Skip to content

Rechtsprechung zu Art. 19 ZGB

Rechtsprechung zu Art. 19 ZGB

1. BGE 112 V 97 – Handlungsfähigkeit im Sozialversicherungsrecht

Handlungsunfähige Personen können im Sozialversicherungsrecht grundsätzlich nicht selbst handeln. Die Rückforderung von Versicherungsleistungen richtet sich nach der Vertretungsregelung. BGE 112 V 97 ist der Grundsatzentscheid zur Handlungsfähigkeit unter Beistandschaft.

Schlagworte: Sozialversicherung, Rückforderung, Vertretung


2. BGE 112 IV 9 – Höchstpersönliche Rechte

Urteilsfähige Beistandschaftsunterstellte können bei höchstpersönlichen Rechten selbst einen Vertreter bestellen und auf dessen Bestellung verzichten. Art. 19 Abs. 1 wird im Bereich höchstpersönlicher Rechte durchbrochen.

Schlagworte: höchstpersönliche Rechte, Vertreterbestellung, Beistandschaft


3. BGE 126 III 49 – Kinderunterhaltsvertrag

Ein Kinderunterhaltsvertrag bedarf der Genehmigung durch die Kindesschutzbehörde, wenn er von einem handlungsunfähigen Elternteil geschlossen wird. Art. 19 ZGB sichert die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.

Schlagworte: Unterhaltsvertrag, Genehmigung, Kindesschutz


4. BGE 90 II 9 – Relativer Urteilsfähigkeitsbegriff

Ein 12-jähriger Schädiger kann urteilsfähig im Sinne von Art. 19 Abs. 3 ZGB sein und damit deliktsfähig sein, auch wenn er handlungsunfähig ist. Der Urteilsfähigkeitsbegriff ist relativ und beurteilt sich nach der konkreten Handlung.

Schlagworte: Deliktsfähigkeit, 12-jähriger, relativer Begriff