessen können, ist insofern ohne Belang.
  • Einschlägig für: Art. 28 Abs. 1 ZGB (Individualisierbarkeit und Ehrverletzung in Romanen)

BGE 95 II 481, E. 4 — Schutz juristischer Personen

  • Thema: Trägerschaft des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
  • Kernaussage: Der allgemeine Schutz der Persönlichkeit (Art. 27 und 28 ZGB) kommt grundsätzlich auch den juristischen Personen zu.
  • Einschlägig für: Art. 28 Abs. 1 ZGB (Persönlichkeitsschutz juristischer Personen)

BGE 125 III 70, E. 3 — Schutz im Arbeitsverhältnis und Vertrauensarztuntersuchung

  • Thema: Eingriffsintensität bei arbeitsvertraglichen Anordnungen
  • Kernaussage: Die Aufforderung an eine arbeitsunfähige Arbeitnehmerin, sich bei einem Psychiater vertrauensärztlich begutachten zu lassen, verletzt deren Persönlichkeit ohne besondere Umstände nicht schwer.
  • Einschlägig für: Art. 28 Abs. 1 ZGB (Eingriffsintensität im Arbeitsrecht)

BGE 144 III 1, E. 4.4.1 — Gesetzliche Rechtslage und Persönlichkeitsverletzung

  • Thema: Kohärenz der Zivilrechtsordnung
  • Kernaussage: Aus der gesetzlichen Ausgestaltung des Abstammungsrechts resultiert für den biologischen Vater keine widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung.
  • Einschlägig für: Art. 28 Abs. 2 ZGB (Rechtfertigung durch Gesetz)

BGE 129 III 529, E. 3.2 — Gerichtsberichterstattung

  • Thema: Mittelbare Gerichtsöffentlichkeit vs. Privatsphäre
  • Kernaussage: Die Gerichtsberichterstattung dient der mittelbaren Gerichtsöffentlichkeit. Sie liegt für Urteile aller Instanzen im öffentlichen Interesse. Dem Informationsinteresse der Allgemeinheit steht das Schutzinteresse der Prozessbeteiligten gegenüber. Namentlich im Strafprozess erfolgt die Berichterstattung deshalb normalerweise in anonymisierter Form.
  • Einschlägig für: Art. 28 Abs. 2 ZGB (überwiegendes öffentliches Interesse)

BGE 143 I 377, E. 4 — Sozialversicherungs-Observation

  • Thema: Erfordernis einer formell-gesetzlichen Grundlage bei behördlichen Überwachungen
  • Kernaussage: Behördliche Observationen bedürfen einer formellen Gesetzesgrundlage; ohne eine solche verletzen sie Art. 8 EMRK und das Zivilrecht.
  • Einschlägig für: Art. 28 Abs. 2 ZGB (Rechtfertigung durch Gesetz)

BGE 130 III 699, E. 4 — Boykottaufrufe und wirtschaftliche Persönlichkeit

  • Thema: Schranken der gewerkschaftlichen Betätigung
  • Kernaussage: Boykottaufrufe und Angriffe auf die wirtschaftliche Ehre eines Unternehmens müssen verhältnismässig und sachlich begründet sein.
  • Einschlägig für: Art. 28 Abs. 1 ZGB (wirtschaftlicher Ruf)

BGer 5A_658/2014 vom 6. Mai 2015 — Haftung von Blog-Hostern (Notice-and-Takedown)

  • Thema: Passivlegitimation und Unterlassungspflicht von Webplattformen
  • Kernaussage: Ein Host-Provider haftet für fremde rechtswidrige Inhalte als Mitwirkender aus Unterlassen, wenn er nach Kenntnisnahme der Rechtsverletzung untätig bleibt.
  • Einschlägig für: Art. 28 Abs. 1 ZGB (Mitwirkung durch Unterlassen)

BGer 5A_792/2011 vom 14. Januar 2013 — Recht auf Vergessen in Online-Archiven

  • Thema: Zeitablauf und Anonymisierungspflicht bei Presseberichten
  • Kernaussage: Die fortdauernde namentliche Erwähnung eines Verurteilten in einem Internetarchiv wird nach Jahren widerrechtlich, wenn das Resozialisierungsinteresse das Informationsinteresse überwiegt.
  • Einschlägig für: Art. 28 Abs. 1 und Abs. 2 ZGB (Privatsphäre, Verhältnismässigkeit)

