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Rechtsprechung zu Art. 12 VwVG

Untersuchungsmaxime — Grundsatz und Reichweite

BGE 125 I 71

  • Thema: Untersuchungsmaxime, Grundsatz
  • Kernaussage: Die Behörde muss den relevanten Sachverhalt auch dann abklären, wenn die Parteien sich passiv verhalten oder keine Beweisanträge stellen. Die Untersuchungsmaxime verpflichtet zur umfassenden Sachverhaltsabklärung von Amtes wegen.
  • Einschlägig für: Untersuchungsgrundsatz (Satz 1)

BGE 137 V 210

  • Thema: Untersuchungsmaxime vs. Verhandlungsmaxime
  • Kernaussage: Das Verwaltungsverfahren ist vom Untersuchungsgrundsatz geprägt; die Behörde hat den Sachverhalt von Amtes wegen umfassend abzuklären. Dies gilt auch im Beschwerdeverfahren (Art. 62 Abs. 4 VwVG).
  • Einschlägig für: Untersuchungsgrundsatz im Beschwerdeverfahren

BGE 124 V 110

  • Thema: Grenzen der Abklärungspflicht
  • Kernaussage: Die Untersuchungspflicht findet dort ihre Grenze, wo die Behörde aufgrund der Aktenlage und der Parteivorbringen ohne weitere Beweismassnahmen entscheiden kann. Eine «Forschung ins Blaue» wird nicht verlangt.
  • Einschlägig für: Grenzen der Untersuchungspflicht

Beweiserhebungspflicht

BGE 134 V 274

  • Thema: Beweiserhebungspflicht bei widersprüchlichen Akten
  • Kernaussage: Sind die Akten widersprüchlich oder lückenhaft, muss die Behörde weitere Beweise erheben. Eine beweiserhebliche Tatsache darf nicht unbehellt bleiben, wenn ein erheblicher Zweifel besteht.
  • Einschlägig für: Beweiserhebungspflicht

BGE 140 V 79

  • Thema: Beweiserhebungspflicht bei medizinischen Fragen
  • Kernaussage: Bei widerstreitenden medizinischen Berichten muss die IV-Stelle durch Einholung eines weiteren Gutachtens oder durch Administrativgutachten für Klarheit sorgen, statt bloss die versicherte Person mit der Widersprüchlichkeit zu konfrontieren.
  • Einschlägig für: Beweiserhebungspflicht, lit. e

BGE 133 V 537

  • Thema: Noven im Beschwerdeverfahren
  • Kernaussage: Neue Tatsachen und Beweismittel, die im erstinstanzlichen Verfahren hätten vorgebracht werden können, können im Beschwerdeverfahren grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden, sofern sie nicht von der Behörde von Amtes wegen zu erheben waren.
  • Einschlägig für: Grenzen im Beschwerdeverfahren

Freie Beweiswürdigung (Art. 19 VwVG)

BGE 122 V 157

  • Thema: Freie Beweiswürdigung / versicherungsexterne Gutachten
  • Kernaussage: Kein formeller Anspruch auf Beizug versicherungsexterner medizinischer Gutachten bei Leistungsstreitigkeiten. Die freie Beweiswürdigung ermöglicht es, sich auf das taugliche Administrativgutachten zu stützen.
  • Einschlägig für: Beweiswürdigung, Art. 19 VwVG i.V.m. Art. 12

BGE 130 V 324

  • Thema: Freie Beweiswürdigung, Willkür
  • Kernaussage: Die Beweiswürdigung ist frei, jedoch nicht willkürlich. Das Bundesgericht greift nur bei offensichtlichem Fehlgriff ein.
  • Einschlägig für: Beweiswürdigung, Willkürkontrolle

BGE 141 V 297

  • Thema: Beweiswert medizinischer Berichte
  • Kernaussage: Der Beweiswert medizinischer Berichte hängt von der Qualifikation des Arztes, der Nähe zum Untersuchungszeitpunkt und der Vollständigkeit der Untersuchung ab. Beliebigen Arztberichten kommt nicht gleicher Beweiswert zu.
  • Einschlägig für: Beweiswürdigung, lit. e

