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Rechtsprechung zu Art. 13 VwVG

Rechtsprechung zu Art. 13 VwVG

Systematische Übersicht der bundesgerichtlichen Leitentscheide sowie der Gerichtspraxis zur Mitwirkungspflicht der Parteien nach Art. 13 VwVG.

I. Leitentscheide des Bundesgerichts (BGE)

BGE 132 II 113 (2006)

  • Thema: Mitwirkungspflicht bei nachträglichem Wegfall von Bewilligungsvoraussetzungen
  • Kernaussage: Der Gesuchsteller hat die Behörde unaufgefordert über den Wegfall einer für die Einbürgerung wesentlichen Voraussetzung (z.B. Scheitern der Ehe) zu orientieren.
  • Konkreter Sachverhalt: Nichtigerklärung der erleichterten Einbürgerung wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht.
  • Einschlägig für: Art. 13 Abs. 1 lit. a VwVG

BGE 140 II 65 (2014)

  • Thema: Verschweigen von Straftaten im Einbürgerungsverfahren
  • Kernaussage: Das wahrheitswidrige Verschweigen von Straftaten verletzt Art. 13 VwVG und rechtfertigt die Nichtigerklärung; das Verbot der Selbstbelastung greift bei freiwillig eingeleiteten Gesuchen nicht.
  • Konkreter Sachverhalt: Erschleichung des Schweizer Bürgerrechts.
  • Einschlägig für: Art. 13 Abs. 1 lit. a VwVG

BGE 130 II 482 (2004)

  • Thema: Tatsächliche Vermutung und Gegenbeweispflicht
  • Kernaussage: Begründen die Umstände eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Scheinehe, obliegt es dem Betroffenen im Rahmen der Mitwirkungspflicht, den Gegenbeweis zu erbringen.
  • Konkreter Sachverhalt: Beweisführung bei Nichtigerklärung einer erleichterten Einbürgerung.
  • Einschlägig für: Art. 13 Abs. 1 lit. a VwVG

BGE 142 IV 207 (2016)

  • Thema: Schutz des Anwaltsgeheimnisses (Abs. 1bis)
  • Kernaussage: Die Mitwirkungspflicht erstreckt sich nicht auf Unterlagen aus dem Verkehr mit einem patentierten Anwalt; Entsiegelungsschutz für Anwaltsmemoranden.
  • Konkreter Sachverhalt: Beschlagnahmeverbot für anwaltliche Rechtsgutachten im bankenaufsichtsrechtlichen Kontext.
  • Einschlägig für: Art. 13 Abs. 1bis VwVG

BGE 140 II 384 (2014)

  • Thema: Verwaltungssanktionen und EMRK Art. 6 (nemo tenetur)
  • Kernaussage: Bei verwaltungsrechtlichen Sanktionsverfahren mit strafrechtsähnlichem Charakter darf kein unzulässiger Zwang zur Selbstbezichtigung (improper compulsion) ausgeübt werden.
  • Konkreter Sachverhalt: Anhörung von Auskunftspersonen im konzessionsrechtlichen Aufsichtsverfahren.
  • Einschlägig für: Art. 13 VwVG i.V.m. Art. 6 Ziff. 1 EMRK

BGE 108 V 229 (1982)

  • Thema: Nichteintreten bei Mitwirkungsverweigerung (Abs. 2)
  • Kernaussage: Verweigern die Parteien in einem selbst eingeleiteten Verfahren die notwendige und zumutbare Mitwirkung, kann die Behörde einen formellen Nichteintretensentscheid erlassen.
  • Konkreter Sachverhalt: Verweigerung der Einreichung wesentlicher Einkommensbelege.
  • Einschlägig für: Art. 13 Abs. 2 VwVG

BGE 143 II 425 (2017)

  • Thema: Mitwirkungspflichten im Beschaffungswesen
  • Kernaussage: Anbieter sind verpflichtet, die für die Prüfung der Wettbewerbsneutralität und Tarife erforderlichen Kostenaufstellungen offenzulegen.
  • Konkreter Sachverhalt: Ausschluss eines Staatsbetriebs wegen unzureichender Offenlegung der Kalkulation.
  • Einschlägig für: Art. 13 Abs. 1 lit. c VwVG i.V.m. BöB

BGE 138 II 465 (2012)

  • Thema: Sektorspezifische Offenlegungspflichten im Stromversorgungsrecht
  • Kernaussage: Die Mitwirkungspflicht der Netzbetreiberin erstreckt sich auf sämtliche betriebswirtschaftlichen Daten zur Berechnung der anrechenbaren Kapitalkosten.
  • Konkreter Sachverhalt: Tarifprüfungsverfahren der ElCom.
  • Einschlägig für: Art. 13 Abs. 1 lit. c VwVG i.V.m. StromVG

BGE 130 II 449 (2004)

  • Thema: Mitwirkungspflicht bei Preisüberprüfungen
  • Kernaussage: Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung unterliegen bei der Preiskontrolle einer umfassenden Auskunftspflicht gegenüber dem Preisüberwacher.
  • Konkreter Sachverhalt: Festlegung von Gebühren für die Abwasserreinigung.
  • Einschlägig für: Art. 13 Abs. 1 lit. c VwVG i.V.m. PüG

BGE 110 V 199 (1984)

  • Thema: Mitwirkung bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen
  • Kernaussage: Im Preissenkungsverfahren für Arzneimittel kann die Behörde die Offenlegung der Forschungs- und Vertriebskosten verlangen.
  • Konkreter Sachverhalt: Überprüfung der Wirtschaftlichkeit von Medikamenten der Spezialitätenliste.
  • Einschlägig für: Art. 13 Abs. 1 lit. a VwVG

Letzte Aktualisierung: 2026-08-29