Rechtsprechung zu Art. 13 VwVG
Rechtsprechung zu Art. 13 VwVG — Mitwirkung der Parteien
A. Allgemeine Grundsätze: Mitwirkungspflicht und Streitgegenstand
BGE 110 V 48 (7'738 Zit.)
- Thema: Anfechtungsgegenstand, Streitgegenstand, Untersuchungsgrundsatz
- Kernaussage: Verfügung als Anfechtungsgegenstand und damit Sachurteilsvoraussetzung des nachfolgenden Beschwerdeverfahrens; Abgrenzung des Anfechtungsgegenstandes vom Streitgegenstand. Der Streitgegenstand ist das angefochtene Verfügungsdispositiv; Teilfaktoren wie Invaliditätsgrad und Berechnungsgrundlagen sind Teil des Streitgegenstands. Tragweite des Untersuchungsgrundsatzes und der Rechtsanwendung von Amtes wegen im Hinblick auf die Mitwirkungspflichten der Parteien und das Rügeprinzip.
- Einschlägig für: Abs. 1 lit. a (allgemeine Mitwirkungspflicht)
B. Mitwirkungspflicht in selbst initiierten Verfahren (lit. a)
BGE 132 II 113 E. 3 (1'023 Zit.)
- Thema: Einbürgerung, Mitwirkungspflicht, Offenbarungspflicht
- Kernaussage: Weiss die Partei, dass die Voraussetzungen für die erleichterte Einbürgerung im Zeitpunkt der Verfügung erfüllt sein müssen, und erklärt sie, in einer stabilen Ehe zu leben, so hat sie die Behörde unaufgefordert über eine nachträgliche Änderung der Verhältnisse zu orientieren, von der sie weiss oder wissen muss, dass sie einer erleichterten Einbürgerung entgegensteht.
- Einschlägig für: Abs. 1 lit. a (Umfang der Mitwirkungspflicht bei eigenen Begehren)
BGE 130 II 482 E. 3.2–3.3 (2'152 Zit.)
- Thema: Einbürgerung, Erschleichung, tatsächliche Vermutung, Gegenbeweis
- Kernaussage: Besteht aufgrund des Ereignisablaufs die tatsächliche Vermutung, die Einbürgerung sei erschlichen worden, obliegt es dem Betroffenen, die Vermutung durch den Gegenbeweis umzustürzen. Voraussetzungen für den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts und die Nichtigerklärung der erleichterten Einbürgerung.
- Einschlägig für: Abs. 1 lit. a (Beweislast bei Mitwirkungsverweigerung)
BGE 140 II 65 E. 2–4 (553 Zit.)
- Thema: Einbürgerung, Verschweigen von Straftaten, Verhältnismässigkeit
- Kernaussage: Erklärt der Bewerber im Einbürgerungsverfahren wahrheitswidrig unter Verschweigen von noch unentdeckten Straftaten, die schweizerische Rechtsordnung einzuhalten, erfüllt er die Voraussetzungen der Nichtigerklärung. Dies verstösst nicht gegen das Verbot der Selbstanzeige, da es sich um ein freiwillig eingeleitetes Verfahren handelt und das Einbürgerungsgesuch jederzeit zurückgezogen werden kann. Die Nichtigerklärung muss verhältnismässig sein.
- Einschlägig für: Abs. 1 lit. a (Grenze: Verbot der Selbstanzeige)
C. Mitwirkungspflicht in Verfahren mit selbständigen Begehren (lit. b)
BGE 108 V 229 E. 1 (562 Zit.)
- Thema: Nichteintreten bei Mitwirkungsverweigerung, IVV
- Kernaussage: Unterlassen die Parteien in einem Verfahren, das sie durch eigenes Begehren einleiten oder in dem sie selbständige Begehren stellen können, die notwendige und zumutbare Mitwirkung, so können die kantonalen Ausgleichskassen bzw. Invalidenversicherungs-Kommissionen anstatt aufgrund der Akten zu entscheiden im Sinne von Art. 13 Abs. 2 VwVG einen Nichteintretensentscheid erlassen, sofern dies das kantonale Recht oder die Praxis zulässt.
- Einschlägig für: Abs. 2 (Rechtsfolge der Mitwirkungsverweigerung)
BGE 119 V 347 E. 1 (2'249 Zit.)
- Thema: Rügeprinzip im Einspracheverfahren, Teilrechtskraft
- Kernaussage: Das Rügeprinzip gilt grundsätzlich auch im Einspracheverfahren. Soweit die Verfügung in der Einsprache unangefochten bleibt und nicht von Amtes wegen überprüft wird, tritt sie in Teilrechtskraft.
