Rechtsprechung zu Art. 38 VwVG
Rechtsprechung zu Art. 38 VwVG — Mangelhafte Eröffnung
I. Leitentscheide
1. BGE 117 IV 297 — Schutz des Vertrauens bei unrichtiger Rechtsmittelbelehrung
BGE 117 IV 297 (1. Januar 1991) Aus einer mangelhaften Eröffnung darf den Parteien kein Nachteil erwachsen (Art. 38 VwVG, Art. 9 BV). Wer sich in guten Treuen auf eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung verlässt, darf nicht durch Nichteintreten wegen Verspätung bestraft werden (E. 2).
2. BGE 135 II 145 — Grenzen des Vertrauensschutzes bei anwaltschaftlicher Vertretung
BGE 135 II 145 (9. Februar 2009) Ein Anwalt oder eine rechtskundige Partei kann sich nicht auf eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung berufen, wenn der Fehler durch Konsultation des Gesetzestextes ohne weiteres erkennbar war. Die Grenze des Nachteilsverbots liegt im Grundsatz von Treu und Glauben (E. 3.2).
3. BGE 122 I 97 — Eröffnung an den falschen Empfänger
BGE 122 I 97 (3. Mai 1996) Wird eine Verfügung trotz bestehenden Vertretungsverhältnisses direkt der Partei statt dem Rechtsvertreter eröffnet, ist die Eröffnung mangelhaft. Die Frist beginnt erst in dem Zeitpunkt zu laufen, in dem der Vertreter Kenntnis von der Verfügung erhält (E. 3a).
4. BGE 132 I 249 — Heilung von Begründungsmängeln im Beschwerdeverfahren
BGE 132 I 249 (18. September 2006) Grundsätze der Heilung von Eröffnungsmängeln. Eine Verletzung der Begründungspflicht kann ausnahmsweise geheilt werden, wenn die Rechtsmittelinstanz über die gleiche Kognition verfügt wie die Vorinstanz und der Partei kein Rechtsverlust entsteht (E. 5).
II. Weitere Entscheide
5. BGE 127 II 198 — Fehlen der Rechtsmittelbelehrung
BGE 127 II 198 (1. Juni 2001) Fehlt der Verfügung jegliche Rechtsmittelbelehrung, hat die Behörde der Partei die Möglichkeit zur nachträglichen Anfechtung einzuräumen. Eine Einreichung innerhalb angemessener Frist ab Kenntnisnahme ist rechtzeitig.
6. BVGer A-3484/2018 — Pflicht zur Rüge von Eröffnungsmängeln
BVGer A-3484/2018 (7. September 2021) Parteien sind verpflichtet, Eröffnungsmängel nach Treu und Glauben unverzüglich zu rügen, sobald sie davon Kenntnis erlangen.
7. BGE 124 V 180 — Vorbescheidverfahren und mangelhafte Eröffnung
BGE 124 V 180 (7. April 1998) Rechtsfolgen mangelhafter Verfügungen im Sozialversicherungsrecht (E. 4b).
8. BGE 108 V 130 — Auswirkung mangelhafter Eröffnungen auf den Fristenlauf
BGE 108 V 130 (1. Januar 1982) Mangelhafte Eröffnung führt zur Hemmung des Fristenlaufs, bis die Partei den Mangel erkennt oder erkennen musste.