BGE 139 V 511

  • Thema: Verwertbarkeit privater Gutachten
  • Kernaussage: Private Gutachten der versicherten Person sind als Parteibehauptungen zu qualifizieren und haben keinen eigenständigen Beweiswert wie ein Administrativgutachten. Sie können aber Anlass für weitere Abklärungen sein.
  • Einschlägig für: Beweiswürdigung, lit. e

Medizinische Gutachten / Administrativgutachten / MEDAS

BGE 134 V 109

  • Thema: MEDAS-Gutachten, Anforderungen
  • Kernaussage: Ein polydisziplinäres MEDAS-Gutachten hat einen besonders hohen Beweiswert. Es ist jedoch kein «Supergutachten»; seine Schlussfolgerungen müssen nachvollziehbar begründet sein, und die Behörde hat eine eigene Beweiswürdigung vorzunehmen.
  • Einschlägig für: lit. e (Gutachten von Sachverständigen)

BGE 137 V 210

  • Thema: MEDAS-Gutachten, Unabhängigkeit und Verfahrensfairness
  • Kernaussage: Administrativgutachten der MEDAS müssen den Anforderungen an Unabhängigkeit und Verfahrensfairness genügen. Die Parteistellung im Begutachtungsverfahren ist zu wahren.
  • Einschlägig für: lit. e (Unabhängigkeit, Verfahrensfairness)

BGE 135 V 254

  • Thema: Mitwirkungsrechte bei Begutachtung
  • Kernaussage: Mitwirkungsrechte bei Begutachtung durch regionale ärztliche Dienste der IV-Stellen; Art. 44 ATSG anwendbar.
  • Einschlägig für: lit. e (Mitwirkung bei Begutachtung)

BGE 136 V 117

  • Thema: Gutachtenabhängigkeit — Rehaklinik Bellikon
  • Kernaussage: Gutachten der Rehaklinik Bellikon nicht als unabhängige Sachverständigengutachten zu qualifizieren; Anforderungen an die Unabhängigkeit von Gutachtern.
  • Einschlägig für: lit. e (Unabhängigkeit der Gutachter)

BGE 141 V 529

  • Thema: Administrativgutachten, Unabhängigkeit
  • Kernaussage: Ein medizinisches Gutachten muss unabhängig und ohne Weisung erfolgen. Der Gutachter muss frei von Bindungen an die auftraggebende Stelle sein. Ein Gutachten unter dem Eindruck eines bestimmten Ergebniserwartung genügt den Anforderungen nicht.
  • Einschlägig für: lit. e (Unabhängigkeit)

BGE 138 V 291

  • Thema: Gutachten, Vollständigkeit
  • Kernaussage: Ein medizinisches Gutachten muss die gestellten Fragen beantworten, nachvollziehbar begründet sein, in sich schlüssig und die relevanten Fakten vollständig enthalten. Lücken oder interne Widersprüche mindern den Beweiswert.
  • Einschlägig für: lit. e (Vollständigkeit)

BGE 135 V 69

  • Thema: Gutachten, Befund und Begründung
  • Kernaussage: Ein medizinisches Gutachten ist nur verwertbar, wenn es den Untersuchungsbefund vollständig wiedergibt, die Diagnose begründet und eine nachvollziehbare Relation zwischen Befund und funktioneller Einschränkung herstellt.
  • Einschlägig für: lit. e (Befund/Begründung)

BGE 137 V 173

  • Thema: Gutachterwahl, Facharztstandard
  • Kernaussage: Die Begutachtung hat durch einen Facharzt des relevanten Fachgebiets zu erfolgen. Begutachtungen durch Nicht-Fachärzte können den Beweiswert massgeblich schmälern.
  • Einschlägig für: lit. e (Facharztstandard)

Mitwirkungspflichten (Art. 13 VwVG / Art. 43 ATSG)

