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Rechtsprechung zu Art. 55 VwVG

Rechtsprechung zu Art. 55 VwVG

Systematische Übersicht der bundesgerichtlichen Leitentscheide sowie der Gerichtspraxis zur aufschiebenden Wirkung nach Art. 55 VwVG.

I. Leitentscheide des Bundesgerichts (BGE)

BGE 129 II 286 (12. März 2003)

  • Thema: Kriterien der Interessenabwägung beim Entzug der aufschiebenden Wirkung
  • Kernaussage: Der Entzug der aufschiebenden Wirkung erfordert eine Abwägung zwischen dem Vollzugsinteresse und dem Aufschubinteresse; die Erfolgsaussichten der Hauptsache fliessen nur ein, wenn sie eindeutig sind.
  • Konkreter Sachverhalt: Freisetzungsversuch mit gentechnisch veränderten Pflanzen; Wiederherstellung des Suspensiveffekts zum Schutz vor irreversiblen Fakten.
  • Einschlägig für: Art. 55 Abs. 2 und 3 VwVG

BGE 139 I 189 (2013)

  • Thema: Entscheid über die aufschiebende Wirkung und Gehörsanspruch
  • Kernaussage: Das Gebot des raschen Entscheids über die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung («ohne Verzug») rechtfertigt ein straffes Verfahren und eine summarische Gehörsgewährung.
  • Konkreter Sachverhalt: Grenzen des Replikrechts bei dringlichen vorsorglichen Massnahmen im Verwaltungsverfahren.
  • Einschlägig für: Art. 55 Abs. 3 VwVG i.V.m. Art. 29 Abs. 2 BV

BGE 129 II 232 (2003)

  • Thema: Gesetzliche Zuständigkeitsordnung bei der Wiederherstellung
  • Kernaussage: Die bundesgesetzliche Kompetenzzuweisung zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (Präsident bzw. Instruktionsrichter) nach Art. 55 Abs. 3 VwVG geht abweichenden behördlichen Reglementen vor.
  • Konkreter Sachverhalt: Aufhebung eines unzuständig gefällten Zwischenentscheids über die Suspensivwirkung.
  • Einschlägig für: Art. 55 Abs. 3 VwVG

BGE 129 V 370 (2003)

  • Thema: Fortwirkung des Entzugs bei Rückweisung an die Vorinstanz
  • Kernaussage: Der von der Vorinstanz verfügte Entzug der aufschiebenden Wirkung gilt bei einer Rückweisung der Sache durch das Gericht zur Neubeurteilung auch für das nachfolgende Verwaltungsverfahren fort.
  • Konkreter Sachverhalt: Fortdauer des Vollzugs einer Rentenherabsetzung während zusätzlicher medizinischer Abklärungen.
  • Einschlägig für: Art. 55 Abs. 2 VwVG

BGE 117 V 185 (1991)

  • Thema: Negative Verfügungen und vorsorgliche Massnahmen
  • Kernaussage: Negative Verfügungen sind einer aufschiebenden Wirkung begrifflich nicht zugänglich; der vorläufige Rechtsschutz richtet sich in diesen Fällen nach Art. 56 VwVG.
  • Konkreter Sachverhalt: Leistungsablehnende Verfügung und Gesuch um vorsorgliche Erbringung von Taggeldern.
  • Einschlägig für: Art. 55 Abs. 1 VwVG i.V.m. Art. 56 VwVG

BGE 110 V 40 (1984)

  • Thema: Nicht wieder gutzumachender Nachteil bei Zwischenentscheiden
  • Kernaussage: Ein Zwischenentscheid über den Entzug oder die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bewirkt einen drohenden, nicht wieder gutzumachenden Nachteil im Sinne des Bundesgerichtsgesetzes.
  • Konkreter Sachverhalt: Anfechtung eines Zwischenentscheids über die Suspensivwirkung vor Bundesgericht.
  • Einschlägig für: Art. 55 Abs. 3 VwVG i.V.m. Art. 93 BGG

BGE 105 V 266 (1979)

  • Thema: Entzug der aufschiebenden Wirkung bei Rentenrevisionen
  • Kernaussage: Kriterien für den Entzug der Suspensivwirkung bei der Aufhebung oder Herabsetzung von periodischen Dauerleistungen im Sozialversicherungsrecht.
  • Konkreter Sachverhalt: Interessenabwägung bei Rentenaufhebung.
  • Einschlägig für: Art. 55 Abs. 2 VwVG

II. Weitere Entscheide des Bundesgerichts

BGer 2C_836/2020 (18. Februar 2021)

  • Thema: Pflicht zur unverzüglichen Entscheidung über die Wiederherstellung
  • Kernaussage: Art. 55 Abs. 3 VwVG verpflichtet die Beschwerdeinstanz, über ein Gesuch um Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ohne Verzug zu befinden.
  • Konkreter Sachverhalt: Rüge der Rechtsverzögerung bei verspätetem Entscheid über die aufschiebende Wirkung.
  • Einschlägig für: Art. 55 Abs. 3 VwVG

BGer 2A_426/2005 (30. August 2005)

  • Thema: Regel-Ausnahme-Verhältnis des Suspensiveffekts
  • Kernaussage: Die aufschiebende Wirkung nach Art. 55 Abs. 1 VwVG bildet die gesetzliche Regel; ein Entzug darf nur bei Vorliegen triftiger öffentlicher oder privater Gründe erfolgen.
  • Konkreter Sachverhalt: Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde gegen eine behördliche Bewilligungsverweigerung.
  • Einschlägig für: Art. 55 Abs. 1 und 2 VwVG

BGer 2A_128/2003 (3. April 2003)

  • Thema: Gesetzliches Entzugsverbot bei Geldleistungen
  • Kernaussage: Hat die angefochtene Verfügung eine Geldleistung zum Gegenstand, schliesst Art. 55 Abs. 2 VwVG den Entzug der aufschiebenden Wirkung absolut aus.
  • Konkreter Sachverhalt: Unzulässiger Entzug der aufschiebenden Wirkung bei einer Beitragsrückforderung.
  • Einschlägig für: Art. 55 Abs. 2 VwVG

Letzte Aktualisierung: 2026-08-29