Rechtsprechung zu Art. 19 ZGB
Leitentscheide (BGE)
BGE 117 II 18
- Thema: Zustimmung des gesetzlichen Vertreters / Analoge Anwendung auf behördliche Genehmigungen
- Kernaussage: Die Bestimmungen über die Genehmigung eines vom urteilsfähigen Entmündigten abgeschlossenen Rechtsgeschäfts durch den gesetzlichen Vertreter gelten analog für die Genehmigung eines Geschäfts durch die vormundschaftlichen Behörden.
- Einschlägig für: Art. 19 Abs. 1 ZGB (Zustimmungsvorbehalt und nachträgliche Genehmigung)
BGE 90 II 9
- Thema: Deliktsfähigkeit / Relativer Begriff der Urteilsfähigkeit
- Kernaussage: Urteilsfähigkeit ist ein relativer Begriff, deren Vorhandensein vermutet wird; für die Deliktsfähigkeit eines Minderjährigen nach Art. 19 Abs. 3 ZGB genügt das Bewusstsein der Gefährlichkeit der schädigenden Handlung.
- Einschlägig für: Art. 19 Abs. 3 ZGB (Schadenersatzpflicht aus unerlaubter Handlung)
BGE 140 III 577
- Thema: Höchstpersönliche Rechte / Namensänderung
- Kernaussage: Minderjährige über zwölf Jahre üben ihr Recht auf den Namen und dessen Änderung selbständig aus.
- Einschlägig für: Art. 19 Abs. 2 ZGB i.V.m. Art. 19c Abs. 1 ZGB (Höchstpersönliche Rechte)
BGE 134 II 235
- Thema: Medizinische Behandlungen / Wille des urteilsfähigen Minderjährigen
- Kernaussage: Der Wille des minderjährigen Patienten ist bei einer medizinischen Behandlung zu respektieren, soweit er urteilsfähig ist.
- Einschlägig für: Art. 19 Abs. 2 ZGB i.V.m. Art. 19c Abs. 1 ZGB (Selbstbestimmungsrecht bei körperlicher Integrität)
BGE 112 IV 9
- Thema: Höchstpersönliche Rechte / Vertreterbestellung durch Handlungsunfähige
- Kernaussage: Der urteilsfähige Entmündigte kann im Rahmen der Ausübung höchstpersönlicher Rechte durch Vollmachterteilung selbständig einen gewillkürten Vertreter bestellen und mit diesem einen das Basisverhältnis ordnenden Vertrag (Auftrag) abschliessen.
- Einschlägig für: Art. 19 Abs. 1 und 2 ZGB (Vertretung bei höchstpersönlichen Rechten)
BGE 120 Ia 369
- Thema: Prozessuale Durchsetzung / Wahrnehmung von Persönlichkeitsrechten
- Kernaussage: Urteilsfähige Minderjährige können selbständig oder durch den Vertreter ihrer Wahl handeln, um Rechte betreffend ihre Persönlichkeit wahrzunehmen.
- Einschlägig für: Art. 19 Abs. 2 ZGB i.V.m. Art. 19c Abs. 1 ZGB (Prozessuale Handlungsfähigkeit)
BGE 102 II 226
- Thema: Abgrenzung Deliktsfähigkeit (Art. 19 Abs. 3 ZGB) zur Billigkeitshaftung des Urteilsunfähigen (Art. 54 OR)
- Kernaussage: Art. 54 Abs. 1 OR begründet eine Kausalhaftpflicht aus Billigkeit, wonach der Urteilsunfähige den durch rechtsgeschäftliches oder deliktisches Verhalten zugefügten Schaden zu ersetzen hat, wenn und soweit es billig ist.