- Einschlägig für: Abs. 1 lit. b (Grenze der Mitwirkungspflicht bei unangefochtenen Verfügungsbestandteilen)
D. Spezialgesetzliche Auskunfts- und Offenbarungspflichten (lit. c)
BGE 137 II 313 E. 3.3–3.4 (2'542 Zit.)
- Thema: Beschaffungswesen, Beschwerdelegitimation, Freihandvergaben
- Kernaussage: Gegen den freihändigen Zuschlag ist die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht zulässig, soweit der Zuschlag im Anwendungsbereich des BöB erfolgte. Wird geltend gemacht, das Freihandverfahren sei unzulässigerweise durchgeführt worden, steht die Beschwerdelegitimation nur den potenziellen Anbietern des von der Vergabestelle definierten Beschaffungsgegenstandes zu. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Rahmen des Eintretens zu prüfen, ob das Produkt der Beschwerdeführerinnen dem Beschaffungsgegenstand entspreche.
- Einschlägig für: Abs. 1 lit. c (Art. 13 Abs. 1 lit. c VöB)
BGE 143 II 425 E. 5 (950 Zit.)
- Thema: Beschaffungswesen, Wettbewerbsneutralität, Untersuchungsgrundsatz
- Kernaussage: Ein Verstoss gegen den Grundsatz der Wettbewerbsneutralität durch einen Anbieter mit staatlichem Hintergrund stellt einen Ausschlusstatbestand im Sinne von Art. 11 BöB dar. Reichweite des Untersuchungsgrundsatzes im Verfahren der öffentlichen Beschaffung; die Mitwirkungspflicht korrespondiert mit der Pflicht zur Offenlegung der eigenen Marktposition.
- Einschlägig für: Abs. 1 lit. c (Art. 12 VwVG, Art. 25 Abs. 4 VöB)
E. Anwaltsgeheimnis (Absatz 1bis) und nemo tenetur
BGE 142 IV 207 E. 7 (552 Zit.)
- Thema: Nemo tenetur, Entsiegelung, Anwaltsgeheimnis, FINMA-Koordination
- Kernaussage: Strafprozessualer nemo tenetur-Grundsatz. Entsiegelung eines sichergestellten bankinternen Memorandums, welches zuvor Gegenstand eines bankenaufsichtsrechtlichen Auskunftsverfahrens gebildet hat. Untersuchungsrelevanz der versiegelten Unterlage und Verhältnismässigkeit der Entsiegelung. Tragweite des Verbots des Selbstbelastungszwangs bei einer beschuldigten Bank. Gesetzliche Aufgabenverteilung zwischen FINMA und Bundesanwaltschaft.
- Einschlägig für: Abs. 1bis (Grenze der Mitwirkungspflicht; Selbstbelastungsverbot)
BGE 140 II 384 E. 3 (368 Zit.)
- Thema: Verwaltungssanktion, EMRK Art. 6, improper compulsion
- Kernaussage: Die verwaltungsrechtliche Sanktion nach Art. 51 SBG fällt in den Anwendungsbereich der strafrechtlichen Verfahrensgarantien von Art. 6 Ziff. 1 EMRK. Die Erhebung der Unterlagen und die Anhörung der Auskunftspersonen im konzessionsrechtlichen Aufsichtsverfahren waren nicht mit einer missbräuchlich bzw. unverhältnismässig ausgeübten Form von Zwang (improper compulsion) verbunden und verletzten EMRK Art. 6 nicht.
- Einschlägig für: Abs. 1bis, Abs. 2 (Grenze: Selbstbelastungsverbot / Art. 6 EMRK)
F. Nichteintreten und Folgen der Mitwirkungsverweigerung (Absatz 2)
BGE 110 V 199 E. 2b (233 Zit.)
- Thema: Wirtschaftlichkeit von Arzneimitteln, Preissenkungsverfahren
- Kernaussage: Massgebende Kriterien hinsichtlich des Erfordernisses der Wirtschaftlichkeit sowie Bedeutung des Untersuchungsgrundsatzes und der Mitwirkungspflichten der Parteien in einem Preissenkungsverfahren. Die Behörde kann die Mitwirkung verlangen, soweit die wirtschaftlichen Daten der Anbieterin für die Festsetzung des Preises relevant sind.
