Rechtsprechung zu Art. 10 VwVG
Ausstandsgründe und Befangenheit (Art. 10 Abs. 1 lit. d VwVG)
BGE 125 I 119
- Thema: Befangenheit eines Beamten gegen die übergeordnete Behörde im Verwarnungsverfahren
- Kernaussage: Unterscheidung zwischen dem Ausstand von Mitgliedern gerichtlicher Behörden gemäss Art. 6 Ziff. 1 EMRK und Art. 58 BV und demjenigen anderer Behördenmitglieder gemäss Art. 4 BV bzw. Art. 10 Abs. 1 lit. d VwVG. Die Tragweite von Art. 10 Abs. 1 lit. d VwVG und entsprechenden kantonalen Ausstandsbestimmungen ist geringer als bei gerichtlichen Behörden. Im konkreten Fall erweist sich der Verdacht der Befangenheit als unberechtigt.
- Einschlägig für: Befangenheit, hierarchische Behörde, Verwarnung, Unterscheidung gerichtlich/nicht-gerichtlich
BGE 132 II 485
- Thema: Befangenheit des Präsidenten der Kommunikationskommission (UMTS-Konzession)
- Kernaussage: Art. 10 VwVG regelt in Konkretisierung der allgemeinen Verfahrensvoraussetzungen von Art. 29 Abs. 1 BV den Ausstand in Verwaltungsverfahren des Bundes. Eine Person, die eine Verfügung zu treffen oder vorzubereiten hat, muss in den Ausstand treten, wenn sie in der Sache befangen sein könnte (Art. 10 Abs. 1 lit. d VwVG). Verwirkung des Anspruchs auf Anrufung eines Organmangels durch Einlassung.
- Einschlägig für: Fernmeldekonzession, Verwirkung, Organmangel, Kommunikationskommission
BGE 135 II 430
- Thema: Befangenheit des Präsidenten der UBI (Meinungsumfrage Unternehmenssteuerreform)
- Kernaussage: Die Tatsache, dass Mitglieder einer milizmässig organisierten Fachbehörde Kontakte zu Personen in ihrem Zuständigkeitsbereich pflegen, lässt den Schluss auf Befangenheit im Einzelfall noch nicht zu. Auch wissenschaftliches Vorwissen begründet keinen Ausstand, solange es nicht zu einer Vorfestlegung im konkreten Fall führt.
- Einschlägig für: UBI, milizmässige Fachbehörde, wissenschaftliches Vorwissen, Popularbeschwerde
BGE 122 II 471
- Thema: Ausstandsgesuch gegen die UBI wegen Vorbefassung (Kassensturz)
- Kernaussage: Ausstandsgesuch gegen die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen wegen Vorbefassung: formelle und materielle Aspekte. Die Vorbefassung eines UBI-Mitglieds in anderer Funktion kann den Ausstand begründen.
- Einschlägig für: Vorbefassung, UBI, Rundfunkrecht, Kassensturz
Ausstand und Gutachter / Sachverständige
BGE 137 V 210
- Thema: MEDAS-Begutachtung und faire Verfahren, Ausstandsgründe
- Kernaussage: Art. 44 ATSG geht über die gesetzlichen Ausstandsgründe gemäss Art. 10 VwVG und Art. 36 Abs. 1 ATSG hinaus, indem die versicherte Person den Gutachter «aus triftigen Gründen» ablehnen kann. Unterscheidung zwischen Einwendungen formeller und materieller Natur. Die gesetzlichen Ausstandsgründe gehören zu den formellen Einwendungen.
- Einschlägig für: MEDAS, Gutachterablehnung, formelle vs. materielle Einwendungen, ATSG
BGE 132 V 93
- Thema: Begutachtung durch Sozialversicherer, Ausstandsbegehren
- Kernaussage: Einwendungen gegen Sachverständige sind in Form einer selbstständig anfechtbaren Zwischenverfügung zu behandeln, sofern gesetzliche Ausstandsgründe geltend gemacht werden. Art. 45 Abs. 2 lit. b VwVG macht Verfügungen über den Ausstand gemäss Art. 10 VwVG zu selbstständig anfechtbaren Zwischenverfügungen. Rügen jenseits der gesetzlichen Ausstandsgründe sind im Rahmen der Beweiswürdigung zu berücksichtigen.
