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Rechtsprechung zu Art. 35 VwVG

Rechtsprechung zu Art. 35 VwVG — Form und Begründung der Verfügung

I. Leitentscheide

1. BGE 124 V 180 — Anforderungen an die Begründungsdichte

BGE 124 V 180 (7. April 1998) Die Begründung einer Verfügung muss so abgefasst sein, dass der Betroffene die Entscheidung verstehen und sachgerecht anfechten kann. Die Behörde muss die wesentlichen Überlegungen nennen, von denen sie sich hat leiten lassen. Sie muss sich jedoch nicht mit jedem einzelnen Argument der Partei auseinandersetzen (E. 4b).

2. BGE 142 II 324 — Begründungspflicht bei Ermessensentscheiden und Querschnittsaufgaben

BGE 142 II 324 (23. Juni 2016) Die Anforderungen an die Begründung von Verfügungen im Rahmen des Öffentlichkeitsgesetzes (BGÖ). Steht der Behörde ein weiter Ermessens- oder Beurteilungsspielraum zu, sind an die Begründung erhöhte Anforderungen zu stellen, damit die Überprüfbarkeit gewahrt bleibt (E. 3.6).

3. BGE 118 V 56 — Abweichung von Fachgutachten und Begründungspflicht

BGE 118 V 56 (30. Januar 1992) Das Bundesamt ist in der Begründung seiner Verfügungen grundsätzlich frei. Weicht es jedoch von den Anträgen oder Gutachten von Fachkommissionen ab, hat es in der Verfügung die sachlichen Gründe für das Abweichen ausdrücklich darzulegen (E. 3).

4. BGE 131 II 200 — Inhaltliche Bestimmtheit und Streitgegenstand

BGE 131 II 200 (16. Februar 2005) Das Dispositiv und die Begründung einer Verfügung nach Art. 35 VwVG begrenzen den Streitgegenstand des nachfolgenden Rechtsmittelverfahrens. Die Anforderungen an ein Bewilligungsgesuch und dessen behördliche Beurteilung (E. 3).

5. BGE 113 II 204 — Auslagerung der Begründung in ein separates Schriftstück

BGE 113 II 204 (9. Dezember 1986) Die Begründung braucht nicht zwingend im selben Schriftstück enthalten zu sein wie das Verfügungsdispositiv. Eine zeitgleich oder nachfolgend zugestellte Begründung genügt den Anforderungen von Art. 35 Abs. 1 VwVG, sofern der Zusammenhang gewahrt bleibt (E. 2).


II. Weitere Entscheide

6. BGE 108 V 130 — Begründung im Arzneimittelrecht (Spezialitätenliste)

BGE 108 V 130 (1. Januar 1982) Anforderungen an die Begründung einer Verfügung über die Aufnahme oder Ablehnung von Arzneimitteln in die Spezialitätenliste des BSV (E. 3, 4).

7. BGE 125 II 369 — Eröffnungsmängel und verfassungsrechtlicher Gehörsanspruch

BGE 125 II 369 (29. Juni 1999) Ein Verzicht auf eine schriftliche Begründung ist bei schweren Grundrechtseingriffen (z.B. Ausschaffungshaft) unzulässig und verletzt Art. 35 VwVG sowie die Rechtswegsgarantie (E. 2).

8. BGE 130 II 530 — Begründungspflicht bei Übernahmeangeboten (BEHG)

BGE 130 II 530 (25. August 2004) Die Eröffnung und Begründung von Verfügungen der Übernahmekommission bzw. EBK/FINMA. Erhöhte Anforderungen an die Begründung bei komplexen kapitalmarktrechtlichen Vorgängen (E. 2.1).

9. BVGer A-3484/2018 — Heilung von Begründungsmängeln im Beschwerdeverfahren

BVGer A-3484/2018 (7. September 2021) Ein Mangel in der Begründung nach Art. 35 Abs. 1 VwVG kann im Beschwerdeverfahren geheilt werden, wenn die Rechtsmittelinstanz über dieselbe Kognition verfügt wie die Vorinstanz und der Partei Gelegenheit gegeben wird, sich zur nachgereichten Begründung zu äussern.

10. BGE 135 V 65 — Begründung von Abschreibungsbeschlüssen bei Vergleichen

BGE 135 V 65 (7. Juni 2006) Anforderungen an die Begründung eines behördlichen oder gerichtlichen Abschreibungsbeschlusses nach Zustandekommen eines Vergleichs im Sozialversicherungsrecht (E. 2.2).