Rechtsprechung zu Art. 26 VwVG — Akteneinsicht
Leitentscheide (BGE)
BGE 115 V 297, E. 2
- Thema: Akteneinsicht in der Unfallversicherung
- Kernaussage: Das Bundesgericht legt die Rechtsgrundlagen des Anspruchs auf Akteneinsicht in der UV dar und bestätigt, dass die akteneinsichtsrechtliche Regelung von UVG/UVV nicht grundsätzlich von den Art. 26 ff. VwVG abweicht. Das Akteneinsichtsrecht wird als Teilgehalt des Anspruchs auf rechtliches Gehör verstanden (Erw. 2e). Die Schranken der Akteneinsichtsgewährung und die Behandlung verwaltungsinterner Akten werden dargelegt (Erw. 2f–2g).
- Einschlägig für: Abs. 1 lit. a–c, Schranken, verwaltungsinterne Akten, Verhältnis zu Spezialgesetzen
- Link: BGE 115 V 297
BGE 127 V 431, E. 3
- Thema: Rechtliches Gehör und Akteneinsicht bei unbestimmten Rechtsgrundlagen
- Kernaussage: Stützt sich eine Verfügung auf einen zulässigerweise unbestimmt gehaltenen Rechtssatz, ist die Unbestimmtheit der Rechtsgrundlage durch eine Stärkung der Verfahrensrechte zu kompensieren. Dazu gehört namentlich das Recht auf Akteneinsicht (Art. 26 VwVG) und das Recht, sich vor Erlass einer Verfügung zur Sache zu äussern (Art. 30 VwVG).
- Einschlägig für: Abs. 1, Verhältnis zu Art. 29 Abs. 2 BV, rechtliches Gehör
- Link: BGE 127 V 431
BGE 129 V 472, E. 4.2.2
- Thema: Akteneinsicht bei DAP-Löhnen (Invalideneinkommen)
- Kernaussage: Das Abstellen auf DAP-Löhne zur Ermittlung des Invalideneinkommens setzt voraus, dass die SUVA mindestens fünf DAP-Blätter aufliegt und Angaben über die Gesamtzahl der in Frage kommenden Arbeitsplätze, Höchst-, Tiefst- und Durchschnittslohn macht. Allfällige Einwendungen der versicherten Person bezüglich des Auswahlermessens und der Repräsentativität der DAP-Blätter sind im Einspracheverfahren zu erheben — was voraussetzt, dass die entsprechenden Unterlagen (Art. 26 Abs. 1 lit. b VwVG) der Partei zugänglich sind.
- Einschlägig für: Abs. 1 lit. b, Beweismittelcharakter, Akteneinsicht im Sozialversicherungsverfahren
- Link: BGE 129 V 472
BGE 132 II 485, E. 3.2
- Thema: Akteneinsicht als Voraussetzung des rechtlichen Gehörs im Fernmeldekonzessionsverfahren
- Kernaussage: Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 26 ff. VwVG, Art. 29 Abs. 2 BV) setzt voraus, dass die von einer Verfügung betroffene Person vorweg Einsicht in die für den Entscheid massgeblichen Akten nehmen kann, bevor sie sich zu den wesentlichen Punkten äussern kann.
- Einschlägig für: Abs. 1, rechtliches Gehör, komplexe Verfahren
- Link: BGE 132 II 485
BGE 129 II 286, E. 1.3
- Thema: Parteistellung und Akteneinsicht bei Freisetzungsversuchen
- Kernaussage: Zur Anfechtung einer Zwischenverfügung (Entzug der aufschiebenden Wirkung) sind alle Personen legitimiert, deren Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen worden ist, ohne Rücksicht auf ihre Legitimation in der Hauptsache. Diese Personen haben auch Anspruch auf Akteneinsicht nach Art. 26 ff. VwVG, um ihre Rechte im Verfahren wirksam wahrzunehmen.
- Einschlägig für: Abs. 1, Anspruchsberechtigung, Parteistellung, Zwischenverfügungen
- Link: BGE 129 II 286
Weitere Bundesgerichtsentscheide
BGE 145 IV 99, E. 1.3
- Thema: Verletzung elementarer Verfahrensgrundsätze als besonders bedeutender Fall
- Kernaussage: Zusammenfassung und Präzisierung der Praxis zu den Eintretensvoraussetzungen des «besonders bedeutenden Falles» (Art. 84 Abs. 2 BGG). Danach kann auch die drohende Verletzung elementarer Verfahrensgrundsätze im schweizerischen Verfahren — etwa des rechtlichen Gehörs, welches das Akteneinsichtsrecht umfasst — einen besonders bedeutenden Fall begründen.