- Einschlägig für: Gutachterablehnung, selbstständige Anfechtbarkeit, Zwischenverfügung, Beweiswürdigung
BGE 135 V 254
- Thema: Mitwirkungsrechte bei Begutachtung durch regionale ärztliche Dienste der IV-Stellen
- Kernaussage: Art. 44 ATSG ist im Abklärungsverfahren der Invalidenversicherung anwendbar, findet jedoch auf Untersuchungen regionaler ärztlicher Dienste keine Anwendung. Diese unterliegen den allgemeinen Ausstandsregeln von Art. 10 VwVG.
- Einschlägig für: IV-Abklärung, regionale ärztliche Dienste, Art. 44 ATSG, Art. 12 lit. e VwVG
BGE 136 V 117
- Thema: Mitwirkungsrechte bei Begutachtung durch die Rehaklinik Bellikon
- Kernaussage: Fachmedizinische Stellungnahmen der Rehaklinik Bellikon sind nicht als Gutachten unabhängiger Sachverständiger zu betrachten; Art. 44 ATSG ist nicht anwendbar. Aus Art. 10 Abs. 2 VwVG und Art. 29 Abs. 2 BV ergibt sich das Recht auf Selbstbestimmung im sozialversicherungsrechtlichen Abklärungsverfahren.
- Einschlägig für: SUVA, Rehaklinik Bellikon, Art. 10 Abs. 2 VwVG, Selbstbestimmung
BGE 123 V 331
- Thema: Ausstandsregeln für versicherungsinterne Ärzte
- Kernaussage: Die nach Art. 19 VwVG i.V.m. Art. 57 ff. BZP für Sachverständigengutachten geltenden Verfahrensvorschriften sind auf Berichte und Gutachten versicherungsinterner Ärzte nicht anwendbar. Für Personen, die aufgrund besonderer Fachkenntnisse an der Vorbereitung von Verfügungen mitwirken (Art. 10 Abs. 1 Ingress VwVG), sind die allgemeinen Ausstandsgründe von Art. 10 VwVG massgebend.
- Einschlägig für: Versicherungsinterne Ärzte, Sachverständigenbegriff, Art. 19 VwVG, BZP
Analoganwendung auf Sonderbehörden
BGE 130 II 530
- Thema: Ausstand in der Übernahmekommission (Quadrant AG)
- Kernaussage: Die Ausstandsgründe gemäss Art. 10 VwVG finden analog Anwendung auf Mitglieder der Übernahmekommission, obwohl diese keine verfügende Behörde ist. Die Ausstandspflicht und die Folgen von deren Verletzung sind bei Behörden mit allgemeinen Aufsichts- und Anzeigebefugnissen im Einzelfall zu prüfen.
- Einschlägig für: Übernahmekommission, Analoganwendung, BEHG, Börsenrecht
BGE 137 II 431
- Thema: Herausgabe von UBS-Kundendaten durch die FINMA
- Kernaussage: Art. 10 VwVG und Art. 11 des Organisationsreglements FINMA 2008 regeln den Ausstand im FINMA-Verfahren. Ein Organmangel wegen Verletzung der Ausstandspflicht kann die Rechtmässigkeit banksrechtlicher Schutzmassnahmen in Frage stellen.
- Einschlägig für: FINMA, Bankkundengeheimnis, Organisationsreglement, Schutzmassnahmen
BGer 1C_387/2024 (9.12.2024)
- Thema: Verwaltungsverfahren — Ausstandsbegehren
- Kernaussage: Das Bundesgericht bestätigt, dass Verfügungen über Ausstandsbegehren im Verwaltungsverfahren nach Art. 45 Abs. 2 lit. b VwVG selbstständig anfechtbare Zwischenverfügungen sind. Die Beschwerdeinstanz hat den Ausstandsgrund umfassend zu prüfen und darf sich nicht auf eine formelle Beurteilung beschränken, wenn materielle Befangenheitsgründe geltend gemacht werden.