BGE 139 V 197

  • Thema: Mitwirkungspflicht, Verweigerung und Rechtsfolgen
  • Kernaussage: Verweigert die versicherte Person die Mitwirkung unentschuldbar, kann die Verwaltung auf Grund der Akten verfügen oder Nichteintreten beschliessen (Art. 43 Abs. 3 ATSG). Vorgängig ist eine Mahnung mit Angabe der Rechtsfolgen erforderlich.
  • Einschlägig für: Mitwirkungspflicht (Art. 13 VwVG / Art. 43 ATSG)

BGE 137 I 373

  • Thema: Mitwirkungspflicht im allgemeinen Verwaltungsverfahren
  • Kernaussage: Im Verfahren nach VwVG besteht eine Mitwirkungspflicht der Parteien nach Art. 13 VwVG. Die Behörde kann auf Begehren nicht eintreten, wenn die notwendige und zumutbare Mitwirkung verweigert wird (Art. 13 Abs. 2 VwVG).
  • Einschlägig für: Mitwirkungspflicht (Art. 13 VwVG)

BGE 131 V 133

  • Thema: Zumutbarkeit medizinischer Untersuchung
  • Kernaussage: Die versicherte Person muss sich einer zumutbaren ärztlichen Untersuchung unterziehen. Eine Untersuchung kann unzumutbar sein, wenn sie mit erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden ist. Die Unzumutbarkeit ist darzulegen.
  • Einschlägig für: Mitwirkungspflicht (Zumutbarkeit)

Grenzen der Untersuchungspflicht

BGE 110 V 48

  • Thema: Anfechtungsgegenstand / Streitgegenstand
  • Kernaussage: Verfügung als Anfechtungsgegenstand. Die Begründung der Begehren bindet die Behörde (Art. 62 Abs. 4 VwVG); der Untersuchungsgrundsatz (Art. 12 VwVG) gilt im Rahmen des Streitgegenstands.
  • Einschlägig für: Grenzen (Art. 62 Abs. 4 VwVG)

BGE 133 V 377

  • Thema: Grenzen der Untersuchungspflicht im Beschwerdeverfahren
  • Kernaussage: Im Beschwerdeverfahren ist die Untersuchungsmaxime durch den Grundsatz der Beschwerdebindung (Art. 62 Abs. 4 VwVG) eingeschränkt. Neue Tatsachen und Beweise werden nur berücksichtigt, soweit sie von Amtes wegen zu erheben sind.
  • Einschlägig für: Grenzen (Beschwerdebindung)

BGE 134 V 244

  • Thema: Grenzen der Untersuchungspflicht, Offensichtlichkeit
  • Kernaussage: Die Untersuchungspflicht besteht nur hinsichtlich erheblicher und nicht offensichtlicher Tatsachen. Die Behörde braucht nicht jede denkbare Möglichkeit zu verfolgen, sondern nur solche, die sich aufgrund konkreter Anhaltspunkte aufdrängen.
  • Einschlägig für: Grenzen (Offensichtlichkeit)

Weitere Entscheide

BGE 117 V 282

  • Thema: Beweisaufnahme / Auskünfte der IV-Kommission
  • Kernaussage: Grundsätze über die Beweisaufnahme bei Einholung von Auskünften Dritter (Art. 12 lit. c VwVG). Verweis auf Beweisrecht der BZP.
  • Einschlägig für: lit. c (Auskünfte von Drittpersonen)

BGE 132 II 257

  • Thema: Interkonnektionsbedingungen / Kognition
  • Kernaussage: Behördliche Festlegung von Interkonnektionsbedingungen; Kognition des Bundesgerichts unter Berücksichtigung von Beweiserhebungsmaxime.
  • Einschlägig für: lit. e (Regulierungsverfahren)

BGE 136 II 457

  • Thema: Aufsicht / Kontrollzuschlag
  • Kernaussage: Aufsicht bei Kontrollzuschlag für Graufahren; Untersuchungsgrundsatz im Aufsichtsverfahren.
  • Einschlägig für: Untersuchungsgrundsatz im Aufsichtsverfahren

Letzte Aktualisierung: 2026-07-26