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Rechtsprechung zu Art. 22 VwVG

Rechtsprechung zu Art. 22 VwVG — Fristenstillstand

I. Leitentscheide

1. BGE 107 V 187 — Zustellbarkeit und Pflicht zu Vorkehren bei Abwesenheit

BGE 107 V 187 (9. April 1981) Wer während eines hängigen Verfahrens von seinem Adressort entfernt ist, hat geeignete Vorkehren für die Zustellbarkeit behördlicher Mitteilungen zu treffen. Der Fristenstillstand nach Art. 22 Abs. 1 VwVG schützt zwar vor dem Ablauf der Frist während den Gerichtsferien, entbindet die Partei jedoch nicht von der Sorgfaltspflicht zur Entgegennahme behördlicher Post (E. 2).

2. BGE 128 V 89 — Fristenstillstand und betreibungsrechtliche Sicherungsmassnahmen

BGE 128 V 89 (3. Juni 2002) Verhältnis des verwaltungsrechtlichen Fristenstillstands (Art. 22 VwVG) zu den Betreibungsferien nach SchKG bei der Vollstreckung von öffentlich-rechtlichen Abgaben- und Schadenersatzforderungen (E. 2).

3. BGer 2C_703/2009 — Fristenberechnung bei Beschwerden ans Bundesgericht

BGer 2C_703/2009 (21. September 2010) Anwendung der Regeln über den Fristenstillstand bei der Anfechtung vorinstanzlicher Verwaltungsgerichtsentscheide. Die Bestimmungen über den Fristenstillstand sind strikt nach dem Gesetzestext auszulegen.


II. Weitere Entscheide

4. BGer 2C_699/2012 — Ausschluss des Fristenstillstands bei Fristwiederherstellung

BGer 2C_699/2012 (22. Oktober 2012) Prüfung von Gesuchen um Fristwiederherstellung im Abgabenrecht. Die Frist zur Einreichung des Wiederherstellungsgesuchs selbst ist eine gesetzliche Frist, die grundsätzlich dem Fristenstillstand unterliegen kann, ausser Spezialgesetze schliessen dies aus.

5. BVGer A-1471/2006 — Fristenstillstand im Mehrwertsteuerrecht

BVGer A-1471/2006 (3. März 2008) Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Anwendbarkeit von Art. 22 VwVG im Bereich des Mehrwertsteuerrechts und grenzt die gesetzlichen Fristen von behördlichen Erstreckungsfristen ab.

6. BVGer A-2514/2021 — Ausnahmen vom Fristenstillstand im Abgaben- und Sonderrecht

BVGer A-2514/2021 (2. Februar 2022) Auslegung von Art. 22 Abs. 2 lit. b VwVG bei spezialgesetzlichen Ausschlussbestimmungen im Bundesabgabenrecht.

7. BVGer A-174/2020 — Fristenstillstand im Zollrecht

BVGer A-174/2020 (2. Februar 2021) Berechnung der Beschwerdefrist unter Berücksichtigung des Sommer-Fristenstillstands (15. Juli bis 15. August) im zollrechtlichen Beschwerdeverfahren.

8. BVGer A-2433/2021 — Fristenlauf im Verrechnungssteuerrecht

BVGer A-2433/2021 (16. November 2021) Bestätigung des Fristenstillstands über Weihnachtsferien (18. Dezember bis 2. Januar) bei Beschwerden gegen Veranlagungsverfügungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung.