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Rechtsprechung zu Art. 19 ZGB

Leitentscheide (BGE)

BGE 117 II 18

  • Thema: Zustimmung des gesetzlichen Vertreters / Analoge Anwendung auf behördliche Genehmigungen
  • Kernaussage: Die Bestimmungen über die Genehmigung eines vom urteilsfähigen Entmündigten abgeschlossenen Rechtsgeschäfts durch den gesetzlichen Vertreter gelten analog für die Genehmigung eines Geschäfts durch die vormundschaftlichen Behörden.
  • Einschlägig für: Art. 19 Abs. 1 ZGB (Zustimmungsvorbehalt und nachträgliche Genehmigung)

BGE 90 II 9

  • Thema: Deliktsfähigkeit / Relativer Begriff der Urteilsfähigkeit
  • Kernaussage: Urteilsfähigkeit ist ein relativer Begriff, deren Vorhandensein vermutet wird; für die Deliktsfähigkeit eines Minderjährigen nach Art. 19 Abs. 3 ZGB genügt das Bewusstsein der Gefährlichkeit der schädigenden Handlung.
  • Einschlägig für: Art. 19 Abs. 3 ZGB (Schadenersatzpflicht aus unerlaubter Handlung)

BGE 140 III 577

  • Thema: Höchstpersönliche Rechte / Namensänderung
  • Kernaussage: Minderjährige über zwölf Jahre üben ihr Recht auf den Namen und dessen Änderung selbständig aus.
  • Einschlägig für: Art. 19 Abs. 2 ZGB i.V.m. Art. 19c Abs. 1 ZGB (Höchstpersönliche Rechte)

BGE 134 II 235

  • Thema: Medizinische Behandlungen / Wille des urteilsfähigen Minderjährigen
  • Kernaussage: Der Wille des minderjährigen Patienten ist bei einer medizinischen Behandlung zu respektieren, soweit er urteilsfähig ist.
  • Einschlägig für: Art. 19 Abs. 2 ZGB i.V.m. Art. 19c Abs. 1 ZGB (Selbstbestimmungsrecht bei körperlicher Integrität)

BGE 112 IV 9

  • Thema: Höchstpersönliche Rechte / Vertreterbestellung durch Handlungsunfähige
  • Kernaussage: Der urteilsfähige Entmündigte kann im Rahmen der Ausübung höchstpersönlicher Rechte durch Vollmachterteilung selbständig einen gewillkürten Vertreter bestellen und mit diesem einen das Basisverhältnis ordnenden Vertrag (Auftrag) abschliessen.
  • Einschlägig für: Art. 19 Abs. 1 und 2 ZGB (Vertretung bei höchstpersönlichen Rechten)

BGE 120 Ia 369

  • Thema: Prozessuale Durchsetzung / Wahrnehmung von Persönlichkeitsrechten
  • Kernaussage: Urteilsfähige Minderjährige können selbständig oder durch den Vertreter ihrer Wahl handeln, um Rechte betreffend ihre Persönlichkeit wahrzunehmen.
  • Einschlägig für: Art. 19 Abs. 2 ZGB i.V.m. Art. 19c Abs. 1 ZGB (Prozessuale Handlungsfähigkeit)

BGE 102 II 226

  • Thema: Abgrenzung Deliktsfähigkeit (Art. 19 Abs. 3 ZGB) zur Billigkeitshaftung des Urteilsunfähigen (Art. 54 OR)
  • Kernaussage: Art. 54 Abs. 1 OR begründet eine Kausalhaftpflicht aus Billigkeit, wonach der Urteilsunfähige den durch rechtsgeschäftliches oder deliktisches Verhalten zugefügten Schaden zu ersetzen hat, wenn und soweit es billig ist.
  • Einschlägig für: Art. 19 Abs. 3 ZGB (Abgrenzung der Verschuldenshaftung zur Billigkeitshaftung)

Weitere Bundesgerichtsentscheide

BGer 1C_205/2021 vom 8. Juli 2021, E. 3

  • Thema: Zustimmungserfordernis bei vermögensrechtlichen Prozessen
  • Kernaussage: Urteilsfähige handlungsunfähige Personen können nur mit Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters Verpflichtungen eingehen oder Rechte aufgeben (Art. 19 Abs. 1 ZGB), es sei denn, es gehe um die Geltendmachung und Durchsetzung höchstpersönlicher Rechte, die ihnen um ihrer Persönlichkeit willen zustehen (Art. 19c Abs. 1 ZGB).
  • Einschlägig für: Art. 19 Abs. 1 ZGB

BStGer RR.2020.255 vom 10. November 2021, E. 6.2.3

  • Thema: Anwaltsbevollmächtigung durch urteilsfähige Handlungsunfähige
  • Kernaussage: Urteilsfähige handlungsunfähige Personen können nur mit Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters Verpflichtungen eingehen (Art. 19 Abs. 1 ZGB); eine handlungsunfähige Person kann daher einen Rechtsanwalt ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nicht rechtsgenüglich mit ihrer Interessenvertretung beauftragen.
  • Einschlägig für: Art. 19 Abs. 1 ZGB

Kantonale Entscheide

Gericht LU 21 09 108.2 vom 29. Oktober 2009

  • Kanton: Luzern (LGVE 2009 I Nr. 56)
  • Thema: Prozessfähigkeit jugendlicher Angeschuldigter bei Unterbringung
  • Kernaussage: Ein jugendlicher Angeschuldigter besitzt in Bezug auf die Frage seiner Unterbringung selbständige Prozessfähigkeit.
  • Einschlägig für: Art. 19 Abs. 2 ZGB (Höchstpersönliches Abwehrrecht)

Gericht SO ZZ.1989.3 vom 23. November 1989

  • Kanton: Solothurn
  • Thema: Freies Kindesvermögen (Art. 323 ZGB) und Arrestabwehr
  • Kernaussage: Ist auf freies Kindesvermögen im Sinne von Art. 323 Abs. 1 ZGB Arrest gelegt worden, so ist die unmündige Person im Rahmen der Abwehr des Arrestes prozessfähig.
  • Einschlägig für: Art. 19 Abs. 1 und 2 ZGB (Sondervermögen / Freies Kindesvermögen)

Gericht UR 06/07 06 vom 4. Mai 2007

  • Kanton: Uri
  • Thema: Urteilsfähigkeit bei Durchsetzung höchstpersönlicher Rechte
  • Kernaussage: Bei der Durchsetzung höchstpersönlicher Rechte dürfen nicht zu hohe Anforderungen an die Urteilsfähigkeit gestellt werden.
  • Einschlägig für: Art. 19 Abs. 2 ZGB (Urteilsfähigkeit bei Parteistellung)

Gericht AG AGVE 2000 22 vom 1. September 2000

  • Kanton: Aargau (AGVE 2000 S. 75)
  • Thema: Zeugnisverweigerung vs. Schadenersatzklage im Strafprozess
  • Kernaussage: Die Geltendmachung des Zeugnisverweigerungsrechts steht dem urteilsfähigen Unmündigen selbständig zu; für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bedarf der urteilsfähige Unmündige – im Gegensatz zur Erhebung von Genugtuungsansprüchen – der Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters.
  • Einschlägig für: Art. 19 Abs. 1 ZGB

Verwaltungsgericht ZH VB.2019.00690 vom 20. März 2020

  • Kanton: Zürich
  • Thema: Sozialhilferechtliche Ansprüche und Prozessführungsbefugnis
  • Kernaussage: Urteilsfähige Handlungsunfähige müssen Prozesse grundsätzlich durch ihre gesetzliche Vertretung führen lassen, sind allerdings im Bereich der höchstpersönlichen Rechte zur selbständigen Prozessführung befugt.
  • Einschlägig für: Art. 19 Abs. 1 ZGB

Letzte Aktualisierung: 2026-08-20