Skip to content

Rechtsprechung zu Art. 55 VwVG

Rechtsprechung zu Art. 55 VwVG — Aufschiebende Wirkung

I. Leitentscheide

1. BGE 129 II 286 — Entzug der aufschiebenden Wirkung und Parteilegitimation

BGE 129 II 286 (12. März 2003) Grundsätze zum Entzug der aufschiebenden Wirkung nach Art. 55 Abs. 2 VwVG im Gentechnikrecht. Zur Anfechtung des Entzugs der aufschiebenden Wirkung (Zwischenverfügung) sind alle Parteien legitimiert, die ein schutzwürdiges Interesse an der Aufrechterhaltung des bisherigen Zustands haben. Die Behörde hat eine strenge Verhältnismässigkeits- und Interessenabwägung vorzunehmen (E. 3.1).

2. BGE 117 V 185 — Aufschiebende Wirkung bei negativen Verfügungen

BGE 117 V 185 (10. September 1991) Negative Verfügungen (z.B. Abweisung oder Nichteintreten auf ein Leistungs- oder Bewilligungsgesuch) sind einer aufschiebenden Wirkung nach Art. 55 VwVG begrifflich nicht zugänglich. Soll ein vorsorglicher Zustand geschaffen werden, bedarf es der Anordnung positiver vorsorglicher Massnahmen nach Art. 56 VwVG (E. 2b).

3. BGE 105 V 266 — Entzug der aufschiebenden Wirkung bei Rentenaufhebungen

BGE 105 V 266 (20. Dezember 1979) Interessenabwägung beim Entzug der aufschiebenden Wirkung bei der Herabsetzung oder Aufhebung von laufenden Sozialversicherungsleistungen (Invalidenrenten). Das finanzielle Interesse der Verwaltung rechtfertigt den Entzug nur, wenn die Beschwerde aussichtslos erscheint.

4. BGE 124 V 82 — Analoge Anwendung im Sozialversicherungsrecht

BGE 124 V 82 (1. Januar 1998) Verhältnis von Art. 55 VwVG zu Spezialgesetzen. Grundsätze der Interessenabwägung beim Entzug der aufschiebenden Wirkung auf dem Gebiet der Arbeitslosenversicherung.

5. BGE 110 V 40 — Nicht wieder gutzumachender Nachteil bei Zwischenentscheiden über die aufschiebende Wirkung

BGE 110 V 40 (14. März 1984) Voraussetzung des drohenden, nicht wieder gutzumachenden Nachteils (Art. 45 Abs. 1 VwVG), wenn gegen eine Zwischenverfügung betreffend Entzug oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung Beschwerde geführt wird (E. 1).


II. Weitere Entscheide

6. BVGer B-6177/2008 — Aufschiebende Wirkung im öffentlichen Beschaffungswesen

BVGer B-6177/2008 (20. Oktober 2008) Im Submissionsrecht entfällt die aufschiebende Wirkung von Gesetzes wegen (Spezialregelung). Das Bundesverwaltungsgericht erteilt die aufschiebende Wirkung nur ausnahmsweise auf Gesuch hin nach Abwägung von Beschaffungs- und Rechtsschutzinteressen.

7. BVGer B-3402/2009 — Kriterien der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

BVGer B-3402/2009 (2. Juli 2009) Die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach Art. 55 Abs. 3 VwVG durch die Beschwerdeinstanz erfordert eine prima-facie Beurteilung der Chancen in der Hauptsache und eine Interessenabwägung zwischen Vollzugs- und Suspformativinteressen.

8. BVGer B-6837/2010 — Vorsorgliche Massnahmen im Beschaffungsrecht

BVGer B-6837/2010 (16. November 2010) Praxis des Bundesverwaltungsgerichts zur Anordnung superprovisorischer Massnahmen und zur Prüfung der aufschiebenden Wirkung bei Vergabeentscheiden.

9. BVGer B-4958/2013 — Unverzügliche Behandlung von Wiederherstellungsgesuchen

BVGer B-4958/2013 (23. Oktober 2013) Das Gebot des unverzüglichen Entscheids über Gesuche um Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (Art. 55 Abs. 4 VwVG) schützt vor der Schaffung vollendeter Tatsachen während des Verfahrens.

10. BVGer B-504/2009 — Provisorische Sicherheit im Beschwerdeverfahren

BVGer B-504/2009 (3. März 2009) Gewährung vorsorglichen Rechtsschutzes durch Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung zur Vermeidung unwiederbringlicher Rechtsverluste.