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Rechtsprechung zu Art. 5 VwVG

Leitentscheide (BGE)

BGE 125 V 413 — Streitgegenstand vs. Anfechtungsgegenstand

  • Thema: Begriff des Streitgegenstands und Abgrenzung vom Anfechtungsgegenstand
  • Kernaussage: Anfechtungsgegenstand bildet formell die Verfügung (Art. 5 VwVG); Streitgegenstand bildet der davon betroffene Rechtsanspruch. Mit der rückwirkenden Zusprechung einer abgestuften Rente entsteht ein neuer Streitgegenstand. Präzisierung der Rechtsprechung.
  • Einschlägig für: Abs. 1 lit. a–c (Anfechtungsgegenstand/Streitgegenstand)
  • Zitate: ~18'600

BGE 131 V 164 — Durch mehrere Verfügungen geregeltes Rechtsverhältnis

  • Thema: Anfechtungs- und Streitgegenstand bei mehreren Verfügungen
  • Kernaussage: Es ist in anfechtungs- und streitgegenständlicher Hinsicht zwischen der einzelnen Verfügung und dem durch mehrere Verfügungen geregelten Rechtsverhältnis zu unterscheiden.
  • Einschlägig für: Abs. 1 (Streitgegenstandslehre bei Mehrfachverfügungen)
  • Zitate: ~10'100

BGE 137 V 210 — MEDAS-Gutachten / kein Verfügungscharakter

  • Thema: Administrativ- und Gerichtsgutachten bei MEDAS; faires Verfahren
  • Kernaussage: Bei fehlendem Konsens über den Gutachter ist die Anordnung einer MEDAS-Begutachtung in Form einer Verfügung zu kleiden, welche dem Verfügungsbegriff gemäss Art. 5 VwVG entspricht (E. 3.4.2.6; Praxisänderung gegenüber der früheren Rechtsprechung, wonach eine formlose Mitteilung genügte).
  • Einschlägig für: Abgrenzung Verfügung vs. Verfahrenshandlung
  • Zitate: ~20'500

BGE 132 V 93 — Begutachtungsanordnung: kein Verfügungscharakter

  • Thema: Begutachtung durch den Sozialversicherer; Ausstandsbegehren
  • Kernaussage: Der Anordnung einer Begutachtung durch den Sozialversicherer kommt kein Verfügungscharakter zu. Sie ist eine blosse Verfahrenshandlung.
  • Einschlägig für: Abs. 1 (negative Abgrenzung: Verfahrenshandlungen)
  • Zitate: ~14'900

BGE 126 V 143 — Verfügung auf kantonales Recht gestützt

  • Thema: Anfechtbarkeit von auf kantonalem Verfahrensrecht beruhenden Entscheiden
  • Kernaussage: Die bundesrechtliche Verfügungsgrundlage bestimmt sich danach, ob der materiellrechtliche Streitgegenstand dem Bundessozialversicherungsrecht untersteht.
  • Einschlägig für: Abs. 1 Element 3 (öffentliches Recht des Bundes)
  • Zitate: ~5'500

BGE 121 II 473 — Abgrenzung Verfügung / Erlass / Verwaltungsverordnung / Auskunft

  • Thema: Feststellungsverfügung bei der direkten Bundessteuer; Abgrenzung
  • Kernaussage: Präzise Abgrenzung zwischen Verfügung, Erlass, Verwaltungsverordnung, innerdienstlicher Anordnung und blosser Auskunft. Nur die Verfügung im Sinne von Art. 5 VwVG eröffnet den Rechtsschutz.
  • Einschlägig für: Abs. 1 (Abgrenzungslehre)
  • Zitate: ~1'424

BGE 110 V 54 — Verfügung auf kantonales Recht gestützt: Bundesrecht anwendbar

  • Thema: Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen kantonalsrechtliche Verfügung
  • Kernaussage: Mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde kann gegenüber einer auf kantonales Recht gestützten Verfügung geltend gemacht werden, es hätte richtigerweise Bundesrecht angewendet werden müssen.
  • Einschlägig für: Abs. 1 Element 3 (Bundesrechtswirkung)
  • Zitate: ~2'260

