Rechtsprechung zu Art. 6 UVG
Rechtsprechungssammlung zu Art. 6 UVG
Bundesgerichtsentscheide (nicht publiziert)
BGer 8C_571/2025 vom 19. Mai 2026 (I. sozialrechtliche Abteilung, 3er-Besetzung, Zusammenfassung)
- Vorinstanz: Kantonales Versicherungsgericht
- Verfahrensergebnis: Abweisung (Bestätigung SUVA-Leistungseinstellung)
- Thema: Art. 6 UVG; natürlicher Kausalzusammenhang; degenerative Meniskusverletzung als Vorzustand; Beendigungszeitpunkt der Unfallkausalität; Beweiswürdigung vertrauensärztliche Stellungnahme
- Sachverhalt:
- Versicherter erlitt Unfall mit Knieschaden. MRT nach 3–4 Wochen zeigte degenerative Meniskusläsion ohne aktive Unfallresiduen; Bandstabilität gesichert.
- SUVA stellte Leistungen ein mit der Begründung, die Kausalität mit dem Unfall sei aufgelöst.
- Kantonales Gericht bestätigte SUVA-Entscheid; Bundesgericht wies Beschwerde ab.
- Kernaussagen:
- (E. 2.2) Ablehnung post hoc ergo propter hoc: «Die blosse Möglichkeit eines Kausalzusammenhangs zwischen Unfall und Gesundheitsstörung reicht nicht für Leistungsansprüche.» Zeitliche Abfolge allein begründet keine Kausalität; Beweismassstab: überwiegende Wahrscheinlichkeit (BGE 142 V 325).
- (E. 3.2) Vorübergehende Reaktivierung genügt nicht: Eine degenerative Meniskusverletzung, die durch ein Trauma vorübergehend reaktiviert wurde, begründet keine dauernde Leistungspflicht. Wenn MRT nach 3–4 Wochen nur degenerative Befunde (keine unfallspezifischen Läsionen) zeigt, ist die Kausalität mit dem Unfall aufgelöst.
- (E. 4.1) Vertrauensärztliche Stellungnahme: Vertrauensärztliche Berichte sind bei widersprüchlichen Befunden taugliches Beweismittel; Beweiswürdigung durch kantonales Gericht auf Willkür prüfbar (BGE 145 V 97).
- (E. 4.2) Antizipierte Beweiswürdigung: Kantonales Gericht durfte auf weitere Abklärungen verzichten, wenn es ohne Willkür überzeugt war, dass diese am Ergebnis nichts ändern (BGE 144 V 361).
- Einschlägig für: Art. 6 UVG (natürlicher Kausalzusammenhang; degenerativer Vorzustand; Beendigungszeitpunkt)
BGer 8C_365/2025 vom 16. Juni 2026 (I. sozialrechtliche Abteilung, 3er-Besetzung, Gutheissung, zur Publikation vorgesehen)
- Vorinstanz: Kantonales Versicherungsgericht (Kanton Freiburg, französischsprachig)
- Verfahrensergebnis: Gutheissung (Aufhebung kantonalen Entscheids; Bestätigung SUVA-Leistungseinstellung per 17. September 2023)
- Thema: Art. 6 UVG; natürlicher Kausalzusammenhang; vorübergehende Reaktivierung vorbestehender Beschwerden; Beendigungszeitpunkt (deux mois nach Arbeitsunfall vom 17. Juli 2023)
- Sachverhalt:
- Versicherter erlitt am 17. Juli 2023 einen Arbeitsunfall. SUVA beendete die Leistungen am 17. September 2023 (zwei Monate nach dem Unfall).
- Kantonales Gericht verlängerte die Leistungspflicht über diesen Termin hinaus.
- Bundesgericht hob kantonalen Entscheid auf: Ärztliche Gutachten zeigten, dass der Unfall vorbestehende Beschwerden nur vorübergehend reaktiviert hatte; nach zwei Monaten keine aktive Unfallkausalität mehr.
- Kernaussagen:
- Vorübergehende Reaktivierung vorbestehender Beschwerden durch ein Trauma begründet keine prolongierte Unfallkausalität. Die SUVA darf leisten, bis der Status quo ante oder sine erreicht ist; danach ist die Leistungspflicht beendet.
- Gutachten des behandelnden Arztes (Dr. D.) bestätigten: Unfall hat vorbestehende Affektionen «nur vorübergehend reaktiviert» und seine schädigenden Wirkungen nach etwa zwei Monaten eingestellt.
- Einschlägig für: Art. 6 UVG (natürlicher Kausalzusammenhang; Beendigungszeitpunkt bei Vorzustand; Status quo ante/sine)
Bundesgerichtsentscheide (publiziert — BGE)
BGE 142 V 325 (Auszug)
- Thema: Natürlicher Kausalzusammenhang; Ablehnung «post hoc ergo propter hoc»; Beweismassstab
- Kernaussage: Die zeitliche Abfolge von Ereignis und Gesundheitsschaden allein begründet noch keinen natürlichen Kausalzusammenhang. Die Leistungspflicht setzt den Beweis nach dem Massstab der überwiegenden Wahrscheinlichkeit voraus; blosse Möglichkeit genügt nicht. Laufend zitiert in UVG-Verfahren (vgl. BGer 8C_571/2025, E. 2.2).
- Einschlägig für: Art. 6 UVG (natürlicher Kausalzusammenhang; Beweismassstab)
BGE 145 V 97 (Auszug)
- Thema: Beweiswert vertrauensärztlicher Stellungnahmen
- Kernaussage: Vertrauensärztliche Berichte der SUVA haben geringeres Gewicht als externe Gutachten, sind aber als taugliche Beweismittel zulässig; die Beweiswürdigung des kantonalen Gerichts wird auf Willkür geprüft. Zitiert in BGer 8C_571/2025, E. 4.1.
- Einschlägig für: Art. 6 UVG (Beweiswürdigung; vertrauensärztliche Stellungnahme)
BGE 144 V 361 (Auszug)
- Thema: Antizipierte Beweiswürdigung; Verzicht auf weitere Abklärungen
- Kernaussage: Das Gericht darf ohne Verletzung des rechtlichen Gehörs auf weitere Beweiserhebungen verzichten, wenn es in willkürfreier antizipierter Würdigung überzeugt ist, dass diese am Ergebnis nichts ändern würden. Zitiert in BGer 8C_571/2025, E. 4.2.
- Einschlägig für: Art. 6 UVG (Beweiserhebung; Abklärungspflicht; ATSG Art. 61 lit. c)
Letzte Aktualisierung: 2026-07-03