Rechtsprechung zu Art. 3 ZGB — Vermutung des guten Glaubens
I. Leitentscheide (BGE)
BGE 139 III 305, E. 3.2.2
- Thema: Gesetzliche Vermutung des guten Glaubens, Beweislastverteilung und Sorgfaltsanforderungen im Gebrauchtwaren- und Kunsthandel
- Kernaussage: Wo das Gesetz eine Rechtswirkung an den guten Glauben einer Person knüpft, ist dessen Dasein zu vermuten (Art. 3 Abs. 1 ZGB), wobei die Nichtbeachtung der nach den Umständen gebotenen Aufmerksamkeit (Art. 3 Abs. 2 ZGB) die gleichen Rechtsfolgen nach sich zieht wie Bösgläubigkeit. Die Nichtbeachtung der gebotenen Aufmerksamkeit ist nur von Bedeutung, wenn sie für die fehlende Kenntnis vom Rechtsmangel kausal ist. In Geschäftszweigen, die dem Angebot von Waren zweifelhafter Herkunft in besonderem Masse ausgesetzt sind (wie dem Gebraucht- und Kunsthandel), gelten erhöhte Sorgfaltsanforderungen, wobei die Branchenvertrautheit des Erwerbers entscheidend ist.
- Einschlägig für: Art. 3 Abs. 1 und Abs. 2 ZGB, Art. 936 ZGB
BGE 113 II 397, E. 2
- Thema: Beweislastprivilegierung nach Art. 3 Abs. 1 ZGB und Ausschluss des Gutglaubensschutzes bei mangelnder Aufmerksamkeit
- Kernaussage: Wer unter den Voraussetzungen von Art. 934 Abs. 2 ZGB eine Sache erworben hat, ist bezüglich der Beweislastverteilung gemäss Art. 3 Abs. 1 ZGB gegenüber Art. 8 ZGB dadurch privilegiert, dass das Gericht bis zum Beweis des Gegenteils von seinem guten Glauben auszugehen hat. Der Gutglaubensschutz versagt indessen, wenn die Unkenntnis des Erwerbers vom Rechtsmangel darauf zurückzuführen ist, dass er beim Erwerb jene Aufmerksamkeit missen liess, die von ihm nach den Umständen verlangt werden durfte (Art. 3 Abs. 2 ZGB). Dabei beurteilt sich der Grad der gebotenen Aufmerksamkeit nach einem Durchschnittsmass, welches der Redliche unter den gegebenen Umständen anzuwenden pflegt.
- Einschlägig für: Art. 3 Abs. 1 und Abs. 2 ZGB, Art. 934 Abs. 2 ZGB
BGE 137 III 153, E. 4.1.3
- Thema: Zerstörung des guten Glaubens in das Grundbuch durch den sichtbaren physischen Zustand (natürliche Publizität)
- Kernaussage: Den guten Glauben des Erwerbers in das Grundbuch (Art. 973 Abs. 1 ZGB) kann namentlich die sogenannte natürliche Publizität zerstören, die darin besteht, dass der Rechtsbestand im physischen Zustand der Liegenschaft nach aussen sichtbar in Erscheinung tritt. Der Erwerber muss ein Rechtsverhältnis gegen sich gelten lassen, wenn er dieses bei der im Rechtsverkehr gebotenen Sorgfalt hätte wahrnehmen können und müssen (Art. 3 Abs. 2 ZGB).
- Einschlägig für: Art. 3 Abs. 2 ZGB i.V.m. Art. 973 Abs. 1 ZGB
BGE 122 III 1, E. 2
- Thema: Erhöhte Aufmerksamkeitspflicht bei Branchenvertrautheit und Handel mit Gebrauchtwaren
- Kernaussage: In Geschäftsbereichen, in denen oft Waren zweifelhafter Herkunft angeboten werden, wie im Antiquitätenhandel, sind bei einem Erwerber mit Branchenkenntnissen hohe Anforderungen an die Aufmerksamkeit gemäss Art. 3 Abs. 2 ZGB zu stellen. Es besteht zwar keine generelle Nachforschungspflicht, doch begründet bereits ein Anlass zu Misstrauen eine Abklärungspflicht hinsichtlich der Verfügungsberechtigung des Veräusserers.