- Einschlägig für: Verhältnis zu Art. 29 Abs. 2 BV, rechtliches Gehör, BGG-Verfahren
- Link: BGE 145 IV 99
BGE 139 II 279, E. 2.1–2.4
- Thema: Parteistellung im FINMA-Verfahren und Akteneinsicht
- Kernaussage: Ein Privater, der ein aufsichtsrechtliches Verfahren der FINMA gegen eine Bank anstrebt, hat in diesem Verfahren keine Parteistellung (Art. 6 VwVG) und damit auch keinen Anspruch auf Akteneinsicht nach Art. 26 VwVG. Zusammenfassung der Rechtsprechung zur Parteistellung im Verwaltungsverfahren und im aufsichtsrechtlichen Verfahren.
- Einschlägig für: Abs. 1, Anspruchsberechtigung, Abgrenzung Parteistellung
- Link: BGE 139 II 279
BGE 142 I 86, E. 2.2–2.4
- Thema: Protokollierungspflicht für Augenscheine und rechtliches Gehör
- Kernaussage: Die Ergebnisse des Augenscheins müssen grundsätzlich schriftlich protokolliert und den Parteien muss Gelegenheit gegeben werden, sich vor Entscheidfällung zum Protokoll zu äussern (Art. 29 Abs. 2 BV). Dies ergänzt das Akteneinsichtsrecht: Die Partei muss die Möglichkeit haben, vor Urteilsfällung zu einer Fotodokumentation vom Augenschein Stellung zu nehmen.
- Einschlägig für: Abs. 1 lit. b, Beweismittel, rechtliches Gehör, Augenschein
- Link: BGE 142 I 86
BGE 108 V 130, E. 3–4
- Thema: Begründungspflicht und Arzneimittelkommission
- Kernaussage: Zum Umfang der Begründungspflicht (Art. 35 Abs. 1 VwVG) bei Verfügungen über die Aufnahme von Arzneimitteln. Die Rechtsstellung der Eidgenössischen Arzneimittelkommission wird geklärt. Tangiert Art. 26 VwVG insoweit, als die Begründungspflicht voraussetzt, dass die Partei die massgebenden Akten einsehen konnte.
- Einschlägig für: Abs. 1, Verhältnis zu Art. 35 VwVG (Begründungspflicht)
- Link: BGE 108 V 130
BGer 8C_319/2010, E. 2.2.1
- Thema: Aktenführungspflicht der Verwaltung als Kehrseite des Akteneinsichtsrechts
- Kernaussage: Die Aktenführungspflicht der Verwaltung stellt das Gegenstück zum — Bestandteil des rechtlichen Gehörs nach Art. 29 Abs. 2 BV bildenden — Akteneinsichtsrecht der versicherten Person dar, indem die Wahrnehmung des Akteneinsichtsrechts eine geordnete Aktenführung der Behörde voraussetzt.
- Einschlägig für: Abs. 1, Verhältnis zur behördlichen Aktenführungspflicht
- Link: BGer 8C_319/2010
BGer 2C_387/2013 vom 17. Januar 2014
- Thema: Akteneinsicht ausserhalb eines rechtshängigen Verfahrens
- Kernaussage: Ausserhalb eines konkreten rechtshängigen Verfahrens besteht kein Anspruch auf Akteneinsicht nach Art. 26 VwVG. Der Akteneinsichtsanspruch nach Art. 26 VwVG setzt ein hängiges Verfahren voraus — der Wortlaut «in ihrer Sache» stellt ein rechtlich relevantes Verfahrenserfordernis dar.
- Einschlägig für: Abs. 1, Voraussetzung hängiges Verfahren, Schranken
- Link: BGer 2C_387/2013
BGer 2C_119/2013 vom 9. Mai 2013
- Thema: Parteistellung und Akteneinsicht im Wirtschaftsaufsichtsrecht
- Kernaussage: Im wirtschaftsaufsichtsrechtlichen Verfahren sind die Voraussetzungen für eine Parteistellung (Art. 6 VwVG) restriktiv. Ohne Parteistellung kann auch kein Anspruch auf Akteneinsicht nach Art. 26 VwVG abgeleitet werden. Eine blosse wirtschaftliche Betroffenheit genügt für die Parteistellung nicht.
- Einschlägig für: Abs. 1, Anspruchsberechtigung, Parteistellung im Aufsichtsrecht
- Link: BGer 2C_119/2013
BGer 2C_762/2010 vom 2. Februar 2011
- Thema: Parteistellung und Akteneinsicht
- Kernaussage: Die Parteistellung und Akteneinsicht im Aufsichtsverfahren setzen eine hinreichende rechtliche Betroffenheit voraus. Eine blosse wirtschaftliche Betroffenheit reicht für die Parteistellung im Sinne von Art. 6 VwVG nicht aus und damit auch nicht für den Akteneinsichtsanspruch nach Art. 26 VwVG.
