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Rechtsprechung zu Art. 34 VwVG

Rechtsprechung zu Art. 34 VwVG

Systematische Übersicht der bundesgerichtlichen Leitentscheide sowie der Gerichtspraxis zur Eröffnung von Verfügungen nach Art. 34 VwVG.

I. Leitentscheide des Bundesgerichts (BGE)

BGE 151 II 625 (2025)

  • Thema: Zustellung der Verfügung an die Partei sowie an deren Rechtsvertretung
  • Kernaussage: Die Behörde macht Mitteilungen an den Rechtsvertreter (Art. 11 Abs. 3 VwVG). Wird eine Verfügung sowohl der Partei als auch dem Anwalt zugestellt, ist die ordnungsgemässe Eröffnung an den Anwalt das fristauslösende Ereignis.
  • Konkreter Sachverhalt: Beschwerdefrist nach zweifacher Zustellung gewahrt, da die Zustellung an den Anwalt massgeblich war.
  • Einschlägig für: Art. 34 Abs. 1 VwVG i.V.m. Art. 11 Abs. 3 VwVG

BGE 144 II 401 (2018)

  • Thema: Eröffnung an Personen mit Wohnsitz im Ausland
  • Kernaussage: Verfügungsadressaten im Ausland müssen in der Rechtsmittelbelehrung über die besonderen Anforderungen zur Fristwahrung (Aufgabe bei Schweizer Post oder Botschaft) orientiert werden; fehlt dieser Hinweis, darf der Partei kein Nachteil erwachsen.
  • Konkreter Sachverhalt: Verspätete Beschwerdeaufgabe in Deutschland wegen unvollständiger Belehrung geschützt.
  • Einschlägig für: Art. 34 VwVG i.V.m. Art. 38 VwVG

BGE 142 III 599 (2016)

  • Thema: Zulässigkeit der Zustellung per A-Post Plus
  • Kernaussage: Behörden und Sozialversicherer dürfen Verfügungen per A-Post Plus eröffnen. Der elektronische Zustellnachweis der Post erbringt vollen Beweis für die Zustellung.
  • Konkreter Sachverhalt: Eröffnung einer Verfügung zur Rechtsöffnungsbeseitigung per A-Post Plus geschützt.
  • Einschlägig für: Art. 34 Abs. 1 VwVG

BGE 131 V 483 (2005)

  • Thema: Schriftlichkeitserfordernis ohne handschriftliche Unterschrift
  • Kernaussage: Art. 34 ff. VwVG verlangen für Verfügungen die Schriftform, schreiben jedoch keine eigenhändige handschriftliche Unterschrift vor; gedruckte oder faksimilierte Namen genügen.
  • Konkreter Sachverhalt: Gültigkeit einer computergenerierten Massenverfügung.
  • Einschlägig für: Art. 34 Abs. 1 VwVG

BGE 144 IV 57 (2018)

  • Thema: 7-tägige Zustellfiktion bei eingeschriebener Post
  • Kernaussage: Steht eine Person in einem laufenden Verfahrensrechtsverhältnis, gilt eine eingeschriebene Verfügung am siebten Tag nach dem erfolglosen Zustellversuch als zugestellt.
  • Konkreter Sachverhalt: Fristversäumnis infolge nicht abgeholter eingeschriebener Verfügung.
  • Einschlägig für: Art. 34 VwVG i.V.m. Art. 20 Abs. 2bis VwVG

BGE 142 V 389 (2016)

  • Thema: Unwirksamkeit der Direkteröffnung bei Vertretung
  • Kernaussage: Die direkte Eröffnung an die Partei statt an ihren bevollmächtigten Anwalt ist mangelhaft; die Frist läuft erst ab Kenntnisnahme durch den Anwalt.
  • Konkreter Sachverhalt: Fristwahrung bei fehlerhafter Direktzustellung an die Partei.
  • Einschlägig für: Art. 34 VwVG i.V.m. Art. 11 Abs. 3 VwVG

BGE 130 III 396 (2004)

  • Thema: Pflichten bei Ferienabwesenheit während hängigem Verfahren
  • Kernaussage: Wer während eines hängigen Verfahrens verreist, muss Vorkehren für den Empfang von Behördenpost treffen; die Zustellfiktion greift auch bei Ortsabwesenheit.
  • Konkreter Sachverhalt: Versäumnis der Beschwerdefrist während eines mehrwöchigen Auslandaufenthalts.
  • Einschlägig für: Art. 34 VwVG

II. Weitere Entscheide des Bundesgerichts

BGer 1C_713/2024 (5. März 2025)

  • Thema: Massgeblichkeit der Vertretezustellung
  • Kernaussage: Bestätigung, dass die Zustellung an die Rechtsvertretung das fristauslösende Ereignis bildet.
  • Konkreter Sachverhalt: Rechtzeitigkeit der Beschwerdeeinreichung beim Bundesverwaltungsgericht.
  • Einschlägig für: Art. 34 Abs. 1 VwVG

BGer 8C_98/2022 (6. April 2022)

  • Thema: Eröffnung an betroffene Dritte
  • Kernaussage: Verfügungen, die Rechte Dritter berühren, sind diesen förmlich schriftlich zu eröffnen, damit deren Beschwerderecht gewahrt bleibt.
  • Konkreter Sachverhalt: Rückweisung der Sache zur ordnungsgemässen Eröffnung an die Gegenpartei.
  • Einschlägig für: Art. 34 Abs. 1 VwVG i.V.m. Art. 6 VwVG

BGer 2C_657/2014 (12. November 2014)

  • Thema: Schutz vor Rechtsnachteilen bei mangelhafter Eröffnung
  • Kernaussage: Aus einer fehlerhaften oder unterlassenen Eröffnung darf den Parteien gemäss Art. 38 VwVG kein Nachteil erwachsen.
  • Konkreter Sachverhalt: Nachholung der Eröffnung und Wiederherstellung der Frist.
  • Einschlägig für: Art. 34 VwVG i.V.m. Art. 38 VwVG

III. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts

BVGer A-2876/2020 (15. September 2020)

  • Thema: Elektronische Eröffnung und Signatur
  • Kernaussage: Die elektronische Eröffnung einer Verfügung setzt zwingend eine qualifizierte elektronische Signatur nach ZertES und die Übermittlung über eine anerkannte Plattform voraus.
  • Konkreter Sachverhalt: Ungültigkeit einer bloss formlos per unverschlüsseltem E-Mail versandten Verfügung.
  • Gericht: Bundesverwaltungsgericht (BVGer)

Letzte Aktualisierung: 2026-08-29