- Einschlägig für: Verwaltungsverfahren, Ausstandsbegehren, Zwischenverfügung, Art. 45 VwVG
BGer 1C_488/2016 (16.2.2017)
- Thema: Verfügung über Ausstandsbegehren
- Kernaussage: Das Bundesgericht präzisiert, dass die Verfügung über ein Ausstandsbegehren als selbstständig anfechtbare Zwischenverfügung zu behandeln ist. Die aufschiebende Wirkung der Beschwerde gegen den Ausstandsentscheid richtet sich nach den allgemeinen Regeln.
- Einschlägig für: Ausstandsbegehren, Zwischenverfügung, aufschiebende Wirkung, Art. 45 VwVG
BGer 2C_305/2011 (22.8.2011)
- Thema: Art. 29 Abs. 1 BV — Ausstand
- Kernaussage: Das Bundesgericht betont den verfassungsrechtlichen Hintergrund des Ausstandsanspruchs: Art. 10 VwVG konkretisiert den aus Art. 29 Abs. 1 BV fliessenden Anspruch auf ein faires Verfahren vor einem unparteiischen Richter bzw. einer unparteiischen Behörde. Die Verwirkung des Ausstandsanspruchs setzt voraus, dass die Partei den Ausstandsgrund kannte und sich trotzdem in das Verfahren einliess.
- Einschlägig für: Art. 29 Abs. 1 BV, Fairness, Verwirkung, verfassungsrechtlicher Hintergrund
BGer 2C_695/2014 (16.1.2015)
- Thema: Überprüfungsverfahren — Ausstandsbegehren (Swissmedic)
- Kernaussage: Im Überprüfungsverfahren betreffend die Zulassung eines Medikaments hat das Bundesgericht die Ausstandsgründe nach Art. 10 VwVG bei Fachgutachtern und Mitgliedern von Fachkommissionen konkretisiert. Die blosse Zugehörigkeit zu einer Fachrichtung begründet keinen Ausstand; vielmehr sind konkrete Befangenheitsgründe erforderlich.
- Einschlägig für: Swissmedic, Überprüfungsverfahren, Fachgutachter, lit. d Befangenheit
BGer 8C_227/2013 (22.8.2013)
- Thema: Invalidenversicherung — Verwaltungsverfahren; Ausstand
- Kernaussage: Das Bundesgericht wendet die Ausstandsregeln von Art. 10 VwVG i.V.m. Art. 36 ATSG im sozialversicherungsrechtlichen Verfahren an. Im Rahmen der IV-Begutachtung sind die Ausstandsgründe von Art. 10 Abs. 1 VwVG bei mitwirkenden Personen der IV-Stelle zu prüfen.
- Einschlägig für: Invalidenversicherung, ATSG, Art. 36 ATSG, Begutachtung
BGer 8C_659/2020 (20.4.2021)
- Thema: Sozialhilfe — Ausstand
- Kernaussage: Die Ausstandsregeln von Art. 10 VwVG sind im Sozialhilferecht anwendbar, soweit kantonale Sozialhilfebehörden Verfügungen im Sinne von Art. 5 VwVG erlassen. Die Befangenheit eines Sozialhilfebearbeiters kann sich aus persönlicher Bekanntschaft mit der gesuchstellenden Person oder aus einer Vorbefassung ergeben.
- Einschlägig für: Sozialhilfe, kantonale Behörden, Art. 5 VwVG, lit. d Befangenheit
BGer 2C_909/2020 (8.3.2021)
- Thema: Ausstandsbegehren im Wirtschaftsaufsichtsrecht
- Kernaussage: Das Bundesgericht wendet die Ausstandsregeln von Art. 10 VwVG im Verfahren vor der Wettbewerbskommission an. Im Wirtschaftsaufsichtsrecht sind die Ausstandsgründe von Art. 10 Abs. 1 lit. d VwVG auch bei Mitgliedern von Fachkommissionen zu prüfen, die in ihrem Berufsleben mit den betroffenen Unternehmen in Kontakt stehen.
