Rechtsprechung zu Art. 8 ZGB — Beweislastregel
Rechtsprechungsübersicht zu Art. 8 ZGB
A. Beweislastverteilung und Beweisführungsanspruch
1. Grundregel und Beweisführungsanspruch
BGE 122 III 219 — Art. 8 ZGB als allgemeine bundesrechtliche Beweisvorschrift. Die Norm regelt die Verteilung der Beweislast und leitet daraus als Korrelat den Beweisführungsanspruch ab: Die beweisbelastete Partei hat ein Recht, zum ihr obliegenden Beweis zugelassen zu werden. Der Anspruch besteht nur für rechtserhebliche Tatsachen und setzt form- und fristgerechte Beweisanträge voraus. Art. 8 ZGB schliesst die antizipierte Beweiswürdigung nicht aus. (E. 3a; Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichts E. 3b und c)
BGE 134 I 140 — Kein Beweisabnahmeanspruch aus Art. 8 ZGB im öffentlichen Recht. Im Gewaltschutzverfahren nach dem zürcherischen GSG kann sich der Gesuchsgegner nicht direkt auf Art. 8 ZGB berufen, um einen Anspruch auf Beweisabnahme geltend zu machen. Ein solcher Anspruch kann nur gestützt auf Art. 29 BV angerufen werden. (E. 4.1 und 5.3)
2. Beweislastverteilung im Versicherungsvertragsrecht
BGE 130 III 321 — Beweislast, Beweismass und Gegenbeweis beim Eintritt des Versicherungsfalls. Präzisierung der Rechtsprechung: Der Anspruchsberechtigte ist für den Eintritt des Versicherungsfalls behauptungs- und beweispflichtig, der Versicherer für leistungsbegründende Tatsachen. Beide haben je ihren eigenen Beweisthemen entsprechend den Hauptbeweis zu erbringen. Aus der Beweislosigkeit beim einen Thema darf nicht auf das andere geschlossen werden. (E. 3.1)
3. Beweislast im Vergaberecht
BGE 140 I 285 — Beschwerdelegitimation einer Gemeinde als Vergabebehörde. Ein Gemeinwesen kann in seiner Eigenschaft als Vergabebehörde subsidiäre Verfassungsbeschwerde führen. Art. 8 ZGB wird im Kontext der Beschwerdelegitimation herangezogen. (E. 1.2)
B. Beweismass
1. Regelbeweismass — volle Überzeugung
BGE 130 III 321 — Definition des Regelbeweismasses: Ein Beweis gilt als erbracht, wenn das Gericht nach objektiven Gesichtspunkten von der Richtigkeit der Sachbehauptung überzeugt ist. Absolute Gewissheit kann nicht verlangt werden; es genügt, wenn keine ernsthaften Zweifel mehr bestehen. (E. 3.2)
2. Herabgesetztes Beweismass — überwiegende Wahrscheinlichkeit
BGE 130 III 321 — Herabsetzung des Beweismasses auf überwiegende Wahrscheinlichkeit bei Beweisnot im Versicherungsrecht (insb. Diebstahlversicherung). Abgrenzung zur Glaubhaftmachung. Ablehnung eines variablen Beweismasses. (E. 3.2 und 3.3)
BGE 121 V 204 — Sozialversicherungsrechtlicher Regelbeweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit. Für den Nachweis des Fehlens von anrechenbarem Einkommen und Vermögen bei Ergänzungsleistungen gilt dieser Beweisgrad. Beweisverschärfung auf vollen Beweis unzulässig ohne gesetzlichen Anlass. (E. 3a und 3b)
BGE 132 III 715 — Beweismass der überwiegenden Wahrscheinlichkeit beim Kausalitätsnachweis. Für den natürlichen und hypothetischen Kausalzusammenhang gilt allgemein dieses Beweismass, auch im Bereich der Prospekthaftung. (E. 4)
BGE 128 III 271 — Beweiserleichterung im Arbeitsrecht: Beweislastverteilung und analoge Anwendung von Art. 42 Abs. 2 OR beim Beweis der Anzahl bezogener Ferientage. (E. 2a und 2b)
3. Verschärftes Beweismass — Gewissheit
