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Rechtsprechung zu Art. 18 ZGB

Leitentscheide (BGE)

BGE 134 III 511, E. 3.2

  • Thema: Relativität der Urteilsfähigkeit
  • Kernaussage: Urteilsfähigkeit ist ein relateller Begriff, der sich nach der konkreten Handlung und dem individuellen Zustand der Person beurteilt. Er ist nicht starr, sondern handlungs- und zeitbezogen. Die Vermutung der Urteilsfähigkeit gilt, wer Urteilsunfähigkeit behauptet, trägt die Beweislast.
  • Einschlägig für: Art. 18 ZGB (Begriff der Urteilsfähigkeit, Relativität, Beweislast)

BGE 131 V 329, E. 3.1

  • Thema: Verzichtsvermögen / Ergänzungsleistungen
  • Kernaussage: Das Verzichtsvermögen bei Ergänzungsleistungen setzt Urteilsfähigkeit voraus. Die Tatbestandselemente des Art. 3c Abs. 1 lit. g ELG i.V.m. Art. 18 ZGB sind alternativ zu verstehen. Urteilsfähigkeit wird auch im Sozialversicherungsrecht vermutet.
  • Einschlägig für: Art. 18 ZGB, Art. 3c ELG (Urteilsfähigkeit im SV-Rcht)

BGE 90 II 9, E. 2

  • Thema: Definition der Urteilsfähigkeit
  • Kernaussage: Urteilsfähigkeit ist die Fähigkeit, Sinn und Bedeutung eines Handelns zu verstehen und entsprechend zu handeln. Grundlegendes Definitonsurteil, das die beiden Elemente (kognitives Verstehen und volitives Handeln) begründet. Bei Urteilsunfähigkeit entsteht ein Bereicherungsanspruch nach Art. 62 OR.
  • Einschlägig für: Art. 18 ZGB (Definition, Bereicherungsanspruch)

Weitere Bundesgerichtsentscheide

BGE 144 III 264, E. 4

  • Thema: Stifterrechte / Urteilsfähigkeit
  • Kernaussage: Die Ausübung von Stifterrechten setzt Urteilsfähigkeit voraus. Die Stiftungsaufsicht kann Massnahmen ergreifen, wenn die Urteilsfähigkeit des Stifters beeinträchtigt ist. Verschärfter Massstab im Stiftungsrecht.

BGE 127 V 237, E. 3

  • Thema: Wohnsitzbegründung / Altersheim
  • Kernaussage: Der zivilrechtliche Wohnsitz bei urteilsfähigen Personen im Altersheim begründet die interkantonale Zuständigkeit für Ergänzungsleistungen. Wohnsitzbegründung setzt Urteilsfähigkeit voraus.

BGE 118 II 401, E. 3b

  • Thema: Relative Urteilsfähigkeit / Minderjährige
  • Kernaussage: Ein Minderjähriger kann für einfache Alltagsgeschäfte (Kauf eines Eis) urteilsfähig sein, nicht aber für komplexe Verträge (Darlehen). Die Relativität des Begriffs wird anhand der konkreten Handlung beurteilt.

BGE 108 V 121, E. 4

  • Thema: Ausländische Personen / IPRG
  • Kernaussage: Die Handlungsfähigkeit ausländischer Personen in der Schweiz richtet sich nach dem Heimatrecht (IPRG). Art. 18 ZGB dient als Kompetenznorm für die Beurteilung der Urteilsfähigkeit unter Schweizer Recht.

BGer 5A_438/2016 vom 2. Februar 2017, E. 4.3

  • Thema: Testierfähigkeit / Strenger Massstab
  • Kernaussage: Für die Testierfähigkeit (Art. 518 ZGB) gelten strengere Massstäbe als für die allgemeine Urteilsfähigkeit: Es genügt nicht, die Bedeutung einer Verfügung zu verstehen, sondern auch ihre Tragweite für die Erben und die Vermögensverteilung.

Letzte Aktualisierung: 2026-06-07