- Einschlägig für: Wettbewerbskommission, Wirtschaftsaufsicht, lit. d Befangenheit
BGer 1C_52/2025 (24.11.2025)
- Thema: Bau- und Planungsrecht — Ausstand
- Kernaussage: Das Bundesgericht bestätigt, dass die Ausstandsregeln von Art. 10 VwVG auch im baurechtlichen Verfahren anwendbar sind, soweit das VwVG massgebend ist. Ein Mitglied einer Baubehörde, das ein persönliches Interesse an einem Baugesuch hat, muss in den Ausstand treten (Art. 10 Abs. 1 lit. a VwVG).
- Einschlägig für: Baurecht, Planungsrecht, persönliches Interesse, lit. a
Übersichtstabelle
| Entscheidung | Thema | Ausstandsgrund | Kernfrage |
|---|---|---|---|
| BGE 137 V 210 | MEDAS-Begutachtung | Art. 10 i.V.m. Art. 44 ATSG | Formelle vs. materielle Einwendungen |
| BGE 132 V 93 | Gutachterablehnung | Art. 10 i.V.m. Art. 45 Abs. 2 lit. b VwVG | Selbstständige Anfechtbarkeit der Zwischenverfügung |
| BGE 132 II 485 | UMTS-Konzession | Art. 10 Abs. 1 lit. d VwVG | Befangenheit, Verwirkung durch Einlassung |
| BGE 130 II 530 | Quadrant AG | Art. 10 analog | Analoganwendung auf Übernahmekommission |
| BGE 135 V 254 | IV-ärztliche Dienste | Art. 10 i.V.m. Art. 44 ATSG | Anwendbarkeit auf regionale ärztliche Dienste |
| BGE 136 V 117 | Rehaklinik Bellikon | Art. 10 Abs. 2 VwVG | Selbstbestimmung, Art. 44 ATSG nicht anwendbar |
| BGE 125 I 119 | Verwarnung | Art. 10 Abs. 1 lit. d VwVG | Befangenheit, gerichtlich vs. nicht-gerichtlich |
| BGE 123 V 331 | Versicherungsärzte | Art. 10 Abs. 1 Ingress | Ausstand für mitwirkende Personen |
| BGE 135 II 430 | UBI-Präsident | Art. 10 Abs. 1 lit. d VwVG | Milizbehörde, wissenschaftliches Vorwissen |
| BGE 137 II 431 | FINMA / UBS | Art. 10 i.V.m. FINMA-Reglement | Organmangel, banksrechtliche Schutzmassnahmen |
| BGE 122 II 471 | Kassensturz / UBI | Art. 10 VwVG | Vorbefassung, Rundfunkrecht |
| BGer 1C_387/2024 | Ausstandsbegehren (VwV) | Art. 10 i.V.m. Art. 45 VwVG | Zwischenverfügung, umfassende Prüfung |
| BGer 1C_488/2016 | Verfügung über Ausstand | Art. 10 i.V.m. Art. 45 VwVG | Selbstständige Anfechtbarkeit |
| BGer 2C_305/2011 | Art. 29 Abs. 1 BV; Ausstand | Art. 10 VwVG i.V.m. Art. 29 BV | Verfassungsrecht, Verwirkung |
| BGer 2C_695/2014 | Swissmedic-Überprüfung | Art. 10 Abs. 1 lit. d VwVG | Fachgutachter, lit. d Befangenheit |
| BGer 8C_227/2013 | IV-Ausstand | Art. 10 VwVG i.V.m. Art. 36 ATSG | IV-Begutachtung, mitwirkende Personen |
| BGer 8C_659/2020 | Sozialhilfe-Ausstand | Art. 10 VwVG i.V.m. Art. 5 VwVG | Kantonale Behörde, lit. d Befangenheit |
| BGer 2C_909/2020 | Wirtschaftsaufsicht | Art. 10 Abs. 1 lit. d VwVG | Wettbewerbskommission, Befangenheit |
| BGer 1C_52/2025 | Bau- und Planungsrecht | Art. 10 Abs. 1 lit. a VwVG | Persönliches Interesse, Baubehörde |
Zuletzt aktualisiert: 2026-08-09 | Bearbeiten | Anregung einreichen