BGE 119 V 7 — Verschärftes Beweismass für die Rechtzeitigkeit eines Rechtsmittels. Die Rechtzeitigkeit muss mit Gewissheit feststehen; der Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit genügt nicht. (E. 2)
C. Beweiserleichterungen und Gegenbeweis
1. Gegenbeweis
BGE 130 III 321 — Aus Art. 8 ZGB abgeleitetes Recht auf Gegenbeweis. Die nicht beweisbelastete Partei hat Anspruch darauf, zum Gegenbeweis zugelassen zu werden. Gelingt der Gegenbeweis, ist der Hauptbeweis gescheitert. Keine Verpflichtung zum Gegenbeweis, keine Beweislastumkehr. (E. 3.4)
2. Antizipierte Beweiswürdigung
BGE 122 III 219 — Art. 8 ZGB schliesst die antizipierte Beweiswürdigung nicht aus. Das Gericht kann von beantragten Beweiserhebungen absehen, wenn es diese als ungeeignet erachtet oder seine Überzeugung bereits gebildet hat. (E. 3a)
BGE 134 I 140 — Antizipierte Beweiswürdigung im Gewaltschutzverfahren. Eine solche ist mit kantonalem Recht vereinbar, sofern sie nicht gegen das Willkürverbot verstösst. (E. 5.6 und 5.7)
D. Spezielle Anwendungsgebiete
1. Sozialversicherungsrecht — Rentenüberprüfung
BGE 139 V 547 — Beweislastregeln bei der Überprüfung von Renten bei pathogenetisch-ätiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebildern. Besondere Anforderungen im Rahmen der 6. IV-Revision. (E. 5)
2. Verfahrensrecht — Rechtsschutz in klaren Fällen
BGE 138 III 620 — Anforderungen an die Bestreitung im summarischen Verfahren nach Art. 257 ZPO. Der Beklagte muss sich substantiiert äussern; ein bloss formelles Bestreiten genügt nicht. Konsequenzen für das Gelingen des Beweises der anspruchsbegründenden Tatsachen. (E. 5.1.1 und 6.2)
3. Bürgerrechtrecht
BGE 130 II 482 — Beweis der Einbürgerungsvoraussetzungen und tatsächliche Vermutung beim Erwerb des Schweizer Bürgerrechts. (E. 2)
E. Übersichtstabelle der Leading Cases
| BGE-Entscheid | Thema | Beweisrechtliche Aussage | Zitate |
|---|---|---|---|
| BGE 130 III 321 | Versicherungsrecht — Beweislast und Beweismass | Präzisierung Beweislast, Beweismass, Gegenbeweis beim Versicherungseintritt | 18'661 |
| BGE 134 I 140 | Öffentliches Recht — Beweisabnahmeanspruch | Kein direkter Anspruch aus Art. 8 ZGB im öffentlichen Recht | 12'521 |
| BGE 140 I 285 | Vergaberecht — Beschwerdelegitimation | Art. 8 ZGB bei Beschwerdelegitimation der Vergabebehörde | 10'308 |
| BGE 122 III 219 | Zivilrecht — Beweisführungsanspruch | Art. 8 ZGB als allg. Beweisvorschrift; Beweisführungsanspruch | 7'152 |
| BGE 121 V 204 | Sozialversicherungsrecht — Beweismass | Regelbeweisgrad der überw. Wahrscheinlichkeit im SVR | 6'230 |
| BGE 139 V 547 | IV-Rentenüberprüfung | Beweislast bei unklaren syndromalen Beschwerdebildern | 4'086 |
| BGE 128 III 271 | Arbeitsrecht — Ferienbeweis | Beweiserleichterung analog Art. 42 Abs. 2 OR | 2'381 |
| BGE 119 V 7 | Sozialversicherungsrecht — Rechtsmittelfrist | Verschärftes Beweismass (Gewissheit) bei Fristwahrung | 2'156 |
| BGE 130 II 482 | Bürgerrecht — Einbürgerungsvoraussetzungen | Beweis und tatsächliche Vermutung beim Bürgerrechtserwerb | 2'152 |
| BGE 132 III 715 | Prospekthaftung — Kausalitätsnachweis | Beweismass überw. Wahrscheinlichkeit beim Kausalzusammenhang | 2'149 |
| BGE 138 III 620 | Zivilprozess — Art. 257 ZPO | Substantiierungsanforderungen im summarischen Verfahren | 1'815 |