- Einschlägig für: Art. 19 Abs. 3 ZGB (Abgrenzung der Verschuldenshaftung zur Billigkeitshaftung)
Weitere Bundesgerichtsentscheide
BGer 1C_205/2021 vom 8. Juli 2021, E. 3
- Thema: Zustimmungserfordernis bei vermögensrechtlichen Prozessen
- Kernaussage: Urteilsfähige handlungsunfähige Personen können nur mit Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters Verpflichtungen eingehen oder Rechte aufgeben (Art. 19 Abs. 1 ZGB), es sei denn, es gehe um die Geltendmachung und Durchsetzung höchstpersönlicher Rechte, die ihnen um ihrer Persönlichkeit willen zustehen (Art. 19c Abs. 1 ZGB).
- Einschlägig für: Art. 19 Abs. 1 ZGB
BStGer RR.2020.255 vom 10. November 2021, E. 6.2.3
- Thema: Anwaltsbevollmächtigung durch urteilsfähige Handlungsunfähige
- Kernaussage: Urteilsfähige handlungsunfähige Personen können nur mit Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters Verpflichtungen eingehen (Art. 19 Abs. 1 ZGB); eine handlungsunfähige Person kann daher einen Rechtsanwalt ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nicht rechtsgenüglich mit ihrer Interessenvertretung beauftragen.
- Einschlägig für: Art. 19 Abs. 1 ZGB
Kantonale Entscheide
Gericht LU 21 09 108.2 vom 29. Oktober 2009
- Kanton: Luzern (LGVE 2009 I Nr. 56)
- Thema: Prozessfähigkeit jugendlicher Angeschuldigter bei Unterbringung
- Kernaussage: Ein jugendlicher Angeschuldigter besitzt in Bezug auf die Frage seiner Unterbringung selbständige Prozessfähigkeit.
- Einschlägig für: Art. 19 Abs. 2 ZGB (Höchstpersönliches Abwehrrecht)
Gericht SO ZZ.1989.3 vom 23. November 1989
- Kanton: Solothurn
- Thema: Freies Kindesvermögen (Art. 323 ZGB) und Arrestabwehr
- Kernaussage: Ist auf freies Kindesvermögen im Sinne von Art. 323 Abs. 1 ZGB Arrest gelegt worden, so ist die unmündige Person im Rahmen der Abwehr des Arrestes prozessfähig.
- Einschlägig für: Art. 19 Abs. 1 und 2 ZGB (Sondervermögen / Freies Kindesvermögen)
Gericht UR 06/07 06 vom 4. Mai 2007
- Kanton: Uri
- Thema: Urteilsfähigkeit bei Durchsetzung höchstpersönlicher Rechte
- Kernaussage: Bei der Durchsetzung höchstpersönlicher Rechte dürfen nicht zu hohe Anforderungen an die Urteilsfähigkeit gestellt werden.
- Einschlägig für: Art. 19 Abs. 2 ZGB (Urteilsfähigkeit bei Parteistellung)
Gericht AG AGVE 2000 22 vom 1. September 2000
- Kanton: Aargau (AGVE 2000 S. 75)
- Thema: Zeugnisverweigerung vs. Schadenersatzklage im Strafprozess
- Kernaussage: Die Geltendmachung des Zeugnisverweigerungsrechts steht dem urteilsfähigen Unmündigen selbständig zu; für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bedarf der urteilsfähige Unmündige – im Gegensatz zur Erhebung von Genugtuungsansprüchen – der Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters.
- Einschlägig für: Art. 19 Abs. 1 ZGB
Verwaltungsgericht ZH VB.2019.00690 vom 20. März 2020
- Kanton: Zürich
- Thema: Sozialhilferechtliche Ansprüche und Prozessführungsbefugnis
- Kernaussage: Urteilsfähige Handlungsunfähige müssen Prozesse grundsätzlich durch ihre gesetzliche Vertretung führen lassen, sind allerdings im Bereich der höchstpersönlichen Rechte zur selbständigen Prozessführung befugt.
- Einschlägig für: Art. 19 Abs. 1 ZGB
Letzte Aktualisierung: 2026-08-20