BGer 4A_545/2019 vom 13. Februar 2020 — Videoüberwachung im Nachbarschaftsbereich

  • Thema: Unzulässige Ausrichtung privater Sicherheitskameras auf Nachbargrundstücke
  • Kernaussage: Das Erfassen von Nachbargrundstücken oder gemeinsamen Zugangswegen durch private Überwachungskameras ist mangels Rechtfertigungsgrundes widerrechtlich.
  • Einschlägig für: Art. 28 Abs. 1 ZGB (Privatsphäre, Recht am eigenen Bild)

BGer 5A_709/2017 vom 3. April 2018 — Rechtsschriftenprivileg

  • Thema: Zulässigkeit pointierter Sachverhaltsdarstellungen in Gerichtsverfahren
  • Kernaussage: Zur wirksamen Rechtsverfolgung dürfen Parteien vor Gericht pointierte Vorwürfe erheben, solange diese nicht völlig sachwidrig oder mutwillig beleidigend sind.
  • Einschlägig für: Art. 28 Abs. 2 ZGB (Wahrnehmung berechtigter Interessen)

III. Kantonale Entscheide

Kantonsgericht St. Gallen BO.2016.5 vom 19. April 2016 — Berichterstattung über Vorstrafen und Betreibungen

  • Kanton: St. Gallen
  • Thema: Namentliche Publikation von Betreibungs- und Vorstrafendaten
  • Kernaussage: Die Publikation eines Presseartikels, der Vorstrafen und Angaben zu Betreibungen eines namentlich genannten Betroffenen aufführt, stellt eine Persönlichkeitsverletzung dar.
  • Einschlägig für: Art. 28 Abs. 1 und Abs. 2 ZGB

Kantonsgericht Basel-Landschaft 400 17 383 vom 20. März 2018 — Äusserungen in gerichtlichen Rechtsschriften

  • Kanton: Basel-Landschaft
  • Thema: Schranken des Persönlichkeitsschutzes im Gerichtsverfahren
  • Kernaussage: Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens dürfen die Parteien Standpunkte in Rechtsschriften pointiert vorbringen; ein gewisses Mass an Übertreibungen ist hinzunehmen, soweit solche nicht völlig sachwidrig und unnötig beleidigend sind.
  • Einschlägig für: Art. 28 Abs. 1 und Abs. 2 ZGB

Obergericht Obwalden OGVE-2016-17-07 vom 17. April 2020 — Vorsorglicher Schutz der Ehre juristischer Personen

  • Kanton: Obwalden
  • Thema: Glaubhaftmachung der Persönlichkeitsverletzung im Massnahmeverfahren
  • Kernaussage: Eine widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung ist vorliegend glaubhaft gemacht, da keinerlei Beweis angetreten wird, dass die erhobenen Vorwürfe wahr sind.
  • Einschlägig für: Art. 28 Abs. 1 ZGB i.V.m. Art. 261 ZPO

Obergericht Luzern 11 06 145 vom 18. Dezember 2006 (LGVE 2007 I Nr. 3) — Ehrverletzende Werturteile im Arbeitskonflikt

  • Kanton: Luzern
  • Thema: Herabsetzende Bezeichnungen von Führungskräften
  • Kernaussage: Werturteile wie «schamlos» und «absolute Respektlosigkeit gegenüber der eigenen Belegschaft» sind persönlichkeitsverletzend im Sinne von Art. 28 ZGB.
  • Einschlägig für: Art. 28 Abs. 1 ZGB (Schutz der persönlichen und beruflichen Ehre)

Kantonsgericht Luzern 1B 16 41 vom 12. Mai 2017 (LGVE 2017 I Nr. 17) — Medienberichterstattung über Tierzucht

  • Kanton: Luzern
  • Thema: Falschdarstellung von Geschäftspraktiken im Rundfunk
  • Kernaussage: Die unwahre Behauptung in einer Radio- und Fernsehsendung, eine Züchterin züchte mit kranken Tieren, verletzt deren wirtschaftliche Persönlichkeit widerrechtlich.
  • Einschlägig für: Art. 28 Abs. 1 und Abs. 2 ZGB

Letzte Aktualisierung: 29.08.2026