Rechtsprechung zu Art. 18 ZGB
Rechtsprechung zu Art. 18 ZGB
1. BGE 131 V 329 – Verzichtsvermögen bei Ergänzungsleistungen
Das Verzichtsvermögen bei Ergänzungsleistungen setzt Urteilsfähigkeit voraus. Die Tatbestandselemente des Art. 3c Abs. 1 lit. g ELG i.V.m. Art. 18 ZGB sind alternativ zu verstehen.
Schlagworte: Verzichtsvermögen, Ergänzungsleistungen, alternative Tatbestände
2. BGE 127 V 237 – Zivilrechtlicher Wohnsitz bei Urteilsfähigen
Der zivilrechtliche Wohnsitz bei urteilsfähigen Personen im Altersheim begründet die interkantonale Zuständigkeit für Ergänzungsleistungen. Die Wohnsitzbegründung setzt Urteilsfähigkeit voraus.
Schlagworte: Wohnsitz, Altersheim, interkantonale Zuständigkeit, EL
3. BGE 144 III 264 – Stiftungsaufsicht und Urteilsfähigkeit
Die Ausübung von Stifterrechten setzt Urteilsfähigkeit voraus. Die Stiftungsaufsicht kann Massnahmen ergreifen, wenn die Urteilsfähigkeit des Stifters beeinträchtigt ist.
Schlagworte: Stiftungsrecht, Stifterrechte, Aufsicht
4. BGE 108 V 121 – Handlungsfähigkeit ausländischer Personen
Die Handlungsfähigkeit ausländischer Personen in der Schweiz richtet sich nach dem Heimatrecht (IPRG). Art. 18 ZGB dient als Kompetenznorm für die Beurteilung der Urteilsfähigkeit under Schweizer Recht.
Schlagworte: IPRG, Heimatrecht, ausländische Personen