Rechtsprechung zu Art. 56 VwVG
Rechtsprechung zu Art. 56 VwVG — Andere vorsorgliche Massnahmen
I. Leitentscheide
1. BGE 117 V 185 — Vorsorgliche Massnahmen bei negativen Verfügungen
BGE 117 V 185 (10. September 1991) Negative Verfügungen (z.B. Nichteintreten oder Abweisung eines Leistungsgesuchs) sind der aufschiebenden Wirkung nach Art. 55 VwVG begrifflich nicht zugänglich. Soll dem Gesuchsteller während des Beschwerdeverfahrens eine vorsorgliche Rechtsstellung eingeräumt werden, bedarf es der Anordnung positiver vorsorglicher Massnahmen nach Art. 56 VwVG (E. 2b).
2. BVGer F-6330/2020 — Vorsorglicher Vollzugsstopp im Asyl- und Dublinverfahren
BVGer F-6330/2020 (18. Oktober 2021) Anordnung vorsorglicher Massnahmen nach Art. 56 VwVG zur vorläufigen Aussetzung des Vollzugs der Wegweisung im Dublin-Verfahren bei drohender Verletzung von EMRK-Garantien.
II. Weitere Entscheide
3. BVGer F-3746/2023 — Superprovisorische Massnahmen
BVGer F-3746/2023 (11. Juli 2023) Voraussetzungen für den Erlass superprovisorischer Anordnungen nach Art. 56 VwVG bei zeitlicher Dringlichkeit vor Anhörung der Vorinstanz.
4. BVGer D-735/2022 — Prozessgegenstand und vorsorglicher Schutz
BVGer D-735/2022 (28. Februar 2022) Vorsorgliche Massnahmen dienen ausschliesslich der Sicherung des bestehenden Zustands oder bedrohter Interessen für die Dauer des Verfahrens; sie dürfen den Endentscheid in der Hauptsache grundsätzlich nicht vorwegnehmen.
5. BGer 9C_45/2010 — Vorsorgliche Massnahmen im Sozialversicherungsrecht
BGer 9C_45/2010 (12. April 2010) Interessenabwägung beim vorsorglichen Leistungserlass während eines Beschwerdeverfahrens um Invalidenleistungen.
6. BVGer E-685/2021 — Prima-facie Beurteilung der Prozessaussichten
BVGer E-685/2021 (23. Februar 2021) Der Erlass vorsorglicher Massnahmen nach Art. 56 VwVG setzt voraus, dass das Hauptbegehren nicht als offensichtlich unzulässig oder unbegründet erscheint.