BGE 117 V 185 — Negativverfügung und aufschiebende Wirkung

  • Thema: Negative Verfügungen; vorsorgliche Massnahmen
  • Kernaussage: Negative Verfügungen sind der aufschiebenden Wirkung nicht zugänglich; hier bedarf es der Anordnung positiver vorsorglicher Massnahmen (Art. 45 Abs. 2 lit. g, Art. 55, Art. 56 VwVG).
  • Einschlägig für: Abs. 1 lit. c (Negativverfügung)
  • Zitate: ~1'971

Weitere wichtige Entscheide

BGE 133 II 35 — Streitgegenstand im Umweltrecht

  • Thema: Export von Altbatterien nach Frankreich; Streitgegenstand
  • Kernaussage: Überprüfungsbefugnis der Rekurskommission INUM; Bindung an den erhobenen Streitgegenstand.
  • Zitate: ~1'554

BGE 125 I 71 — Generell-abstrakte kantonale Regelung

  • Thema: Gleichstellungsgesetz; Lohngleichheit; Berner Krankenschwestern
  • Kernaussage: Zulässiges Rechtsmittel gegen eine generell-abstrakte kantonale Regelung, die das Recht auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit verletzt.
  • Zitate: ~1'334

BGE 128 II 34 E. 1 — Zollkontingentverteilung

  • Thema: Individuelle Zuteilung eines Zollkontingentsanteils; Verfügungscharakter
  • Kernaussage: Die gegenüber einem bestimmten Unternehmen ergangene individuelle Zuteilung eines Zollkontingentsanteils ist eine auf öffentliches Recht des Bundes gestützte Verfügung im Sinne von Art. 5 VwVG (E. 1); in der Sache verstösst das Verteilsystem der Schlachtviehverordnung nicht gegen Art. 48 LwG.
  • Zitate: ~1'274

BVGer-Entscheide

2C_255/2013 — KKW Mühleberg / Verfügung über Realakte

  • Thema: Art. 25a VwVG; Verfügung über Realakte bei Kernkraftwerk
  • Kernaussage: Aufsichtsrechtliche Realakte sind keine Verfügungen nach Art. 5 VwVG; Rechtsschutz über Art. 25a VwVG möglich.

1C_37/2019 — KlimaSeniorinnen / Realakte im Klimaschutz

  • Thema: Anspruch auf Verfügung über Realakte im Klimaschutzbereich
  • Kernaussage: Der Anspruch auf eine Verfügung nach Art. 25a VwVG besteht nicht, wenn die Gesetzgebung den Rechtsschutz gegenüber dem Realakt bewusst ausgeschlossen hat.

2C_444/2015 E. 3.2.2 — Wasser-/Abwassergebühren / Verfügungsbegriff

  • Thema: Kantonalrechtlicher Verfügungsbegriff; Nachforderung von Gebühren
  • Kernaussage: Der kantonalrechtliche Verfügungsbegriff stimmt, wo das kantonale Recht ihn nicht eigens umschreibt, nach der Praxis mit demjenigen von Art. 5 VwVG überein (E. 3.2.2).

2C_608/2017 — Betäubungsmittelabgabe / Feststellungsverfügung

  • Thema: Feststellungsverfügung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b und Art. 25 VwVG
  • Kernaussage: Der Anspruch auf Erlass eines Feststellungsentscheides besteht nur bei schutzwürdigem Interesse.


Entfernte Entscheide

  • BGE 135 I 6: Regeste betrifft die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts Zürich als letzte kantonale Instanz in Straf- und Massnahmenvollzugsstreitigkeiten (Art. 29a BV, Art. 80/130 BGG) — keine inhaltliche Aussage zum Verfügungsbegriff nach Art. 5 VwVG. Die frühere Kernaussage war eine unzutreffende Zuordnung.

Letzte Aktualisierung: 2026-08-15