- Einschlägig für: Art. 3 Abs. 2 ZGB, Art. 936 ZGB
BGE 107 II 41, E. 2
- Thema: Nachforschungspflichten im Gebrauchtwagenhandel bei verdächtig tiefem Kaufpreis
- Kernaussage: Ein verdächtig tiefer Kaufpreis beim Erwerb eines Gebrauchtwagens begründet für den Händler Anlass zu Misstrauen und verpflichtet zur Einsichtnahme ins Eigentumsvorbehaltsregister (Art. 3 Abs. 2 ZGB). Unterlässt der Händler diese gebotene Nachforschung, lässt er es an der nach den Umständen gebotenen Aufmerksamkeit fehlen, weshalb ihm der Schutz des guten Glaubens zu versagen ist.
- Einschlägig für: Art. 3 Abs. 2 ZGB, Art. 715 ZGB
BGE 105 IV 303, E. 3
- Thema: Massgeblicher Zeitpunkt des guten Glaubens und Unbeachtlichkeit nachträglicher Bösgläubigkeit (mala fides superveniens)
- Kernaussage: Der gutgläubige Eigentumserwerb an einer beweglichen Sache bleibt auch dann gültig, wenn der Erwerber nachträglich seinen guten Glauben im Sinne von Art. 3 ZGB verliert. Nachträglich entstehende Verdachtsgründe oder spätere Bösgläubigkeit (mala fides superveniens) berühren das bereits wirksam erworbene Eigentum nicht mehr.
- Einschlägig für: Art. 3 ZGB, Art. 714 Abs. 2 ZGB, Art. 933 ZGB
BGE 131 III 418, E. 2.3.1
- Thema: Faustpfandrechtserwerb vom Nichtberechtigten und Rechtsnatur der Sorgfaltsanforderung
- Kernaussage: Der gute Glaube beim Pfandrechtserwerb wird nach Art. 3 Abs. 1 ZGB vermutet, doch verwirkt der Pfandgläubiger das Recht zur Berufung auf den Gutglaubensschutz, wenn er nicht die nach den Umständen gebotene Aufmerksamkeit walten liess (Art. 3 Abs. 2 ZGB). Während der Nachweis des bösen Glaubens eine Tatfrage darstellt, ist die Beurteilung der gebotenen Aufmerksamkeit eine Rechtsfrage.
- Einschlägig für: Art. 3 Abs. 1 und Abs. 2 ZGB, Art. 884 Abs. 2 ZGB
BGE 131 III 511, E. 3.2
- Thema: Vollmachtsmissbrauch und Gutglaubensschutz des Dritten
- Kernaussage: Wird ein Dritter durch Handlungen eines Vertreters mit Vollmachtsmissbrauch berechtigt, setzt die Bindung des Vertretenen die Kundgabe der Vollmacht und den guten Glauben des Dritten voraus (Art. 33 Abs. 3 OR i.V.m. Art. 3 ZGB). Der Dritte wird in seinem Vertrauen geschützt, es sei denn, er hätte den Missbrauch bei gebotener Aufmerksamkeit erkennen müssen (Art. 3 Abs. 2 ZGB).
- Einschlägig für: Art. 3 ZGB, Art. 33 Abs. 3 OR
BGE 127 III 440, E. 2
- Thema: Grenzen des Schutzes des Grundbucheintrags bei offenkundiger Unvereinbarkeit
- Kernaussage: Auf den Schutz des guten Glaubens in den Grundbucheintrag (Art. 973 Abs. 1 ZGB) darf sich nicht berufen, wer bei der nach den Umständen gebotenen Aufmerksamkeit nicht gutgläubig sein konnte (Art. 3 Abs. 2 ZGB). Ergibt sich die Unvereinbarkeit einer eingetragenen Dienstbarkeit bereits aus dem Vergleich der Grundbuchbelege und dem tatsächlichen Bestand eines Grenzbaus, ist der Erwerber nicht gutgläubig.
- Einschlägig für: Art. 3 Abs. 2 ZGB, Art. 973 Abs. 1 ZGB, Art. 734 ZGB
BGE 132 III 242, E. 4.2.5
- Thema: Ausschluss der Fahrlässigkeitsschranke des Art. 3 Abs. 2 ZGB beim faktischen Arbeitsverhältnis
- Kernaussage: Die allgemeine Regel zur Schranke des Gutglaubensschutzes nach Art. 3 Abs. 2 ZGB kommt bei Art. 320 Abs. 3 OR nicht zur Anwendung; erforderlich ist das positive Wissen um die Ungültigkeit des Vertrags. Der Arbeitnehmer wird beim Vollzug eines mangelhaften Arbeitsverhältnisses selbst dann geschützt, wenn er den Mangel bei gehöriger Aufmerksamkeit hätte erkennen können.
