Rechtsprechung zu Art. 56 VwVG
Rechtsprechung zu Art. 56 VwVG — Andere vorsorgliche Massnahmen
I. Leitentscheide
1. BGE 117 V 185 — Vorsorgliche Massnahmen bei negativen Verfügungen
BGE 117 V 185 (10. September 1991) Negative Verfügungen sind der aufschiebenden Wirkung nach Art. 55 VwVG begrifflich nicht zugänglich. Soll dem Gesuchsteller während des Beschwerdeverfahrens eine vorsorgliche Rechtsstellung eingeräumt werden, bedarf es der Anordnung positiver vorsorglicher Massnahmen nach Art. 56 VwVG.
Letzte Aktualisierung: 2026-08-16