- Einschlägig für: Abs. 2 (Umfang der Mitwirkungspflicht bei Ermessensentscheiden)
G. Mitwirkungspflicht in fachgesetzlichen Spezialbereichen
BGE 130 II 449 E. 4 (417 Zit.)
- Thema: Preisüberwachung, Kognition, Ermessensspielraum
- Kernaussage: Kognition der Rekurskommission für Wettbewerbsfragen bei der Überprüfung von Entscheiden des Preisüberwachers. Als Fachkommission auferlegt sie sich keine Zurückhaltung hinsichtlich fachspezifischer Fragen; Bedeutung des grossen Ermessens- bzw. Beurteilungsspielraums des Preisüberwachers.
- Einschlägig für: Abs. 1 lit. b (Mitwirkung bei Ermessensentscheiden)
BGE 138 II 465 E. 6 (419 Zit.)
- Thema: Stromversorgung, Netznutzungsentgelt, anrechenbare Kapitalkosten
- Kernaussage: Festsetzung des Netznutzungsentgelts; anrechenbare Kapitalkosten; synthetische Methode zur Berechnung der Anschaffungs- bzw. Herstellkosten; Höhe des kalkulatorischen Zinssatzes und des betrieblich notwendigen Nettoumlaufvermögens. Die Mitwirkungspflicht der Netzbetreiberin erstreckt sich auf die für die Berechnung notwendigen Unterlagen.
- Einschlägig für: Abs. 1 lit. b (sektorspezifische Mitwirkung)
BGE 124 II 361 E. 1–4 (2'430 Zit.)
- Thema: Familiennachzug, ANAG, EMRK Art. 8, Kinderrechtskonvention
- Kernaussage: Bestätigung der Rechtsprechung zur Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde und zur Bindung des Bundesgerichts an die Sachverhaltsfeststellung der Vorinstanz als richterlicher Behörde. Ein Nachzugsrecht bei Kindern getrennt lebender ausländischer Eltern setzt voraus, dass zum in der Schweiz lebenden Elternteil die vorrangige familiäre Beziehung besteht. Vereinbarkeit mit der UNO-Kinderrechtskonvention; Bedeutung des Anspruchs der Kinder, sich frei zu äussern bzw. angehört zu werden.
- Einschlägig für: Abs. 1 lit. a, Abs. 2 (Grenzen der Mitwirkungspflicht im fremdenrechtlichen Verfahren)
BGE 122 II 385 E. 1–2 (567 Zit.)
- Thema: Niederlassungsbewilligung, Nachzug, EMRK Art. 8
- Kernaussage: Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde im Hinblick auf Art. 17 Abs. 2 ANAG und Art. 8 EMRK; Umfang der Bindung des Bundesgerichts an die Sachverhaltsfeststellung der Vorinstanz. Beurteilung des Anspruchs auf Niederlassungsbewilligung des ausländischen Ehemannes unter Berücksichtigung unverschuldeter Fürsorgeabhängigkeit.
- Einschlägig für: Abs. 1 lit. a (Mitwirkung im fremdenrechtlichen Verfahren)
Übersichtstabelle
| Entscheidung | Zitate | Thema | Abschnitt |
|---|---|---|---|
| BGE 110 V 48 | 7'738 | Streitgegenstand, Mitwirkungspflicht | A |
| BGE 137 II 313 | 2'542 | Beschaffung, Legitimation | D |
| BGE 124 II 361 | 2'430 | Familiennachzug, EMRK Art. 8 | G |
| BGE 119 V 347 | 2'249 | Rügeprinzip, Einsprache | C |
| BGE 130 II 482 | 2'152 | Einbürgerung, Erschleichung | B |
| BGE 132 II 113 | 1'023 | Einbürgerung, Offenbarungspflicht | B |
| BGE 143 II 425 | 950 | Beschaffung, Wettbewerbsneutralität | D |
| BGE 122 II 385 | 567 | Niederlassung, Nachzug | G |
| BGE 108 V 229 | 562 | Nichteintreten, IVV | C |
| BGE 140 II 65 | 553 | Einbürgerung, Verschweigen | B |
| BGE 142 IV 207 | 552 | Nemo tenetur, Entsiegelung | E |
| BGE 138 II 465 | 419 | Stromversorgung, Netznutzung | G |
| BGE 130 II 449 | 417 | Preisüberwachung, Kognition | G |
| BGE 140 II 384 | 368 | Verwaltungssanktion, EMRK Art. 6 | E |
| BGE 110 V 199 | 233 | Preissenkung, Arzneimittel | F |
Letzte Aktualisierung: 28. Juni 2026