- Einschlägig für: Art. 3 Abs. 2 ZGB i.V.m. Art. 320 Abs. 3 OR
II. Weitere Bundesgerichtsentscheide
BGer 4A_91/2016 vom 3. August 2016, E. 2.2.1
- Thema: Objektiver Sorgfaltsmassstab bei der Beurteilung der gebotenen Aufmerksamkeit
- Kernaussage: Das Mass der nach Art. 3 Abs. 2 ZGB verlangten Aufmerksamkeit bestimmt sich nach einem objektiven Kriterium und muss jenem entsprechen, das von einem ehrlichen und durchschnittlichen Menschen in einer analogen Situation zu erwarten ist. Bei Handelsgeschäften steigen die Anforderungen mit zunehmender Erfahrung, und ausserordentlich vorteilhafte Angebote verlangen erhöhte Vorsicht.
- Einschlägig für: Art. 3 Abs. 2 ZGB, Art. 64 OR
BGer 8C_141/2018 vom 29. Juni 2018, E. 3.2
- Thema: Gutgläubigkeit beim Leistungsbezug im Sozialversicherungsrecht / Tat- und Rechtsfrage
- Kernaussage: Bei der Gutgläubigkeit beim Leistungsbezug ist das fehlende Unrechtsbewusstsein eine Tatfrage, während die Frage nach der gebotenen Aufmerksamkeit eine frei überprüfbare Rechtsfrage darstellt. Der gute Glaube entfällt, wenn der Leistungsempfänger bei gebotener Aufmerksamkeit um die drohende Schlechterstellung und die Möglichkeit der Unrechtmässigkeit der Leistung hätte wissen müssen.
- Einschlägig für: Art. 3 ZGB, Art. 25 Abs. 1 ATSG
BGer 4A_195/2014 vom 27. November 2014, E. 10.1
- Thema: Ausschluss des Gutglaubensschutzes bei offensichtlichem Missverhältnis von Leistungen im Gesellschaftsrecht
- Kernaussage: Bei einem offensichtlichen Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung fehlen die Voraussetzungen, dass sich der Begünstigte gemäss Art. 3 Abs. 2 ZGB auf den guten Glauben berufen könnte. Bei Rückerstattungsansprüchen nach Art. 678 Abs. 2 OR ist ein Organ oder Aktionär bei erkennbarer Unverhältnismässigkeit nicht schutzwürdig.
- Einschlägig für: Art. 3 Abs. 2 ZGB, Art. 678 Abs. 2 OR
III. Kantonale Entscheide
Gericht SG BO.2017.11 vom 2. November 2018
- Kanton: St. Gallen (Kantonsgericht)
- Thema: Bankensorgfalt bei Errichtung von Register-Schuldbriefen und Kenntnis von Betreibungsverfahren
- Kernaussage: Eine Bank kann sich nicht auf Gutgläubigkeit berufen, wenn sie trotz Kenntnis eines laufenden Pfändungsverfahrens ohne weitere Abklärungen eine Hypothekarerhöhung vornimmt (Art. 3 Abs. 2 ZGB). Wer trotz Verdachtsmomenten keine Einsichtnahme in die Pfändungsurkunde nimmt oder keine verbindliche Nachfrage beim Betreibungsamt stellt, handelt unaufmerksam im Sinne von Art. 3 Abs. 2 ZGB.
- Einschlägig für: Art. 3 Abs. 2 ZGB, Art. 937 und 973 ZGB, Art. 96 Abs. 2 SchKG
Versicherungsgericht SG EL 2003/26 vom 12. Februar 2004
- Kanton: St. Gallen (Versicherungsgericht)
- Thema: Prüfungspflicht des Ergänzungsleistungsbezügers bezüglich Berechnungsblättern
- Kernaussage: Die Pflicht des Versicherten, die Berechnungsblätter der Ergänzungsleistungen auf ihre Richtigkeit zu prüfen, stützt sich auf Art. 3 Abs. 2 ZGB i.V.m. Art. 64 OR. Wer bei zumutbarer Aufmerksamkeit die Grundlosigkeit einer Auszahlung hätte erkennen können, verliert den Anspruch auf Erlass der Rückerstattung nach Art. 25 Abs. 1 ATSG.
- Einschlägig für: Art. 3 Abs. 2 ZGB, Art. 25 Abs. 1 ATSG, Art. 64 OR