Rechtsprechung zu Art. 24 VwVG
Rechtsprechung zu Art. 24 VwVG
Systematische Übersicht der bundesgerichtlichen Leitentscheide sowie der Gerichtspraxis zur Fristwiederherstellung nach Art. 24 VwVG.
I. Leitentscheide des Bundesgerichts (BGE)
BGE 144 II 401 (2018)
- Thema: Auslandzustellung und unverschuldetes Hindernis
- Kernaussage: Unterlässt die Behörde bei Zustellungen ins Ausland an nicht anwaltlich vertretene Personen eine Belehrung über die besonderen Anforderungen der Schweizer Fristwahrung, begründet dies ein unverschuldetes Hindernis nach Art. 24 Abs. 1 VwVG.
- Konkreter Sachverhalt: Versäumnis der Beschwerdefrist wegen Postaufgabe bei einer ausländischen Poststelle.
- Einschlägig für: Art. 24 Abs. 1 VwVG
BGE 119 II 86 (1993)
- Thema: Begriff des unverschuldeten Hindernisses bei Krankheit
- Kernaussage: Eine Erkrankung stellt nur dann ein unverschuldetes Hindernis dar, wenn sie plötzlich auftritt und so schwer ist, dass die betroffene Person handlungsunfähig wird und weder selbst handeln noch einen Vertreter instruieren kann.
- Konkreter Sachverhalt: Abweisung eines Fristwiederherstellungsgesuchs bei vorübergehender gesundheitlicher Beeinträchtigung.
- Einschlägig für: Art. 24 Abs. 1 VwVG
BGE 143 I 284 (2017)
- Thema: Zurechnung von Vertreter- und Hilfspersonenverschulden
- Kernaussage: Das Verschulden des Rechtsanwalts und seiner Hilfspersonen (Kanzleipersonal) bei der Fristenkontrolle wird der vertretenen Partei wie eigenes Verschulden voll angerechnet.
- Konkreter Sachverhalt: Fristversäumnis infolge fehlerhafter Fristeintragung durch eine Anwaltssekretärin; Verweigerung der Wiederherstellung geschützt.
- Einschlägig für: Art. 24 Abs. 1 VwVG
BGE 108 V 226 (1982)
- Thema: Kumulatives Erfordernis der Nachholung der Rechtshandlung
- Kernaussage: Die Fristwiederherstellung verlangt zwingend, dass innert der 30-tägigen Gesuchsfrist zugleich die versäumte Rechtshandlung vollständig nachgeholt wird.
- Konkreter Sachverhalt: Nichteintreten auf ein Wiederherstellungsgesuch, weil die versäumte Beschwerdebegründung nicht innert der Frist nachgereicht wurde.
- Einschlägig für: Art. 24 Abs. 1 VwVG
BGE 124 V 372 (1998)
- Thema: Abgrenzung Fristenstillstand zu Fristwiederherstellung
- Kernaussage: Systematische Unterscheidung zwischen gesetzlichem Fristenstillstand (Art. 22a VwVG) und ausnahmsweiser Fristwiederherstellung (Art. 24 VwVG).
- Konkreter Sachverhalt: Fristwahrung bei Einsprachen gegen UVG-Versicherer.
- Einschlägig für: Art. 24 VwVG i.V.m. Art. 22a VwVG
II. Weitere Entscheide des Bundesgerichts
BGer 1C_491/2008 (10. März 2009)
- Thema: Wiederherstellung der Frist zur Kostenvorschussleistung
- Kernaussage: Art. 24 Abs. 1 VwVG findet auch auf versäumte Zahlungsfristen für Gerichtskostenvorschüsse Anwendung; das Gesuch kann auch nach formellem Prozessabschluss gestellt werden.
- Konkreter Sachverhalt: Unverschuldete Säumnis bei der Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses; Wiederherstellung bewilligt.
- Einschlägig für: Art. 24 Abs. 1 VwVG i.V.m. Art. 63 VwVG
BGer 2C_1011/2021 (31. Oktober 2022)
- Thema: Unverschuldetes Hindernis bei Zustellungsfehlern
- Kernaussage: Eine behördliche Fehlzustellung an eine falsche Adresse begründet ein unverschuldetes Hindernis und rechtfertigt die Fristwiederherstellung nach Art. 24 Abs. 1 VwVG.
- Konkreter Sachverhalt: Gutheissung der Beschwerde gegen die Verweigerung der Fristwiederherstellung durch das BVGer.
- Einschlägig für: Art. 24 Abs. 1 VwVG
BGer 2C_535/2024 (12. November 2024)
- Thema: Kanzleiversehen und Sorgfaltspflichten
- Kernaussage: Ein vermeidbares organisatorisches Versehen in der Anwaltskanzlei schliesst die Annahme eines unverschuldeten Hindernisses im Sinne von Art. 24 Abs. 1 VwVG aus.
- Konkreter Sachverhalt: Abweisung eines Wiederherstellungsgesuchs nach Fristversäumnis wegen Kanzleiumzugs.
- Einschlägig für: Art. 24 Abs. 1 VwVG
BGer 2C_177/2019 (22. Juli 2019)
- Thema: Erfordernis klarer Schuldlosigkeit
- Kernaussage: Eine Fristwiederherstellung setzt den strikten Nachweis voraus, dass weder die Partei noch ihr Vertreter auch nur das geringste Verschulden an der Säumnis trifft.
- Konkreter Sachverhalt: Bestätigung der Abweisung eines Fristwiederherstellungsgesuchs.
- Einschlägig für: Art. 24 Abs. 1 VwVG
BGer 2C_508/2016 (18. November 2016)
- Thema: Verwirkung der 30-tägigen Gesuchsfrist
- Kernaussage: Die 30-tägige Frist nach Art. 24 Abs. 1 VwVG beginnt unmittelbar mit dem tatsächlichen Wegfall des Hindernisses zu laufen und ist nicht erstreckbar.
- Konkreter Sachverhalt: Nichteintreten auf ein verspätetes Fristwiederherstellungsgesuch.
- Einschlägig für: Art. 24 Abs. 1 VwVG
Letzte Aktualisierung: 2026-08-29