Rechtsprechung zu Art. 19 ZGB
Rechtsprechung zu Art. 19 ZGB
1. BGE 112 V 97 – Handlungsfähigkeit im Sozialversicherungsrecht
Handlungsunfähige Personen können im Sozialversicherungsrecht grundsätzlich nicht selbst handeln. Die Rückforderung von Versicherungsleistungen richtet sich nach der Vertretungsregelung. BGE 112 V 97 ist der Grundsatzentscheid zur Handlungsfähigkeit unter Beistandschaft.
Schlagworte: Sozialversicherung, Rückforderung, Vertretung
2. BGE 112 IV 9 – Höchstpersönliche Rechte
Urteilsfähige Beistandschaftsunterstellte können bei höchstpersönlichen Rechten selbst einen Vertreter bestellen und auf dessen Bestellung verzichten. Art. 19 Abs. 1 wird im Bereich höchstpersönlicher Rechte durchbrochen.
Schlagworte: höchstpersönliche Rechte, Vertreterbestellung, Beistandschaft
3. BGE 126 III 49 – Kinderunterhaltsvertrag
Ein Kinderunterhaltsvertrag bedarf der Genehmigung durch die Kindesschutzbehörde, wenn er von einem handlungsunfähigen Elternteil geschlossen wird. Art. 19 ZGB sichert die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Schlagworte: Unterhaltsvertrag, Genehmigung, Kindesschutz
4. BGE 90 II 9 – Relativer Urteilsfähigkeitsbegriff
Ein 12-jähriger Schädiger kann urteilsfähig im Sinne von Art. 19 Abs. 3 ZGB sein und damit deliktsfähig sein, auch wenn er handlungsunfähig ist. Der Urteilsfähigkeitsbegriff ist relativ und beurteilt sich nach der konkreten Handlung.
Schlagworte: Deliktsfähigkeit, 12-jähriger, relativer Begriff