VwVG — Verwaltungsverfahrensgesetz
Kommentar zum Bundesgesetz vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren (VwVG, SR 172.021). Tippe auf einen Artikel, um den Kommentar zu öffnen.
Kommentierte Artikel
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen (Art. 1–8)
Allgemeine Verfahrensbestimmungen (Art. 9–43)
- Art. 10 — Ausstand
- Art. 12 — Untersuchungsmaxime
- Art. 13 — Mitwirkung der Parteien
- Art. 19 — Beweisverfahren (BZP-Verweisung)
- Art. 21a — Elektronische Eingaben
- Art. 24 — Fristwiederherstellung
- Art. 26 — Akteneinsicht
- Art. 28 — Rechtliches Gehör bei Aktenverweigerung
- Art. 29 — Rechtliches Gehör
- Art. 30 — Anhörung der Parteien
- Art. 32 — Würdigung der Parteivorbringen
- Art. 33 — Beweisabnahme
- Art. 34 — Eröffnung der Verfügungen
Das Beschwerdeverfahren (Art. 44–71)
- Art. 44 — Anfechtbarkeit der Verfügung
- Art. 45 — Anfechtbare Zwischenverfügungen (Zuständigkeit und Ausstand)
- Art. 46 — Selbstständige Anfechtbarkeit von Zwischenverfügungen
- Art. 48 — Beschwerdelegitimation
- Art. 50 — Beschwerdefrist
- Art. 52 — Beschwerdeschrift
Verfügungsbegriff
Parteistellung
Ausstand
Untersuchungsmaxime
Mitwirkung der Parteien
Beweisverfahren (BZP-Verweisung)
Fristwiederherstellung
Akteneinsicht
Rechtliches Gehör bei Aktenverweigerung
Rechtliches Gehör
Anhörung der Parteien
Würdigung der Parteivorbringen
Beweisabnahme
Eröffnung der Verfügungen
Anfechtbarkeit der Verfügung
Anfechtbare Zwischenverfügungen (Zuständigkeit und Ausstand)
Selbstständige Anfechtbarkeit von Zwischenverfügungen
Beschwerdelegitimation
Beschwerdefrist
Beschwerdeschrift
Elektronische Eingaben
Last updated on