- Einschlägig für: Abs. 1, Anspruchsberechtigung, Aufsichtsrecht
- Link: BGer 2C_762/2010
BGer 1C_678/2023, E. 3.1.1
- Thema: Umfang des Akteneinsichtsrechts (Baubewilligung, kantonales Verfahren)
- Kernaussage: Nach herrschender Auffassung umfasst das aus Art. 29 Abs. 2 BV fliessende Akteneinsichtsrecht die Befugnis, die Akten am Sitz der Behörde einzusehen, Notizen anzufertigen und Fotokopien zu erstellen, sofern dies keinen unverhältnismässigen Aufwand für die Behörde bedeutet — ein Massstab, der auch die Auslegung des Akteneinsichtsumfangs nach Art. 26 VwVG prägt.
- Einschlägig für: Abs. 1, Umfang der Akteneinsicht (Kopien, Notizen)
- Link: BGer 1C_678/2023
BGer 2C_242/2025, E. 3.2
- Thema: Anwendbares Recht bei Akteneinsichtsgesuchen in bundesrechtlich geregelten Verfahren
- Kernaussage: Ein Akteneinsichtsgesuch betreffend Akten aus einem VwVG-Verfahren (hier: vor der ETH-Beschwerdekommission) richtet sich nach dem für dieses Verfahren jeweils anwendbaren Verfahrensrecht (VwVG) und nicht nach dem Datenschutzgesetz, da es sich nicht um ein erstinstanzliches Verwaltungsverfahren im Sinne des DSG handelt.
- Einschlägig für: Abs. 1, Verhältnis zum DSG, Abgrenzung des anwendbaren Verfahrensrechts
- Link: BGer 2C_242/2025
Bundesverwaltungsgericht
BVGer E-1308/2023 vom 6. Februar 2023
- Thema: Akteneinsicht im Asylverfahren (beschleunigtes Verfahren)
- Kernaussage: Das Bundesverwaltungsgericht befasst sich mit der Akteneinsicht im beschleunigten Asylverfahren, in dem die Gewährleistung des rechtlichen Gehörs — und damit der Akteneinsicht — von besonderer Bedeutung ist.
- Einschlägig für: Abs. 1, Asylverfahren, beschleunigtes Verfahren
- Link: BVGer E-1308/2023
Top-Übersicht
| Rang | Entscheid | Zitate | Thema | Einschlägig für |
|---|---|---|---|---|
| 1 | BGE 129 V 472 | 14'340 | DAP-Löhne / Akteneinsicht | Abs. 1 lit. b |
| 2 | BGE 127 V 431 | 5'863 | Gehör bei unbestimmten Normen | Abs. 1, Art. 29 Abs. 2 BV |
| 3 | BGE 132 II 485 | 5'689 | Fernmeldekonzession | Abs. 1, rechtliches Gehör |
| 4 | BGE 145 IV 99 | 1'364 | Besonders bedeutender Fall | Art. 29 Abs. 2 BV, BGG |
| 5 | BGE 115 V 297 | 1'013 | Akteneinsicht in der UV | Abs. 1 lit. a–c, Schranken |
| 6 | BGE 142 I 86 | 770 | Protokollierung Augenschein | Abs. 1 lit. b, Beweismittel |
| 7 | BGE 129 II 286 | 652 | Freisetzungsversuch GVO | Abs. 1, Parteistellung |
| 8 | BGE 139 II 279 | 530 | FINMA-Verfahren Parteistellung | Abs. 1, Anspruchsberechtigung |
| 9 | BGer 2C_387/2013 | — | Akteneinsicht ausserhalb hängigen Verfahrens | Abs. 1, Voraussetzung hängiges Verfahren |
| 10 | BGer 2C_119/2013 | — | Parteistellung/Akteneinsicht Aufsichtsrecht | Abs. 1, Parteistellung |
| 11 | BGer 2C_762/2010 | — | Parteistellung/Akteneinsicht | Abs. 1, Anspruchsberechtigung |
| 12 | BGer 1C_678/2023 | — | Baubewilligung/Akteneinsicht | Abs. 1, Parteistellung, Baurecht |
| 13 | BGer 2C_242/2025 | — | Rechtsverweigerung/Akteneinsicht | Abs. 1, Verletzung rechtliches Gehör |
| 14 | BGE 108 V 130 | 170 | Begründungspflicht | Verhältnis zu Art. 35 VwVG |
| 15 | BGer 8C_319/2010 | 216 | Sozialversicherung | Abs. 1, Anwendbarkeit |
Letzte Aktualisierung: 9. August 2026