Rechtsprechung zu Art. 1 ZGB
Rechtsprechung zu Art. 1 ZGB
BGE 135 II 1 — Einbürgerungsnichtigkeit und Lückenfüllung
THEMA: Lückenfüllung / Gesetzesanalogie
KERNAUSSAGE: Bei echten Gesetzeslücken ist die Regel zu bilden, die das Gericht als Gesetzgeber aufstellen würde (Art. 1 Abs. 2 ZGB). Die zu treffende Regelung muss sich widerspruchslos in das bestehende Gesetzesrecht und dessen Wertungen einfügen. Der Entscheid konkretisiert die Analogie als bevorzugtes Mittel der Lückenfüllung.
EINSCHLÄGIG FÜR: Art. 1 Abs. 2 ZGB (richterliche Lückenfüllung)
BGE 123 III 445 — Keine Lücke bei bewusster Regelung
THEMA: Wortlautgrenze / bewusste Nichtregelung
KERNAUSSAGE: Das Bundesgericht bestätigt, dass eine Lückenfüllung über Art. 1 Abs. 2 ZGB nicht in Betracht kommt, wenn der Gesetzgeber bewusst eine abschliessende Regelung getroffen hat. Wo der Text klar ist, bleibt kein Raum für Analogie.
EINSCHLÄGIG FÜR: Art. 1 Abs. 1 ZGB (Wortlautgrenze / keine Lücke bei bewusster Regelung)
BGE 140 II 289 — Auslegungsmethodik im Ausländerrecht
THEMA: Grammatikalische/systematische/teleologische Auslegung
KERNAUSSAGE: Nach grammatikalischer, entstehungsgeschichtlicher, systematischer und teleologischer Auslegung können für die Berechnung der Dreijahresfrist mehrere kürzere Ehegemeinschaften nicht zusammengerechnet werden. Exemplarisch für die methodische Stufenfolge des Art. 1 Abs. 1 ZGB.
EINSCHLÄGIG FÜR: Art. 1 Abs. 1 ZGB (Auslegung/Stufenfolge)
BGE 125 II 113 — Teleologische Auslegung
THEMA: Weite Auslegung / selbständige Erwerbstätigkeit
KERNAUSSAGE: Gewinne aus der Veräusserung von Vermögensgegenständen gelten auch als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit, wenn die Veräusserung nicht im Rahmen der gewöhnlichen Vermögensverwaltung erfolgt. Belegt die teleologische Auslegungsmethode nach Art. 1 Abs. 1 ZGB.
EINSCHLÄGIG FÜR: Art. 1 Abs. 1 ZGB (teleologische Auslegung)
BGE 146 I 105 — Verwaltungsverordnungen und Vertrauensschutz
THEMA: Verwaltungsverordnungen / Praxisänderung
KERNAUSSAGE: Bedeutung von Verwaltungsverordnungen (Kreisschreiben etc.) für die gerichtliche Auslegung. Vertrauensschutz bei Praxisänderungen. Verwaltungsverordnungen können als Auslegungshilfe im Sinne von Art. 1 ZGB herangezogen werden.
EINSCHLÄGIG FÜR: Art. 1 Abs. 1 ZGB (Auslegungshilfen) / Art. 1 Abs. 3 ZGB (bewährte Praxis)
BGE 126 II 495 — Anwaltsgeheimnis und verfassungskonforme Auslegung
THEMA: Gesetzesauslegung / Grundrechte
KERNAUSSAGE: Der Schutz des Anwaltsgeheimnisses im Rechtshilfeverfahren. Zeigt die Wechselwirkung zwischen Verfassung und einfachem Gesetz bei der Auslegung nach Art. 1 Abs. 1 ZGB.
EINSCHLÄGIG FÜR: Art. 1 Abs. 1 ZGB (verfassungskonforme Auslegung)
BGE 147 II 309 — Grenzen der Lückenfüllung (illegale Bauten)
THEMA: Verwirkung / Grenzen der Analogie
KERNAUSSAGE: Keine Verwirkung des Anspruchs auf Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei illegalen Bauten ausserhalb der Bauzone nach 30 Jahren. Wo das Gesetz bewusst keine Frist vorsieht, kann der Richter nicht durch Analogie eine solche einführen.
EINSCHLÄGIG FÜR: Art. 1 Abs. 2 ZGB (Grenzen der Lückenfüllung)
BGE 126 II 111 — Gewohnheitsrecht im Bankenrecht
THEMA: Gewohnheitsrecht / Lücke
KERNAUSSAGE: Zusammenfassung der Rechtsprechung zu den Aufsichtskompetenzen der Eidgenössischen Bankenkommission. Behandelt die Frage, ob und wie bei unvollständiger gesetzlicher Regelung auf Gewohnheitsrecht bzw. richterliche Lückenfüllung zurückgegriffen werden kann.
EINSCHLÄGIG FÜR: Art. 1 Abs. 2 ZGB (Gewohnheitsrecht / Lückenfüllung)