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Rechtsprechung zu Art. 29 VwVG

Rechtsprechung zu Art. 29 VwVG

Systematische Übersicht der bundesgerichtlichen Leitentscheide sowie der kantonalen und eidgenössischen Gerichtspraxis zum Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 29 VwVG.

I. Leitentscheide des Bundesgerichts (BGE)

BGE 152 I 2 (2026)

  • Thema: Vorgängige Anhörung vor behördlichen Vermögenssperren und Heilung
  • Kernaussage: Der Gehörsanspruch nach Art. 29 VwVG verlangt vor schwerwiegenden Grundrechtseingriffen eine vorgängige Anhörung, sofern keine dringliche Gefahr im Verzug vorliegt. Eine Gehörsverletzung kann ausnahmsweise im Wiedererwägungsverfahren geheilt werden.
  • Konkreter Sachverhalt: Kontensperre des Bundesrats über Vermögenswerte ausländischer Amtsträger gestützt auf das SRVG; Gehörsverletzung und Heilung bejaht.
  • Einschlägig für: Art. 29 VwVG i.V.m. Art. 30 VwVG und Art. 29 Abs. 2 BV

BGE 142 II 218 (2016)

  • Thema: Formelle Natur des Anspruchs auf rechtliches Gehör
  • Kernaussage: Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist formeller Natur. Die Verletzung führt ungeachtet der Erfolgsaussichten der Beschwerde in der Sache grundsätzlich zur Aufhebung des angefochtenen Entscheids.
  • Konkreter Sachverhalt: Aufhebung eines behördlichen Zulassungsentscheids wegen unterlassener Parteiinformation.
  • Einschlägig für: Art. 29 VwVG

BGE 137 I 195 (2011)

  • Thema: Voraussetzungen der Heilung von Gehörsverletzungen
  • Kernaussage: Eine Gehörsverletzung kann im Rechtsmittelverfahren nur geheilt werden, wenn der Mangel nicht besonders schwer wiegt, die Rechtsmittelinstanz über volle Kognition verfügt und der Partei kein irreversibler Rechtsnachteil entsteht.
  • Konkreter Sachverhalt: Heilung unzureichender Begründung durch eingehende Auseinandersetzung im Rechtsmittelentscheid.
  • Einschlägig für: Art. 29 VwVG i.V.m. Art. 35 VwVG

BGE 144 II 427 (2018)

  • Thema: Antizipierte Beweiswürdigung und Schranken
  • Kernaussage: Die Verweigerung von Beweisanträgen durch antizipierte Beweiswürdigung verletzt Art. 29 VwVG nicht, wenn die Behörde willkürfrei annehmen darf, dass die zusätzlichen Beweise am Ergebnis nichts ändern würden.
  • Konkreter Sachverhalt: Verzicht auf Einvernahme weiterer Zeugen in einem öffentlich-rechtlichen Streitfall.
  • Einschlägig für: Art. 29 VwVG i.V.m. Art. 12 VwVG

BGE 144 III 117 (2018)

  • Thema: Bedingungsloses Replikrecht der Parteien
  • Kernaussage: Aus dem Gehörsanspruch fliesst das Recht jeder Partei, zu jeder eingereichten Stellungnahme der Gegenpartei oder Vorinstanz Stellung zu nehmen, unabhängig davon, ob diese neue Tatsachen enthält.
  • Konkreter Sachverhalt: Aufhebung eines Entscheids wegen Fällung des Urteils vor Ablauf der 10-tägigen Wartefrist für die Replik.
  • Einschlägig für: Art. 29 VwVG i.V.m. Art. 29 Abs. 2 BV

BGE 132 V 368 (2006)

  • Thema: Pflicht zur Sachverhaltsabklärung vor Verfügungserlass
  • Kernaussage: Die Behörde ist verpflichtet, den rechtserheblichen Sachverhalt vor Erlass der erstinstanzlichen Verfügung umfassend abzuklären; eine Verschiebung der Abklärungen in das Einsprache- oder Beschwerdeverfahren verletzt Art. 29 VwVG.
  • Konkreter Sachverhalt: Unvollständige Sachverhaltsabklärung vor Erlass einer Leistungsverfügung.
  • Einschlägig für: Art. 29 VwVG i.V.m. Art. 12 VwVG

BGE 137 II 266 (2011)

  • Thema: Nichtberücksichtigung von Parteigutachten als Gehörsverletzung
  • Kernaussage: Die vollständige Nichtberücksichtigung eines für die materielle Interessenabwägung wesentlichen Parteigutachtens stellt eine schwere Verletzung des rechtlichen Gehörs dar.
  • Konkreter Sachverhalt: Plangenehmigung für Hochspannungsleitung ohne Würdigung des Gutachtens der Anwohner.
  • Einschlägig für: Art. 29 VwVG

BGE 127 V 431 (21. Dezember 2001)

  • Thema: Gehörsanspruch bei unbestimmten Rechtsgrundlagen
  • Kernaussage: Stützt sich eine Behörde auf unbestimmte Gesetzesbegriffe, ist dem Betroffenen im Rahmen des Gehörsanspruchs Gelegenheit zu geben, zur vorgesehenen Auslegungspraxis Stellung zu nehmen.
  • Konkreter Sachverhalt: KVG-Zulassung von Heilbädern und unbestimmte Auslegungsnormen.
  • Einschlägig für: Art. 29 VwVG

BGE 140 I 99 (2014)

  • Thema: Fairness und Treu und Glauben im Verwaltungsverfahren
  • Kernaussage: Überraschende Wissensprüfungen im Rahmen einer behördlichen Anhörung ohne vorgängige Information verletzen den Grundsatz von Treu und Glauben und das faire Verfahren.
  • Konkreter Sachverhalt: Unangekündigter Wissenstest im Einbürgerungsgespräch; Verfahren aufgehoben.
  • Einschlägig für: Art. 29 VwVG i.V.m. Art. 9 BV

II. Weitere Entscheide des Bundesgerichts

BGer 1C_463/2023 (9. Januar 2025)

  • Thema: Begründungspflicht von Verwaltungsentscheiden
  • Kernaussage: Aus Art. 29 VwVG folgt die Pflicht der Behörde, die wesentlichen Argumente zu nennen, die ihren Entscheid getragen haben; sie muss sich nicht mit jedem nebensächlichen Einwand befassen.
  • Konkreter Sachverhalt: Rüge mangelhafter Begründung in einem verwaltungsrechtlichen Bewilligungsverfahren abgewiesen.
  • Einschlägig für: Art. 29 VwVG i.V.m. Art. 35 VwVG

III. Kantonale Rechtsprechung

Verwaltungsgericht Zürich, VB.2021.00234 (2021)

  • Thema: Gehörsverletzung durch Verweigerung der Akteneinsicht
  • Kernaussage: Die Verweigerung der Einsicht in wesentliche behördliche Berichte begründet eine schwere Gehörsverletzung, die zur Aufhebung des Entscheids führt.
  • Konkreter Sachverhalt: Verweigerung der Einsicht in einen polizeilichen Untersuchungsbericht im Disziplinarverfahren.
  • Kanton: Zürich (ZH)

Letzte Aktualisierung: 2026-08-29