Rechtsprechung zu Art. 22a VwVG
Zustellung während des Fristenstillstands
BGE 107 V 187
- Thema: Zustellbarkeit bei Abwesenheit während hängigem Verfahren
- Kernaussage: Wer sich während eines hängigen Verfahrens von seinem Adressort entfernt, hat geeignete Vorkehren für die Zustellbarkeit behördlicher Mitteilungen zu treffen. Zu Vorkehren ist aber nur verhalten, wer auf die Zustellung eines behördlichen Akts während der Abwesenheit mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit gefasst sein muss; ein blosser Postrückbehaltungsauftrag genügt nicht.
- Einschlägig für: Verhältnis Fristenstillstand / Zustellungspflicht (Entscheid noch zur Vorgängerbestimmung, vor der Einfügung von Art. 22a und Verschiebung der Zählung durch das VGG 2007, ergangen)
Fristenstillstand in fachgesetzlichen Spezialbereichen (Bundesverwaltungsgericht)
BVGer A-1471/2006
- Thema: Mehrwertsteuerrecht
- Kernaussage: Anwendung der Fristenstillstandsregeln im mehrwertsteuerrechtlichen Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht.
- Einschlägig für: Abs. 1 (Anwendungsbereich in Abgabeverfahren)
BVGer A-2514/2021
- Thema: Gebrannte Wasser (Alkoholsteuer)
- Kernaussage: Anwendung der Fristenstillstandsregeln im Verfahren über die besondere Verbrauchssteuer auf gebrannten Wassern.
- Einschlägig für: Abs. 1 (Anwendungsbereich in Abgabeverfahren)
BVGer A-174/2020
- Thema: Zollrecht
- Kernaussage: Berechnung der Beschwerdefrist unter Berücksichtigung des Fristenstillstands im zollrechtlichen Beschwerdeverfahren.
- Einschlägig für: Abs. 1 (Sommer-Fristenstillstand)
BVGer A-2433/2021
- Thema: Verrechnungssteuer
- Kernaussage: Anwendung des Fristenstillstands bei Beschwerden gegen Veranlagungsverfügungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung im Verrechnungssteuerrecht.
- Einschlägig für: Abs. 1 (Winter-Fristenstillstand)
Entfernte Entscheide
- BGE 128 V 89: real existierender Entscheid, betrifft aber AHV-Schadenersatzverfügungen und das Verhältnis von Betreibungsweg und Klage nach Art. 81 AHVV — keine Aussage zum Fristenstillstand.
- BGer 2C_699/2012 und BGer 2C_703/2009: beide real existierend, betreffen aber die Fristwiederherstellung bei verpasster Kostenvorschusszahlung (Art. 24 bzw. Art. 63 Abs. 4 VwVG) — thematisch bei Art. 22 (Fristerstreckung) bzw. Art. 24 VwVG einschlägig, nicht bei Art. 22a.
Letzte Aktualisierung: 2026-08-16