Rechtsprechung zu Art. 33 VwVG
Leitentscheide (BGE)
BGE 127 V 431, E. 3
- Thema: Rechtliches Gehör der Leistungserbringer
- Kernaussage: Zum Anspruch auf rechtliches Gehör und die damit verbundenen Verfahrensgarantien gehört namentlich das Recht auf Akteneinsicht (Art. 26 VwVG), das Recht, sich vor Erlass einer Verfügung zur Sache zu äussern (Art. 30 VwVG), zu Vorbringen der Gegenpartei angehört zu werden (Art. 31 VwVG), sowie das Recht, mit erheblichen Beweisanträgen gehört zu werden (Art. 33 VwVG).
- Einschlägig für: Abs. 1 — Abnahmepflicht
BGE 137 II 266, E. 3.2
- Thema: Rechtliches Gehör / Gutachten
- Kernaussage: Die Behörde ist grundsätzlich verpflichtet, die ihr angebotenen Beweismittel abzunehmen, wenn sie zur Abklärung des Sachverhalts tauglich erscheinen (Art. 33 Abs. 1 VwVG). Verletzung des rechtlichen Gehörs, weil sich das Bundesverwaltungsgericht nicht genügend mit einem eingereichten Gutachten auseinandergesetzt hat.
- Einschlägig für: Abs. 1 — Abnahmepflicht bei tauglichen Beweismitteln
BGE 130 II 473
- Thema: Personensicherheitsprüfung
- Kernaussage: Ergänzend anwendbare VwVG-Bestimmungen bei Personensicherheitsprüfungen, einschliesslich Beweisabnahme.
- Einschlägig für: Abs. 1 — Beweisabnahme im Sicherheitsbereich
Letzte Aktualisierung: 2026-05-23