Rechtsprechung zu Art. 12 VwVG
Rechtsprechung zu Art. 12 VwVG
Systematische Übersicht der bundesgerichtlichen Leitentscheide sowie der Gerichtspraxis zur Untersuchungsmaxime und zum Beweisrecht nach Art. 12 VwVG.
I. Leitentscheide des Bundesgerichts (BGE)
BGE 151 II 687 (2025)
- Thema: Untersuchungsmaxime und freie Beweiswürdigung im Stromversorgungsrecht
- Kernaussage: Die Behörden sind verpflichtet, den rechtserheblichen Sachverhalt nach Art. 12 VwVG von Amtes wegen abzuklären und die Beweise frei zu würdigen; im Tarifprüfungsverfahren darf die ElCom grundsätzlich auf Vorjahresangaben abstellen.
- Konkreter Sachverhalt: Überprüfung der Gesetzmässigkeit von Elektrizitätsnetznutzungstarifen.
- Einschlägig für: Art. 12 Satz 1 VwVG i.V.m. Art. 19 VwVG
BGE 143 II 425 (2017)
- Thema: Reichweite des Untersuchungsgrundsatzes im Beschaffungswesen
- Kernaussage: Bei konkreten Hinweisen auf Verletzungen der Wettbewerbsneutralität durch staatliche Anbieter muss die Vergabestelle den Sachverhalt nach Art. 12 VwVG von Amtes wegen vertieft abklären.
- Konkreter Sachverhalt: Ausschluss eines staatlichen Anbieters wegen Quersubventionierung.
- Einschlägig für: Art. 12 VwVG i.V.m. BöB
BGE 140 I 285 (2014)
- Thema: Antizipierte Beweiswürdigung
- Kernaussage: Das Gericht bzw. die Behörde kann von weiteren Beweiserhebungen absehen, wenn der Sachverhalt hinreichend geklärt ist und willkürfrei angenommen werden darf, dass neue Beweise das Ergebnis nicht ändern.
- Konkreter Sachverhalt: Verzicht auf Einholung eines zusätzlichen Gutachtens bei bereits schlüssiger Beweislage.
- Einschlägig für: Art. 12 Satz 1 VwVG i.V.m. Art. 29 Abs. 2 BV
BGE 135 II 161 (2009)
- Thema: Untersuchungsgrundsatz, Mitwirkungspflicht und Beweislast
- Kernaussage: Der Untersuchungsgrundsatz schliesst die Mitwirkungspflicht der Partei (Art. 13 VwVG) nicht aus; bei Beweislosigkeit greift die Beweislastregel nach Art. 8 ZGB.
- Konkreter Sachverhalt: Beweisführung bei Nichtigerklärung einer erschlichenen erleichterten Einbürgerung.
- Einschlägig für: Art. 12 VwVG i.V.m. Art. 13 VwVG und Art. 8 ZGB
BGE 132 II 113 (2006)
- Thema: Mitwirkungspflicht bei veränderten Tatsachen
- Kernaussage: Die Partei hat die Behörde unaufgefordert über den nachträglichen Wegfall von Bewilligungsvoraussetzungen zu informieren.
- Konkreter Sachverhalt: Verletzung der Mitwirkungspflicht im Einbürgerungsverfahren.
- Einschlägig für: Art. 12 VwVG i.V.m. Art. 13 Abs. 1 lit. a VwVG
BGE 122 V 157 (1996)
- Thema: Freie Beweiswürdigung und behördliche Gutachten
- Kernaussage: Massgebend für den Beweiswert eines Gutachtens oder Berichts ist dessen sachliche Überzeugungskraft und Schlüssigkeit, nicht seine formelle Herkunft.
- Konkreter Sachverhalt: Beweiswert versicherungsinterner ärztlicher Beurteilungen.
- Einschlägig für: Art. 12 lit. e VwVG i.V.m. Art. 19 VwVG
BGE 110 V 109 (1984)
- Thema: Schranken der Untersuchungsmaxime: Keine Forschung ins Blaue
- Kernaussage: Die Untersuchungsmaxime verpflichtet die Behörde nicht zu primärer eigenständiger Grundlagenforschung ohne konkrete Anhaltspunkte.
- Konkreter Sachverhalt: Überprüfung der Dokumentation zur Aufnahme eines Medikaments in die Spezialitätenliste.
- Einschlägig für: Art. 12 Satz 1 VwVG
BGE 137 V 210 (2011)
- Thema: Unabhängigkeit und Fairness bei Begutachtungen (lit. e)
- Kernaussage: Medizinische und fachliche Begutachtungen müssen den rechtsstaatlichen Anforderungen an Unabhängigkeit, Waffengleichheit und Verfahrensfairness genügen.
- Konkreter Sachverhalt: Verfahrensgrundsätze bei der Einholung von Administrativgutachten.
- Einschlägig für: Art. 12 lit. e VwVG
BGE 117 V 282 (1991)
- Thema: Einholung von Auskünften Dritter (lit. c)
- Kernaussage: Verfahrensvorschriften bei der Einholung schriftlicher oder mündlicher Auskünfte unbeteiligter Drittpersonen nach Art. 12 lit. c VwVG.
- Konkreter Sachverhalt: Beweisaufnahme durch IV-Kommissionen.
- Einschlägig für: Art. 12 lit. c VwVG
II. Weitere Entscheide des Bundesgerichts
BGer 2C_2/2015 (13. August 2015)
- Thema: Zusammenspiel von Untersuchungsgrundsatz und Beweislast (Art. 8 ZGB)
- Kernaussage: Untersuchungsgrundsatz und Mitwirkungspflichten ändern nichts an der materiellen Beweislast; die Folgen der Beweislosigkeit treffen die beweispflichtige Partei.
- Konkreter Sachverhalt: Beweislosigkeit im Aufenthaltsbewilligungsverfahren.
- Einschlägig für: Art. 12 VwVG i.V.m. Art. 8 ZGB
BGer 2C_168/2019 (15. April 2019)
- Thema: Grenzen der behördlichen Ermittlungspflicht
- Kernaussage: Die Untersuchungsmaxime verpflichtet die Behörde nur zur Feststellung rechtserheblicher Tatsachen; nichtige oder sachfremde Vorbringen bedürfen keiner Beweisabnahme.
- Konkreter Sachverhalt: Ablehnung weiterer Beweisanträge bei klarer Aktenlage.
- Einschlägig für: Art. 12 VwVG
Letzte Aktualisierung: 2026-08-29